Wir verteidigen und beraten Einzelpersonen und Unternehmen gegen marken- oder urheberstrafrechtliche Vorwürfe.

Wir genießen das Vertrauen von Unternehmen, die ihre Marke schützen wollen und Rechtsverstöße flankierend strafrechtlich verfolgen und Unternehmen sowie Unternehmensverantwortliche, die sich gegen IP-strafrechtliche Vorwürfe verteidigen.

Das IP-Strafrecht sanktioniert Verhaltensweisen, die sich gegen das geistige Eigentum richten. Die strafrechtliche Verfolgung von IP-Rechtsverletzungen, beispielsweise im Urheberrecht und Markenrecht nimmt zu. Aufgrund des hohen finanziellen Schadens von Produktpiraterie und Plagiaten, verfolgen Unternehmen Verstöße gegen deren geistiges Eigentum auch strafrechtlich. Wir unterstützen Unternehmen bei der strafrechtlichen Verfolgung von IP-Rechtsverletzungen flankierend. Bei Bedarf können wir auf ein großes Netzwerk zu renommierten Kanzleien zugreifen, die schwerpunktmäßig im IP-Recht tätig sind.

Im Urheberstrafrecht finden sich Delikte direkt im Urheberrechtsgesetz (UrhG): Straftaten gegen die Verwertungsbefugnisse des Urhebers (§ 106 UrhG), gegen das Persönlichkeitsrecht des Urhebers (§ 107 UrhG), gegen die Verwertungsbefugnisse der Inhaber von verwandten Schutzrechten (§ 108 UrhG) und wegen Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (§ 108b UrhG). Urheberrechtsverletzungen können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen in Form von Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. 

Im Markenstrafrecht wird unter anderem die strafbare Kennzeichenverletzung (§ 143 MarkenG) sanktioniert, die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke (§ 143a MarkenG)und die Verletzung geographischer Herkunftsangaben (§ 144 StGB).

Für eine erfolgsversprechende Vertretung in IP-Strafverfahren sind, neben fundierten strafrechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Kenntnissen, auch ein fundiertes Grundwissen im Bereich des IP-Rechts unerlässlich. Rechtsanwalt Dr. Vincent Burgert beschäftigt sich bereits seit seinem Studium in München mit dem IP-Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht. Er ist somit nicht nur mit der strafrechtlichen Dimension von IP-Rechtsverletzungen vertraut, sondern auch mit dem IP-Recht selbst. Bei Bedarf können wir auf ein großes Netzwerk zu renommierten Kanzleien zugreifen, die schwerpunktmäßig im IP-Recht tätig sind.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München verteidigen und beraten bundesweit Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen und MitarbeiterInnen bei sämtlichen IP-strafrechtlichen Straftaten und Bußgeldverfahren. Unternehmen werden mit flankierenden strafrechtlichen Maßnahmen, wie die Erstattung von Strafanträgen und Strafanzeigen, bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt.