Rechtsmittel

Die Hauptverhandlung endet entweder mit einer Einstellung oder einem Urteil. Gegen Urteile gibt es das Rechtsmittel der Berufung und Revision. Das erstinstanzliche Urteil ist somit nicht „endgültig“. Wird ein Rechtsmittel eingelegt, so wird die Rechtskraft des Urteils gehemmt.

Die Berufung ist eine neue Tatsacheninstanz – es können neue Zeugen gehört werden und neue Beweismittel vorgebracht werden. In der Revision wird lediglich geprüft, ob das Urteil materiell-rechtlich korrekt ist und das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist. 

Unter Umständen macht die Einlegung eines Rechtsmittels durchaus Sinn und man sollte es nicht unversucht lassen, im Rahmen einer Berufung oder Revision ein besseres Urteil zu erzielen. 

Vor Einlegung eines Rechtsmittels prüfen wir zunächst die Erfolgsaussichten der Rechtsmittel. Im Anschluss daran werden Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten  dargelegt und sodann eine Verteidigungsstrategie für das Rechtsmittelverfahren entwickelt.