Mit Urteil vom 06. März 2024 hat der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (1 StR 308/23) zur Reichweite der konkurrenzrechtlichen Bewertung von Anknüpfungstaten für die Verhängung von Verbandsgeldbußen nach § 30 OWiG entschieden und dabei klargestellt, dass wegen jeder rechtlich selbständigen Anknüpfungstat einer Leitungsperson eine gesonderte Geldbuße gegen den dahinterstehenden Verband nach § 30 Abs. 1… Weiter »