Wir verteidigen SportlerInnen gegen den Vorwurf der Körperverletzung.

Wir verteidigen ÄrztInnen und sonstige Individualpersonen, denen eine Verabreichung von Dopingmitteln zur Last gelegt wird.

Wir vertreten Vereine und Verbände bei der Verhängung von Sanktionen und unterstützen bei der Durchsetzung sport- und zivilrechtlicher Ansprüche flankierend mit strafrechtlichen Maßnahmen.

Bei körperbetonten Kontaktsportarten wie etwa Fußball, Eishockey oder Handball gehören Fouls zum normalen Spielbetrieb.

Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Foul zu einer Strafbarkeit wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung führen. Damit kann ein Foul neben sportlichen Folgen (eine längere Sperre oder vereins- beziehungsweise verbandsinterne Geldstrafe), auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Grundsätzlich erfüllt fast jedes Foul den objektiven Tatbestand der Körperverletzung. Eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung ist jedoch in den meisten Fällen ausgeschlossen. Grundsätzlich willigen Spieler vor Spielbeginn konkludent in Körperverletzungen, welche im Rahmen des Spiels durch Fouls begangen werden, ein. Das bedeutet, dass sich sämtliche Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer bewusst sind, dass es zu Fouls kommen kann, worin diese auch einwilligen. Dieser Umstand schließt in den meisten Fällen eine Strafbarkeit aus, selbst wenn ein Foul im Einzelfall unbeabsichtigt schwerwiegende Verletzungen zur Folge hat. 

Die Einwilligung umfasst jedoch nicht die Verletzung durch Tätlichkeiten (zum Beispiel vorsätzlicher Schlag ins Gesicht, „Kopfnuss“). In diesen Fällen kommt eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung in Betracht. 

Neben der möglichen Körperverletzungsdelikte „auf dem Platz“, kann sich eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung im Bereich Doping ergeben. Personen, die den Spielern Dopingmittel verabreichen, machen sich unter gewissen Voraussetzungen wegen Körperverletzung strafbar. Das gilt dann, wenn durch das Dopingmittel eine Gesundheitsschädigung hervorgerufen wird.

Die Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte in München vertritt regelmäßig SportlerInnen, denen eine Körperverletzung aufgrund eines angeblichen Regelverstoßes zur Last gelegt wird und Personen, welche Sportlern Dopingmittel verabreicht haben oder Dopingmethoden angewendet haben.

Burgert Krötz Rechtsanwälte berät Vereine und Verbände bei der Verhängung von Sanktionen und unterstützen bei der Durchsetzung sport- und zivilrechtlicher Ansprüche flankierend mit strafrechtlichen Maßnahmen.