Strafbefehl

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt oder beim zuständigen Gericht Anklage erhebt.

Bei Erhalt eines Strafbefehls vom Amtsgericht ist Eile geboten. Das Strafbefehlsverfahren ermöglicht eine einseitige Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung und Urteil. Wird binnen zwei Wochen nicht Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. 

Gegen den Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden, wodurch erreicht wird, dass eine Hauptverhandlung stattfindet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Einspruch begrenzt auf die Rechtsfolgen eingelegt wird. Ist der Vorwurf zutreffend und das Strafmaß der Tat angemessen, so kann hier beispielsweise die Höhe der Tagessätze herabgesetzt werden. Eine mündliche Hauptverhandlung ist in diesen Fällen nicht notwendig.