Wir verteidigen Einzelpersonen, insbesondere SportlerInnen, in sportstrafrechtlichen Verfahren und beraten und vertreten Vereine sowie nationale und internationale Verbände zu sämtlichen sportstrafrechtlichen Fragen.

Der Sport stellt in unserer heutigen Gesellschaft einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar und generiert Milliardenumsätze. Jeder sportliche Aspekt ist mittlerweile reguliert. Sei es durch von internationalen und nationalen Sportverbänden im Rahmen ihrer Autonomie erlassene Rechtsvorschriften oder durch staatlich erlassene Normen.

Von erheblicher strafrechtlicher Relevanz sind Dopingverstöße, die nicht nur ProfisportlerInnen treffen, sondern auch im Amateurbereich strafrechtlich verfolgt werden. Im Rahmen der sogenannten „Operation Aderlass“, dem größten Dopingverfahren der deutschen Rechtsgeschichte, hat die Kanzlei eine der Angeklagten erfolgreich verteidigt und eine Vollzugsstrafe vermieden.

Weitere sportstrafrechtliche Delikte sind Wettmanipulation und Delikte, die ihren Kern im Wirtschaftsstrafrecht haben, wie Korruptionsdelikte, Betrug und Untreue im Rahmen von Sponsoring und Hospitality. Sowohl auf dem Spielfeld als auch außerhalb kann es zur Verwirklichung von Straftaten kommen – durch Sportler, Manager, Funktionäre oder Fans. Häufig finden sich Berührungspunkte zum Wirtschaftsstrafrecht oder Steuerstrafrecht.

Die Verteidigung und Beratung im Sportstrafrecht erfordert – auch aufgrund der zahlreichen verbandsinternen Richtlinien – spezifische Kenntnisse der komplexen Materie. Für SportlerInnen können Ermittlungsverfahren existenzgefährdend sein. Die Nebenfolgen eines Verfahrens, etwa in Form von Reputationsschaden oder Vorverurteilungen durch die Presse, belasten zusätzlich. ProfisportlerInnen droht der Verlust von Werbeverträgen und sportrechtliche Folgen wie die Verhängung von Sperren. Wir sind uns dieser Belastung und besonderen Verantwortung als Verteidiger bewusst und genießen das Vertrauen von SportlerInnen sämtlicher Disziplinen.

Verbände und Vereine beraten wir zu Präventivmaßnahmen, um Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit Sponsoring und Hospitality zu minimieren. Darüber hinaus beraten wir Verbände und Vereine zur Einrichtung von Compliance-Systemen, um die Risiken von Rechtsverstößen frühzeitig zu eliminieren und Haftungsrisiken für Führungskräfte zu minimieren. Wir richten anonyme Hinweisgeber-Systeme ein, um die Möglichkeit zu gewährleisten, dass auf Missstände anonym aufmerksam gemacht werden kann.

Die Berater der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München verteidigen und vertreten bundesweit im Sportstrafrecht. Die Kanzlei genießt seit vielen Jahre das Vertrauen von Sportlern, Vereinen, Verbänden und Funktionären.