Wir verteidigen Individualpersonen und Unternehmen gegen umsatzsteuerstrafrechtliche Vorwürfe.

Eine besondere Form der Steuerhinterziehung ist die Umsatzsteuerhinterziehung. Die Umsatzsteuer ist eine Anmeldungssteuer, sodass der Steuerpflichtige die Steuer selbst zu berechnen hat. Daraus folgt, dass die Umsatzsteuer eine sehr hinterziehungsanfällige Steuer ist. 

Häufige Erscheinungsformen sind die Nichterklärung oder nicht vollständige Erklärung von Umsätzen, die Erklärung von Umsätzen zum falschen Steuersatz, die Geltendmachung von Steuerbefreiungen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen und Steuerbefreiungen ohne die vorgeschriebenen formellen Nachweise und die Vorsteuererschleichung in Lieferketten und Umsatzsteuerkarussells. Besondere Bedeutung kommt dabei den sogenannten Umsatzsteuerkarussells zu. Bei Umsatzsteuerkarussells handelt es sich zumeist um grenzüberschreitende Lieferketten, bei denen tatsächlich existierende Handelsware im Kreis bewegt wird. Meist handelt es sich um hochpreisige kleine Ware wie zum Beispiel Computerprozessoren oder Mobiltelefone, aber auch Ware mit hohem Handelsvolumen wie etwa Schrott. Der erste Beteiligte der Lieferkette im Inland, der sog missing trader, tritt gegenüber dem Finanzamt nicht in Erscheinung oder führt die von ihm ausgewiesene und angemeldete Umsatzsteuer nicht ab. Ziel der Umsatzsteuerkarussells ist es, durch die Einschaltung von Unternehmen, die keine Umsatzsteuer abführen, für deren Waren die Empfänger jedoch die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer in Abzug bringen, Umsatzsteuer „zu sparen“. Die durch die Nichtentrichtung ersparte Umsatzsteuer wird dabei in die Kalkulation der Warenpreise einbezogen und führt so zu einer Verbilligung der Ware. Möglich ist dieses Prinzip auch in Form von reinen Kettengeschäften. Der einzige Unterschied besteht darin, dass in diesen Fällen die Ware nicht im Kreis geleitet wird. 

Bei der Strafzumessung ist der aus dem Gesamtsystem entstandene Schaden zugrunde zu legen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Umsatzsteuerkarusselle nicht nur das Steueraufkommen selbst schädigen, sondern zusätzlich insofern volkswirtschaftlich schädlich, als auf den Marktpreis Einfluss genommen wird, indem die Ware billiger angeboten werden kann als von den steuerehrlich handelnden Wettbewerbern.

Die Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München ist bundesweit in Steuerstrafverfahren tätig und hat einen ihrer Schwerpunkte in der Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren. Dank unserer Erfahrung und Expertise, sind die Rechtsanwälte der Kanzlei in der Lage, Mandanten im Steuerstrafrecht erfolgsversprechend zu unterstützen.