Wir verteidigen Unternehmen in Kartellbußgeldverfahren.

Verbotenes Verhalten marktbeherrschender Unternehmen und weitere Kartellverstöße werden im deutschen Recht in den § 19 ff GWB sowie in europarechtlichen Vorschriften (Art. 101 und 102 AEUV) geregelt. 

Die Beratung des materiellen Kartellrechts beherrschen spezialisierte KollegInnen in zivilrechtlichen Kanzleien. Die Verfahren zur Verfolgung (vermeintlicher) Kartellrechtsverstöße richtet sich jedoch nach den Vorgaben des Ordnungswidrigkeitenrechts, das auf die Strafprozessordnung verweist. In diesem Bereich liegt unsere Spezialität.

Wir arbeiten in Kooperation mit renommierten Zivilrechtskanzleien zusammen und bringen die notwendige prozessuale Kompetenz in die Verteidigung ein. Durch unsere strafprozessuale Erfahrung und Kenntnis notwendiger prozessualer Besonderheiten, können wir Unternehmen in Kartellordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich begleiten. Bei strafprozessualen Maßnahmen wie Durchsuchungen im Unternehmen, können wir die Maßnahme bei steuern und begleiten. So wird nachhaltig Schaden vom Unternehmen ferngehalten. Durch die Zusammenarbeit von spezialisierten Kartellrechtlern und erfahrenen Strafverteidigern, ist eine effektive Verteidigung und „Phalanx“ gegen Ermittlungsbehörden garantiert.