Rechtsanwältin Antonia Schrom studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und an der China University of Political Science and Law (China-EU School of Law – 中国政法大学) in Peking, China.
Bereits im Studium legte Rechtsanwältin Schrom ihren Schwerpunkt auf das Strafrecht und die Strafverteidigung. Dazu belegte sie vertiefende Kurse im Jugendstrafrecht, Strafprozessrecht, Sexualstrafrecht, Kriminologie sowie dem Vollzugsrecht.
Als Rechtsreferendarin des Oberlandesgerichts Düsseldorf durchlief Rechtsanwältin Antonia Schrom Ausbildungsstationen am Landgericht Duisburg, der Staatsanwaltschaft Duisburg, im Dezernat für Jugend- und Jugendschutzverfahren, sowie der Staatsanwaltschaft Hamburg, im Dezernat für organisierte Wirtschaftskriminalität.
Schon während ihres Referendariats sammelte Rechtsanwältin Schrom umfassende Berufserfahrung in einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf. Dort war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Investigations & White Collar Defense tätig.
Rechtsanwältin Schrom hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt – neben dem Allgemeinen Strafrecht – im Wirtschaftsstrafrecht und dem Medizinstrafrecht.
Sie berät sowohl Individualpersonen als auch Unternehmen zu strafrechtlich relevanten Fragen.
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch