Wir verteidigen Einzelpersonen gegen Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz und beraten und vertreten Verbände und Vereine zu Rechtsfragen und Präventivmaßnahmen.
Wir genießen das Vertrauen von Profi- und AmateursportlerInnen, die sich mit einem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetzes ausgesetzt sehen.
Unserer Expertise vertrauen Verbände und Vereine, die wir in Rechtsfragen und Präventivmaßnahmen zum Anti-Doping-Gesetz beraten.
Wir verteidigen ÄrztInnen gegen den Vorwurf der Verabreichung von Dopingmitteln oder des Verschreibens von Dopingmitteln ohne medizinische Indikation.
Unter Doping versteht man die Einnahme von unerlaubten Substanzen oder die Nutzung unerlaubter Methoden zur Leistungssteigerung. Unter die Nutzung unerlaubter Methoden fällt beispielsweise das Blutdoping oder die Einnahme von Stimulanzien.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Dopings kann neben strafrechtlichen Folgen auch sportliche beziehungsweise sportrechtliche Konsequenzen haben, wie der Ausschluss aus einem Verband oder der Verlust von Sponsoren- oder Werbeverträgen.
Doping wird strafrechtlich durch das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) reguliert:
Der sportliche Wettbewerb wird seit Jahren immer wieder durch Dopingfälle erschüttert. Dopingskandale bedrohen nach Ansicht des Gesetzgebers die sportliche Integrität des Wettbewerbs und die Grundsätze der Fairness und Chancengleichheit. Aufgrund der zunehmenden Dopingfälle wurde das Anti-Doping-Gesetz als strafrechtliches Nebengesetz erlassen, das am 18.12.2015 in Kraft getreten ist. Das Anti-Doping-Gesetz sanktioniert Doping in seinen verschiedenen Formen. Unter Strafe gestellt sind das Handeltreiben, Herstellen, Veräußern, Abgeben, Inverkehrbringen und Verschreiben von Dopingmitteln. Auch die Anwendung von Dopingmitteln bei anderen Personen ist unter Strafe gestellt. Durch das Verbot des Selbstdopings werden erstmals SportlerInnen strafrechtlich erfasst, die sich mit Doping Vorteile bei Wettbewerben des organisierten Sports verschaffen wollen. Dieses Verbot gilt jedoch ausschließlich für ProfisportlerInnen.
Es ist auch verboten, Dopingmittel in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings zu erwerben oder zu besitzen. Die nicht geringe Menge ergibt sich dabei aus der Dopingmittel-Mengen-Verordnung.
Der Erwerb und der Besitz von Dopingmitteln betrifft auch AmateursportlerInnen. Bestellungen von Dopingmitteln – wie Steroide oder sonstige leistungssteigernden Mittel – im Internet oder Darknet sorgen dafür, dass gegen den angeblichen Besteller ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die Pakete oder Päckchen werden häufig vom Zoll abgefangen. In der Regel erhalten Beschuldigte einen Anhörungsbogen des Zolls oder der Polizei. In diesen Fällen ist es besonders wichtig vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Nach Rücksprache mit einem in der Thematik versierten Strafverteidiger kann dann eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Bislang konnte die Kanzlei Burgert Rechtsanwälte sämtliche dieser Ermittlungsverfahren zu einer Einstellung bringen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München sind bundesweit in sportstrafrechtlichen Fällen tätig und verfügen über eine umfassende Erfahrung im Sportstrafrecht. Während seiner langjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München war Dr. Vincent Burgert häufig mit Rechtsproblemen in diesem Bereich konfrontiert. Die Rechtsanwälte Dr. Vincent Burgert und Eva Maria Krötz verteidigten eine Angeklagte in dem bislang umfangreichsten deutschen Dopingverfahren – der Operation „Aderlass“. Die Angeklagte entging einer Vollzugsstrafe.