Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten in allen Verfahren des allgemeinen Strafrechts.
Das Allgemeine Strafrecht umfasst die am häufigsten verfolgten Delikte. Dazu zählen Beleidigung, Körperverletzung, Brandstiftung, Diebstahl und Unterschlagung, Betrug, Computerbetrug, Raub und räuberische Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, aber auch Delikte wie Urkundenfälschung oder Sachbeschädigung.
Zum Allgemeinen Strafrecht zählt das Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, und Verkehrsstrafrecht.
Nach erhaltener Akteneinsicht erörtern wir gemeinsam mit dem Mandanten die tatsächliche und rechtliche Lage. Wir machen uns ein umfassendes Bild von den Vorwürfen und entwickeln eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Strategie. Wir stehen in engem Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, um auf dem aktuellen Stand des Verfahrens zu sein und um adäquat reagieren zu können.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir häufig anhand der Akteneinsicht eine erste Einschätzung zu dem Fall abgeben und eine Prognose zum Ausgang treffen.
Die Verteidiger der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München verteidigen und vertreten bundesweit im Allgemeinen Strafrecht.