Nebenklage

Grundsätzlich wird in einem Strafverfahren die Anklage durch die Staatsanwaltschaft vertreten. Die Rolle des Anklagevertreters hat nichts unmittelbar mit dem Opfer zu tun. Aussagen des Opfers sind lediglich Beweismittel, wie andere Zeugenaussagen auch.

Der Gesetzgeber hat jedoch erkannt, dass bei einigen Delikten das Opfer ein persönliches Interesse an dem Ausgang des Strafverfahrens hat und durch die Schaffung der Nebenklage ermöglicht, dass sich das Opfer, vertreten durch einen Rechtsanwalt, aktiv am Strafverfahren beteiligen kann.

Die Nebenklage ist beispielsweise bei Delikten wie Sexualdelikten wie sexuelle NötigungVergewaltigung  oder auch Körperverletzung vorgesehen. Dem Nebenkläger stehen dieselben Verfahrensrechte wie der Staatsanwaltschaft zu. So hat der Nebenkläger ein eigenes Fragerecht, er kann Beweisanträge stellen, aber bspw. auch Richter und Sachverständige ablehnen. Auch die Angehörigen eines getöteten Opfers sind zur Nebenklage berechtigt.

Weitere Möglichkeit des Opferschutzes ist das Adhäsionsverfahren. In diesem Verfahren kann das Opfer einen Schmerzensgeldanspruch, der eigentlich zivilrechtlicher Natur ist, ausnahmsweise vor einem Strafgericht geltend machen. Das Strafgericht bestimmt sodann die Höhe des Schmerzensgelds. Hierdurch wird ein gesonderter Zivilprozess vermieden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte vertreten in ausgewählten Fällen die Nebenklage und unterstützen in allen strafrechtlichen Rechtsgebieten auch bei der Erstattung von Strafanträgen und Strafanzeigen.