Wir verteidigen Einzelpersonen in Steuerstrafverfahren und Unternehmen in Bußgeldverfahren wegen steuerstrafrechtlichen Vorwürfen und vertreten und beraten bei strafbefreienden Selbstanzeigen und steuerlichen Korrekturmeldungen

Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren eine erhebliche Verschärfung erfahren. Besonders deutlich wird das mit Blick auf die zahlreichen medienträchtigen Verfahren wie Cum-Ex, Ankäufen von Steuer-CDs durch die Bundesrepublik Deutschland, Verfahren rund um die Panamapapers, Umsatzsteuerkarussells, etc.). Die Verfolgung von Steuerhinterziehungen oder umsatzsteuerstrafrechtlichen Delikten nimmt eklatant zu. Der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens geht immer ein steuerrechtlicher Verstoß voraus. Das Steuerstrafrecht ist eine vielseitige rechtliche Materie, die von einer gewissen Komplexität gekennzeichnet ist. Steuerrechtliche Kenntnisse sind für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich. Für den Fall, dass steuerrechtliche Spezialkenntnisse erforderlich sind, arbeitet unsere Kanzlei mit spezialisierten Kollegen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

Bei der Erstattung von strafbefreienden Selbstanzeigen stellt der Gesetzgeber mittlerweile hohe Anforderungen, sodass eine rechtlich fundierte Beratung unabdingbar ist, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

Steuerstrafverfahren haben mitunter existenzbedrohende Folgen. Die Verteidiger der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München sind bundesweit in Steuerstrafverfahren tätig und haben einen ihrer Schwerpunkte in der Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Verfahren. Dank unserer Erfahrung und Expertise, sind wir in der Lage, Mandanten im Steuerstrafrecht erfolgreich zu unterstützen und in dieser belastenden Zeit als starke Partner an ihrer Seite zu stehen.