Wir verteidigen Individualpersonen und vertreten und beraten Unternehmen zu IT-strafrechtlichen Rechtsfragen.
Wir verteidigen Einzelpersonen gegen IT-strafrechtliche Vorwürfe und Vorwürfe von Cybercrime-Delikten.
Wir vertreten und beraten Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Rahmen von Cyberattacken, erstatten flankierend Strafanzeigen und beraten zu strafrechtlichen Fragen der Cybersecurity.
Unter Cybercrime werden alle Straftaten gefasst, die im Internet begangen werden, sich gegen das Internet oder gegen informationstechnische Systeme richten. Daher wird Cybercrime auch als Internetkriminalität bezeichnet und dem IT-Strafrecht zugeordnet.
Cybercrime ist eine weltweit steigende Form der Kriminalität. Das bestätigt auch das einmal jährlich veröffentlichte Bundeslagebild Cybercrime des BKA. Die anhaltende Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche erweitert die Tatgelegenheiten für Cyberkriminelle. Durch die Entwicklungen in der IT ändert sich auch die Art und Qualität der eingesetzten Tatmittel stetig und die Fähigkeiten der Täter steigen. Anonymisierung, Verschlüsselung und nahezu unbegrenzte Verfügbarkeit des Internets eröffnen fast unbegrenzte Möglichkeiten von Cybercrime.
In Anbetracht dieser neuen Realität, stehen Unternehmen vor neuen herausfordernden Problemen: Insbesondere stellt sich die Frage der Haftung von Unternehmensorganen mit Blick auf die Compliance, wenn pflichtwidrig Maßnahmen zur Cybersecurity unterlassen wurden? Zu diesen spezifischen Fragen und Problemen beraten wir Unternehmen.
Die Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München verteidigt bundesweit Einzelpersonen gegen IT-strafrechtliche Vorwürfe und berät und vertritt Unternehmen zu strafrechtlichen Fragen der Cybersecurity und Cyber-Compliance.