Wir genießen bereits seit längerer Zeit das Vertrauen von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern, Managerinnen und Managern, Führungskräften sowie Privatpersonen. 

Jeder Aspekt wirtschaftlicher Tätigkeit ist heutzutage reguliert und birgt eine Vielzahl strafrechtlicher Risiken. Der Gesetzgeber hat das Wirtschaftsstrafrecht kontinuierlich erweitert und mit zahlreichen Strafvorschriften und Bußgeldregelungen verschärft. Die Verfolgung von Strafanzeigen und Verdachtsfällen durch Ermittlungsbehörden nimmt stetig zu. Unternehmen jeder Größe geraten immer häufiger in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen einschneidende Folgen wie hohe Unternehmensgeldbußen, Gewinnabschöpfungen, zivilrechtliche Folgen, der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen oder Registereintragungen. 

Burgert Krötz Rechtsanwälte sind in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bundesweit beratend und verteidigend für Unternehmen und Einzelpersonen tätig. Ferner übernehmen wir auch die Verfolgung von wirtschaftsstrafrechtlichen Verstößen und unterstützen Unternehmen bei der Erstattung von Strafanzeigen und Durchsetzung ihrer Rechte. Wir vertreten in allen Verfahrensstadien und Instanzen.

Notwendigkeit effektiver Verteidigung

Wirtschaftsstrafrechtliche Verstöße werden seit Jahren zunehmend verfolgt und geraten immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. In wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren ist es unerlässlich frühzeitig im Ermittlungsverfahren, eine effiziente Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um sich so früh wie möglich gegen den Vorwurf zu verteidigen. Ziel einer effektiven Verteidigung ist es, das Verfahren im Stadium des Ermittlungsverfahrens unter Vermeidung einer gerichtlichen Hauptverhandlung zu beenden.  

Wir verbinden als Rechtsanwälte unsere juristische Arbeit mit betriebswirtschaftlichen Überlegungen und branchenspezifischen Besonderheiten. Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche Existenz und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und Schaden von individuell Betroffenen abzuwenden. Die außerstrafrechtlichen Risiken (beispielsweise Registereintragungen, Ausschluss von öffentlichen Vergaben, zivilrechtliche Haftung, Berufsrecht) behalten wir im Blick, um spätere nachteilige Folgen für die Betroffenen weitestgehend zu verhindern. 

Lässt sich eine Hauptverhandlung nicht vermeiden, setzen wir auf eine individuell angepasste Verteidigungsstrategie. Mit unserer jahrelangen Erfahrung, Durchsetzungskraft und juristischen Kenntnisse haben unsere Mandanten einen starken und zuverlässigen Partner an ihrer Seite.