Die medizinische Behandlung von Patienten ist von Natur aus eine risikobehaftete berufliche Tätigkeit, bei der es gelegentlich auch zu Todesfällen kommen kann. In solchen Fällen kann der Arzt unter Umständen im Verdacht stehen, durch Fahrlässigkeit den Tod des Patienten verursacht zu haben. Unterläuft dem Arzt ein Behandlungsfehler oder begeht er eine sonstige Pflichtverletzung, sieht er… Weiter »