Wir verteidigen und beraten Unternehmensverantwortliche, Unternehmen, MitarbeiterInnen und Organe im Zuge insolvenzstrafrechtlicher Verfahren. 

Wir verteidigen auch SteuerberaterInnen, WirtschaftsprüferInnen und Rechtsanwälte, die in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten sind.

In Deutschland melden jährlich ca. 30.000 Unternehmen Insolvenz an. Im Zuge dieser Insolvenzen gibt es zahlreiche Strafbarkeitsrisiken, die zu einem Insolvenzstrafverfahren führen können. Jede Insolvenzakte wird der Staatsanwaltschaft übersandt und von dieser geprüft, ob Straftaten vorliegen können. Rund die Hälfte aller Insolvenzen stehen mit strafrechtlich relevanten Verhalten in Zusammenhang. 

Eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO kommt dann in Betracht, wenn der Unternehmensverantwortliche trotz Kenntnis der Überschuldung beziehungsweise Zahlungsunfähigkeit keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. In den Fällen der Insolvenzverschleppung wird von den Ermittlungsbehörden häufig vorschnell eine Zahlungsunfähigkeit angenommen, obwohl diese tatsächlich (noch) nicht vorliegt. Erstaunlich ist, dass im Laufe der Jahre zu beobachten ist, dass immer weniger Ermittlungsbeamte in der Lage sind, eine Bilanz korrekt zu lesen. Hier bieten sich erfolgsversprechende Verteidigungsansätze.

Im Strafgesetzbuch finden sich Vorschriften des Insolvenzstrafrechts, wobei die Kernvorschrift der Bankrott in § 283 StGB darstellt. Die Vorschrift sanktioniert unterschiedliche Bankrotthandlungen in der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens. In einer wirtschaftlichen Krise befindet sich das Unternehmen, wenn es überschuldet beziehungsweise zahlungsunfähig ist.

Neben dem Bankrott, ist auch eine Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283b StGB oder die ungerechtfertigte Begünstigung einzelner Gläubiger (§ 283c StGB) strafbar. Der Straftatbestand der Schuldnerbegünstigung (§ 284 StGB) stellt Eingriffe Dritter in die Insolvenzmasse unter Strafe.

Eine erfolgsversprechende Verteidigung in insolvenzstrafrechtlichen Fällen ist nur möglich, wenn die Verteidigung neben strafrechtlicher und strafverfahrensrechtlicher Expertise auch über ein vertieftes wirtschaftliches Verständnis verfügt.

Das ist bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte der Fall. De Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis und können sich schnell in jeweilige branchenspezifische Besonderheiten hineinversetzen.