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	<title>Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</title>
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	<description>Anwalt Strafrecht München &#124; Fachanwälte für Strafrecht &#124; Strafverteidiger in München</description>
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		<title>Digitale Beweise im Sexualstrafrecht – wenn Daten über Schuld oder Unschuld entscheiden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Nov 2025 18:39:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Digitale Beweise wie Chats, Bilder oder Metadaten entscheiden im Sexualstrafrecht oft über Schuld oder Unschuld. Doch sie sind selten so eindeutig, wie sie wirken.Erfahren Sie, wie unsere Kanzlei digitale Spuren technisch und juristisch analysiert – und was typische Fehler in der forensischen Auswertung für die Verteidigung bedeuten. Digitale Kommunikation ist heute zentraler Bestandteil fast jedes...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/digitale-beweise-im-sexualstrafrecht-wenn-daten-ueber-schuld-oder-unschuld-entscheiden/" title="Read Digitale Beweise im Sexualstrafrecht – wenn Daten über Schuld oder Unschuld entscheiden">Weiter &#187;</a></p>
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<p>Digitale Beweise wie Chats, Bilder oder Metadaten entscheiden im <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht">Sexualstrafrecht </a>oft über Schuld oder Unschuld. Doch sie sind selten so eindeutig, wie sie wirken.<br>Erfahren Sie, wie unsere Kanzlei digitale Spuren technisch und juristisch analysiert – und was typische Fehler in der forensischen Auswertung für die Verteidigung bedeuten.</p>



<p>Digitale Kommunikation ist heute zentraler Bestandteil fast jedes Strafverfahrens. Messenger-Chats, Fotos, Standortdaten oder Cloud-Inhalte sollen beweisen, was geschehen ist – oder widerlegen, was behauptet wird.</p>



<p>Doch digitale Beweise sind nicht automatisch objektiv. Sie können entlasten oder belasten, je nachdem, <strong>wie sorgfältig sie erhoben, gesichert und interpretiert werden</strong>.<br>Eine wirksame Verteidigung im Sexualstrafrecht bedeutet deshalb immer auch: <strong>digitale Präzision</strong>.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-1-was-digitale-beweise-uberhaupt-sind-und-warum-sie-im-sexualstrafrecht-so-sensibel-sind">1. Was digitale Beweise überhaupt sind – und warum sie im Sexualstrafrecht so sensibel sind</h5>



<p>Digitale Beweise umfassen <strong>alle elektronisch gespeicherten oder übermittelten Daten</strong>, die im Zusammenhang mit einem Tatvorwurf stehen können. Dazu zählen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Chatverläufe und Textnachrichten (WhatsApp, Telegram, Signal, Instagram, iMessage)</li>



<li>E-Mails, Sprachnachrichten und Anrufprotokolle</li>



<li>Fotos und Videos</li>



<li>Standort- und Bewegungsdaten</li>



<li>Metadaten in Dateien</li>



<li>Cloud-Backups, Suchverläufe oder Social-Media-Daten</li>
</ul>



<p>Gerade im Sexualstrafrecht sind diese Daten besonders sensibel. Sie betreffen oft <strong>private oder intime Kommunikation</strong> und werden aus ihrem ursprünglichen Kontext herausgelöst.<br>Doch das, was auf den ersten Blick eindeutig erscheint, ist häufig <strong>mehrdeutig, unvollständig oder technisch fehlerhaft</strong>.</p>



<p>Unsere Aufgabe als Verteidiger ist es, digitale Beweise kritisch zu hinterfragen:<br>Sind sie vollständig? Authentisch? Und richtig interpretiert?<br>Nur wenn diese Fragen präzise beantwortet sind, lässt sich ein digitales Beweismittel juristisch sicher bewerten.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-2-chatverlaufe-scheinbar-klar-tatsachlich-komplex">2. Chatverläufe – scheinbar klar, tatsächlich komplex</h5>



<p>Messenger-Kommunikation gehört heute zu den wichtigsten Beweisquellen in Sexualstrafverfahren. Doch sie ist <strong>leicht missverständlich und manipulierbar</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Häufige Problemfelder:</h3>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Unvollständige Chatverläufe:</strong><br>Oft werden nur Screenshots vorgelegt, die einzelne Nachrichten zeigen. Diese können verändert oder aus dem Zusammenhang gerissen sein.</li>



<li><strong>Authentizitätszweifel:</strong><br>Nachrichten lassen sich fälschen oder kopieren. Nur eine forensische Auswertung des Originalgeräts oder eines vollständigen Backups kann Authentizität belegen.</li>



<li><strong>Kontextverlust:</strong><br>Einzelne Nachrichten können belastend wirken, obwohl der Gesamtverlauf einvernehmliche Kommunikation zeigt.</li>



<li><strong>Fehlinterpretationen durch Sprache:</strong><br>Ironie, Sarkasmus oder Flirtverhalten werden häufig wörtlich verstanden. Emojis, Kürzel oder Tonfall fehlen – und verändern so die Bedeutung.</li>



<li><strong>Selektive Aktenauszüge:</strong><br>Ermittlungsbehörden dokumentieren oft nur vermeintlich belastende Passagen. Entlastende Chats fehlen.</li>
</ol>



<p>Wir prüfen, <strong>ob Chatverläufe vollständig, echt und im richtigen Kontext</strong> vorliegen. Nur so lässt sich verhindern, dass einzelne Nachrichten zu falschen Schlüssen führen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-3-bilder-videos-und-metadaten-die-verborgene-wahrheit-in-digitalen-dateien">3. Bilder, Videos und Metadaten – die verborgene Wahrheit in digitalen Dateien</h5>



<p>Digitale Bilder und Videos gelten oft als „objektive“ Beweise – sind es aber selten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3.1. Metadaten als Schlüssel</h3>



<p>Metadaten speichern Informationen über jede Datei:<br>Erstellungszeitpunkt, Gerät, GPS-Daten, Software, Bearbeitungen.<br>Diese unsichtbaren Daten helfen zu prüfen, <strong>wann und wie</strong> ein Bild oder Video entstanden ist – oder ob es manipuliert wurde.</p>



<p>Beispiel:<br>Ein Video, das laut Vorwurf in einer bestimmten Nacht aufgenommen wurde, enthält Metadaten, die einen anderen Tag zeigen. Solche Widersprüche können den Tatvorwurf erheblich erschüttern – oder eine Fälschung nahelegen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3.2. Manipulation und Fälschung</h3>



<p>Mit moderner Software lassen sich Dateien nahezu spurlos verändern. Häufige Fälle:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>bearbeitete Screenshots,</li>



<li>geänderte Zeitstempel,</li>



<li>zusammengeschnittene Videos,</li>



<li>fehlerhafte Cloud-Backups.</li>
</ul>



<p>Unsere Kanzlei arbeitet mit forensischen Spezialisten zusammen, die solche Veränderungen <strong>technisch nachweisen</strong> – durch Hashwertvergleiche, Header-Analysen und Dateiversionsprüfungen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-4-typische-fehler-bei-der-forensischen-auswertung-von-datentragern">4. Typische Fehler bei der forensischen Auswertung von Datenträgern</h5>



<p>Auch Ermittlungsbehörden oder IT-Sachverständige machen Fehler..<br>Fehler bei der Sicherung oder Auswertung digitaler Beweise können die Aussagekraft komplett verändern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4.1. Fehler bei der Datensicherung</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Unvollständige Sicherung:</strong> Teile des Speichers oder gelöschte Dateien fehlen.</li>



<li><strong>Veränderung des Originals:</strong> Neue Zeitstempel entstehen durch unsachgemäße Kopien.</li>



<li><strong>Fehlerhafte Dokumentation:</strong> Die Beweismittelkette („Chain of Custody“) ist lückenhaft.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">4.2. Fehler bei der Auswertung</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Veraltete Software:</strong> liest neue Dateiformate falsch aus.</li>



<li><strong>Filterfehler:</strong> nur bestimmte Zeiträume oder Schlagwörter werden geprüft.</li>



<li><strong>Zeitzonenfehler:</strong> Nachrichten erscheinen in falscher Reihenfolge.</li>



<li><strong>Selektive Darstellung:</strong> belastende Inhalte werden hervorgehoben, entlastende übersehen.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">4.3. Fehlinterpretationen und mangelnde Transparenz</h3>



<p>Viele forensische Tools (z. B. Cellebrite, XRY, Oxygen) sind <strong>proprietär und nicht öffentlich validiert</strong>.<br>Ihre Ergebnisse lassen sich daher kaum unabhängig überprüfen.<br>Wir lassen in solchen Fällen bei berechtigten Zweifeln, die wir ausfindig machen können, <strong>Zweitauswertungen</strong> durch unabhängige Sachverständige durchführen, um Widersprüche oder Datenlücken aufzudecken. Gerade in Verfahren wegen des Vorwurfs von<a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/kinderpornographie"> Besitz oder Verbreiten von Kinderpornographie nach § 184b StGB</a> sind Fehler in der Datenauswertung sehr häufig festzustellen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4.4. Fazit zu forensischen Fehlern</h3>



<p>Digitale Forensik ist keine exakte Wissenschaft.<br>Schon kleine technische Ungenauigkeiten können über Schuld oder Unschuld entscheiden.<br>Unsere Aufgabe ist es, solche Schwachstellen zu erkennen und juristisch nutzbar zu machen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-5-wie-wir-digitale-beweise-in-der-verteidigung-einsetzen">5. Wie wir digitale Beweise in der Verteidigung einsetzen</h5>



<p>Eine erfolgreiche Verteidigung im Sexualstrafrecht erfordert <strong>juristische und technische Präzision zugleich</strong>.<br>Unsere Kanzlei verbindet beides – systematisch und diskret.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.1. Frühzeitige Datensicherung</h3>



<p>Wir sorgen für die <strong>forensisch korrekte Sicherung</strong> aller relevanten Geräte und prüfen, ob die Ermittlungsakten vollständig sind. Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um Datenverlust zu vermeiden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.2. Technische Analyse durch Gutachter</h3>



<p>Unabhängige IT-Sachverständige analysieren:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>vollständige Chat-Backups,</li>



<li>gelöschte oder manipulierte Dateien,</li>



<li>Metadaten und Hashwerte,</li>



<li>Plausibilität von Zeit- und Standortdaten.</li>
</ul>



<p>Wir begleiten diese Analysen juristisch, um Ergebnisse gezielt in die Verteidigung einzubringen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.3. Juristische Bewertung</h3>



<p>Wir nutzen digitale Beweise strategisch:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>zur Entlastung</strong>,</li>



<li><strong>zur Infragestellung der Beweisqualität</strong>,</li>



<li><strong>zur alternativen Deutung von Kommunikation</strong>.</li>
</ul>



<p>Digitale Daten werden so zum <strong>Werkzeug der Aufklärung</strong>, nicht zur unreflektierten Belastung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.4. Mandantenzentrierte Arbeit</h3>



<p>Wir gehen mit digitalen Inhalten <strong>vertraulich und respektvoll</strong> um. Nur relevante Daten werden gesichert und verwendet – nie mehr, als für die Verteidigung nötig ist.<br>Ihre Privatsphäre steht für uns an erster Stelle.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.5. Gerichtliche Präsentation</h3>



<p>Wir bereiten komplexe technische Sachverhalte so auf, dass sie für Gericht und Staatsanwaltschaft <strong>verständlich und überprüfbar</strong> sind.<br>Durch Beweisangriffe, Zweitgutachten und strukturierte Darstellung schaffen wir Zweifel, wo Daten unsauber erhoben oder falsch interpretiert wurden.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-6-fazit-digitale-prazision-schutzt-vor-falschen-schlussen">6. Fazit: Digitale Präzision schützt vor falschen Schlüssen</h5>



<p>Digitale Beweise sind mächtig – aber nur so zuverlässig wie ihre Auswertung.<br>Eine moderne Verteidigung im Sexualstrafrecht muss <strong>juristisch argumentieren und technisch verstehen</strong>.</p>



<p>Unsere Kanzlei prüft digitale Beweise auf <strong>Authentizität, Kontext und Vollständigkeit</strong> – und erkennt <strong>technische Unschärfen und fehlerhafte Auswertungen</strong>, bevor sie zu falschen Urteilen führen.</p>



<p>Denn: Nur eine präzise Beweisbewertung garantiert auch eine faire Entscheidung.</p>



<p><strong>Digitale Beweise verdienen digitale Verteidigung.</strong></p>



<p>Wenn Ihnen im Zusammenhang mit digitalen Daten ein Sexualdelikt vorgeworfen wird, sollten Sie frühzeitig handeln.</p>



<p>Wir prüfen Chatverläufe, Bilder und Datenträger technisch und juristisch – unabhängig, vertraulich und mit höchster Präzision.</p>



<p><a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kontaktieren </a>Sie uns gerne vertraulich für eine Ersteinschätzung.</p>
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		<item>
		<title>Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – rechtliche Herausforderungen, aussagepsychologische Gutachten und Verteidigungsstrategien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Nov 2025 20:09:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zählt zu den komplexesten und sensibelsten Situationen im Sexualstrafrecht. In vielen Fällen gibt es keine objektiven Beweise wie Zeugen, Spuren oder Aufzeichnungen. Häufig steht allein die Aussage der angeblich geschädigten Person gegen die des Beschuldigten. Für die Justiz stellt sich dann die entscheidende Frage, welcher Darstellung Glauben geschenkt werden kann. Die Folgen einer...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/aussage-gegen-aussage-im-sexualstrafrecht-aussagepsychologie-beweisfuehrung-im-sexualstrafrecht/" title="Read Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – rechtliche Herausforderungen, aussagepsychologische Gutachten und Verteidigungsstrategien">Weiter &#187;</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zählt zu den komplexesten und sensibelsten Situationen im Sexualstrafrecht. In vielen Fällen gibt es keine objektiven Beweise wie Zeugen, Spuren oder Aufzeichnungen. Häufig steht allein die Aussage der angeblich geschädigten Person gegen die des Beschuldigten. Für die Justiz stellt sich dann die entscheidende Frage, welcher Darstellung Glauben geschenkt werden kann. Die Folgen einer solchen Bewertung sind gravierend – ein falsches Urteil kann existenzielle und lebenslange Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist eine fundierte und psychologisch geschulte Verteidigungsstrategie durch eine <strong>spezialisierte Kanzlei im <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/vergewaltigung">Sexualstrafrecht</a></strong>.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-die-beweisproblematik-bei-aussage-gegen-aussage-konstellationen">Die Beweisproblematik bei Aussage-gegen-Aussage Konstellationen</h5>



<p>Grundsätzlich gilt im deutschen Strafrecht der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Eine Verurteilung darf nur erfolgen, wenn die Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Bei Zweifeln darf ein Gericht nicht verurteilen. In Fällen, in denen es Aussage gegen Aussage steht, ist die Wahrheitsfindung besonders schwierig. Da selten objektiven Beweismittel vorliegen, hängt das Verfahren maßgeblich von der Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage des angeblichen Opfers ab.</p>



<p>Häufig stützen sich Gerichte und Staatsanwaltschaften auf aussagepsychologische Gutachten, um die Glaubhaftigkeit der Aussage des mutmaßlichen Opfers zu bewerten. Diese Verfahren erfordern jedoch große Sorgfalt, da schon kleine methodische oder psychologische Fehleinschätzungen die Entscheidung in eine falsche Richtung lenken können.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-aussagepsychologie-wissenschaftliche-grundlagen-und-rechtliche-anwendung">Aussagepsychologie – Wissenschaftliche Grundlagen und rechtliche Anwendung</h5>



<p>Die Aussagepsychologie ist das zentrale Instrument zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen von Opfern in Sexualstrafverfahren. Sie untersucht, ob eine Schilderung auf tatsächlichem Erleben beruht oder durch andere Faktoren beeinflusst wurde – etwa Erinnerungslücken, Suggestion oder bewusste Falschdarstellung. Für die gerichtliche Praxis bedeutet das: Ein aussagepsychologisches Gutachten kann entscheidend sein, wenn keine oder wenige objektive Beweise vorliegen.</p>



<p><strong>Kurzer Überblick: Worum geht es in der Aussagepsychologie?</strong></p>



<p>Die Aussagepsychologie prüft, ob eine Aussage Merkmale echter Erinnerung aufweist. Wichtige Aspekte sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Struktur und Detailreichtum der Aussage</strong> – Ist die Schilderung frei, erlebnisnah und in sich schlüssig?</li>



<li><strong>Emotionale und kognitive Plausibilität</strong> – Passen Reaktionen und Wahrnehmungen zum behaupteten Geschehen?</li>



<li><strong>Konstanz der Darstellung</strong> – Bleibt die Aussage im zeitlichen Verlauf konsistent oder ändert sie sich?</li>



<li><strong>Suggestibilität und externe Einflüsse</strong> – Könnten Befragungen, Gespräche oder Medienberichte Erinnerungen beeinflusst haben?</li>



<li><strong>Mögliche sekundäre Motive</strong> – Gibt es persönliche oder emotionale Gründe, die die Aussage gefärbt haben könnten?</li>
</ul>



<p>Wer tiefer einsteigen möchte, findet nachfolgend eine detaillierte Darstellung der wissenschaftlichen Methoden und Bewertungskriterien, auf die sich Gerichte und Gutachter in solchen Verfahren stützen.</p>



<p>Ein aussagepsychologisches Gutachten prüft, ob eine Aussage Merkmale aufweist, die typisch für tatsächlich erlebte Ereignisse sind. Dabei kommen wissenschaftlich etablierte Analysemethoden zum Einsatz, insbesondere die <strong>Kriterienorientierte Aussageanalyse (KIB)</strong>, ergänzt durch den <strong>Reality Monitoring-Ansatz</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>1. Kriterienbasierte Inhaltsanalyse (KIB)</strong></h3>



<p>Die KIB geht davon aus, dass echte Erinnerungserlebnisse anders erzählt werden als erfundene oder gelernte Geschichten. Erlebnishaft wahre Aussagen enthalten in der Regel:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kontextuelle Einbettung:</strong> Die Schilderung ist in Zeit, Ort und Situation nachvollziehbar eingebettet.</li>



<li><strong>Reichhaltige, sensorische Details:</strong> Beschreibungen beinhalten Sinneseindrücke (Geräusche, Gerüche, Empfindungen), die schwer nachträglich konstruiert werden können.</li>



<li><strong>Einräumung von Unsicherheiten:</strong> Wer tatsächlich etwas erlebt hat, berichtet oft auch, was er <em>nicht</em> sicher weiß. Erfundene Aussagen sind häufig zu glatt oder widerspruchsfrei.</li>



<li><strong>Ungewöhnliche, aber stimmige Details:</strong> Echtes Erleben zeigt oft kleine, nicht naheliegende Besonderheiten, die im Kontext Sinn ergeben.</li>



<li><strong>Spontane Korrekturen oder Selbstreflexion:</strong> Echte Erinnerungen sind nicht statisch – kleine Korrekturen oder Nachträge gelten als Authentizitätsmerkmale.</li>
</ul>



<p>Ein erfahrener Gutachter wird diese Merkmale identifizieren, gewichten und in die Gesamtbewertung der Aussage einfließen lassen. Allerdings ist die Beurteilung niemals rein objektiv – sie hängt von der Erfahrung, Methodik und Haltung des Gutachters ab.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>2. Reality Monitoring (RM)</strong></h3>



<p>Der Reality-Monitoring-Ansatz basiert auf der Erkenntnis, dass erlebte und erfundene Erinnerungen im Gehirn unterschiedlich verarbeitet werden. Echte Erinnerungen weisen eher sensorische, emotionale und kontextuelle Informationen auf, während erfundene Schilderungen stärker kognitiv-strukturiert und sprachlich kontrolliert wirken. RM-Analysen achten auf diese Unterschiede in Sprachstruktur und Erzählweise.</p>



<p>Die Aussagepsychologie berücksichtigt dabei, dass Erinnerungen keine exakten „Aufzeichnungen“ sind, sondern konstruktiv – sie verändern sich mit der Zeit, mit Emotionen und durch äußere Einflüsse.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>3. Suggestibilität und Erinnerungseinflüsse</strong></h3>



<p>Ein zentraler Punkt in der Aussagepsychologie ist die Frage, inwiefern eine Person in ihrer Erinnerung beeinflusst wurde. Suggestive Befragung, wiederholte Gespräche mit Ermittlern, Therapeuten oder Angehörigen können Erinnerungen unbewusst verändern. Besonders Kinder und traumatisierte Personen gelten als anfälliger für Suggestionseffekte. Schon die Wortwahl oder die Reihenfolge der Fragen können eine erhebliche Wirkung entfalten.</p>



<p>Unsere <strong>spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht</strong> prüft in solchen Fällen genau, ob die ursprüngliche Aussage unter Einflüssen stand, die ihre Glaubhaftigkeit beeinträchtigen. Wurde mehrfach befragt? Wurden Gesprächsinhalte wiederholt oder in Frageform vorgegeben? Solche Faktoren sind in der Verteidigung von erheblicher Bedeutung.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>4. Sekundäre Motivationen und Falschbeschuldigungen</strong></h3>



<p>Die Aussagepsychologie geht davon aus, dass es neben bewussten Falschbeschuldigungen auch unbewusste Mechanismen gibt, die eine fehlerhafte Aussage begünstigen können – etwa das Bedürfnis nach Aufmerksamkeit, Selbstschutz oder emotionale Entlastung. Besonders in Trennungssituationen, Sorgerechtsstreitigkeiten oder bei emotionaler Abhängigkeit kann die Grenze zwischen Erinnerung und Interpretation verschwimmen.</p>



<p>Die Verteidigung muss diese Hintergründe verstehen und gegebenenfalls durch eigene Sachverständige überprüfen lassen. Nur wenn alle psychologischen Einflussfaktoren beleuchtet werden, ist eine faire Beweiswürdigung möglich.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>5. Fehlerquellen in aussagepsychologischen Gutachten</strong></h3>



<p>Auch Gutachter sind Menschen – und ihre Einschätzungen sind nie frei von Subjektivität. Typische Fehlerquellen sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Unzureichende Aktenkenntnis oder fehlende Berücksichtigung der Gesamtumstände</strong></li>



<li><strong>Einseitige Gewichtung bestimmter Kriterien</strong>, ohne Kontext zu beachten</li>



<li><strong>Falsche methodische Anwendung</strong> der KIB oder unklare Bewertungsmaßstäbe</li>



<li><strong>Überbewertung vermeintlicher Authentizitätsmerkmale</strong> – auch erfundene Aussagen können emotional wirken</li>



<li><strong>Suggestive Begutachtungssituationen</strong> oder unbewusste Bestätigungsfehler</li>
</ul>



<p>Als auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Kanzlei erkennen wir solche Schwächen und können so methodisch unsaubere oder gar falsche Gutachten erkennen. Das kann dazu führen, dass das Gericht einen zweiten Sachverständigen beauftragt, der zumeist von uns bereits zuvor mit einem methodenkritischen Gegengutachten beauftragt wurde. Hierbei arbeiten wir mit hochqualifizierten Psychologinnen und Psychologen zusammen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-erganzende-beweismittel-digitale-spuren-verhaltensanalysen-und-zeugen-vom-horensagen">Ergänzende Beweismittel: Digitale Spuren, Verhaltensanalysen und Zeugen vom Hörensagen</h5>



<p>Da in Sexualstrafverfahren selten objektive Beweise existieren, gewinnen <strong>ergänzende Beweismittel</strong> zunehmend an Bedeutung. Diese können helfen, Aussagen zu stützen, zu relativieren oder in einen neuen Kontext zu setzen. Sie ersetzen keine unmittelbaren Beweise, sind aber oft entscheidend, um Widersprüche aufzuzeigen und Zweifel zu begründen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Chatverläufe und elektronische Kommunikation</strong></h3>



<p>Digitale Kommunikation ist heute einer der wichtigsten ergänzenden Beweisbereiche. Nachrichten, E-Mails oder Social-Media-Verläufe können Rückschlüsse auf die Beziehung zwischen den Beteiligten geben – sowohl vor als auch nach dem mutmaßlichen Geschehen. Ein einvernehmlicher, freundlicher oder gar intimer Austausch nach der angeblichen Tat kann erheblichen Zweifel an einem Sexualdelikt begründen.</p>



<p>Zudem kann die Auswertung von Chatverläufen zeigen, ob es nach dem Ereignis Kontaktinitiativen gab, ob die Kommunikation emotional neutral blieb oder ob manipulative Tendenzen erkennbar sind. Wichtig ist dabei eine <strong>forensisch saubere Auswertung</strong> – Screenshots genügen nicht, es sollte stets eine IT-forensische Sicherung erfolgen. Unsere Kanzlei regt in solchen Fällen regelmäßig entsprechende Gutachten an, um Authentizität, Vollständigkeit und zeitliche Abfolge der Kommunikation zu prüfen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Verhaltensanalysen und situative Indizien</strong></h3>



<p>Neben der digitalen Kommunikation können auch Verhaltensweisen der Beteiligten relevante Hinweise liefern. Dazu gehören etwa:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Fortgesetzter freiwilliger Kontakt zwischen den Beteiligten nach der angeblichen Tat</li>



<li>Gemeinsame Unternehmungen oder Kommunikation in der Folgezeit</li>



<li>Zeitlich verzögerte Anzeigeerstattung trotz vermeintlich schwerer Tat</li>



<li>Widersprüchliche Aussagen im sozialen Umfeld oder gegenüber Ermittlungsbehörden</li>
</ul>



<p>Solche Beobachtungen müssen jedoch mit größter Vorsicht interpretiert werden. Menschliches Verhalten nach belastenden Ereignissen ist komplex – emotionale Ambivalenz, Scham oder soziale Abhängigkeiten können scheinbar unlogische Reaktionen erklären. Aufgabe unserer spezialisierten Kanzlei ist es, diese Vielschichtigkeit aufzuzeigen und eine vorschnelle psychologische oder moralische Bewertung zu verhindern.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Zeugen vom Hörensagen</strong></h3>



<p>Zeugen, die nur wiedergeben, was ihnen erzählt wurde, spielen in vielen Sexualstrafverfahren eine Rolle. Sie können bestätigen, dass eine Anschuldigung zu einem bestimmten Zeitpunkt erhoben wurde, sind aber keine Beweisquelle für das tatsächliche Geschehen. Ihre Wahrnehmung betrifft das Erzählte, nicht das Erlebte. Daher ist ihre Aussagekraft begrenzt und hängt stark davon ab, wie präzise sie wiedergeben können, was und wie etwas gesagt wurde.</p>



<p>Gerade bei Zeugen vom Hörensagen besteht ein hohes Risiko der <strong>Rekonstruktionsverzerrung</strong> – unbewusste Anpassungen, emotionale Filter oder eigene Schlussfolgerungen verändern die ursprüngliche Schilderung. Gerichte müssen deshalb prüfen, ob diese Aussagen zur Glaubhaftigkeitsbewertung überhaupt herangezogen werden dürfen und ob sie mit anderen Indizien übereinstimmen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Weitere ergänzende Beweise: Umfeldinformationen und Expertengutachten</strong></h3>



<p>Auch Informationen aus dem sozialen, beruflichen oder familiären Umfeld können eine Rolle spielen. Hinweise auf Konflikte, psychische Belastungen, Motive oder widersprüchliche Verhaltensmuster können den Kontext eines Tatvorwurfs verändern.</p>



<p>Ergänzend können <strong>fachspezifische Gutachten</strong> (z. B. medizinische, psychotraumatologische oder IT-forensische) helfen, die Plausibilität bestimmter Schilderungen zu prüfen. Unsere <strong>spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht</strong> koordiniert solche Beweismittel strategisch und stellt sicher, dass sie in der Hauptverhandlung mit dem notwendigen Gewicht eingebracht werden.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-die-rolle-spezialisierter-strafverteidiger-im-sexualstrafrecht">Die Rolle spezialisierter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht</h5>



<p>In Verfahren, die maßgeblich auf der Beurteilung von Aussagen beruhen, ist ein tiefes Verständnis sowohl juristischer als auch psychologischer Mechanismen entscheidend. Unsere <strong>spezialisierten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht</strong> kennen die Strukturen aussagepsychologischer Begutachtung und können sie kritisch analysieren. Zu den zentralen Aufgaben gehören:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Prüfung und Anfechtung aussagepsychologischer Gutachten auf methodische Mängel,</li>



<li>Benennung eigener Sachverständiger zur Gegenbegutachtung,</li>



<li>Einbringung ergänzender Beweise (digitale Spuren, Kommunikationsverläufe, Zeugen),</li>



<li>Sicherstellung, dass der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gewahrt bleibt,</li>



<li>und strategische Prozessführung, um eine ausgewogene Beweiswürdigung zu erreichen.</li>
</ul>



<p>In Verfahren wegen <strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/vergewaltigung">Vergewaltigung </a>(§ 177 StGB)</strong>, <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung">sexueller Nötigung</a> oder <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-kindern">Missbrauchs </a>ist der Ausgang häufig von der Qualität der Verteidigung abhängig. Nur durch eine präzise juristische Analyse und eine klare Verteidigungsstrategie lässt sich verhindern, dass subjektive Einschätzungen zur alleinigen Entscheidungsgrundlage werden.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-fazit-aussage-gegen-aussage-konstellationen-erfordern-psychologische-und-analytische-prazision">Fazit: Aussage-gegen-Aussage Konstellationen erfordern psychologische und analytische Präzision</h5>



<p>Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen gehören zu den anspruchsvollsten Verfahren im Sexualstrafrecht. Aussagepsychologische Gutachten sind dabei ein zentrales, aber nicht das einzige Instrument der Wahrheitsfindung. Ebenso entscheidend ist die gründliche Bewertung <strong>ergänzender Beweismittel</strong> – etwa digitaler Kommunikation, Verhaltensanalysen oder Zeugen vom Hörensagen.</p>



<p>Eine sachgerechte Verteidigung berücksichtigt beide Ebenen: die psychologische Dynamik einer Aussage und die objektivierbaren Spuren jenseits des gesprochenen Wortes.</p>



<p>Unsere <strong>spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht</strong> analysiert das gesamte Beweisgefüge, erkennt Widersprüche, prüft Gutachten kritisch und bringt entlastende Indizien methodisch fundiert in das Verfahren ein. Nur so lässt sich sicherstellen, dass in einem Aussage-gegen-Aussage-Verfahren ein gerechtes, auf Fakten und nicht auf Vermutungen beruhendes Urteil möglich wird. <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kontaktieren </a>Sie uns gerne.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/aussage-gegen-aussage-im-sexualstrafrecht-aussagepsychologie-beweisfuehrung-im-sexualstrafrecht/">Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – rechtliche Herausforderungen, aussagepsychologische Gutachten und Verteidigungsstrategien</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Berufliche Folgen eines Sexualstrafverfahrens – Angestellte, Beamte, Freiberufler (Ärzte) und Studierende &#8211; FAQ</title>
		<link>https://kanzlei-burgert.de/berufliche-folgen-sexualstrafverfahren-kanzlei-burgert-kroetz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Kanzlei_Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Sep 2025 14:39:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Sexualstrafverfahren belastet nicht nur persönlich, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben. Die beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens unterscheiden sich je nach Status: Angestellte, Beamte, Freiberufler und sogar Studierende sind betroffen – oft bereits vor einem Urteil. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen. Gerade bei Vorwürfen wie Vergewaltigung oder Delikte...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/berufliche-folgen-sexualstrafverfahren-kanzlei-burgert-kroetz/" title="Read Berufliche Folgen eines Sexualstrafverfahrens – Angestellte, Beamte, Freiberufler (Ärzte) und Studierende &#8211; FAQ">Weiter &#187;</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein Sexualstrafverfahren belastet nicht nur persönlich, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben. Die beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens unterscheiden sich je nach Status: Angestellte, Beamte, Freiberufler und sogar Studierende sind betroffen – oft bereits vor einem Urteil. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen. Gerade bei Vorwürfen wie <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/vergewaltigung">Vergewaltigung </a>oder Delikte aus dem Bereich der <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/kinderpornographie">Kinderpornographie </a>drohen gravierende Folgen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-welche-beruflichen-folgen-hat-ein-sexualstrafverfahren-fur-angestellte">Welche beruflichen Folgen hat ein Sexualstrafverfahren für Angestellte?</h5>



<p>Für Arbeitnehmer können die beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens in der Regel unmittelbar spürbar sein. Arbeitgeber achten besonders auf das Vertrauensverhältnis, die Außenwirkung und mögliche Risiken am Arbeitsplatz. Voraussetzung ist immer die Kenntnis des Arbeitgebers von einem Sexualstrafverfahren gegen den Arbeitnehmer.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-muss-der-arbeitgeber-uber-ein-sexualstrafverfahren-informiert-werden"><strong>Muss der Arbeitgeber über ein Sexualstrafverfahren informiert werden?</strong></h3>



<p>Grundsätzlich besteht keine allgemeine Pflicht, den Arbeitgeber über ein laufendes Strafverfahren zu informieren. Das Verfahren ist zunächst Privatsache, solange es keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis gibt.</p>



<p><strong>Ausnahme: Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit</strong></p>



<p>Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Tatvorwurf und der ausgeübten Tätigkeit, kann eine Mitteilungspflicht vorliegen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Beispiel: Ein Erzieher wird wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-kindern">sexuellen Missbrauch von Kindern</a> angeklagt → direkter Bezug zur Tätigkeit mit Kindern.</li>



<li>Beispiel: In der Kinder- und Jugendhilfe bestehen teilweise gesetzliche Mitteilungspflichten nach dem SGB VIII.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-kann-der-arbeitgeber-das-arbeitsverhaltnis-kundigen"><strong>Kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen?</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Außerordentliche fristlose Kündigung (§ 626 BGB):</strong><br>Liegt ein „wichtiger Grund“ vor, kann das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Vorwurf in engem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht – beispielsweise bei Erziehern oder Pflegepersonal.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ordentliche Kündigung:</strong><br>Auch wenn kein unmittelbarer Bezug zur Arbeit besteht, kann eine Kündigung möglich sein. Gerade in Positionen mit hohem Ansehens- oder Vertrauensaspekt (z. B. leitende Angestellte, Geschäftsführer, Personen im Kundenkontakt) kann schon die Rufschädigung ausreichen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verdachtskündigung:</strong><br>Bereits ein „dringender Tatverdacht“ kann genügen, wenn die Vorwürfe das Arbeitsverhältnis unzumutbar belasten. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vorher anhören.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-konnen-arbeitnehmer-wahrend-des-verfahrens-freigestellt-werden">Können Arbeitnehmer während des Verfahrens freigestellt werden?</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ja, Arbeitgeber können Angestellte sofort <strong>freistellen</strong>, wenn der Verdacht oder die öffentliche Wahrnehmung eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Freistellung kann <strong>widerruflich oder unwiderruflich</strong> erfolgen, meist unter Fortzahlung der Bezüge.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>In Berufen mit besonderem Schutzauftrag (z. B. Schulen, Kitas, Kliniken) ist eine sofortige Suspendierung die Regel.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-praxisbeispiele">Praxisbeispiele</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ein Erzieher wird wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/vergewaltigung">Vergewaltigung </a>im privaten Umfeld angeklagt. Obwohl die Tat nicht in der Kita stattfand, spricht der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aus.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ein Bürokaufmann wird wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/kinderpornographie">Besitzes kinderpornografischer Inhalte</a> (§ 184b StGB) verurteilt. Der Arbeitgeber kündigt, da das Unternehmen mit Jugendprojekten arbeitet – die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht bestätigt.</li>
</ul>



<p>Damit zeigt sich: Für Angestellte können die Folgen von Freistellung und Versetzung bis hin zur fristlosen Kündigung reichen – oft schon bei bloßem Verdacht.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-welche-beruflichen-folgen-hat-ein-sexualstrafverfahren-fur-beamte">Welche beruflichen Folgen hat ein Sexualstrafverfahren für Beamte?</h5>



<p>Die <strong>beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens für Beamte</strong> sind besonders einschneidend. Beamte unterliegen nicht nur dem Strafrecht, sondern auch dem <strong>Disziplinarrecht</strong>, das hohe Anforderungen an Integrität und Vorbildfunktion stellt. Ein Sexualstrafverfahren kann massive Konsequenzen nach sich ziehen.</p>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet">Wann wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet?</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bereits mit Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens nach §§ 17 ff. BDG (Bundesdisziplinargesetz).</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Das Disziplinarverfahren läuft regelmäßig <strong>parallel zum Strafverfahren</strong>.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Auch wenn das Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt wird, kann das Disziplinarverfahren fortgeführt werden. Maßstab ist nicht allein die Strafbarkeit, sondern die Frage, ob das Verhalten mit der Würde und Integrität des Amtes vereinbar ist.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-welche-disziplinarrechtlichen-massnahmen-sind-moglich">Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen sind möglich?</h4>



<p>Das BDG sieht abgestufte Maßnahmen vor:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Verweis (§ 5 BDG)</li>



<li>Geldbuße (§ 7 BDG)</li>



<li>Kürzung der Dienstbezüge (§ 8 BDG)</li>



<li>Zurückstufung (§ 9 BDG)</li>



<li>Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10 BDG)</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-wann-droht-die-entfernung-aus-dem-dienst">Wann droht die Entfernung aus dem Dienst?</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Schwere Sexualdelikte:</strong> Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) oder sexuellen Missbrauchs (§§ 174 ff. StGB) führt fast immer zur Entfernung aus dem Dienst &#8211; wie immer kommt es hier natürlich auf den Einzelfall an.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Freiheitsstrafe von über einem Jahr:</strong> Führt automatisch zum Verlust der Beamtenrechte (§ 41 BBG, § 24 BeamtStG).</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Geldstrafen:</strong> Schon Geldstrafen über 90 Tagessätze können das Ende der Beamtenlaufbahn bedeuten, insbesondere bei Lehrern, Polizisten oder Justizbeamten.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-welche-massnahmen-sind-schon-vor-einem-urteil-moglich">Welche Maßnahmen sind schon vor einem Urteil möglich?</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Vorläufige Dienstenthebung (§ 38 BDG)</strong></li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Einbehaltung von Bezügen (§ 39 BDG)</strong> (bis zu 50 %)</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Versetzung</strong> in eine andere Dienststelle</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-besonderheiten-bei-bestimmten-berufsgruppen">Besonderheiten bei bestimmten Berufsgruppen</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Lehrer und Erzieher:</strong> Schon der Verdacht einer Sexualstraftat und ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren kann zu sofortiger Suspendierung führen. Eine Rückkehr in den Schuldienst nach Verurteilungen ist praktisch ausgeschlossen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Polizeibeamte:</strong> Repräsentieren den Staat. Sexualdelikte gelten als schwerwiegender Vertrauensbruch. Fast jede Verurteilung führt zur Entfernung.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Justizbeamte (Richter, Staatsanwälte):</strong> Unterliegen den besonderen Anforderungen des DRiG. Sexualdelikte führen regelmäßig zur Entfernung wegen „Unwürdigkeit“.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-praxisbeispiel">Praxisbeispiel</h4>



<p>Ein Lehrer wird wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/kinderpornographie">Besitzes kinderpornografischer Schriften</a> (§ 184b StGB) zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Strafrechtlich:</strong> Keine Freiheitsstrafe.</li>



<li><strong>Disziplinarrechtlich:</strong> Entfernung aus dem Schuldienst, da das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört ist (§ 24 BeamtStG).</li>
</ul>



<p>Für Beamte sind die <strong>beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens</strong> besonders drastisch. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen fast immer disziplinarische Maßnahmen – von der Kürzung der Bezüge bis zur Entfernung aus dem Dienst. Schon der Verdacht kann eine Suspendierung auslösen. Besonders in Berufen mit hohem Vertrauensstandard (Lehrer, Polizei, Justiz) führen selbst moderate Strafen zum Ende der Beamtenlaufbahn.</p>



<h5 class="wp-block-heading">Welche beruflichen Folgen hat ein Sexualstrafverfahren für Freiberufler?</h5>



<p>Freiberufler wie <strong>Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten oder Psychotherapeuten</strong> sind nicht durch Kündigung bedroht. Für sie ist die größte Gefahr der Verlust der <strong>berufsrechtlichen Zulassung</strong> – und damit ihrer gesamten Existenz.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Kann die Zulassung oder Approbation entzogen werden?</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ärzte:</strong> Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO droht Entzug der Approbation bei Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit.</li>



<li><strong>Rechtsanwälte:</strong> Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 BRAO Entzug der Zulassung bei Unwürdigkeit.</li>



<li><strong>Steuerberater:</strong> Widerruf der Bestellung nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 StBerG bei Unzuverlässigkeit.</li>



<li><strong>Psychotherapeuten/Heilberufe:</strong> Entzug der Approbation, wenn Zweifel an der Eignung bestehen.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading">Welche Rolle spielt das Berufsrecht der Kammern?</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ärztekammern:</strong> Können Berufsausübungsverbote verhängen oder Approbationsentzug anstoßen.</li>



<li><strong>Rechtsanwaltskammern:</strong> Leiten berufsrechtliche Verfahren ein, parallel zum Strafverfahren.</li>



<li><strong>Steuerberaterkammern:</strong> Prüfen Zuverlässigkeit und können Disziplinarmaßnahmen verhängen.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading">Weitere Folgen</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verlust von Mandanten/Patienten</strong> durch öffentliche Berichterstattung.</li>



<li><strong>Verlust von Lehraufträgen/Gutachtertätigkeiten.</strong></li>



<li><strong>Öffentliche Einträge</strong> in Berufsregistern bei Kammerentscheidungen.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading">Handlungsspielräume</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bei Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflage, geringen Geldstrafen (meist unter 90 Tagessätzen) oder Strafbefehlen (unter einem Jahr) sind Spielräume für eine erfolgsversprechende berufsrechtliche Verteidigung gegeben.</li>



<li>Auch im Kammerverfahren ist eine aktive Verteidigung wichtig, um Berufsverbote zu verhindern.</li>
</ul>



<p>Freiberufler tragen das höchste Risiko, ihre <strong>berufsrechtliche Zulassung</strong> zu verlieren. Ob Approbation, Anwaltszulassung oder Bestellung als Steuerberater – eine Verurteilung wegen Sexualdelikten kann die Berufsausübung dauerhaft beenden und damit einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden mit sich bringen. </p>



<h5 class="wp-block-heading">Welche beruflichen Folgen hat ein Sexualstrafverfahren für Studierende?</h5>



<p>Studierende sind ebenfalls betroffen – selbst ohne Berufstätigkeit.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ausschluss vom Studium:</strong> Hochschulen können nach Landeshochschulgesetzen Exmatrikulationen aussprechen. Besonders in Medizin, Jura oder Lehramt ist dies häufig.</li>



<li><strong>Folgen für Staatsexamensfächer:</strong>
<ul class="wp-block-list">
<li>Juristen: § 7 BRAO und § 9 DRiG verlangen „Würdigkeit“.</li>



<li>Lehramt: Verbeamtung setzt Eignung nach § 7 BeamtStG voraus.</li>



<li>Mediziner: Approbation kann nach § 3 BÄO verweigert werden.</li>
</ul>
</li>



<li><strong>Führungszeugnis:</strong> Sexualdelikte erscheinen im erweiterten Führungszeugnis (§ 30a BZRG) und verhindern oft Referendariat oder Approbation.</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-verteidigung-durch-hochspezialisierte-kanzlei">Verteidigung durch hochspezialisierte Kanzlei</h5>



<p>Ein Sexualstrafverfahren hat fast immer gravierende Auswirkungen auf das Berufsleben – ganz gleich ob Angestellter, Beamter, Freiberufler oder Studierender. Von Kündigungen über Disziplinarverfahren bis hin zu Approbations- oder Zulassungsentzug drohen erhebliche Gefahren für die berufliche Existenz. Bereits der Verdacht kann ausreichen, um Ruf, Karriere und Zukunft dauerhaft zu belasten.</p>



<p>Die <strong>Kanzlei Burgert Krötz</strong> verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigung in Sexualstrafverfahren. Wir haben dabei stets auch die <strong>berufsrechtlichen Folgen</strong> im Blick und vertreten auch in berufsrechtlichen Verfahren:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wir verteidigen <strong>Beamte</strong> nicht nur im Strafverfahren, sondern auch engagiert in <strong>Disziplinarverfahren</strong> gegen Dienstenthebung und Entfernung aus dem Dienst.</li>



<li>Wir vertreten <strong>Freiberufler</strong> gegenüber Kammern und Behörden, um die <strong>Approbation oder Zulassung</strong> zu sichern und berufsrechtliche Konsequenzen abzuwehren.</li>
</ul>



<p>Wenn Sie von einem Sexualstrafverfahren betroffen sind, wenden Sie sich frühzeitig an uns. Eine spezialisierte Verteidigung kann entscheidend sein, um sowohl strafrechtliche als auch berufliche Folgen zu minimieren.</p>



<p><a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt">Hier Kontakt aufnehmen.</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/berufliche-folgen-sexualstrafverfahren-kanzlei-burgert-kroetz/">Berufliche Folgen eines Sexualstrafverfahrens – Angestellte, Beamte, Freiberufler (Ärzte) und Studierende &#8211; FAQ</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Umweltstrafrechtliche Risiken bei der Beseitigung von Asbest</title>
		<link>https://kanzlei-burgert.de/umweltstrafrechtliche-risiken-bei-der-beseitigung-von-asbest/</link>
					<comments>https://kanzlei-burgert.de/umweltstrafrechtliche-risiken-bei-der-beseitigung-von-asbest/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jul 2025 16:38:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abfall Anwalt Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Asbest Anwalt Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Asbestbeseitigung Anwalt Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Umwelt Verteidigung Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltstrafrecht Verteidiger Anwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer wieder sehen sich Schadstoffsanierer, Bauunternehmer oder auch Heimwerker mit strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Beseitigung von Asbest konfrontiert. Werden dabei gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards und Umweltschutzmaßnahmen nicht eingehalten, droht nicht nur ein erhebliches strafrechtliches Risiko für die handelnden Personen, sondern auch ein signifikantes Bußgeldrisiko für das verantwortliche Unternehmen. Der folgende Beitrag beleuchtet die...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/umweltstrafrechtliche-risiken-bei-der-beseitigung-von-asbest/" title="Read Umweltstrafrechtliche Risiken bei der Beseitigung von Asbest">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/umweltstrafrechtliche-risiken-bei-der-beseitigung-von-asbest/">Umweltstrafrechtliche Risiken bei der Beseitigung von Asbest</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Immer wieder sehen sich Schadstoffsanierer, Bauunternehmer oder auch Heimwerker mit strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Beseitigung von Asbest konfrontiert. Werden dabei gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards und Umweltschutzmaßnahmen nicht eingehalten, droht nicht nur ein <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/umweltstrafrecht/abfallstrafrecht/">erhebliches strafrechtliches Risiko </a>für die handelnden Personen, sondern auch ein signifikantes Bußgeldrisiko für das verantwortliche Unternehmen. Der folgende Beitrag beleuchtet die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken bei der Asbestentsorgung und zeigt auf, welche rechtlichen Vorgaben zwingend zu beachten sind, um Gesundheitsgefahren und Sanktionen zu vermeiden.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-was-ist-asbest-und-warum-ist-er-gefahrlich"><strong>Was ist Asbest und warum ist er gefährlich?</strong></h5>



<p>Asbest ist ein Werkstoff, der aus faserförmigen Silikatmineralien besteht und lange Zeit aufgrund seiner hohen Hitzebeständigkeit und ausgezeichneten Dämmeigenschaften im Bauwesen breite Anwendung fand. In Deutschland wurde er über Jahrzehnte hinweg in zahlreichen verbrauchernahen Produkten verarbeitet. Zu den häufigsten asbesthaltigen Materialien zählen unter anderem Asbestplatten, die als Hitzeschutz hinter Öfen oder Heizkörpern dienten, Asbestzement, der in Lüftungskanälen, Dacheindeckungen oder Fassadenplatten zum Einsatz kam, sowie Spritzasbest, der häufig zur Ummantelung von Heizungsrohren oder Stahlträgern verwendet wurde. Obwohl die Herstellung und Verwendung von Asbest seit dem Jahr 1993 in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verboten ist, begegnet man dem gesundheitsgefährdenden Stoff nach wie vor bei Sanierungs- und Rückbauarbeiten, insbesondere in öffentlichen und gewerblichen Altbauten wie Rathäusern, Universitäten oder Industrieanlagen.</p>



<p>Die besondere Gefährlichkeit von Asbest liegt in den feinen Fasern, die bei mechanischer Bearbeitung freigesetzt und eingeatmet werden können. Diese Fasern lagern sich tief in der Lunge ab und gelten als krebserregend. Eine Asbestexposition kann langfristig zu schweren Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliomen führen. Deshalb gelten für Arbeiten, bei denen asbesthaltige Materialien entfernt, bearbeitet oder entsorgt werden, strenge gesetzliche Vorgaben, die in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) geregelt sind.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-rechtliche-rahmenbedingungen-fur-die-asbestbeseitigung"><strong>Rechtliche Rahmenbedingungen für die Asbestbeseitigung</strong></h5>



<p>Gemäß § 11 der GefStoffV sind bestimmte Tätigkeiten mit Asbest grundsätzlich verboten. Darunter zählen</p>



<p>1. die <strong>Gewinnung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwendung</strong> natürlich vorkommender mineralischer Rohstoffe und daraus hergestellter Gemische und Erzeugnisse <strong>mit einem Asbest-Massengehalt von mehr als 0,1 Prozent,</strong></p>



<p>2. die <strong>weitere Verwendung asbesthaltiger Materialien</strong>, zu anderen Zwecken als der Abfallbehandlung oder Abfallentsorgung, und</p>



<p>3. Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien in oder an baulichen oder technischen Anlagen.</p>



<p><strong>Ausgenommen von diesen Verboten</strong> sind insbesondere</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>das <strong>vollständige Entfernen asbesthaltiger Bauteile oder Materialien</strong> aus baulichen oder technischen Anlagen (Abbrucharbeiten) sowie</li>



<li><strong>Sanierungsarbeiten</strong>, das bedeutet: <strong style="color: initial;">Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen</strong><span style="color: initial;"> </span><strong style="color: initial;">der Nutzer</strong><span style="color: initial;"> von Gebäuden durch asbesthaltige Stäube mittels räumlicher Trennung des asbesthaltigen Materials,</span></li>



<li><strong>Instandhaltungsarbeiten</strong>, wie <span style="color: initial;">die </span><strong style="color: initial;">Wartung und Inspektion asbesthaltiger Bauteile oder Materialien</strong><span style="color: initial;"> in oder an baulichen oder technischen Anlagen</span> sowie Tätigkeiten zur <strong>funktionalen Instandhaltung baulicher Anlagen</strong>, die im Rahmen der laufenden Nutzung erforderlich sind. Die funktionale Instandhaltung erfasst auch die Anpassung an den Stand der Bautechnik, also zum Beispiel auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung.</li>
</ol>



<p>Bei allen genannten, grundsätzlich zulässigen Tätigkeiten müssen die Anforderungen der TRGS 519 beachtet werden, um Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten und Dritter auszuschließen und gleichzeitig eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu vermeiden. Die TRGS 519 konkretisiert die allgemeinen Vorgaben der GefStoffV und legt umfangreiche Schutzmaßnahmen für sogenannte ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) sowie für die Asbestabfallbeseitigung fest. Zu den vorgeschriebenen Maßnahmen zählen unter anderem technische Schutzvorkehrungen wie Absaugsysteme und spezielle Filtersysteme, organisatorische Regelungen zur Koordination der Arbeiten sowie persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutzgeräte und Schutzkleidung. Zudem muss ein detaillierter Arbeitsplan erstellt und der zuständigen Behörde mindestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten eine Anzeige über die geplanten Tätigkeiten übermittelt werden. Eine Gefährdungsbeurteilung mit Ermittlung der Asbestfaserkonzentration ist ebenfalls verpflichtend.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-strafrechtliches-risiko-bei-der-asbestbeseitigung">Strafrechtliches Risiko bei der Asbestbeseitigung</h5>



<p>Verstöße gegen diese Anforderungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer entgegen den Regelungen der TRGS 519 asbesthaltige Materialien unsachgemäß behandelt oder entsorgt, kann sich wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen gemäß § 326 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar machen. Dies betrifft insbesondere verantwortliche Personen wie Betriebsleiter oder Projektverantwortliche, die etwa von vorgeschriebenen Verfahren bei der Demontage abweichen. In einem konkreten Fall entschied das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 02.11.2021 – 2 Ss 121/21), dass ein solcher Verstoß die <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/umweltstrafrecht/abfallstrafrecht/">Strafbarkeit nach § 326 StGB</a> begründen kann. Die Sanktionen reichen bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder einer Geldstrafe.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-bussgeldrisiken-fur-unternehmen-nach-dem-owig"><strong>Bußgeldrisiken für Unternehmen nach dem OWiG</strong></h5>



<p>Auch das Unternehmen selbst kann bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden. Nach <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/unternehmensstrafrecht/">§ 30 OWiG </a>kann gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden. Zusätzlich besteht nach § 17 Abs. 4 OWiG die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung, sofern das Unternehmen aus dem Verstoß wirtschaftliche Vorteile erzielt hat. Solche ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken betreffen insbesondere Unternehmen, die Sanierungs- oder Abbrucharbeiten an Altbauten durchführen oder dafür Dritte beauftragen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-so-vermeiden-sie-rechtliche-fallstricke-bei-der-asbestentsorgung">So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke bei der Asbestentsorgung</h5>



<p>Zur Vermeidung strafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Konsequenzen sollten Privatpersonen grundsätzlich keine eigenständige Entfernung asbesthaltiger Materialien vornehmen, sondern ausschließlich auf Unternehmen zurückgreifen, die gemäß TRGS 519 zertifiziert und zur Asbestsanierung befugt sind. Arbeitgeber sind laut § 15 GefStoffV verpflichtet sicherzustellen, dass nur sachkundige Fremdunternehmen mit der Durchführung beauftragt werden. Zudem müssen diese Unternehmen über die Gefahrenquellen am Einsatzort umfassend informiert werden. Die beauftragten Fachfirmen müssen wiederum über einen gültigen Sachkundenachweis verfügen, der nur durch den Besuch eines behördlich anerkannten Lehrgangs erlangt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass dieser Nachweis regelmäßig – spätestens alle sechs Jahre – aktualisiert werden muss.</p>



<p>Auch für sachkundige Unternehmen gilt: Die rechtlichen Vorgaben der TRGS 519 sind strikt einzuhalten. Eine sorgfältige und regelmäßige Lektüre der Vorschriften kann helfen, Haftungsrisiken zu vermeiden. Besonders relevant ist dabei die ordnungsgemäße Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Behörde, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung eines spezifischen Arbeitsplans, der Einsatz technischer Maßnahmen wie Staubabsaugung und Luftfilterung sowie die konsequente Nutzung persönlicher Schutzausrüstung. Werden diese Standards nicht eingehalten, liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit dem Chemikaliengesetz vor.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-fazit"><strong>Fazit</strong></h5>



<p>Die Beseitigung von Asbest ist mit erheblichen umweltstraf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken verbunden. Aufgrund der hohen Gesundheitsgefahr durch freigesetzte Asbestfasern unterliegt der Umgang mit asbesthaltigen Materialien strengen gesetzlichen Vorschriften. Besonders bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zwingend einzuhalten. Werden diese Vorschriften verletzt, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen. Unternehmen sind zudem verpflichtet, bei der Beauftragung von Fremdfirmen deren Sachkunde sicherzustellen. Für Privatpersonen gilt: Asbest niemals eigenständig entfernen, sondern ausschließlich spezialisierte Fachfirmen beauftragen. Die sorgfältige Beachtung der gesetzlichen Vorgaben minimiert Gesundheitsgefahren und schützt vor straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen.</p>



<p>Unsere Kanzlei, die auf das <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/umweltstrafrecht/abfallstrafrecht/">Umweltstrafrecht</a> spezialisiert ist, verfügt über umfassende Fachkenntnisse bei der Verteidigung von Schadstoffsanierern im Zusammenhang mit umweltstrafrechtlichen Vorwürfen. Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a> stehen Ihnen mit kompetenter präventiver Beratung, aber im Ernstfall auch mit effektiver Strafverteidigung zur Seite.</p>



<p>In unserem <a href="https://kanzlei-burgert.de/blog/">Blog</a> finden Sie weitere Beiträge, bspw. zum <a href="https://kanzlei-burgert.de/entwicklungen-im-kampf-gegen-greenwashing-die-empco-richtlinie-kommt/">Greenwashing</a> oder zur <a href="https://kanzlei-burgert.de/der-eu-richtlinienvorschlag-zum-umweltstrafrecht-umweltcompliance-im-fokus/">Umweltcompliance</a>. Sollten darüber hinaus offene Fragen geblieben oder eine fachkundige Verteidigung gewünscht sein, zögern Sie nicht, uns zu <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren</a>. Wir vereinbaren auch gerne einen unkomplizierten Online-Besprechungstermin!</p>



<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/umweltstrafrechtliche-risiken-bei-der-beseitigung-von-asbest/">Umweltstrafrechtliche Risiken bei der Beseitigung von Asbest</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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		<title>Abrechnungsbetrug in der Pflege – ein unterschätztes Themenfeld!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jul 2025 13:39:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungsbetrug Pflege Krankenkasse Rückforderung]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechung Pflege Abrechnungbetrug Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege Abrechnung Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege Abrechnungsbetrug Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger Abrechnungsbetrug Pflege]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: Abrechnungsbetrug im Pflegebereich verursacht jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe – mit gravierenden straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Leistungserbringer. So berichtete die DAK-Gesundheit im Jahr 2024, dass sich der durch Betrugsfälle verursachte Schaden allein bei ihr im zweistelligen Millionenbereich bewegt. Das speziell eingerichtete DAK-Ermittlungsteam bearbeitete über 4.000 Verdachtsfälle –...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-pflege-ein-unterschaetztes-themenfeld/" title="Read Abrechnungsbetrug in der Pflege – ein unterschätztes Themenfeld!">Weiter &#187;</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrug</a> im Pflegebereich verursacht jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe – mit gravierenden straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Leistungserbringer.</p>



<p>So berichtete die DAK-Gesundheit im Jahr 2024, dass sich der durch Betrugsfälle verursachte Schaden allein bei ihr im zweistelligen Millionenbereich bewegt. Das speziell eingerichtete DAK-Ermittlungsteam bearbeitete über 4.000 Verdachtsfälle – fast jeder zweite davon betraf Pflegeleistungen. Auch die KKH Kaufmännische Krankenkasse meldete für 2024 einen Schaden in Höhe von 5,4 Millionen Euro, davon entfielen rund 75 % auf die ambulante Pflege.</p>



<p>Diese Zahlen zeigen: Das Problembewusstsein der Krankenkassen ist hoch, insbesondere gegenüber abrechnenden Pflegediensten. Entsprechende Prüfungen führen zunehmend zu Strafanzeigen – mit allen damit verbundenen rechtlichen Folgen für die Verantwortlichen. Ebenfalls rüsten die Strafverfolgungsbehörden auf, indem Schwerpunktstaatsanwaltschaften implementiert werden, die auf Verfolgung von <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrug</a> und <a href="https://kanzlei-burgert.de/bestechung-und-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen-rechtslage-risiken-und-schutzmassnahmen/">Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Gesundheitswesen</a> durch geschultes Personal und unter Einsatz von IT-Forensikern spezialisiert sind. </p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-typische-erscheinungsformen-des-abrechnungsbetrugs-in-der-pflege"><strong>Typische Erscheinungsformen des Abrechnungsbetrugs in der Pflege</strong></h5>



<p>Die folgenden Beispiele geben einen Überblick zu Sachverhaltskonstellationen, die in der Praxis im Zusammenhang mit Abrechnungen durch Pflegedienste häufig auffällig sind und eine strafrechtliche Verfolgung auslösen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Abrechnung nicht erbrachter Leistungen</strong>: Etwa durch fingierte Hausbesuche oder dokumentierte Pflegeleistungen ohne tatsächlichen Patientenkontakt. Hier spielt in der Praxis auch der Missbrauch des Entlastungsbetrags eine immer größere Rolle.</li>



<li><strong>Doppelte oder überhöhte Abrechnung</strong>: Leistungen werden mehrfach oder überhöht zur Abrechnung eingereicht.</li>



<li><strong>Einsatz nicht qualifizierten Personals</strong>: Leistungen werden von ungeschultem Personal erbracht, gegenüber der Kasse jedoch als Fachpflege deklariert.</li>



<li><strong>Absprachen mit Patienten oder Angehörigen</strong>: Leistungen werden bestätigt, obwohl sie nicht erfolgt sind – häufig gegen finanzielle Beteiligung.</li>



<li><strong>Manipulation von Nachweisen</strong>: Leistungsnachweise, Dokumentationen und Pflegeberichte werden nachträglich gefälscht.</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-welche-rechtlichen-konsequenzen-sind-zu-erwarten"><strong>Welche (rechtlichen) Konsequenzen sind zu erwarten?</strong></h5>



<p>Pflegedienstleitungen, Pflegekräfte oder Verwaltungsverantwortliche, die in solche Vorgänge verwickelt sind – ob vorsätzlich oder fahrlässig –, sehen sich nicht nur Rückforderungen durch die Krankenkassen, sondern auch schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Strafrechtlich</strong>: Abrechnungsbetrug erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB). Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.</li>



<li><strong>Sozialrechtlich</strong>: Rückforderungsansprüche der Kassen, ggf. Vertragsstrafen</li>



<li><strong>Berufsrechtlich</strong>: Entzug der Berufsbezeichnung zum Krankenpfleger, Kündigung des Versorgungsvertrags mit der Krankenkasse oder arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Kündigung.</li>



<li><strong>Rufschädigung</strong>: Der Imageschaden kann zu einem erheblichen Verlust an Patienten und Kooperationspartnern führen – oft mit existenzbedrohenden Folgen.</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-was-mussen-pflegedienste-beachten"><strong>Was müssen Pflegedienste beachten?</strong></h5>



<p>Für Pflegedienste und ambulante Pflegeanbieter ist Prävention der beste Schutz. Eine rechtssichere und transparente Abrechnungspraxis, korrekt geführte Pflegedokumentationen sowie regelmäßige interne Kontrollen sind essenziell. Ebenso wichtig: Verantwortliche sollten ihre Mitarbeitenden sensibilisieren und fortlaufend schulen – sowohl hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten als auch möglicher strafrechtlicher Risiken.</p>



<p>Sollte jedoch ein Ermittlungsverfahren drohen oder bereits ein Anfangsverdacht im Raum stehen, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend geboten. Eine vorschnelle Einlassung gegenüber Ermittlungsbehörden kann erhebliche Nachteile mit sich bringen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-fazit"><strong>Fazit</strong></h5>



<p><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrug</a> ist kein Kavaliersdelikt – für betroffene Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste geht es schnell um hohe Rückforderungen, Strafverfahren und berufsrechtliche Sanktionen. Wer rechtzeitig handelt, kann Schäden abwenden oder zumindest minimieren.</p>



<p>Unsere Kanzlei, die auf das <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/">Medizinstrafrecht</a> spezialisiert ist, verfügt über umfassende Fachkenntnisse bei der Verteidigung von Pfegeeinrichtungen und Pflegedienste bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Abrechnungbetrugs. Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a> stehen Ihnen mit kompetenter präventiver Beratung, aber im Ernstfall auch mit effektiver Strafverteidigung zur Seite.</p>



<p>In unserem&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/blog/">Blog</a>&nbsp;finden Sie weitere Beiträge, bspw. zum&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Abrechnungsbetrug bei Ärzten</a>,&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-durch-zahnaerzte/">Zahnärzten</a>&nbsp;und&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-physiotherapie/">Physiotherapeuten</a>. Sollten darüber hinaus offene Fragen geblieben oder eine fachkundige Verteidigung gewünscht sein, zögern Sie nicht, uns zu&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren</a>. Wir vereinbaren auch gerne einen unkomplizierten Online-Besprechungstermin!</p>
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		<item>
		<title>Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Rechtslage, Risiken und Schutzmaßnahmen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2025 11:01:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 299a StGB]]></category>
		<category><![CDATA[§ 299b StGB]]></category>
		<category><![CDATA[Anwendungsbeobachtung Strafbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechung im Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance Arzt Pharma]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren Korruption Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Korruption im Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinstrafrecht Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Gesundheitsrecht München]]></category>
		<category><![CDATA[unlautere Kooperation Gesundheitswesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen – etwa zwischen Ärzten, Kliniken und Pharmaunternehmen – ist politisch gewünscht und medizinisch oft sinnvoll. Doch was als sinnvolle Kooperation beginnt, birgt ein nicht zu unterschätzendes Strafbarkeitsrisiko. Denn der Grat zwischen rechtlich zulässiger Zusammenarbeit und strafbarer Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, oder – wie allgemein geläufig &#160;– Korruption, ist schmal. Bereits...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/bestechung-und-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen-rechtslage-risiken-und-schutzmassnahmen/" title="Read Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Rechtslage, Risiken und Schutzmaßnahmen">Weiter &#187;</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen – etwa zwischen Ärzten, Kliniken und Pharmaunternehmen – ist politisch gewünscht und medizinisch oft sinnvoll. Doch was als sinnvolle Kooperation beginnt, birgt ein nicht zu unterschätzendes Strafbarkeitsrisiko. Denn der Grat zwischen rechtlich zulässiger Zusammenarbeit und strafbarer <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/korruption-im-gesundheitswesen/">Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen</a>, oder – wie allgemein geläufig &nbsp;– Korruption, ist schmal. Bereits der Anschein einer unlauteren Bevorzugung kann strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall drohen <strong>Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren</strong>.</p>



<p>Bereits der <strong>Anschein unlauterer Bevorzugung</strong> genügt mitunter, um ein Ermittlungsverfahren wegen <strong>Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen</strong> einzuleiten. Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.</p>



<p>In diesem Beitrag zeigen wir praxisnah auf, wann Kooperationen rechtlich problematisch werden können und worauf Angehörige von Heilberufen achten müssen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-was-regeln-299a-und-299b-stgb"><strong>Was regeln § 299a und § 299b StGB?</strong></h5>



<p>Seit der Einführung der §§ 299a und 299b Strafgesetzbuch (StGB) im Jahr 2016 sind <strong>Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen strafbar</strong>. Ziel war es, eine bestehende Regelungslücke zu schließen, da insbesondere <strong>Vertragsärzte zuvor nicht von den allgemeinen Korruptionsvorschriften erfasst waren</strong>.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-299a-stgb-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen"><strong>§ 299a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen</strong></h5>



<p>Nach § 299a StGB macht sich strafbar, wer als Angehöriger eines Heilberufes im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit <strong>einen Vorteil für eine unlautere Bevorzugung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt</strong>.</p>



<p>Erfasst sind insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ärzte</li>



<li>Zahnärzte</li>



<li>Apotheker</li>



<li>Psychotherapeuten</li>



<li>Gesundheits- und Krankenpfleger</li>



<li>Physio- und Ergotherapeuten</li>
</ul>



<p>Bisweilen ungeklärt bleibt, ob auch solche Personen als Angehörige eines Heilberufs zu qualifizieren sind, bei denen die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Heilberuf nicht vorliegen. Insbesondere im Kontext von sog. Scheinärzten tritt diese Abgrenzungsproblematik vermehrt auf.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-299b-stgb-bestechung-im-gesundheitswesen"><strong>§ 299b StGB – Bestechung im Gesundheitswesen</strong></h5>



<p>§ 299b StGB regelt die andere Seite der Vorteilsgewährung. Strafbar macht sich, <strong>wer einem Angehörigen eines Heilberufes einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt</strong>, um dadurch eine unlautere Bevorzugung zu erreichen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-wann-liegt-eine-strafbare-unrechtsvereinbarung-vor"><strong>Wann liegt eine strafbare „Unrechtsvereinbarung“ vor?</strong></h5>



<p>Zentrale Voraussetzung für die Strafbarkeit ist eine sogenannte <strong>Unrechtsvereinbarung</strong> – also ein konkreter Zusammenhang zwischen einem Vorteil und einer bevorzugenden Handlung.</p>



<p>Typische Konstellationen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verordnungen gegen Zuwendungen</strong>: Ein Arzt verschreibt gezielt Medikamente eines bestimmten Herstellers gegen Geld- oder Sachleistungen.</li>



<li><strong>Patientenzuweisung gegen Prämien</strong>: Eine Klinik vergütet die Überweisung von Patienten durch externe Ärzte.</li>



<li><strong>Kostenlose Zurverfügungstellung medizinischer Geräte mit Erwartung der Produktnutzung</strong>: Ein Unternehmen stellt ein medizinisches Gerät kostenlos bereit, um die Nutzung eigener Produkte zu fördern.</li>



<li><strong>Anwendungsbeobachtungen von Medikamenten mit überhöhter Vergütung</strong>: Verträge, bei denen die Entlohnung den tatsächlichen Aufwand deutlich übersteigt.</li>



<li><strong>Einladungen zu Luxusveranstaltungen</strong>: Pharmaunternehmen laden gezielt zu hochpreisigen Events ein, um das Verordnungsverhalten zu beeinflussen.</li>
</ul>



<p>Nicht jede Zuwendung ist automatisch strafbar. <strong>Entscheidend ist, ob die Kooperation unlauter ist und den Wettbewerb unzulässig beeinflusst.</strong> Maßgeblich sind u. a. die <strong>berufsrechtlichen Vorgaben</strong>, etwa §§ 30–33 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä).</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-wie-kann-man-sich-vor-strafbarkeitsrisiken-im-gesundheitswesen-schutzen"><strong>Wie kann man sich vor Strafbarkeitsrisiken im Gesundheitswesen schützen?</strong></h5>



<p>Wer mit Pharmaunternehmen, Kliniken oder anderen Gesundheitsdienstleistern zusammenarbeitet, sollte folgende Grundsätze beachten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Transparenz und Dokumentation</strong><br>Verträge sollten schriftlich abgeschlossen, klar strukturiert und jederzeit nachvollziehbar sein.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Angemessenheit der Gegenleistung</strong><br>Leistungen müssen real erbracht, sachlich begründet und angemessen vergütet sein.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Patientenwohl als Leitmaßstab</strong><br>Medizinische Entscheidungen dürfen niemals durch wirtschaftliche Anreize beeinflusst werden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Beratung bei Unsicherheiten</strong><br>Bei Zweifeln über Zulässigkeit und Umfang der Zusammenarbeit ist <strong>frühzeitig juristischer Rat</strong> einzuholen.</li>
</ul>



<p>Ein erhöhtes Verfolgungs- und Strafbarkeitsrisiko besteht demgegenüber bei <strong>überhöhten Zahlungen </strong>sowie<strong> bei fehlender Leistungsdokumentation</strong>. Diese können rasch den Verdacht auf eine strafbare Handlung begründen und in der Folge strafrechtliche Ermittlungen einleiten.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-was-tun-bei-ermittlungen-wegen-korruption-im-gesundheitswesen"><strong>Was tun bei Ermittlungen wegen Korruption im Gesundheitswesen?</strong></h5>



<p>Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – etwa wegen des Verdachts auf Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – ist <strong>unverzüglich anwaltlicher Beistand</strong> zu konsultieren.</p>



<p>Denn oft drohen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>belastende Vernehmungen, insbesondere. des beschäftigten Personals</li>



<li>Durchsuchungen von Praxis- und Geschäftsräumen</li>
</ul>



<p>Gerade die Durchführung von öffentlichkeitwirksamen Ermittlungsmaßnahmen führt nicht selten zu irreversiblen Reputationsschäden und zum Vertrauensverlust im Heilangehöriger-Patienten-Verhältnis.</p>



<p>Je früher juristischer Beistand erfolgt, desto besser lassen sich etwaige Fehler vermeiden und die eigenen Rechte wahren.</p>



<p>Die <strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a></strong> in München sind spezialisiert auf die präventive Beratung aber auch in der <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/">Verteidigung im Medizinstrafrecht</a>. Hierzu veröffentlichen die Rechtsanwälte regelmäßig zu medizinstrafrechtlichen Themen, zuletzt zu dem Strafbarkeitsrisiko wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen im Rahmen von Anwendungsbeobachtungen.</p>



<p>Sie benötigen Beratung – präventiv oder in einem laufenden Ermittlungsverfahren? Vereinbaren Sie <strong>unverbindlich einen <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Beratungstermin</a></strong> – persönlich in München oder digital im Rahmen eines Onlinetermins.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/bestechung-und-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen-rechtslage-risiken-und-schutzmassnahmen/">Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Rechtslage, Risiken und Schutzmaßnahmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Influencer im Fokus der Steuerfahndung in NRW – und bald auch in Bayern?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2025 07:58:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren Steuerhinterziehung Bayern Influencer]]></category>
		<category><![CDATA[Influencer Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[NRW Steuer Influencer Hinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstanzeige Influencer Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstanzeige Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung Bayern Influencer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen (NRW) intensivieren ihre Maßnahmen gegen Finanz- und Steuerkriminalität. Dieser Beitrag beleuchtet, wie umfangreich die Ermittlungen gegen Influencer in NRW geführt werden, welche Folgen dies für andere Bundesländer – insbesondere Bayern – haben könnte und was Influencer jetzt beachten müssen, um sich vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Steuerfahndung in NRW: Was ist...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/influencer-im-fokus-der-steuerfahndung-in-nrw-und-bald-auch-in-bayern/" title="Read Influencer im Fokus der Steuerfahndung in NRW – und bald auch in Bayern?">Weiter &#187;</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen (NRW) intensivieren ihre Maßnahmen gegen Finanz- und Steuerkriminalität. Dieser Beitrag beleuchtet, wie umfangreich die Ermittlungen gegen Influencer in NRW geführt werden, welche Folgen dies für andere Bundesländer – insbesondere Bayern – haben könnte und was Influencer jetzt beachten müssen, um sich vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-steuerfahndung-in-nrw-was-ist-der-aktuelle-stand"><strong>Steuerfahndung in NRW: Was ist der aktuelle Stand?</strong></h5>



<p>Seit Anfang 2025 ist in Düsseldorf das neu gegründete <strong>Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LFB NRW)</strong> aktiv. Dieses führt aktuell rund 200 Ermittlungsverfahren gegen in NRW ansässige Influencer wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. Laut der Behördenleiterin stehen vor allem die auf sozialen Netzwerken aktiven „großen Fische“ im Fokus der Ermittlungen.</p>



<p>Dafür wurde eigens ein spezialisiertes Ermittlungsteam – das sogenannte „Influencer-Team“ – ins Leben gerufen. Nach Angaben der Finanzermittler beläuft sich das vermutete Schadenspotenzial auf etwa <strong>300 Millionen Euro</strong> für den Fiskus in NRW.</p>



<p>Darüber hinaus deuten die aktuellen Ermittlungen darauf hin, dass auch Influencer in anderen Bundesländern betroffen sein könnten. Die Behörden werten derzeit ein umfangreiches Datenpaket mit rund 6.000 Datensätzen verschiedener Social-Media-Plattformen aus. Es ist zu erwarten, dass auf dieser Grundlage weitere Verfahren, auch außerhalb von NRW, eröffnet werden.</p>



<p>Die Entwicklung in NRW zeigt einen deutlichen Wandel in der Strafverfolgung: Kompetenzen werden zentral gebündelt und mit Fachkräften wie IT-Forensikern und modernster Technik ausgestattet. Diese Strategie kommt nicht nur bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität zum Einsatz, sondern auch beim Vorgehen gegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/#:~:text=Der%20Abrechnungsbetrug%20stellt%20eine%20Sonderform,gem%C3%A4%C3%9F%20%C2%A7%20263%20StGB%20strafbar.">Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen</a> (z.B. ZKG der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg) sowie bei <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/umweltstrafrecht/">Umweltkriminalität</a> (z.B. ZeUK in Dortmund).</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-wird-es-bald-ermittlungsverfahren-auch-in-bayern-geben"><strong>Wird es bald Ermittlungsverfahren auch in Bayern geben?</strong></h5>



<p>Das LFB NRW hat bereits angedeutet, dass Hinweise auf Steuerhinterziehung auch für andere betroffene Bundesländern vorliegen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass entsprechende Staatsanwaltschaften informiert werden und eigene Verfahren einleiten.</p>



<p>Bisher wurde die strafrechtliche Verfolgung von Influencern in Bayern, wie zuletzt vom <strong>Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH)</strong> scharf kritisiert, eher zurückhaltend betrieben. Der ORH bemängelte erhebliche Defizite bei der Ermittlung und Durchsetzung von Steuerpflichten professioneller Influencer und Content Creator, da diese ihren steuerlichen Pflichten häufig nicht ordnungsgemäß nachkämen.</p>



<p>Die Ereignisse in NRW dürften jedoch eine <strong>Trendumkehr</strong> und verstärkte Ermittlungsbestrebungen auch in Bayern einleiten.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-was-sollten-influencer-jetzt-beachten"><strong>Was sollten Influencer jetzt beachten</strong>?</h5>



<p>Die laufenden Ermittlungen gegen Influencer in NRW und voraussichtlich bald in anderen Bundesländern zeigen: Die <strong>ordnungsgemäße Einhaltung steuerlicher Pflichten</strong> ist unerlässlich. Influencer müssen sich mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer auseinandersetzen und diese korrekt erklären und abführen.</p>



<p>Eine Verletzung dieser Pflichten kann eine Strafbarkeit wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/steuerstrafrecht/steuerhinterziehung/">Steuerhinterziehung (§ 370 AO)</a> oder <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/steuerstrafrecht/steuerhinterziehung/">leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO)</a> nach sich ziehen.</p>



<p>Wichtig: Influencer können durch frühzeitiges Handeln und Kooperation erhebliche Nachteile vermeiden. Die <strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/steuerstrafrecht/selbstanzeige/">Selbstanzeige nach § 371 AO</a></strong> bietet die Möglichkeit, straffrei zu bleiben, wenn falsche oder unvollständige Angaben korrigiert und die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden – vorausgesetzt, die Tat wurde zum Zeitpunkt der Berichtigung noch nicht vollständig aufgedeckt.</p>



<p>Gerade für Influencer mit Sitz in Bayern oder anderen Bundesländern ist es sinnvoll, prüfen zu lassen, ob eine Selbstanzeige noch möglich und erfolgversprechend ist. Aber auch wenn die Tat bereits entdeckt wurde, sollten Betroffene unbedingt einen auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt einschalten, um den Schaden – insbesondere den Reputationsverlust gegenüber Geschäftspartnern durch eingeleitete Ermittlungsmaßnahmen (wie z.B. Auskunftsersuchen) – so gering wie möglich zu halten.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-an-wen-konnen-sich-betroffene-influencer-wenden"><strong>An wen können sich betroffene Influencer wenden?</strong></h5>



<p>Die auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten <strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a></strong> verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Verteidigung von Influencern. Unsere Experten haben zuletzt zur Problematik des Finanzinfluencings im Kapitalmarkt (Stichwort: Aktienboom in der jungen Bevölkerung und die Strafbarkeitsrisiken beteiligter Influencer) wissenschaftlich publiziert.</p>



<p>Wir wissen, wie mit Ermittlungs- und Finanzbehörden umzugehen ist und unterstützen Sie dabei, eine optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden – sei es durch eine wirksame Selbstanzeige oder durch diskrete <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/steuerstrafrecht/">Verteidigung im Steuerstrafverfahren</a>.</p>



<p>Haben Sie Beratungsbedarf? Dann <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren</a> Sie uns gerne und vereinbaren Sie jetzt unkompliziert einen Termin in den Kanzleiräumen in München oder einen Online-Termin. Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a> stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung.</p>



<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/influencer-im-fokus-der-steuerfahndung-in-nrw-und-bald-auch-in-bayern/">Influencer im Fokus der Steuerfahndung in NRW – und bald auch in Bayern?</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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		<item>
		<title>Strafbarkeitsrisiko: Abrechnungsbetrug bei Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) durch einen Vertragsarzt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Jul 2025 15:07:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Strafverteidiger Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[IGeL Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[IGeL Betrug Strafverteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[individuelle Gesundheitsleistung Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Zusatzleistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und daher privat im Patienten-Arzt-Verhältnis abgerechnet werden. Darunter zählen medizinisch-kosmetische Eingriffe, alternative Heilverfahren oder sowie Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der Regelversorgung umfasst sind. Laut dem IGeL-Monitor Report 2024 (Versichertenbefragung 2024) im Auftrag des Medizinischen Dienstes Bund gaben gesetzlich Versicherte insgesamt mindestens 2,4 Milliarden...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/strafbarkeitsrisiko-bei-abrechnung-individueller-gesundheitsleistungen-igel-durch-einen-vertragsarzt/" title="Read Strafbarkeitsrisiko: Abrechnungsbetrug bei Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) durch einen Vertragsarzt">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/strafbarkeitsrisiko-bei-abrechnung-individueller-gesundheitsleistungen-igel-durch-einen-vertragsarzt/">Strafbarkeitsrisiko: Abrechnungsbetrug bei Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) durch einen Vertragsarzt</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Zusatzleistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und daher privat im Patienten-Arzt-Verhältnis abgerechnet werden. Darunter zählen medizinisch-kosmetische Eingriffe, alternative Heilverfahren oder sowie Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der Regelversorgung umfasst sind. Laut dem IGeL-Monitor Report 2024 (Versichertenbefragung 2024) im Auftrag des Medizinischen Dienstes Bund gaben gesetzlich Versicherte insgesamt mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL aus.</p>



<p>Bezüglich der Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen in der Praxis äußerte sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisch: viele Patienten würden Geld für Leistungen ausgeben, obwohl der medizinische Nutzen nicht ausreichend belegt, die Leistung der Regelversorgung zugeordnet wird oder die Anwendung teils sogar schädlich sei. Damit würden Ärzte die ihnen auferlegten Informations- und Aufklärungspflichten in der Praxis verletzen. &nbsp;</p>



<p>Äußerst kritisch beäugt wird die in der Praxis häufig stattfindende Umwandlung von Kassenleistungen in IGeL. Verbraucher hätten der vzbv berichtet, im Vorfeld nicht über die privat zu tragenden Kosten informiert worden zu seien oder Behandlungen selbst gezahlt zu haben (z.B. Hautkrebsscreening; Ultraschalluntersuchung), obwohl ein begründeter Verdacht für die kassenärztliche Abrechnung vorlag.</p>



<p>Die vorstehenden Abrechnungsbeispiele bergen bei Täuschung des Patienten ein Strafbarkeitsrisiko wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/allgemeine-vermoegensdelikte/">Betrugs gem. § 263 StGB</a>. Dadurch geraten abrechnende Ärzte in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. </p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-was-ist-bei-der-abrechnung-von-igel-zu-beachten"><strong>Was ist bei der Abrechnung von IGeL zu beachten?</strong></h5>



<p>Der <em>Gemeinsame Bundesausschuss</em> entscheidet über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante und stationäre Versorgung (§§ 92, 135 Abs. 1, 137c Abs. 1 SGB V). Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht besteht, können nur im Rahmen einer <strong>Privatbehandlung</strong> erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein <strong>schriftlicher Behandlungsvertrag</strong> (§ 630a BGB) abgeschlossen werden muss (§ 3 Abs. 1 BMV-Ä).</p>



<p>Der Arzt, der gegenüber dem GKV-Versicherten sogenannte IGeL-Leistungen erbringt, erwirbt gegenüber diesem einen <strong>Vergütungsanspruch</strong>, der nach <strong>Maßgabe der GOÄ</strong> abzurechnen ist (§ 1 S. 1 GOÄ i. V. m. § 87 Sozialgesetzbuch V). Dies bedeutet, dass Kassenpatienten bei der Abrechnung von IGeL als Privatpatienten anzusehen sind.</p>



<p>Der behandelnde Arzt hat demnach Folgendes zu beachten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Versicherte ist <strong>vor Behandlungsbeginn</strong> darauf hinzuweisen, dass die IGeL-Leistung nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung fällt und er damit die Behandlungskosten selbst zu tragen hat.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Versicherte muss vor Behandlungsbeginn die Bereitschaft erklären, <strong>auf eigene Kosten </strong>behandelt zu werden und es ist vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Behandlungsvertrag zu schließen (§ 3 Abs. 1 iVm § 18 Abs. 8 Nr. 3 BMV-Ä).</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wenn Ärzte Leistungen aus dem IGeL-Katalog erbringen, dürfen sie <strong>nur innerhalb ihres Fachgebietes</strong> tätig werden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der <strong>Behandlungsvertrag</strong> (in Kopie) sowie die <strong>Rechnung</strong> sind dem Patienten auszuhändigen (§ 630e Abs. 2 BGB).</li>
</ul>



<p>Nachdem Leistungen, die im IGeL-Katalog enthalten sind, keine vertragsärztlichen Leistungen sind, müssen sie zwingend nach der GOÄ abgerechnet werden, ggf. hat eine Analogabrechnung nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 GOÄ zu erfolgen. Dabei ist eine Überschreitung der Schwellenwerte der GOÄ zu begründen. Hierbei sind die Bemessungskriterien gem. § 5 Abs. 2 GOÄ zu beachten.</p>



<p>Die Rechnung eines Arztes muss den <strong>förmlichen Anforderungen des § 12 GOÄ</strong> entsprechen. Insbesondere müssen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 GOÄ bei den Gebühren nach § 4 Abs. 1 GOÄ folgende Angaben enthalten sein:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Gebührenverzeichnisnummer</li>



<li>Leistungsbezeichnung mit ggf. vorgesehener Mindestdauer</li>



<li>Betrag der Gebühr</li>



<li>Steigerungssatz</li>
</ul>



<p>Die Vereinbarung und Abrechnung <strong><u>von Pauschalen</u></strong> ist auch im Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen nicht zulässig (§ 12 GOÄ).</p>



<p>Der Arzt bringt durch die Rechnung, die er dem Patienten stellt, zum Ausdruck, dass die abgerechneten ärztlichen Leistungen <strong>tatsächlich erbracht worden</strong> und in dieser <strong>Höhe nach der GOÄ</strong> <strong>abrechnungsfähig</strong> seien. Die (teilweise) Nichterfüllung führt nicht nur zu einem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch, sondern kann ebenfalls straf- und berufsrechtliche Konsequenzen herbeiführen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-welche-fallkonstellationen-sind-in-der-praxis-relevant"><strong>Welche Fallkonstellationen sind in der Praxis relevant? </strong></h5>



<p>Die folgenden Beispiele geben einen Überblick zu Sachverhaltskonstellationen, die in der Praxis im Zusammenhang mit IGeL häufig auffällig sind und eine strafrechtliche Verfolgung auslösen: </p>



<p><strong>1. Bewusste Fehldiagnosen und Inanspruchnahme von falschem Sachverstand</strong></p>



<p>Im Kontext der IGeL-Leistungen kann eine strafrechtlich relevante Täuschung vorliegen, wenn Ärzte Patienten gezielt in die Irre führen, um private Zusatzleistungen abzurechnen. Dies kann in verschiedenen Formen geschehen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Falsche Diagnose: </strong>Ein Arzt stellt bewusst eine nicht vorhandene Krankheit fest, um eine kostenpflichtige IGeL-Behandlung zu rechtfertigen.</li>



<li><strong>Unwirksame Behandlung: </strong>Patienten werden zur Inanspruchnahme einer medizinisch nicht belegten oder für ihre Erkrankung ungeeigneten IGeL-Leistung überredet, indem ihre Wirksamkeit fälschlich versprochen wird.</li>



<li><strong>Gefälschte oder irreführende Gutachten: </strong>Ein medizinisches Gutachten wird absichtlich auf unwahren Tatsachen aufgebaut, um den Patienten zu einer kostspieligen IGeL-Behandlung zu bewegen. Auch das Berufen auf ein solches Gutachten, das von einem Dritten erstellt wurde, kann eine Täuschung darstellen.</li>



<li><strong>Vortäuschung von Sachverstand: </strong>Ärzte geben vor, über besondere Expertise in bestimmten Behandlungen zu verfügen, um Patienten zur Inanspruchnahme von IGeL-Leistungen zu bewegen.</li>
</ul>



<p><strong>2. Falsche Darstellung der Kostenpflicht</strong></p>



<p>Der Arzt behauptet, eine Leistung sei eine IGeL-Leistung, obwohl sie von der Krankenkasse übernommen wird (sog. <strong>Drängen in die Privatliquidation</strong>).</p>



<p><em>Beispiel: Ein Hautkrebsscreening wird als kostenpflichtig deklariert, obwohl es für bestimmte Altersgruppen von der Krankenkasse übernommen wird</em>.</p>



<p><strong>3. Erzwungene Kombination mit Kassenleistungen (sog. „IgeL-Fallen“)</strong></p>



<p>Patienten werden nur dann behandelt, wenn sie eine kostenpflichtige Zusatzleistung in Anspruch nehmen.</p>



<p><em>Beispiel: Ein Gynäkologe führt eine normale Kassenleistung (Vorsorgeuntersuchung) nur durch, wenn die Patientin zusätzlich eine kostenpflichtige Ultraschalluntersuchung bucht.</em></p>



<p><strong>4. Fehlende oder fehlerhafte Aufklärung über Kosten und Nutzen</strong></p>



<p>Das Verschweigen, dass eine Leistung medizinisch umstritten ist oder keine gesicherte Wirkung hat.</p>



<p><strong>5.</strong> <strong>Abrechnung ohne Einwilligung/Beauftragung</strong></p>



<p>Der Patient erhält eine Rechnung für eine IGeL-Leistung, obwohl er sie nicht ausdrücklich beauftragt hat.</p>



<p><strong>6. Pauschale Falschabrechnung von Leistungsziffern</strong></p>



<p>Im Zusammenhang mit IGeL-Leistungen kann eine Täuschung durch den Arzt auch dann vorliegen, wenn er bei der Abrechnung nicht die konkret erbrachten Leistungen mit den entsprechenden Ziffern der Gebührenordnung angibt, sondern stattdessen <strong>pauschale oder überhöhte Beträge</strong> ansetzt (§ 12 GOÄ). Dies gilt insbesondere für die Abrechnung von Sachkosten und Untersuchungsmaterial,wenn die in Rechnung gestellten Kosten nicht den tatsächlich entstandenen Aufwendungen entsprechen. Insbesondere ist auch eine rechtskonforme Auf- oder Abrundung auf Grundlage der GOÄ einzuhalten.</p>



<p><strong>7.</strong> <strong>Abweichende Vereinbarung von GOÄ-Regelsätzen</strong></p>



<p>Im Kontext von IGeL-Leistungen taucht ebenfalls die Konstellation auf, dass ein Arzt die Einwilligung seines Patienten zur Abrechnung einer Leistung erschleicht, die nicht den Regelsätzen der GOÄentspricht. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die betreffende Behandlungsleistung eigentlich in der GOÄ mit einem bestimmten Regelsatz festgelegt ist, der Arzt jedoch einen <strong>höheren Betrag</strong> verlangt, ohne den Patienten korrekt darüber aufzuklären und die Notwendigkeit der Steigerung zu begründen (vgl. § 12 Abs. 3 GOÄ „Überschreitet eine berechnete Gebühr das 2,3-fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen“).</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-welche-strafrechtlichen-konsequenzen-drohen-bei-einer-fehlerhaften-abrechnung-von-igel"><strong>Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen bei einer fehlerhaften Abrechnung von IGeL?</strong></h5>



<p>Da IGeL-Leistungen auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Arzt und Patient basieren, sind Krankenkassen und Ärztekammern meist nicht befugt, bei fehlerhaften Abrechnungen unmittelbar einzugreifen. Eine Strafbarkeit wegen Betrugs nach § 263 StGB kommt dabei aber im Arzt-Patienten-Verhältnis in Betracht, wenn ein Patient gezielt über wesentliche Umstände getäuscht wird. Sollte der Arzt hierbei <strong>vorsätzlich täuschen</strong>, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen, könnte dies den Tatbestand des Betrugs, wegen der Berufsbezogenheit der Handlung sogar einen besonders schweren Fall des Betrugs gemäß § 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB, darstellen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h5>



<p>Da IGeL-Leistungen auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Arzt und Patient beruhen, bestehen  zunächst Anknüpfungspunkte, um eine gütliche Streitbeilegung in zivilrechtlicher Hinsicht zu erzielen, bevor strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden.</p>



<p>Aus strafrechtlicher Sicht steht insbesondere der <strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/allgemeine-vermoegensdelikte/">Betrugstatbestand nach § 263 StGB</a></strong> im Fokus, wenn Ärzten vorgeworfen wird, durch fehlerhafte Aufklärung, irreführende Abrechnungen oder unrichtige Diagnosen eine Täuschungshandlung begangen zu haben. Im Zusammenhang mit IGeL und der strafrechtlichen Verfolgung möglicher Abrechnungsdelikte ergeben sich für die Strafverteidigung mehrere zentrale Anknüpfungspunkte.</p>



<p>Die Verteidigung muss oft darauf hinweisen, dass</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Keine vorsätzliche Täuschung</strong> vorliegt, sondern eine ärztliche Fehleinschätzung oder eine unklare Rechtslage zur Abrechnung geführt hat.</li>



<li>Die Gebührenordnung für Ärzte Interpretationsspielräume bietet, insbesondere bei Steigerungssätzen oder Leistungsziffern, sodass eine <strong>Abrechnungsabweichung nicht automatisch zur Verwirklichung des Betrugs</strong> führt.</li>
</ul>



<p>Zudem ist die Strafverfolgung in diesen Fällen oft auf die aktive Mitwirkung der Patienten angewiesen, die aber häufig erst im Nachhinein mit der Berechnung unzufrieden sind. Ein wesentlicher Verteidigungsansatz ist daher die Klärung der Frage, ob eine bewusste Täuschung und ein entsprechender <strong>Vorsatz des Arztes tatsächlich nachweisbar</strong> ist oder ob lediglich eine fehlerhafte, aber gutgläubige Abrechnung vorliegt.</p>



<p>Letztlich sind IGeL-Verfahren im Strafrecht oft von einer Gratwanderung zwischen Abrechnungsfehlern und damit rein zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie bösgläubigen Abrechnung, und damit tatsächlichen Betrugshandlungen geprägt.</p>



<p>Unsere Kanzlei, die auf das <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/">Medizinstrafrecht</a> spezialisiert ist, verfügt über umfassende Fachkenntnisse bei der Verteidigung von Ärzten bei Vorwürfen im Zusammenhang mit der Erbringung und Abrechnung von IGeL. Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a> stehen Ihnen mit kompetenter präventiver Beratung, aber im Ernstfall auch mit effektiver Strafverteidigung zur Seite.</p>



<p>In unserem <a href="https://kanzlei-burgert.de/blog/">Blog</a> finden Sie weitere Beiträge, bspw. zum <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Abrechnungsbetrug bei Ärzten</a>, <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-durch-zahnaerzte/">Zahnärzten</a> und <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-physiotherapie/">Physiotherapeuten</a>. Sollten darüber hinaus offene Fragen geblieben oder eine fachkundige Verteidigung gewünscht sein, zögern Sie nicht, uns zu <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren</a>. Wir vereinbaren auch gerne einen unkomplizierten Online-Besprechungstermin!</p>



<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/strafbarkeitsrisiko-bei-abrechnung-individueller-gesundheitsleistungen-igel-durch-einen-vertragsarzt/">Strafbarkeitsrisiko: Abrechnungsbetrug bei Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) durch einen Vertragsarzt</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abrechnungsbetrug in der Physiotherapie: Erscheinungsformen und Konsequenzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jul 2025 15:15:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnung Physiotherapie]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Abrechnungsbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug in der Physiotherapiepraxis]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren Physiotherapie]]></category>
		<category><![CDATA[Physiotherapeut Abrechnungsbetrug]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafrecht Physiotherapie]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger Abrechnungsbetrug]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auffällige Fallzahlen der vergangenen Jahre – etwa dokumentiert in der sogenannten „Betrügerliste“ der KKH Allianz – haben dazu geführt, dass Physiotherapeuten verstärkt ins Visier der Krankenkassen und infolgedessen auch der Strafverfolgungsbehörden geraten. Ausgangspunkt ist hierbei, dass Versicherte zunehmend standardisierte Fragebögen der Krankenkassen erhalten, in denen sie Angaben zu Art, Umfang und Zeitpunkt ihrer Behandlungen machen...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-physiotherapie/" title="Read Abrechnungsbetrug in der Physiotherapie: Erscheinungsformen und Konsequenzen">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-physiotherapie/">Abrechnungsbetrug in der Physiotherapie: Erscheinungsformen und Konsequenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Auffällige Fallzahlen der vergangenen Jahre – etwa dokumentiert in der sogenannten „Betrügerliste“ der KKH Allianz – haben dazu geführt, dass Physiotherapeuten verstärkt ins Visier der Krankenkassen und infolgedessen auch der Strafverfolgungsbehörden geraten. Ausgangspunkt ist hierbei, dass Versicherte zunehmend standardisierte Fragebögen der Krankenkassen erhalten, in denen sie Angaben zu Art, Umfang und Zeitpunkt ihrer Behandlungen machen sollen. Mit dieser Kontrollpraxis, initiiert durch die Krankenkassen, steigt nicht nur die Zahl der Rückforderungsansprüche, sondern auch die Zahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Physiotherapeuten – insbesondere dann, wenn Unstimmigkeiten zwischen den Patientenangaben und den abgerechneten Leistungen festgestellt werden.</p>



<p>Physiotherapeuten sind dem Grundsatz nach verpflichtet, ihre Tätigkeit auf Grundlage des bundesweit geltenden Vertrages gemäß § 125 SGB V auszuüben, der die Versorgung mit Heilmitteln sowie deren Vergütung regelt. Die Praxis lehrt jedoch, dass Fehler in der Abrechnung mannigfaltig auftreten und gravierende Konsequenzen für die Tätigkeit des Physiotherapeuten mit sich bringen können. </p>



<p>Dieser Beitrag knüpft an unsere früheren Ausführungen zum <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">ärztlichen Abrechnungsbetrug</a> an und beleuchtet die strafrechtlichen Risiken im Bereich der physiotherapeutischen Versorgung. Dabei gehen wir auf typische Erscheinungsformen potenziell strafbarer Abrechnungspraxis ein und zeigen auf, welche Konsequenzen bei einer fehlerhaften Abrechnungspraxis drohen. </p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-haufige-erscheinungsformen"><strong>Häufige Erscheinungsformen</strong></h5>



<p>Folgende Konstellationen können strafrechtlich relevant sein und eine Strafbarkeit wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/allgemeine-vermoegensdelikte/">Betrugs</a> gemäß § 263 StGB begründen:</p>



<p><strong>1. Behandlungen ohne erforderliche Zertifizierung oder Qualifikation</strong></p>



<p>Ein häufiger Fall ist die Durchführung zertifikatspflichtiger Leistungen (z. B. manuelle Therapie, Lymphdrainage oder PNF) durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal. Auch die fortgesetzte Abrechnung unter dem Namen ausgeschiedener zertifizierter Mitarbeiter kann strafbar sein.</p>



<p><strong>2. Abrechnung nicht erbrachter Leistungen („Luftleistungen“)</strong></p>



<p>Hier werden Behandlungen vollständig abgerechnet, obwohl sie nicht oder nur teilweise erbracht wurden. Das Fälschen von Patientenunterschriften oder das Manipulieren von Behandlungsnachweisen kann zudem den Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erfüllen.</p>



<p><strong>3. Abweichen von der ärztlichen Verordnung</strong></p>



<p>Es wird eine andere als die ärztlich verordnete Therapie erbracht – etwa durch „Tauschangebote“, bei denen Patienten anstelle der verordneten Behandlung eine andere Leistung vom Physiotherapeuten erhalten.</p>



<p><strong>4. Einsatz nicht zugelassener Hilfskräfte oder unqualifizierter Mitarbeiter</strong></p>



<p>Zertifikatspflichtige Behandlungen werden an nicht entsprechend qualifizierte Mitarbeiter delegiert dass Hausbesuche werden von unqualifiziertem Personal (z.B. Praktikanten) durchgeführt. Beides kann eine Strafbarkeit begründen.</p>



<p><strong>5. Abrechnung trotz fehlender Praxiszulassung bei grenzüberschreitender Tätigkeit</strong></p>



<p>Insbesondere in Grenzregionen zwischen Bundesländern kann die fehlende Zulassung im jeweils anderen Bundesland dazu führen, dass Abrechnungen von Physiotherapeuten als unrechtmäßig bewertet werden. Dabei kann es zur kuriosen Konstellation kommen, dass der Weg in das andere Bundesland kürzer ist als der Weg zu Patienten im Bereich der Zulassung.</p>



<p><strong>6. Einsatz eines abwesenden fachlichen Leiters</strong></p>



<p>Der fachliche Leiter einer physiotherapeutischen Praxis muss grundsätzlich persönlich präsent und in der Lage sein, die fachliche Aufsicht zu gewährleisten. Ist der fachliche Leiter dauerhaft abwesend – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil er lediglich „pro forma“ als Leiter fungiert –, fehlt es an der erforderlichen ordnungsgemäßen Praxisführung.</p>



<p><strong>7. Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten (§ 128 SGB V)</strong></p>



<p>§ 128 SGB V untersagt bestimmte Formen der Kooperation zwischen Physiotherapeuten und Vertragsärzten, um Interessenkonflikte und wirtschaftliche Abhängigkeiten zu verhindern. Verboten sind beispielsweise Zuweisungen gegen Entgelt, Kick-Back-Zahlungen oder die Beteiligung an gemeinsamen wirtschaftlichen Unternehmungen, wenn diese Einfluss auf die Verordnungspraxis haben könnten. Der Vorwurf besteht darin, dass durch solche Absprachen der freie Behandlungswille bei der Verordnung beeinflusst wird. Wird auf Basis solch unzulässiger Kooperationen abgerechnet, droht nicht nur ein sozialrechtlicher Regress, sondern auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs oder Vorteilsgewährung für beteiligte Ärzte und Physiotherapeuten (sog. <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/korruption-im-gesundheitswesen/">Korruption im Gesundheitswesen</a> gem. §§ 299a/b StGB).</p>



<p><strong>8. Leistungsmissbrauch durch unzulässige Verwendung von Krankenversichertenkarten</strong></p>



<p>In dieser Konstellation werden Leistungen unter Nutzung der Krankenversichertenkarte einer Person abgerechnet, ohne dass diese tatsächlich behandelt wurde. Häufig handelt es sich um Fälle, in denen Angehörige, Freunde oder andere Dritte die Karte verwenden, um Leistungen zu „übertragen“.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-was-fuhrt-zur-einleitung-eines-ermittlungsverfahrens-wegen-arztlichen-abrechnungsbetrug"><strong>Was führt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen ärztlichen Abrechnungsbetrug?</strong></h5>



<p>Ein Ermittlungsverfahren wegen ärztlichen Abrechnungsbetrugs wird in der Regel eingeleitet, wenn ein sog. Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) besteht. Dieser kann sich aus verschiedenen Quellen und Umständen ergeben:</p>



<p>Neben den Verdachtsmomenten, die durch die zunehmende <strong>Kontrollpraxis der Krankenkasse</strong> abgeschöpft werden, stammen Hinweise auf betrügerischeres Verhalten nicht selten von <strong>Mitbewerbern</strong>, die sich durch unlautere Methoden benachteiligt fühlen. Häufig stammen Hinweise auch direkt von <strong>Patienten</strong>, wenn ihnen ungewöhnliche Angebote gemacht werden oder von <strong>Mitarbeitern der Praxis</strong> (sog. Whistleblower). In diesem Kontext sind auch anonyme Hinweismeldungen möglich.</p>



<p>Zu beachten gilt, dass die systematische Abweichung von Durchschnittswerten oder formale Fehler in der Abrechnung bereits interne Prüfmechanismen bei den Krankenkassen auslösen. Bei konkreten Verdachtsmomenten leiten diese die Informationen an die Strafverfolgungsbehörden. Erhärtet sich der Verdacht und wiegt der Fall für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung schwer, erstatten die Krankenkassen Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.</p>



<p>In vielen Fällen erfahren betroffene Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen erst durch eine Praxis- oder Wohnungsdurchsuchung vom Ermittlungsverfahren. Diese Maßnahmen erfolgen in der Regel frühzeitig im Ermittlungsverfahren, um Beweise zu sichern.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-welche-konsequenzen-drohen-bei-dem-vorwurf-eines-abrechnungsbetrugs-gem-263-stgb"><strong>Welche Konsequenzen drohen bei dem Vorwurf eines Abrechnungsbetrugs gem. § 263 StGB?</strong></h5>



<p>Bei dem Vorwurf des Abrechnungsbetruges nach § 263 StGB droht grundsätzlich eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren (z. B. durch den Vermögensverlust großen Ausmaßes oder gewerbsmäßigem Handeln). Neben der strafrechtlichen Verfolgung treten in aller Regel auch sozialrechtliche Rückforderungsansprüche. Sofern keine außergerichtliche Einigung mit dem Leistungsträger erzielt werden kann, werden Rückforderungsansprüche gerichtlich geltend gemacht. Ferner droht ein Entzug der Zulassung unter Verweis auf eine sog. „Unzuverlässigkeit“. Der Verlust der Zulassung führt in der Regel zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage für den Physiotherapeuten.</p>



<p>Häufig werden Verstöße auch den Berufsverbänden oder Aufsichtsbehörden gemeldet. Der neben die strafrechtlichen, sozial- und berufsrechtlichen Konsequenzen einhergehende Rufschaden ist dabei auch nicht zu unterschätzen. Eine Verurteilung kann das Vertrauen von Patienten, Kooperationspartnern und Mitarbeitenden dauerhaft und irreversibel schädigen.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-fazit"><strong>Fazit</strong></h5>



<p>Bundesweit wird zunehmend strafrechtlich gegen Abrechnungsbetrug im Heilmittelbereich vorgegangen. In Bayern wurde dieser Kurs seit 2021 durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und einer Zentralstelle in Nürnberg nochmals verschärft – mit spürbaren Folgen für betroffene Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Aufgrund der Komplexität und des Zusammenspiels zwischen Straf- und Sozialrecht ist es unerlässlich, dass sich eine spezialisierte Kanzlei mit den erhobenen Vorwürfen auseinandersetzt.</p>



<p>Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Strafverteidiger der Kanzlei Bürgert Krötz Rechtsanwälte PartGmbB</a> verteidigen seit mehr als zehn Jahren bundesweit Physiotherapeuten gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs. Als spezialisierte Kanzlei behalten wir auch die berufsrechtlichen Folgen im Blick und verhandeln bei Bedarf auch mit den Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen Vereinbarungen, die sich im Falle eines Strafverfahrens günstig auswirken und auch die Einleitung weiterer berufsrechtlicher Konsequenzen eindämmen können.</p>



<p>Auch wenn Sie ihre Praxis für Physiotherapie nicht in Bayern führen, können wir eine effektive Verteidigung ihrer Interessen bundesweit gewährleisten. In diesem Kontext bieten wir auch unkomplizierte Online-Termine und Besprechungen an, die eine Anfahrt obsolet machen. <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kontaktieren</a> Sie uns gerne!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-physiotherapie/">Abrechnungsbetrug in der Physiotherapie: Erscheinungsformen und Konsequenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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		<title>Abrechnungsbetrug bei GOP 35100: Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Miguel Veljovic]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jun 2025 08:47:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnung GOP35100]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Abrechnungsbetrug]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Behandlung psychischer Erkrankungen hat in den letzten zehn Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei geraten Ärzte, die die für alle Bevölkerungs- und Altersschichten wichtige psychosomatische Grundversorgung gewährleisten und maßgeblich zur Diagnoseerstellung beitragen, zunehmend in den Fokus von kassenärztlichen Vereinigungen und Strafverfolgungsbehörden – insbesondere beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs.   Besonders im Blickpunkt steht hierbei die...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-gop35100-risiken-und-verteidigungsmoeglichkeiten/" title="Read Abrechnungsbetrug bei GOP 35100: Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten">Weiter &#187;</a></p>
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<p>Die Behandlung psychischer Erkrankungen hat in den letzten zehn Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei geraten Ärzte, die die für alle Bevölkerungs- und Altersschichten wichtige psychosomatische Grundversorgung gewährleisten und maßgeblich zur Diagnoseerstellung beitragen, zunehmend in den Fokus von kassenärztlichen Vereinigungen und Strafverfolgungsbehörden – insbesondere beim Vorwurf des <strong>Abrechnungsbetrugs</strong>.  </p>



<p>Besonders im Blickpunkt steht hierbei die <strong>GOP 35100</strong>, die im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung eine Abrechnungsziffer für die „differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände“ vorsieht. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zu den Anforderungen der GOP 35100 und wird das Strafbarkeitsrisiko des <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrugs</a> in den Fällen unvollständiger oder mangelnder Dokumentation näher beleuchten.  </p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-leistungsinhalte-der-psychosomatische-grundversorgung-gop-35100"><strong>Leistungsinhalte der psychosomatische Grundversorgung GOP 35100</strong></h5>



<p>Die GOP 35100 umfasst die „Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände“ – mit den obligaten Leitungsinhalten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände,</li>



<li>Schriftliche Dokumentation bzw. Vermerk der ätiologischen Zusammenhänge,</li>



<li>Dauer: mindestens 15 Minuten</li>
</ul>



<p>Eine gesonderte Berichtspflicht ist hier nicht vorgesehen. In besonderem Maße wird in der Praxis zunehmend der Leistungsbestandteil der „schriftlichen Dokumentation der ätiologischen Zusammenhänge“ herangezogen, um Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen durchzuführen und hierauf gestützte Honorarrückforderungen zu begründen.</p>



<p>Bei der Dokumentation der GOP 35100 sollten durch den praktizierenden Arzt bzw. die praktizierende Ärztin folgende Punkte aufgenommen werden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Mitteilung der Beschwerden des Patienten, eigene ergriffene Maßnahmen/Medikation</li>



<li>Aufnahme des ICD-Codes (insbesondere F-Codes) oder Orientierung an § 27 der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Durchführung der Psychotherapie vom 1. November 2024</li>



<li>Aufnahme des Bestehens oder Nichtbestehens eines Zusammenhangs zwischen psychischen und somatischen Beschwerden</li>



<li>Maßnahmen des Arztes</li>



<li>Länge des Gesprächs (Uhrzeiten)</li>
</ul>



<p>Eine verkürzte Darstellung im Stichpunktstil reicht aus, da die Begrifflichkeit des Vermerks bzw. der Dokumentation ihrem Wortlaut nach keinen Fließtext erfordert. Das Sozialgericht in Marburg hat in ihrem Urteil vom 31. Januar 2024 (S 17 KA 319/21 und S 17 KA 320/21) zudem entschieden, dass auch funktionelle Störungen von Krankheitswert, die keiner F-Codierung unterliegen, nach GOP35100 abrechnungsfähig bleiben, wenn mit dieser Störung eine seelische Belastung einhergeht. Beispielhaft führt die Kammer hier Abrechnungsmöglichkeiten für Krebserkrankungen und Schmerzpatienten an.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-bedeutung-der-dokumentationspflicht-und-strafrechtliche-risiken"><strong>Bedeutung der Dokumentationspflicht</strong> und strafrechtliche Risiken</h5>



<p>Die Dokumentation ist dabei nicht nur den berufsrechtlichen Pflichten zuzuordnen, sondern dient auch als Beweismittel im Falle strafrechtlicher Ermittlungen wegen <strong>Abrechnungsbetrug</strong>. Eine nicht dokumentierte Leistung gilt nach der sog. streng formalen Betrachtungsweise des Sozialversicherungsrechts als <strong><u>nicht erbracht</u></strong>. Die Folge ist, dass die obligaten Leistungsbestandteile der GOP 35100 unerfüllt sind und ein Rückzahlungsanspruch begründet wird.</p>



<p>Diese strenge Rechtsprechungspraxis führt in strafrechtlicher Perspektive dazu, dass die objektiven Voraussetzungen des Betrugstatbestands (§ 263 StGB) selbst dann erfüllt sind, wenn zwar die Dokumentation mangelhaft ist, der praktizierende Arzt oder die praktizierende Ärztin aber die weiteren (und damit grundlegenden) Leistungsinhalte der GOP 35100 erbracht hat.</p>



<p>Eine mangelnde oder nicht erbrachte Dokumentation kann deshalb gravierende Folgen für den praktizierenden Arzt, seine Praxis und die berufliche, aber auch existenzielle Zukunft auslösen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Honorarrückforderung durch die kassenärztliche Vereinigung</li>



<li>Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft</li>



<li>Durchsuchungen der Praxisräume</li>



<li>Anklageerhebung mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB)</li>



<li>Berufsrechtliche Maßnahmen durch die Ärztekammer (Worst Case: Verlust der Approbation!)</li>
</ul>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-pravention-und-verteidigung"><strong>Prävention und Verteidigung</strong></h5>



<p>Praktizierende Ärztinnen und Ärzte sollten in besonderer Weise auf die Einhaltung der Dokumentationspflichten achten. In diesem Kontext ist die Teilnahme an einem sog. Patenprogramm zur Überprüfung der ersten Honorarforderungen, gerade für Berufsanfänger, zu empfehlen.</p>



<p>Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) aber auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe bieten solche Programme an (KVWL). Der dem Praktiker zugewiesene Pate geht im Rahmen des Patenprogramms auf sämtliche Auffälligkeiten in den Honorarforderungen ein und erklärt, wie der praktizierende Arzt seine Abrechnungen aufzustellen hat.</p>



<p>Die Kanzlei Burgert Krötz verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz in der Beratung praktizierender Ärztinnen und Ärzte. Die Beratungspraxis der Kanzlei beschränkt sich dabei nicht auf das strafrechtliche Verfahren, sondern vielmehr sind wir auch im Umgang mit den kassenärztlichen Vereinigungen besonders erfahren. <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kontaktieren </a>Sie uns gerne!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-gop35100-risiken-und-verteidigungsmoeglichkeiten/">Abrechnungsbetrug bei GOP 35100: Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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