Wir verteidigen in Kapitaldelikten wie Mord und Totschlag.

Das Kapitalstrafrecht umfasst alle vorsätzlich begangenen Tötungsdelikte. Bei den vorsätzlich begangenen Tötungsdelikten im Kapitalstrafrecht, handelt es sich konkret um (versuchten) Totschlag und Mord.

Die Strafverteidigung im Kapitalstrafrecht erfordert neben besonderen Kenntnissen auf diesem Strafrechtsgebiet auch ein enges Netzwerk zu Rechtsmedizinern, Kriminaltechnikern und Psychologen. Durch eine „zweite Meinung“ etwa eines Rechtsmediziners oder Kriminaltechnikers kann der Tathergang und damit der Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflusst werden.

Es ist unerlässlich, die juristischen Feinheiten zu beherrschen, da im Kapitalstrafrecht anstelle eines versuchten Mordes beziehungsweise versuchten Totschlags lediglich eine gefährliche Körperverletzung treten kann. Gründliches Arbeiten und die Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten sowie umfassende Kenntnisse der Rechtsprechung ist unerlässlich. Die Rechtsfolgen einer gefährlichen Körperverletzung sind selbstverständlich weniger einschneidend als bei einem versuchten Totschlag oder Mord.

Kapitaldelikte generieren grundsätzlich besondere mediale Aufmerksamkeit. Für die Verteidiger der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte steht der Schutz unserer Mandanten vor vorverurteilenden und voreingenommenen Presseberichten an erster Stelle. Ein sensibler und erfahrener Umgang mit Medien ist unerlässlich.