Wir verteidigen jährlich in einer Vielzahl von Sexualstrafverfahren. Wir beraten in allen Bereichen des Sexualstrafrechts und garantieren eine umsichtige und kompetente Verteidigung, wobei wir größten Wert auf eine vertrauensvolle und diskrete Mandatsbearbeitung legen.

Erfahrung und Teamwork

Als hochspezialisierte Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht bieten wir Ihnen das nötige Know-how und vor allem die im Sexualstrafrecht erforderliche langjährige Erfahrung. Wir bearbeiten jährlich mehrere hundert Verfahren wegen Sexualstraftaten in ganz Deutschland. Daher wissen wir, mit welcher Strategie wir das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erzielen. Bei Bedarf bündeln wir unsere Kompetenzen im Rahmen einer Teamverteidigung, was auch in höchst komplexen Verfahren eine optimale Betreuung und Verteidigung ermöglicht.

Diskretion ist unsere Referenz

Bei uns steht der Mandant im Vordergrund. Wir garantieren die – gerade bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat besonders wichtige – absolute Diskretion. Deshalb werden Sie auf unserer Website keine Berichte oder Presseartikel über frühere Verfahren oder bekannte Mandanten finden. Wir werben nicht mit unseren Mandanten – wir schützen Sie.

Spezialkenntnisse

Bei Sexualstraftaten fehlt es häufig an objektiven Beweismitteln. Entscheidend ist die Aussage des mutmaßlichen Opfers. Bei solchen „Aussage gegen Aussage“ Delikten hängt eine erfolgreiche Verteidigung vor allem von der Technik der Zeugenbefragung und Kenntnissen im Bereich der Aussagepsychologie ab, über die nur die wenigsten Anwälte verfügen.

Digitale Sexualstraftaten und Kinderpornographie (§ 184b StGB)

Viele Sexualstrafverfahren betreffen Delikte, die über das Internet begangen werden – etwa den Besitz oder die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte oder Fälle des sogenannten „virtuellen sexuellen Missbrauchs“.

In all diesen Fällen sind spezifische IT-Kenntnisse erforderlich, um die strafrechtliche Relevanz richtig zu beurteilen und Schwachstellen in den Ermittlungen zu erkennen. Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügen hier häufig über begrenztes technisches Wissen.

Unsere Kanzlei verfügt aufgrund permanenter Fortbildungen und der Zusammenarbeit mit IT-Sachverständigen über das notwendige forensische Verständnis, um digitale Beweise sachlich und rechtlich korrekt einzuordnen.

Weitere Informationen zu unserer Vorgehensweise in diesem Bereich finden Sie auf unserer Seite zur Verteidigung bei Kinderpornographie (§ 184b StGB). Dort erläutern wir im Detail, wie wir digitale Gutachten prüfen, Rohdaten auswerten und Mandanten in solchen Verfahren bundesweit vertreten.

Folgen von Sexualstrafverfahren

Der Vorwurf einer Sexualstraftat stellt für den Betroffenen eine enorme Belastung dar. Neben hohen Freiheitsstrafen droht eine massive gesellschaftliche Ächtung, die häufig mit privaten und beruflichen Konsequenzen verbunden ist. Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts wiegt schwer. In keinem anderen Rechtsgebiet ist ein Beschuldigter so schnell einer Vorverurteilung ausgesetzt wie im Sexualstrafrecht.

Umso wichtiger ist eine fachlich kompetente und persönlich engagierte anwaltliche Unterstützung ohne Vorurteile. Der richtige Anwalt sollte spezialisiert sein und über die nötige Erfahrung gerade in diesem Deliktsbereich verfügen. Sexualstrafverfahren weisen eine Vielzahl von Besonderheiten auf. Ohne umfangreiche Kenntnisse, ist eine erfolgversprechende Verteidigung nicht möglich. 

Die Strafverteidiger der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte verteidigen bundesweit im Sexualstrafrecht und können aufgrund ihrer jahrerlangen Erfahrung und Expertise eine erfolgreiche Verteidigung gewährleisten. Wir stehen unseren Mandanten in dieser schweren Zeit als kompetente Partner zur Seite.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst als Teilgebiet des Strafrechts sämtliche Straftatbestände, die die sexuelle Selbstbestimmung schützen, geregelt im Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs (§§ 174 ff. StGB); hierzu zählen unter anderem der sexuelle Übergriff, die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, der sexuelle Missbrauch von Kindern sowie Delikte im Zusammenhang mit Kinderpornographie (§ 184b StGB).

Zu den häufigsten Vorwürfen zählen der sexuelle Übergriff und die sexuelle Nötigung (§ 177 StGB), die Vergewaltigung, der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), die sexuelle Belästigung (§ 184i StGB), Exhibitionismus (§ 183 StGB) sowie Delikte im digitalen Raum wie Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB.

Wer den Vorwurf einer Sexualstraftat gegen sich erhoben sieht oder eine Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhält, sollte sofort einen im Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren und keinerlei Angaben zur Sache machen, da bereits frühe Äußerungen den weiteren Verfahrensverlauf erheblich beeinflussen können.

In vielen Sexualstrafverfahren fehlt es an objektiven Beweismitteln wie Zeugen, Spuren oder Aufzeichnungen, sodass sich das Verfahren regelmäßig zu einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entwickelt, in der die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage über Verurteilung oder Freispruch entscheidet – hier kommt es maßgeblich auf die Technik der Zeugenbefragung und fundierte Kenntnisse der Aussagepsychologie an.

Der sexuelle Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB setzt eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen der anderen Person voraus, die sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 5 StGB verlangt zusätzlich Gewalt, Drohung oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage und die Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB knüpft an besonders schwere sexuelle Handlungen wie Beischlaf oder ähnliche Handlungen mit Eindringen in den Körper an.

Die Strafrahmen reichen je nach Tatbestand von Geldstrafen bei minderschweren Sexualdelikten über Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren beim sexuellen Übergriff bis hin zu Freiheitsstrafen von zwei bis zu fünfzehn Jahren bei Vergewaltigung, schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern oder besonders schweren Fällen – hinzu kommen regelmäßig schwerwiegende berufliche und soziale Folgen sowie Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis.

Das Sexualstrafrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf – von der komplexen Tatbestandsauslegung über die Aussagepsychologie bis hin zur forensischen Auswertung digitaler Beweise –, die ohne vertiefte Fortbildung nicht beherrscht werden können; spezialisierte Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht verfügen über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um die Verteidigung von Beginn an strategisch zu führen.

Ein erheblicher Teil heutiger Sexualstrafverfahren betrifft digitale Sachverhalte wie den Besitz oder die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB oder den sogenannten virtuellen sexuellen Missbrauch, bei denen die richtige Auswertung von Servern, Metadaten und IT-Gutachten über Schuld oder Unschuld entscheidet – Gerichten und Staatsanwaltschaften fehlt hier häufig das technische Spezialwissen, das ein erfahrener Rechtsanwalt durch die Zusammenarbeit mit IT-Sachverständigen ausgleichen kann.

Ja, die Strafverteidiger der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte verteidigen bundesweit in Sexualstrafverfahren und treten bei Gerichten in ganz Deutschland auf – von München über Berlin, Hamburg, Köln bis Frankfurt –, da das Sexualstrafrecht bundesweit einheitlich geregelt ist und eine spezialisierte Verteidigung nicht von der Gerichtsnähe, sondern von der fachlichen Expertise abhängt.