Rechtsanwalt Dr. Niklas Eder absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Humboldt-Universität zu Berlin.
Bereits im Studium wählte Rechtsanwalt Dr. Eder den strafrechtlichen Schwerpunkt „Deutsche und internationale Strafrechtspflege“ und bildete sich darin auf dem Gebiet der praktischen Strafverteidigung fort. Auch als Rechtsreferendar des Kammergerichts Berlin durchlief Rechtsanwalt Dr. Eder strafrechtliche Ausbildungsstationen bei der Staatsanwaltschaft Berlin (Abteilung Kapitaldelikte), bei einem Berliner Strafverteidiger und beim Auswärtigen Amt in der Deutschen Botschaft Den Haag mit dem Schwerpunkt Völkerstrafrecht.
Rechtsanwalt Dr. Eder promovierte im Strafprozessrecht und Europäischen Strafrecht zum Schutz des Beschuldigten in Strafverfahren. Während seiner Doktorandenzeit sammelte er umfassende praktische Erfahrungen in einer Großkanzlei in der Abteilung für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Internal Investigation. Kurz darauf schloss er sich bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte PartGmbB an.
Rechtsanwalt Dr. Eder ist seit 2026 als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer München.
Rechtsanwalt Dr. Eder hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt – neben dem Allgemeinen Strafrecht – im Wirtschaftsstrafrecht, dem Medizinstrafrecht und dem Sexualstrafrecht. Zudem berät er in berufsrechtlichen Fragen.
Er berät sowohl Individualpersonen als auch Unternehmen zu strafrechtlich relevanten Fragen.
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch
