Wir beraten Unternehmen jeder Größe zur Vorbereitung und Einführung von Compliance-Maßnahmen, zur Prävention von Rechtsverstößen und zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken für Führungskräfte.

Wir entwickeln branchenspezifische Lösungen und erstellen unternehmensinterne Verhaltensrichtlinien, analysieren Schwachstellen, kontrollieren die Einhaltung des Lieferkettengesetzes, führen Schulungen der MitarbeiterInnen durch, entwickeln Melde- und Whistleblower-Systeme und stehen Behörden und Unternehmen als Ombudsmann zur Entgegennahme offener oder anonyme Hinweise zu Verstößen zur Verfügung.

Compliance bedeutet die Gewährleistung der Einhaltung von Gesetzen , Verordnungen und Richtlinien durch organisatorische Maßnahmen in Unternehmen und ist ein wesentliches Element der ordnungsgemäßen Unternehmensführung. Unternehmensleiter sind verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsverstöße zu vermeiden. Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung und Erstellung von Compliance-Maßnahmen nimmt stetig zu. Durch das neu erlassene Lieferkettengesetz werden Unternehmen für die Zustände bei ihren weltweiten Zulieferern in die Pflicht genommen (Pflicht zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der Lieferkette). Unternehmen müssen weitreichende Organisations-, Prüfungs-, Handlungs- sowie Dokumentations- und Berichtspflichten umsetzen. Bei Verstößen drohen umsatzbezogene Geldbußen (bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes als Strafe) und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Compliance ist längst nicht mehr nur für große Unternehmen und Konzerne von Relevanz. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups vertrauen immer mehr auf die Risikoanalyse, Präventivberatung, Erstellung von Verhaltensrichtlinien und Schulungen der MitarbeiterInnen. Die Vorteile einer Beratung in diesem Bereich – auch für kleine und mittelständische Unternehmen – liegen auf der Hand: Durch die umfassende Risikoanalyse können strafrechtlich relevante Verhaltensweisen aufgedeckt und unterbunden werden. Hierdurch können sich die Unternehmensverantwortlichen vollkommen auf den Erfolg des Unternehmens konzentrieren und böse Überraschungen vermeiden. Führungskräfte werden bei Unsicherheiten durch die erstellten Verhaltensrichtlinien – etwa zur Annahme von Einladungen oder Geschenken – umfassend vor strafbarem Verhalten geschützt. Durch Schulungen der MitarbeiterInnen wird beispielsweise auch das korrekte Verhalten bei Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen erläutert.

Durch die Errichtung von Verhaltensrichtlinien erwirbt ein kleines oder mittelständisches Unternehmen bei Auftragsvergaben einen großen Vorteil gegenüber Mitbewerbern, die keinen Wert auf Compliance legen. Bei der Vergabe von Aufträgen von großen Konzernen werden kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich der Regeltreue und Regelkonformität verschrieben haben, bevorzugt.

Bei Start-Ups wird häufig aufgrund des vorherrschenden Gründergeists und großer Motivation das Risiko strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen vernachlässigt. UnternehmensgründerInnen diskutieren zwar zwingende gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragen, lassen jedoch mögliche strafrechtlich relevante Risiken außer Acht und ignorieren Compliance-Maßnahmen.

Unterbleibt bei der Gründung eine Risikoanalyse, drohen Start-Ups bereits kurze Zeit nach der Gründung ein Straf- oder Bußgeldverfahren und damit erheblicher finanzieller Druck. 

Die Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München berät bundesweit Unternehmen jeder Größe zur Vorbereitung und Einführung von Compliance-Maßnahmen, zur Prävention von Rechtsverstößen und zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken für Führungskräfte.