Untersuchungshaft
Der Entzug der Freiheit ist die stärkste Form staatlicher Gewalt.
Bei einer Festnahme gilt es folgende goldenen Regeln zu beachten:
- Leisten Sie keine Gegenwehr und unterlassen Sie jeden Fluchtversuch!
- Schweigen Sie! Tätigen Sie keine Aussage!
- Bestehen Sie von Beginn an auf eine Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin (Notfallnummer der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte: +49 (0)152 53 52 92 13)
Gerade bei Festnahmen reagieren Betroffene oft übereilt und unangemessen. Getätigte Aussagen später zu widerrufen, ist in der Praxis sehr schwierig. Auch hier gilt: Schweigen ist Gold. Ein Schweigen darf Beschuldigten nicht zur Last gelegt werden.
Befinden sich Beschuldigte in Untersuchungshaft, so ist wichtig, dass ein enger Kontakt und Austausch mit dem Rechtsanwalt garantiert wird. Wir betreuen unsere Mandanten auch in der Untersuchungshaft. Darüber hinaus informieren wir auf Wunsch regelmäßig die Angehörigen und stehen mit diesen in engem Kontakt. Informationen für Angehörige finden Sie hier (Link auf Informationen für Angehörige).
In der Untersuchungshaft sollte es unterlassen werden, gegenüber Mitgefangenen Angaben zu der zur Last gelegten Tat zu machen. Oftmals versuchen andere Haftinsassen durch Informationen bessere Haftbedingungen zu erhalten. Eine Untersuchungshaft wird bei Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr angeordnet. Es ist jeweils exakt zu prüfen, ob diese Voraussetzung vorlag. Hier ist eine Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung unerlässlich.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so kann im Rahmen einer Haftbeschwerde oder mündlichen Haftprüfung beantragt werden, den Haftbefehl aufzuheben. Hierbei kann auch eine Aufhebung unter Auflagen beantragt werden. Auflagen sind beispielsweise Sicherheitsleistungen („Kaution“) oder Meldeauflagen (regelmäßiges Erscheinen bei einer Polizeibehörde).
Wir lassen unsere Mandanten in dieser schwierigen und für alle Angehörigen belastenden Situation nicht im Stich und kämpfen für Sie.