Wir verteidigen und beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Unternehmensverantwortliche und Unternehmen in strafrechtlichen Verfahren und Bußgeldverfahren, die Bezug zum Arbeitsplatz aufweisen.

Wir beraten Unternehmen und Unternehmensverantwortliche zur Vermeidung von Sanktionsrisiken und werden präventiv tätig. 

Das Arbeitsstrafrecht betrifft in erster Linie unrechtmäßiges Verhalten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, das sanktioniert werden soll. 

Neben dem im Strafgesetzbuch verorteten Straftatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), sind weitere arbeitsstrafrechtliche Delikte in sozialrechtlichen oder gewerberechtlichen Vorschriften verankert. Hierunter zählen unter anderem die illegale Arbeitnehmerentsendung (§ 23 AEntG), die illegale Arbeitnehmerüberlassung (§ 16 AÜG), die illegale Beschäftigung von Ausländern (§ 404 SGB III) und Schwarzarbeit (§§ 8 ff SchwarArbG).

Ermittlungsverfahren wegen vermeintlichen Verstößen gegen § 266a StGB und nebenstrafrechtlichen Sanktionen nehmen in den letzten Jahren eklatant zu.

Die Verteidigung in arbeitsstrafrechtlichen Fällen setzt neben der strafrechtlichen Expertise auch umfassende Fachkenntnisse im Arbeitsrecht, Sozialrecht und Gewerberecht voraus. Es kommt darauf an, nicht nur strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Sanktionen, sondern auch mittelbare Folgen wie die eines negativen Eintrags in das Gewerbezentralregister im Blick zu behalten. Als Folge droht der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München verteidigen und beraten Einzelpersonen und Unternehmen in allen arbeitsstrafrechtlichen Verfahren und sämtlichen Instanzen.