Wir beraten und verteidigen Unternehmensverantwortliche, Führungskräfte und MitarbeiterInnen in zoll- und außenwirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren.

Deutschland ist Exportnation und deutsche Unternehmen leben vom internationalen Handel. Der Ausfuhrverkehr von Waren wird durch zahlreiche deutsche und europarechtliche Vorgaben geregelt. Das Spiegelbild bildet das Zollstrafrecht, das Verstöße gegen Wareneinfuhrbestimmungen sanktioniert. Primäre Rechtsquellen des Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrechts sind der Unionszollkodex und das Außenwirtschaftsgesetz. Führungskräfte und Unternehmensverantwortliche müssen genau auf die jeweiligen Ausfuhrbeschränkungen und Vorschriften achten. Eine falsche Risikoeinschätzung oder fehlende Abstimmung mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann erhebliche Folgen haben.

Bei der Wareneinfuhr sind Einfuhrbeschränkungen zu beachten und gegebenenfalls zu prüfen beziehungsweise prüfen zu lassen, da eine Strafbarkeit wegen Bannbruchs (§ 372 AO), Schmuggels (§ 373 AO) oder der Steuerhehlerei (§374 AO) droht.

Das Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht ist durch komplexe rechtliche Strukturen nationaler und europarechtlicher Vorgaben geprägt. Der internationale Bezug des Rechtsgebiets wird durch aktuelle Ereignisse wie Embargos und Strafzölle ergänzt. Fundierte Kenntnisse europäischer und internationaler Regeln sind für eine erfolgreiche Vertretung unerlässlich.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte sind mit den besonderen Konstellationen des Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrechts vertraut. Die Kanzlei hat die Erfahrung und personellen Ressourcen eine erfolgsversprechende und solide Verteidigung zu gewährleisten.