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	<title>Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</title>
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	<description>Anwalt Strafrecht München &#124; Fachanwälte für Strafrecht &#124; Strafverteidiger in München</description>
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		<title>E-Evidence 2026: Digitale Beweismittel im Strafverfahren</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2026 14:01:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Digitale Spuren spielen in der Strafverfolgung eine immer größere Rolle. Die neuesten EU-Vorgaben sollen die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU beschleunigen, indem digitale Beweismittel schneller übermittelt werden. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Ermittlungsbehörden, elektronische Beweismittel künftig schneller und über Ländergrenzen hinweg direkt bei den Anbietern anfordern zu können. Das deutsche Gesetz zur...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/e-evidence-2026-digitale-beweismittel-im-strafverfahren/" title="Read E-Evidence 2026: Digitale Beweismittel im Strafverfahren">Weiter &#187;</a></p>
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<p class="wp-block-paragraph">Digitale Spuren spielen in der Strafverfolgung eine immer größere Rolle. Die neuesten EU-Vorgaben sollen die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU beschleunigen, indem digitale Beweismittel schneller übermittelt werden. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Ermittlungsbehörden, elektronische Beweismittel künftig schneller und über Ländergrenzen hinweg direkt bei den Anbietern anfordern zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der europäischen Vorgaben ist am 18. August 2026 in Kraft getreten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Einerseits mit Folgen für die digitalen Diensteanbieter und andererseits mit nachteiligen Folgen für die Rechte der Beschuldigten, insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren und Strafverfahren wegen Kinder- und Jugendpornographie.</p>



<h3 id="h-die-bedeutung-digitaler-beweismittel" class="wp-block-heading"><strong>Die Bedeutung digitaler Beweismittel</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Digitale Beweismittel sind in den meisten Strafverfahren das einzige oder das hauptsächliche Beweismittel, um den vermeintlichen Täter zu überführen. Das betrifft insbesondere <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/">Wirtschaftsstrafverfahren</a>, Strafverfahren wegen des Besitzes oder der Verbreitung von <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/kinderpornographie/">Kinder-</a> und <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/jugendpornographie/">Jugendpornographie</a> oder auch Strafverfahren in der organisierten Kriminalität.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konzerninterne E-Mails, Chatprotokolle, Cloudkonten, Hosting- und SaaS-Daten, Login-Daten oder IP-Adressen hinterlassen digitale Spuren, die die Strafverfolgungsbehörden nutzen können, um eine Straftat aufzuklären. Mittlerweile gilt dies sogar für verschlüsselte Nachrichtendienste (beispielsweise EncroChat), die die europäischen Strafverfolgungsbehörden entschlüsseln können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dies führt aber oftmals zu Problemen, weil die digitalen Diensteanbieter meist international arbeiten und daher außerhalb des ermittelnden Staates ansässig sind. Wollten die Strafverfolgungsbehörden bisher digitale Daten im Ausland beschlagnahmen, bedurfte es hierfür des offiziellen Rechtshilfeweges oder sogenannter Europäischer Ermittlungsanordnungen. Beides war mit erheblichem Zeitaufwand verbunden und konnte zum Teil mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Dies verlangsamte die Ermittlungen und gefährdete den Ermittlungserfolg. Um dies zu beschleunigen und die Ermittlungsarbeit bei digitalen Beweismitteln zu effektivieren, wurden die neuen Regelungen geschaffen.</p>



<h3 id="h-die-europaischen-vorgaben" class="wp-block-heading"><strong>Die europäischen Vorgaben</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Hierfür wurde durch den europäischen Gesetzgeber eine E-Evidence-Verordnung (EU) 2023/1543 geschaffen, die in Deutschland seit dem 18. August 2026 unmittelbar anwendbar ist. In Deutschland wir die Verordnung durch das am 12. März 2026 verkündete Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs- und Durchführungsgesetz (EBewMG) flankiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten können auf dieser Grundlage künftig per Herausgabeanordnung (EPOC) oder Sicherungsanordnung (EPOC-PR) direkt auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten zugreifen. Die europäische Herausgabeanordnung regelt dafür eine direkte Verpflichtung eines Diensteanbieters in einem anderen Mitgliedstaat zur Herausgabe von Teilnehmer-, Identifizierungs-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten. Die europäische Sicherungsanordnung führt dazu, dass Daten nun grundsätzlich für 60 Tage eingefroren werden müssen, damit sie nicht gelöscht werden, bevor eine Herausgabeanordnung folgt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Regelfrist für die Herausgabe seitens der Diensteanbieter beträgt zehn Tage, in Notfällen nur acht Stunden. Verkehrs- und Inhaltsdaten bedürfen nach § 10 EBewMG einer gerichtlichen Anordnung. Teilnehmer- und Identifizierungsdaten können unter staatsanwaltschaftlicher Validierung auch von Finanzbehörden und Zollverwaltung angefordert werden. Das ist für Steuer-, Schwarzarbeits- und Geldwäscheverfahren besonders relevant.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders dabei ist, dass eine Einbindung des Vollstreckungsstaates bei der Sicherstellung der Daten grundsätzlich nicht erforderlich ist. Der Zugriff erfolgt unmittelbar beim Diensteanbieter.</p>



<h3 id="h-folgen-fur-die-digitalen-diensteanbieter" class="wp-block-heading"><strong>Folgen für die digitalen Diensteanbieter</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die neuen Vorgaben haben für digitale Diensteanbieter zur Folge, dass eine ausländische Staatsanwaltschaft Nutzerdaten direkt beim Diensteanbieter anfordern kann. Ohne Rechtshilfe oder Europäische Ermittlungsanordnung. In Eilfällen bleiben nur acht Stunden zur Reaktion.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hierfür müssen Diensteanbietern den europäischen Behörden entsprechende Adressaten mitteilen und eine EU-Niederlassung benennen. Diese müssen sie mit den Befugnissen und Ressourcen ausstatten, die notwendig sind, um Entscheidungen und Anordnungen zur Herausgabe der betreffenden Daten nachzukommen. Das bedeutet, dass der benannte Adressat auch in Eilfällen in der Lage ist, die Daten binnen acht Stunden bereitzustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kommt der Diensteanbieter dieser Verpflichtung nicht nach, drohen nach dem EBewMG empfindliche Bußgelder bis zu 500.000 €.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Betroffen sind nicht nur große Anbieter, sondern alle Telekommunikationsdienste und Internet-Provider sowie alle Cloudservicebetreiber, Online-Shops, Portale, Foren oder sonstige für Nutzer zugängliche elektronische Dienste. Gerade in Strafverfahren wegen Kinderpornographie können auch kleine Portale und Foren unter die neuen Vorgaben fallen.</p>



<h3 id="h-folgen-fur-beschuldigte" class="wp-block-heading"><strong>Folgen für Beschuldigte</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der klassische Ablauf – Durchsuchung vor Ort, Beschlagnahme von Datenträgern und anschließende Auswertung – wird nun ergänzt durch einen zunächst unsichtbaren Zugriff auf die digitalen Daten. Die These für die Verteidigung muss daher lauten: Eine Durchsuchung ist künftig nicht mehr zwingend der erste erkennbare Zugriffspunkt. Ermittler können bereits über einen weitgehend rekonstruierten Kommunikations- und Datenbestand verfügen, von dem die Verteidigung bisher keine Kenntnis hat. Im Zweifel können die Ermittler so die Weichen für das Ermittlungsverfahren stellen, bevor sich der Beschuldigte effektiv gegen die Vorwürfe verteidigen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Beschleunigung und Effektivierung auf dem Bereich der digitalen Beweismittel und die drohende Vorentscheidung bedeutet einen massiven Grundrechtseingriff für den Beschuldigten. Digitale Daten enthalten regelmäßig sensible personenbezogene Informationen und ermöglichen die Preisgabe tiefgreifender Persönlichkeits- und Bewegungsprofile sowie individueller Präferenzen. Schon aus diesem Grund ist es wichtig, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger zu beauftragen.</p>



<h3 id="h-verteidigung-und-krisenreaktion" class="wp-block-heading"><strong>Verteidigung und Krisenreaktion</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Mandatsübernahme sollte darauf geachtet werden, früh nach ausländischen Cloud- und Plattformdiensten zu fragen. Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass nach ausgebliebener Durchsuchung noch keine Datenerhebung erfolgt ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Anwaltskommunikation sollte zudem technisch und organisatorisch getrennt werden, damit keine Sicherstellung/Beschlagnahme durch die Strafverfolgungsbehörden droht. Eine bloße Betreffzeile „<em>privileged</em>“ verhindert die Herausgabe durch den Provider nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Rechtsschutz gegen ausgehende deutsche Anordnungen richtet sich nach §§ 13, 14 EBewMG, die auf die deutschen Vorschriften verweisen. Möglich ist insbesondere ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 98 Abs. 2 S. 2 StPO) oder eine Beschwerde (§ 304 StPO). Je nachdem, wogegen sich der Rechtsbehelf im konkreten Fall richtet. Immunitäten, Berufsgeheimnisse, Verhältnismäßigkeit und der sachliche Umfang der Anordnung müssen vor diesem Hintergrund früh geprüft werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch gibt es noch viele ungeklärte Fragen, vor allem hinsichtlich des Zugriffs auf Daten von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern) und hinsichtlich möglicherweise bestehender Beweisverwertungsverbote. Gerade dies muss durch einen erfahrenen Strafverteidiger geprüft werden, um rechtzeitig dagegen vorgehen zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Parallelverfahren sollte die Verteidigung zudem dokumentieren, welcher Staat welche Daten in welchem Verfahren angefordert hat. Denn Daten aus einem begrenzten Ausgangsverfahren können faktisch neue Ermittlungsansätze erzeugen.</p>



<h3 id="h-ihre-verteidigung" class="wp-block-heading"><strong>Ihre Verteidigung</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade in Strafverfahren, in denen digitale Beweismittel eine Rolle spielen, sollte frühzeitig ein spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden. Nur so kann einer Vorentscheidung des Strafverfahrens und einem Grundrechtsverlust entgegengewirkt werden. Nur so können frühzeitig Rechtsbehelfe gegen die Herausgabe der Daten eingelegt und diese auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte PartGmbB</a> ist auf das Strafrecht in all seinen Facetten spezialisiert und vertritt bundesweit Unternehmen sowie Individualpersonen in komplexen Ermittlungsverfahren. Zum Tätigkeitsspektrum gehören insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht und das Sexualstrafrecht – also genau die Rechtsgebiete, in denen digitale Beweismittel entscheidend sind. Die Kanzlei setzt auf eine diskrete, strategische und frühzeitige Verteidigung mit dem Ziel, strafrechtliche Risiken zu minimieren und die bestmögliche Lösung für ihre Mandanten zu erreichen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade in umfangreichen Strafverfahren kommt es darauf an, den Sachverhalt frühzeitig aufzuarbeiten und eine auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Die erfahrenen Strafverteidiger der Burgert Krötz Rechtsanwälte PartGmbB begleiten Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nehmen Sie frühzeitig <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">anwaltliche Beratung </a>in Anspruch. Eine rechtzeitige und strategisch ausgerichtete Verteidigung kann den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/e-evidence-2026-digitale-beweismittel-im-strafverfahren/">E-Evidence 2026: Digitale Beweismittel im Strafverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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		<title>Zahnarzt in &#8222;freier Praxis&#8220;: Abrechnungs- und Sozialversicherungsbetrug?</title>
		<link>https://kanzlei-burgert.de/neues-zum-zahnarzt-in-freier-praxis-abrechnungsbetrug-und-sozialversicherungsbetrug/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Aug 2026 13:43:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer als Zahnarzt Patienten ordnungsgemäß behandelt und medizinisch einwandfreie Leistungen erbringt, wird kaum damit rechnen, dass die Abrechnung dieser Leistungen trotzdem den Vorwurf eines Betruges auslösen kann. Mit Urteil vom 9. Juli 2026 (3 StR 110/26) hat sich der Bundesgerichtshof mit einem Kooperationsmodell für Zahnarztpraxen beschäftigt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Zahnärzte tatsächlich „in...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/neues-zum-zahnarzt-in-freier-praxis-abrechnungsbetrug-und-sozialversicherungsbetrug/" title="Read Zahnarzt in &#8222;freier Praxis&#8220;: Abrechnungs- und Sozialversicherungsbetrug?">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/neues-zum-zahnarzt-in-freier-praxis-abrechnungsbetrug-und-sozialversicherungsbetrug/">Zahnarzt in &#8222;freier Praxis&#8220;: Abrechnungs- und Sozialversicherungsbetrug?</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Wer als<a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-durch-zahnaerzte/"> Zahnarzt</a> Patienten ordnungsgemäß behandelt und medizinisch einwandfreie Leistungen erbringt, wird kaum damit rechnen, dass die Abrechnung dieser Leistungen trotzdem den <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Vorwurf eines Betruges</a> auslösen kann. Mit Urteil vom 9. Juli 2026 (3 StR 110/26) hat sich der Bundesgerichtshof mit einem Kooperationsmodell für Zahnarztpraxen beschäftigt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Zahnärzte tatsächlich <strong>„in freier Praxis“</strong> tätig waren – oder ob die organisatorische und wirtschaftliche Ausgestaltung des Modells dieser Einordnung entgegenstand.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Unterscheidung klingt zunächst nach einer berufs- oder sozialrechtlichen Formalität. Strafrechtlich kann sie jedoch weitreichende Folgen haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fehlt eine zwingende Voraussetzung für die Abrechnung gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV), können nach der sogenannten <strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">streng formalen Betrachtungsweise</a></strong> auch solche Leistungen einen Betrugsschaden begründen, die medizinisch notwendig waren, fachgerecht erbracht wurden und für die Patienten einen realen Wert hatten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im vom BGH behandelten Verfahren standen KZV-Zahlungen von insgesamt <strong>4.332.405,05 Euro</strong> im Raum. Daneben ging es um den Vorwurf nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge und damit um eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH hob den Freispruch des Landgerichts Düsseldorf auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurück – mit deutlichem Hinweis, dass das nun zuständige Gericht sowohl eine Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), aber auch – und dies ist besonders bemerkenswert – auch eine Strafbarkeit wegen Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB) entgegen der Auffassung des Landgerichts Düsseldorf vorliegt. &nbsp;</p>



<h3 id="h-worum-ging-es" class="wp-block-heading"><strong>Worum ging es?</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Angeklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft, die ein einheitliches Konzept für Zahnarztzentren entwickelt hatte. An verschiedenen Standorten wurden eigene Betriebsgesellschaften gegründet. Die dort tätigen Zahnärzte wurden als „Praxisleiter“ eingesetzt und auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen tätig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf den ersten Blick sprach einiges für Selbstständigkeit: Die Zahnärzte erhielten kein klassisches Festgehalt, sondern waren mit bis zu 30 Prozent am Umsatz der jeweiligen Praxis beteiligt. Sie konnten Öffnungszeiten verändern, ihren Urlaub planen und waren in ihren konkreten Behandlungsentscheidungen grundsätzlich frei. Auch die Arbeitsabläufe innerhalb der Praxis konnten sie teilweise selbst bestimmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei genauerem Hinsehen zeigte sich jedoch eine andere Seite des Modells.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Praxisräume, die Einrichtung und weitgehend auch das Personal wurden von den jeweiligen Betriebsgesellschaften gestellt. Die Einnahmen aus der Behandlung von Kassen- und Privatpatienten gingen auf Konten der Gesellschaften ein, auf die die Praxisleiter regelmäßig keinen Zugriff hatten. Auch die Außendarstellung war zentral organisiert. Die Praxen verwendeten eine einheitliche Marke, Werbematerialien und einheitliche Arbeitskleidung. Darüber hinaus bestanden zentrale Praxisstandards.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders auffällig war die Laborauswahl: Zwar sollten die Zahnärzte insoweit grundsätzlich frei sein. Die Zentrale wirkte jedoch darauf hin, Zahnersatz über ein bestimmtes Unternehmen zu beziehen. Nach den Feststellungen des Landgerichts wäre eine konsequente Weigerung eines Praxisleiters letztlich mit der Beendigung des Kooperationsvertrages beantwortet worden. In einem Fall wurde ein Kooperationsvertrag tatsächlich gekündigt, nachdem eine Zahnärztin wiederholt andere Labore beauftragt hatte.</p>



<h3 id="h-die-kernfrage-wann-arbeitet-ein-zahnarzt-in-freier-praxis" class="wp-block-heading"><strong>Die Kernfrage: Wann arbeitet ein Zahnarzt in „freier Praxis“?</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Genau diese Frage steht im Zentrum der BGH-Entscheidung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Zahnärzte-ZV muss ein Vertragszahnarzt seine vertragszahnärztliche Tätigkeit persönlich <strong>„in freier Praxis“</strong> ausüben. Dafür genügt es nicht, einen Vertrag mit der Überschrift „Kooperationsvertrag“ abzuschließen oder den Zahnarzt darin als „selbstständig“ zu bezeichnen. Die Bezeichnung eines Vertrages kann die tatsächliche Umsetzung also nicht „korrigieren“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidend sind deshalb die tatsächlichen Verhältnisse.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Tätigkeit in freier Praxis zeichnet sich insbesondere durch folgende Punkte aus:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erstens muss der Zahnarzt wirtschaftlich selbstständig sein. Er muss also grundsätzlich an den Chancen seiner Tätigkeit teilhaben, zugleich aber auch deren wirtschaftliche Risiken tragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zweitens muss er über ausreichende berufliche und persönliche Handlungsfreiheit verfügen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH betont dabei einen Punkt, der für Kooperationsmodelle ebenfalls wichtig ist: Zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit kann auch gehören, dass der Zahnarzt an dem von ihm mitgeschaffenen Praxiswert beteiligt ist. Gemeint ist damit nicht nur das Inventar. Eine gut laufende Praxis entwickelt einen immateriellen Wert – etwa durch ihren Patientenstamm, ihre Marktstellung und ihren sogenannten „Goodwill“. Wer über Jahre eine Praxis aufbaut, aber beim Ausscheiden wirtschaftlich nichts von diesem mitgeschaffenen Wert verwerten kann, ist nach Auffassung des BGH möglicherweise gerade nicht in dem erforderlichen Maße unternehmerisch selbstständig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei den vom Landgericht festgestellten Verhältnissen sah der BGH erhebliche Probleme.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Zahnärzte konnten beim Ende ihrer Tätigkeit den von ihnen mitgeschaffenen Praxiswert nicht verwerten. Räume und Einrichtung gehörten wirtschaftlich zur Unternehmensstruktur. Die Mitarbeiter waren überwiegend bei den Betriebsgesellschaften beschäftigt. Auch die Praxisbezeichnung beziehungsweise Marke stand den Praxisleitern nicht zur freien Verfügung. Selbst der Patientenstamm konnte nach den Feststellungen nicht ohne Weiteres wirtschaftlich genutzt werden. Hinzu kam, dass die Praxisleiter regelmäßig keinen Zugriff auf die Konten hatten, auf denen die Honorare für ihre zahnärztlichen Leistungen eingingen. Damit fehlten wesentliche Elemente, die typischerweise dafür sprechen, dass jemand tatsächlich eine eigene Praxis auf eigene wirtschaftliche Rechnung führt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH gelangte deshalb zu dem Ergebnis, dass die Feststellungen des Landgerichts dessen Annahme einer Tätigkeit „in freier Praxis“ nicht tragen konnten.</p>



<h3 id="h-warum-fuhrt-die-tatsachlich-abhangige-beschaftigung-zu-einem-betrugsvorwurf" class="wp-block-heading"><strong>Warum führt die tatsächlich abhängige Beschäftigung zu einem Betrugsvorwurf?</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">An dieser Stelle wird die Entscheidung strafrechtlich besonders bedeutsam.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei einer Abrechnung gegenüber einer KZV erklärt der Abrechnende nicht nur: „Diese Behandlung hat stattgefunden.“ Mit der Abrechnung wird grundsätzlich zugleich erklärt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Abrechnung erfüllt sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fehlt eine solche Voraussetzung – hier möglicherweise die Leistungserbringung „in freier Praxis“ –, kann deshalb bereits die Einreichung der Abrechnung eine Täuschung im Sinne des § 263 StGB darstellen. Und hier greift die für medizinische Abrechnungsverfahren besonders einschneidende streng formale Betrachtungsweise. Diese führt dazu, dass ein formeller Abrechnungsformverstoß zu einer Unrichtigkeit der gesamten Abrechnung führt – und dies selbst dann, wenn die zahnärztliche Leistung vollumfänglich <em>de lege artis</em> erbracht wurde. Diese rein formelle Unrichtigkeit der Abrechnung wird in der Praxis regelmäßig für einen Betrugsvorwurf fruchtbar gemacht. &nbsp;</p>



<h3 id="h-fachgerecht-behandelt-trotzdem-voller-betrugsschaden" class="wp-block-heading"><strong>Fachgerecht behandelt – trotzdem voller Betrugsschaden?</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist häufig der Punkt, der für betroffene Ärzte und Zahnärzte besonders schwer nachvollziehbar ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ein Patient wurde tatsächlich behandelt.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Behandlung war medizinisch notwendig.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sie wurde lege artis durchgeführt.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Krankenkasse hätte für eine entsprechende Behandlung grundsätzlich Geld aufwenden müssen. Und trotzdem kann strafrechtlich ein Schaden in Höhe der gezahlten Vergütung angenommen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Grund liegt darin, dass nach der Rechtsprechung bei bestimmten sozialrechtlichen Abrechnungssystemen nicht allein auf den tatsächlichen medizinischen Wert der Behandlung abgestellt wird. Entscheidend ist vielmehr auch, ob die Leistung unter Einhaltung der gesetzlichen und vertrags(zahn)ärztlichen Abrechnungsvoraussetzungen erbracht wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fehlt <strong>nur eine (!)</strong> zwingende Abrechnungsvoraussetzung, kann der Vergütungsanspruch insgesamt entfallen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Strafrechtlich kann daraus folgen, dass der ausgezahlten Vergütung kein anrechenbarer wirtschaftlicher Wert gegenübergestellt wird – obwohl die Behandlung als solche fachgerecht durchgeführt wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist die besondere Schärfe der streng formalen Betrachtungsweise.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Welche Dimension diese Rechtsauffassung erreichen kann, zeigt der vom BGH entschiedene Fall besonders deutlich. Nach der Anklage waren Leistungen gegenüber den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als „in freier Praxis“ erbracht abgerechnet worden, obwohl die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass die Zahnärzte tatsächlich nicht in freier Praxis tätig gewesen seien. Die hierfür geleisteten Zahlungen beliefen sich laut Anklage auf insgesamt: 4.332.405,05 Euro. Daneben standen nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 15.754,32 Euro im Raum. Bereits aus diesen erheblichen Schadenssummen fordern Staatsanwaltschaften regelmäßig erhebliche Freiheitsstrafen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das verdeutlicht ein typisches Problem von Abrechnungsstrafverfahren: Eine zunächst unscheinbar wirkende Frage über die rechtliche Organisation einer Praxis kann aufgrund jahrelanger Abrechnungszeiträume zu außerordentlich hohen strafrechtlichen Schadenssummen führen – mit enormen Konsequenzen für eine mögliche Strafe. Neben die strafrechtliche Sanktion tritt in den vorbezeichneten Fällen auch der Widerruf der Approbation wegen Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit.</p>



<h3 id="h-mitschwingende-gefahr-einer-scheinselbststandigkeit-und-der-vorwurf-des-veruntreuens-und-vorenthaltens-von-arbeitsentgelt-266a-stgb" class="wp-block-heading"><strong>Mitschwingende Gefahr einer Scheinselbstständigkeit und der Vorwurf des Veruntreuens und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Damit war das strafrechtliche Risiko des Kooperationsmodells aber noch nicht erschöpft. Wenn ein Zahnarzt nicht wirklich selbstständig tätig ist, stellt sich zusätzlich die Frage, ob er sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen ist. Dann können Sozialversicherungsbeiträge geschuldet sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer als Arbeitgeber solche Beiträge nicht ordnungsgemäß abführt, kann sich nach § 266a StGB wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar machen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass die beiden Prüfungen nicht vollständig identisch sind:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Frage, ob ein Zahnarzt „in freier Praxis“ im Sinne der Zahnärzte-ZV tätig ist, und die Frage, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt, sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Die Kriterien überschneiden sich jedoch erheblich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung spielen insbesondere das eigene Unternehmerrisiko, eine eigene Betriebsstätte, die Verfügung über die eigene Arbeitskraft sowie die Freiheit bei Tätigkeit und Arbeitszeit eine wichtige Rolle.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Deshalb kann dasselbe Kooperationsmodell strafrechtlich gleich an zwei Stellen problematisch werden: Einerseits wegen möglicherweise unberechtigter KZV-Abrechnungen als Tätigkeit „in freier Praxis“ und damit wegen Betruges nach § 263 StGB. Andererseits wegen möglicherweise nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge und damit wegen § 266a StGB.</p>



<h3 id="h-aber-der-zahnarzt-konnte-doch-selbst-entscheiden-das-genugt-nicht-zwingend" class="wp-block-heading"><strong>„Aber der Zahnarzt konnte doch selbst entscheiden“ – das genügt nicht zwingend!</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade bei Ärzten und Zahnärzten darf außerdem nicht vorschnell aus medizinischer Entscheidungsfreiheit auf Selbstständigkeit geschlossen werden. Ein angestellter Zahnarzt kann selbstverständlich ebenfalls weitgehend eigenständig darüber entscheiden, welche Behandlung medizinisch erforderlich ist. Der BGH weist ausdrücklich darauf hin, dass bei sogenannten <strong>Diensten höherer Art</strong> die klassische Weisungsgebundenheit eines Arbeitnehmers deutlich abgeschwächt sein kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit anderen Worten: Ein Zahnarzt muss keinen Chef neben dem Behandlungsstuhl stehen haben, der ihm jeden einzelnen Arbeitsschritt vorgibt, um rechtlich Arbeitnehmer sein zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidend ist die Gesamtstruktur der Tätigkeit:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer stellt Räume und Geräte?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer beschäftigt das Personal?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer verfügt über die Einnahmen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer bestimmt die wirtschaftliche Organisation?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer trägt Verluste?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer profitiert von einer Wertsteigerung der Praxis?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was bleibt dem Zahnarzt, wenn der Kooperationsvertrag morgen gekündigt wird?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade die letzte Frage kann nach der Entscheidung des BGH erhebliche Bedeutung haben.</p>



<h3 id="h-was-bedeutet-das-urteil-fur-praxisinhaber-und-kooperationsmodelle" class="wp-block-heading"><strong>Was bedeutet das Urteil für Praxisinhaber und Kooperationsmodelle?</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung betrifft keineswegs nur große Zahnarztketten. Ähnliche Fragen können sich überall stellen, wo Ärzte oder Zahnärzte nicht klassisch angestellt werden, sondern über Kooperations-, Beteiligungs-, Honorar- oder Praxisleitermodelle in eine bestehende Unternehmensstruktur eingebunden sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Problematisch kann insbesondere eine Kombination mehrerer Faktoren sein: Die Gesellschaft stellt Räume, Geräte und Personal; sie vereinnahmt sämtliche Honorare; der Arzt erhält lediglich einen prozentualen Anteil; Marke und Patientenstruktur verbleiben beim Unternehmen; zentrale Vorgaben bestimmen wesentliche wirtschaftliche Abläufe; und mit Beendigung des Vertrages verliert der Arzt faktisch seine gesamte berufliche Grundlage. Einzelne dieser Punkte machen ein Kooperationsmodell noch nicht automatisch unzulässig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor diesem Hintergrund sollten nun auch bestehende und geplante Kooperationsmodelle sowohl rechtlich als auch faktisch einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Maßgeblich ist nicht allein, was im Vertrag steht, sondern insbesondere, wie die Zusammenarbeit im Praxisalltag tatsächlich organisiert und umgesetzt wird. Praxisinhaber und Unternehmen sollten daher prüfen, ob Vertragsgestaltung und tatsächliche Durchführung des Modells miteinander übereinstimmen und ob die wirtschaftliche, organisatorische und berufliche Stellung des Arztes tatsächlich die für eine selbstständige Tätigkeit erforderliche Eigenständigkeit erkennen lässt.</p>



<h3 id="h-was-bedeutet-das-fur-ein-laufendes-strafverfahren" class="wp-block-heading"><strong>Was bedeutet das für ein laufendes Strafverfahren?</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetruges oder des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen konfrontiert wird, sollte die zugrunde liegende Schadensberechnung nicht ungeprüft hinnehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade bei der streng formalen Betrachtungsweise können sich sehr hohe Schadenssummen ergeben, obwohl die medizinischen Leistungen tatsächlich und fachgerecht erbracht wurden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Verteidigung muss deshalb unter anderem geprüft werden,</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>welche konkrete Abrechnungsvoraussetzung verletzt worden sein soll,</li>



<li>ob diese Voraussetzung tatsächlich fehlte,</li>



<li>welche Erklärungen mit den jeweiligen Abrechnungen verbunden waren,</li>



<li>wie das Kooperationsmodell tatsächlich praktiziert wurde,</li>



<li>welche wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Arzt oder Zahnarzt trug,</li>



<li>ob tatsächlich eine abhängige Beschäftigung vorlag,</li>



<li>welche Vorstellungen die Verantwortlichen von der rechtlichen Zulässigkeit des Modells hatten und</li>



<li>welche Konsequenzen sich für die behauptete Schadenshöhe ergeben.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade bei komplexen Kooperationsmodellen reicht eine isolierte strafrechtliche Betrachtung regelmäßig nicht aus. Gesellschaftsrecht, Vertragsarztrecht, Sozialversicherungsrecht, Berufsrecht und Strafrecht greifen ineinander.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte PartGmbB</a> verteidigt <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Ärzte,</a> <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-durch-zahnaerzte/">Zahnärzte</a>, Praxisinhaber und Verantwortliche medizinischer Unternehmen in Strafverfahren wegen Abrechnungsbetruges und wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB bundesweit. Ein maßgeblicher Schwerpunkt liegt auf Verfahren an der Schnittstelle zwischen Medizinrecht, Sozialversicherungsrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Zudem vertreten wir auch parallel in berufsrechtlichen Auseinandersetzungen, die insbesondere mit Approbationsbehörden geführt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/neues-zum-zahnarzt-in-freier-praxis-abrechnungsbetrug-und-sozialversicherungsbetrug/">Zahnarzt in &#8222;freier Praxis&#8220;: Abrechnungs- und Sozialversicherungsbetrug?</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verschärfungen im Außenwirtschaftsstrafrecht (AWG) &#8211; Handlungsbedarf für Unternehmen im Export</title>
		<link>https://kanzlei-burgert.de/unternehmer-im-exportgeschaeft-verschaerfungen-und-handlungsbedarf/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Aug 2026 08:11:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Export]]></category>
		<category><![CDATA[AUßenwirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Exportgeschäft AWG]]></category>
		<category><![CDATA[Strafe Export]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger Export]]></category>
		<category><![CDATA[Verstoß gegen AWG Anwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Unternehmen – insbesondere in den Branchen Maschinenbau, Automobilzulieferung, Chemie sowie Elektronik – sehen sich derzeit mit erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit ihren internationalen Geschäftsaktivitäten konfrontiert. Hintergrund sind die jüngsten Verschärfungen im Außenwirtschaftsrecht sowie deren zunehmend konsequente Durchsetzung durch die Behörden. So bergen bereits alltägliche Export- und Lieferbeziehungen heute sowohl erhebliche Sanktionsrisiken für Unternehmen als...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/unternehmer-im-exportgeschaeft-verschaerfungen-und-handlungsbedarf/" title="Read Verschärfungen im Außenwirtschaftsstrafrecht (AWG) &#8211; Handlungsbedarf für Unternehmen im Export">Weiter &#187;</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Viele Unternehmen – insbesondere in den Branchen Maschinenbau, Automobilzulieferung, Chemie sowie Elektronik – sehen sich derzeit mit erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit ihren internationalen Geschäftsaktivitäten konfrontiert. Hintergrund sind die jüngsten Verschärfungen im Außenwirtschaftsrecht sowie deren zunehmend konsequente Durchsetzung durch die Behörden. So bergen bereits alltägliche Export- und Lieferbeziehungen heute sowohl erhebliche Sanktionsrisiken für Unternehmen als auch Strafbarkeitsrisiken für die Geschäftsleitung selbst. Besonders der Mittelstand steht dabei vor der Herausforderung, stetig erweiterte und dynamische Sanktions- und Prüfpflichten rechtssicher in bestehende Abläufe zu integrieren – dies betrifft längst nicht mehr nur klassische Dual-Use-Güter, sondern zunehmend auch vermeintliche Alltagsgegenstände, Software, technische Dienstleistungen sowie mittelbare Geschäftsbeziehungen entlang komplexer Lieferketten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Verantwortliche bedeutet dies nicht nur erhöhte Compliance-Anforderungen, sondern auch ein deutlich gesteigertes persönliches Haftungs- und Ermittlungsrisiko. Eine frühzeitige rechtliche Bewertung und konsequente Verteidigung strategischer Positionen wird damit entscheidend.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der vorliegende Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Neuerungen, typischen Risikobereiche und konkreten Handlungserfordernisse.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h3 id="h-i-rechtliche-neuerungen" class="wp-block-heading"><strong>I. Rechtliche Neuerungen</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuellen Änderungen im <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/zoll-und-aussenwirtschaftsstrafrecht/">Außenwirtschaftsrecht</a> gehen maßgeblich auf die Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1226 zurück. Ziel ist die Harmonisierung der bislang uneinheitlichen Sanktionsdurchsetzung in den Mitgliedstaaten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für deutsche Unternehmen sind insbesondere die Änderungen im <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/zoll-und-aussenwirtschaftsstrafrecht/">Außenwirtschaftsgesetz (AWG)</a> und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) relevant:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Wegfall der Karenzzeit (§ 18 Abs. 11 AWG):<br></strong>Die bislang gewährte „Schonfrist“ von 48 Stunden nach Veröffentlichung neuer EU-Sanktionsvorgaben entfällt vollständig. An ihre Stelle tritt eine unmittelbare Kenntnis- und Aktualisierungspflicht: Unternehmen sind verpflichtet, neue Regelungen ohne Verzögerung zur Kenntnis zu nehmen und ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen. Der Grundsatz „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“ gewinnt damit zusätzliche Bedeutung – die fehlende Kenntnis über neue EU-Sanktionsvorgaben kann künftig nicht mehr als Entlastungsargument herangezogen werden<br><br></li>



<li><strong>Strafbarkeit bei Leichtfertigkeit (§ 18 Abs. 8a AWG):</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Im Bereich des Handels mit Dual-Use-Gütern, also Waren die sowohl zu militärischen als auch zu zivilen Zwecken genutzt werden können, genügt künftig bereits leichtfertiges Verhalten. Darunter versteht man eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit, die immer dann gegeben ist, wenn naheliegende Risiken, die sich geradezu aufdrängen, unbeachtet bleiben. So können nun auch unterlassene oder unzureichende Prüfungen strafrechtliche Konsequenzen haben.<br><br></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Hochstufung von Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten:<br></strong>Eine Reihe von Verstößen, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden (etwa nach § 82 AWV oder § 19 AWG), können bei vorsätzlichem Handeln künftig den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Dies betrifft insbesondere auch Verstöße gegen Meldepflichten nach § 18 Abs. 5a AWG. Unternehmen sind demnach verpflichtet, Informationen über Vermögenswerte sanktionierter Personen, Organisationen oder Unternehmen, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt werden, unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Neu ist dabei nicht nur die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf sämtliche einschlägigen EU-Sanktionsverordnungen, sondern vor allem die strafrechtliche Aufwertung der sogenannten „Jedermannspflicht“. Sie verpflichtet grundsätzlich jede Person – und damit insbesondere auch Mitarbeiter und Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit –, relevante Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen sanktionierter Akteure zu melden, sofern diese Informationen im beruflichen Kontext erlangt wurden. Es handelt sich also nicht um eine spezialgesetzliche Pflicht nur für bestimmte Branchen, sondern um eine weit gefasste Mitwirkungspflicht, die entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Lieferkette greifen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Zusammenhang entfällt die bisherige Möglichkeit, durch eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige nach § 22 Abs. 4 AWG eine Sanktion zu vermeiden. Diese Regelung bleibt zwar dem Grunde nach bestehen, greift jedoch nur bei fahrlässigen Ordnungswidrigkeiten – nicht jedoch bei vorsätzlichen oder nunmehr strafbewehrten Verstößen. Für Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Verschärfung der Risikolage: Bereits das Unterlassen einer gebotenen Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, ohne dass eine nachträgliche Offenlegung zwingend sanktionsbefreiend wirkt. Dies ist deshalb relevant, weil Verfolgungsbehörden regelmäßig von vorsätzlichen Verstößen ausgehen. Eine Selbstanzeige wird also in der Praxis deutlich erschwert.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Deutliche Erhöhung von Geldbußen (§ 19 Abs. 7, 8 AWG):</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die möglichen Unternehmensgeldbußen wurden durch die jüngsten Gesetzesänderungen erheblich ausgeweitet. Während bislang nach § 30 OWiG bei vorsätzlichen Straftaten regelmäßig eine Höchstgrenze von bis zu zehn Millionen Euro (bzw. fünf Millionen Euro bei fahrlässigen Taten) galt, wurde das Bußgeldniveau nun deutlich angehoben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Einführung von § 19 Abs. 7 und 8 AWG beträgt das Höchstmaß der Geldbuße bei vorsätzlichen Straftaten nach § 18 Abs. 1 AWG sowie bei entsprechenden Aufsichtspflichtverletzungen (§ 130 OWiG) nun jeweils bis zu 40 Millionen Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Individualpersonen bleibt es demgegenüber bei den strafrechtlichen Sanktionen des § 18 AWG. Diese sehen – je nach Schwere des Verstoßes – Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Gesamtschau führt dies zu einer deutlichen Verschärfung der Sanktionsrisiken: Strafbare Sanktionsverstöße einzelner Mitarbeitender können nicht nur persönliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern zugleich über die erweiterten Bußgeldtatbestände existenzielle Risiken für das gesamte Unternehmen begründen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h3 id="h-ii-auswirkungen-fur-unternehmen" class="wp-block-heading has-medium-font-size"><strong>II. Auswirkungen für Unternehmen</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen stellt sich für Unternehmen in erster Linie die Frage, wie sie ihre bestehenden Prozesse anpassen müssen, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zentral ist dabei die Erkenntnis, dass sich die rechtliche Bewertung eines Exportgeschäfts <strong>nicht mehr allein auf das gelieferte Produkt</strong> beschränkt. Vielmehr kommt es entscheidend auf das Zusammenspiel verschiedener Faktoren an, insbesondere auf den <strong>Empfänger,</strong> den <strong>Endverbleib</strong> sowie <strong>die konkrete Verwendung der Ware</strong>. Gerade in komplexen Lieferketten kann dies zu erheblichen Unsicherheiten führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Praxis bedeutet dies:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Bestehende Geschäftsbeziehungen und Altverträge</strong> sollten regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Bezügen zu sanktionierten Staaten oder mehrstufigen Lieferketten. Dies gilt in besonderem Maße für längerfristige oder zeitlich gestreckte Geschäftsvorgänge – etwa, wenn Bestellungen aus früheren Jahren erst deutlich später ausgeführt werden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Sanktionsprüfungen nicht nur bei Vertragsschluss, sondern fortlaufend bis zur tatsächlichen Lieferung bzw. Leistungserbringung erfolgen.<br><br><ul><li>Unternehmen treffen <strong>erweiterte Prüfpflichten</strong>.  Hierzu zählen insbesondere die regelmäßige <strong>Überprüfung von Geschäftspartnern</strong> anhand einschlägiger Sanktionslistensowie die <strong>Plausibilitätsprüfung</strong> des angegebenen<strong> Endverbleibs</strong><br><br></li></ul>
<ul class="wp-block-list">
<li>Eine <strong>sorgfältige Dokumentation</strong> ist entscheidend: Im Falle einer späteren Überprüfung kommt es maßgeblich darauf an, dass die durchgeführten Maßnahmen <strong>nachvollziehbar belegt</strong> werden können</li>
</ul>
</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Besondere Risiken bestehen bei <strong>Dual-Use-Gütern</strong> sowie bei <strong>Lieferungen über Drittstaaten</strong>, bei denen eine mittelbare Weiterleitung in sanktionierte Länder nicht ausgeschlossen werden kann.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Hierbei ist es für die Geschäftsleitung entscheidend, ein praktikables und zugleich wirksames <strong>Risikomanagement </strong>zu etablieren. Dabei geht es in erster darum, <strong>durch klare Zuständigkeiten, standardisierte Prüfprozesse</strong> und eine angemessene <strong>Sensibilisierung der Mitarbeiter</strong> ein System zu schaffen, das Risiken frühzeitig erkennt und angemessen adressiert</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Typische Fehler bestehen insbesondere in unzureichenden Überprüfungen langjähriger Geschäftspartner, in der fehlenden oder lückenhaften Dokumentation von Entscheidungsprozessen oder in dem Ignorieren von Warnsignalen, wie etwa ungewöhnlicher Lieferwege.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h3 id="h-iii-ermittlungsverfahren" class="wp-block-heading"><strong>III. Ermittlungsverfahren</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Kommt es trotz entsprechender Vorkehrungen zu einem Ermittlungsverfahren, ist ein <strong>besonnenes und strukturiertes Vorgehen</strong> von zentraler Bedeutung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen stehen dann vor der Aufgabe, den Sachverhalt intern aufzuarbeiten. Dabei sollten <strong>unkoordinierte Maßnahmen</strong> und <strong>vorschnelle Stellungnahmen</strong> gegenüber Behörden <strong>unbedingt vermieden</strong> werden.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Eine <strong>frühzeitige rechtliche Beratung</strong> ist regelmäßig sinnvoll und sollte bereits erfolgen, sobald Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren erlangt wird. In dieser Phase empfiehlt es sich, unverzüglich eine auf Außenwirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei zu beauftragen, da frühzeitige Weichenstellungen den weiteren Verfahrensverlauf maßgeblich beeinflussen. Der beauftragte Rechtsanwalt wird in der Regel zunächst Akteneinsicht beantragen, um den konkreten Vorwurf, den Ermittlungsstand sowie etwaige Risiken fundiert bewerten zu können.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Auf dieser Grundlage kann eine abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickelt werden, die sowohl die strafrechtlichen Risiken als auch die unternehmensinternen Abläufe berücksichtigt. Hierfür ist es insbesondere von Vorteil, dass alle relevanten Unterlagen frühzeitig bereitgestellt werden können. Dazu zählen insbesondere Verträge, interne Kommunikationsverläufe, Liefer- und Exportdokumente sowie Compliance-Unterlagen. Ebenso sollte der vollständige Sachverhalt einschließlich des zeitlichen Ablaufs sowie früherer Entscheidungs- und Prüfprozesse intern nachvollziehbar dokumentiert werden, um der Verteidigung eine belastbare Informationsbasis zu verschaffen.<br><br></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Im Fall einer <strong>Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen</strong> gilt: ruhig bleiben, keinen Widerstand leisten und besonnen handeln. Ein verantwortlicher Ansprechpartner sollte die Maßnahme vor Ort begleiten und – soweit möglich – räumlich begrenzen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Spätestens an dieser Stelle ist es wichtig, unverzüglich einen <strong>spezialisierten Rechtsanwalt</strong> zu kontaktieren und das weitere Vorgehen abzustimmen. Im Idealfall begibt sich der Strafverteidiger sofort vor Ort, um die Durchsuchung persönlich zu begleiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Zudem sollte stets der <strong>Durchsuchungsbeschluss eingesehen</strong> werden. Überprüfen Sie die angegebene Anschrift und achten Sie darauf, welche Bereiche aufgeführt sind. So können Sie sicherstellen, dass nur Bereiche durchsucht werden, die von dem Beschluss erfasst sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Die Durchsuchung ist zu dulden, eine aktive Mitwirkungspflicht besteht jedoch nicht. Unternehmen sollten <strong>keine Unterlagen freiwillig herausgeben</strong>, sondern auf einer formellen Beschlagnahme bestehen und dieser widersprechen. Sollten Originaldokumente beschlagnahmt werden, haben Sie das Recht zuvor Kopien anzufertigen. Die Herausgabe von Zugangsdaten zu elektronischen Systemen sollte stets zuvor mit einem Strafverteidiger abgestimmt werden.<br><br></p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Zusammenhang mit der Durchsuchung von Wohnung- und Geschäftsräumen besonders wichtig ist das Aussageverhalten: Es sollten keinerlei spontane Angaben gemacht oder informelle Gespräche geführt werden. Mitarbeitende sind entsprechend zu instruieren. Aussagen sollten – wenn überhaupt <strong>– erst nach anwaltlicher Beratung</strong> erfolgen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h3 id="h-iv-fazit" class="wp-block-heading"><strong>IV. Fazit</strong> </h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die jüngsten Verschärfungen im <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/zoll-und-aussenwirtschaftsstrafrecht/">Außenwirtschaftsstrafrecht</a> führen zu einer spürbaren Ausweitung der Risiken für Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr. Insbesondere mittelständische Unternehmen sehen sich dabei mit der Herausforderung konfrontiert, komplexe rechtliche Anforderungen in ihre bestehenden Abläufe zu integrieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass internationale Geschäftsaktivitäten grundsätzlich eingeschränkt werden müssen. Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, die bestehenden Risiken <strong>realistisch einzuschätzen</strong> und durch <strong>geeignete organisatorische Maßnahmen zu steuern.</strong> Ein funktionierendes, nachvollziehbar dokumentiertes Compliance-System bildet hierfür die zentrale Grundlage.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die ihre Prozesse entsprechend ausrichten, können strafrechtliche Risiken deutlich reduzieren und zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Angesichts der dynamischen Rechtslage empfiehlt es sich, Entwicklungen fortlaufend zu beobachten und bei Unsicherheiten frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Strafrechtliche Risiken im Außenwirtschaftsrecht – wir stehen an Ihrer Seite.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Welche Geschäfte sind noch zulässig? Wo drohen strafrechtliche Konsequenzen und wie sollten Sie im Ernstfall reagieren?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kanzlei Burgert Rechtsanwälte PartGmbB</a> unterstützt Sie bei der rechtlichen Einordnung kritischer Sachverhalte und entwickeln im Bedarfsfall eine effektive Verteidigungsstrategie – mit Blick auf Ihr Unternehmen und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Sprechen</a> Sie uns an – wir beraten Sie zuverlässig und vertraulich.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/unternehmer-im-exportgeschaeft-verschaerfungen-und-handlungsbedarf/">Verschärfungen im Außenwirtschaftsstrafrecht (AWG) &#8211; Handlungsbedarf für Unternehmen im Export</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Cum-Cum-Geschäfte: Neue Entwicklungen bei der Strafverfolgung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Miguel Veljovic]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2026 13:16:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Strafverteidiger Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Cum-Cum]]></category>
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		<category><![CDATA[Deutsche Bank]]></category>
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		<category><![CDATA[Untreue]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lange standen vor allem Cum-Ex-Geschäfte im Mittelpunkt der strafrechtlichen Aufarbeitung großer Steuerskandale. Nun rücken jedoch zunehmend auch Cum-Cum-Geschäfte in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Aktuelle Gerichtsentscheidungen, erste Anklagen gegen ehemalige Bankmanager und groß angelegte Durchsuchungen bei Finanzinstituten zeigen deutlich: Die strafrechtliche Aufarbeitung gewinnt erheblich an Dynamik. Doch was genau sind Cum-Cum-Geschäfte? Warum beschäftigen sie inzwischen Staatsanwaltschaften...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/cum-cum-geschaefte-neue-entwicklungen-strafverfolgung/" title="Read Cum-Cum-Geschäfte: Neue Entwicklungen bei der Strafverfolgung">Weiter &#187;</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Lange standen vor allem <strong>Cum-Ex-Geschäfte</strong> im Mittelpunkt der strafrechtlichen Aufarbeitung großer Steuerskandale. Nun rücken jedoch zunehmend auch <strong>Cum-Cum-Geschäfte</strong> in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Aktuelle Gerichtsentscheidungen, erste Anklagen gegen ehemalige Bankmanager und groß angelegte Durchsuchungen bei Finanzinstituten zeigen deutlich: Die strafrechtliche Aufarbeitung gewinnt erheblich an Dynamik.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch was genau sind Cum-Cum-Geschäfte? Warum beschäftigen sie inzwischen Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland? Und welche Konsequenzen drohen Banken sowie verantwortlichen Entscheidungsträgern?</p>



<h3 id="h-was-sind-cum-cum-geschafte" class="wp-block-heading"><strong>Was sind Cum-Cum-Geschäfte?</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Cum-Cum-Geschäfte sind steuerlich motivierte Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag, bei denen ausländische Aktionäre ihre Aktien vorübergehend auf eine in Deutschland steuerpflichtige Bank oder ein anderes inländisches Institut übertragen. Ziel war es, die steuerlichen Vorteile zu nutzen, die deutschen Steuerpflichtigen bei der Kapitalertragsteuer zustanden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der wirtschaftliche Hintergrund ist folgender:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erhält ein ausländischer Anleger Dividenden aus deutschen Aktien, wird grundsätzlich Kapitalertragsteuer einbehalten. Anders als deutsche Anleger kann er diese Steuer häufig nicht oder nur teilweise zurückfordern. Dadurch verbleibt regelmäßig eine endgültige Steuerbelastung. Genau an diesem Punkt setzen Cum-Cum-Geschäfte an und lief in folgenden Schritten ab:</p>



<ol start="1" class="wp-block-list">
<li>Ein ausländischer Investor besitzt Aktien eines deutschen Unternehmens.</li>



<li>Kurz vor dem Dividendenstichtag überträgt er diese Aktien vorübergehend – häufig im Wege einer Wertpapierleihe oder eines kurzfristigen Verkaufs – auf eine deutsche Bank.</li>



<li>Am Dividendenstichtag erhält nun die deutsche Bank die Dividende. Da sie in Deutschland steuerpflichtig ist, kann sie die einbehaltene Kapitalertragsteuer anrechnen oder sich erstatten lassen.</li>



<li>Nach dem Dividendenstichtag werden die Aktien an den ursprünglichen ausländischen Investor zurückübertragen.</li>



<li>Den erzielten Steuervorteil teilen sich Bank und Investor vertraglich auf.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Der wirtschaftliche Eigentümer der Aktien änderte sich dabei häufig kaum. Entscheidend war vielmehr, dass die steuerliche Stellung der deutschen Bank genutzt wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wirtschaftlich bleibt der Investor meist weiterhin an den Aktien beteiligt. Steuerlich wird jedoch die Stellung der deutschen Bank genutzt, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Genau diese Gestaltung steht heute im Mittelpunkt der straf- und steuerrechtlichen Bewertung</p>



<h3 id="h-die-steuerrechtliche-neubewertung" class="wp-block-heading"><strong>Die steuerrechtliche Neubewertung</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Über viele Jahre galten Cum-Cum-Modelle in der Praxis als weit verbreitet. Teilweise wurden vergleichbare Gestaltungen von der Finanzverwaltung akzeptiert oder jedenfalls nicht konsequent beanstandet. Erst durch die gesetzliche Entwicklung und insbesondere die steuerliche Neubewertung des Bundesministeriums der Finanzen rückten die Modelle zunehmend in den Bereich des Gestaltungsmissbrauchs.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der heutigen Auffassung kommt es entscheidend darauf an, wem das <strong>wirtschaftliche Eigentum</strong> an den Aktien tatsächlich zuzurechnen ist. Fehlt der Übergang der wirtschaftlichen Chancen und Risiken, kann der inländische Erwerber die Kapitalertragsteuer nicht wirksam anrechnen oder erstatten lassen. Das BMF sieht in entsprechenden Gestaltungen regelmäßig einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO.</p>



<h3 id="h-strafrechtliche-aufarbeitung-gewinnt-deutlich-an-fahrt" class="wp-block-heading"><strong>Strafrechtliche Aufarbeitung gewinnt deutlich an Fahrt</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Während Cum-Ex bereits zu zahlreichen Strafurteilen geführt hat, befand sich die strafrechtliche Verfolgung von Cum-Cum-Geschäften lange Zeit noch in einer frühen Phase. Das ändert sich nun sichtbar.</p>



<h3 id="h-erste-anklage-gegen-ehemalige-bankmanager" class="wp-block-heading"><strong>Erste Anklage gegen ehemalige Bankmanager</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Einen wichtigen Wendepunkt markiert die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Das Gericht ließ die Anklage gegen fünf ehemalige Manager der damaligen Deutschen Pfandbriefbank zu, nachdem das Landgericht Wiesbaden die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst abgelehnt hatte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Den Beschuldigten wird Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Nach Auffassung des OLG besteht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung. Der mutmaßliche Steuerschaden soll rund <strong>40 Millionen Euro</strong> betragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung besitzt Signalwirkung, da das OLG Frankfurt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Verurteilung sah. Erstmals wird nun ein umfangreicher Cum-Cum-Komplex strafrechtlich vor Gericht verhandelt.</p>



<h3 id="h-neue-ermittlungen-gegen-die-deutsche-bank" class="wp-block-heading"><strong>Neue Ermittlungen gegen die Deutsche Bank</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel dazu intensivieren die Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungen gegen weitere Institute.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Juli 2026 durchsuchten Ermittler die Deutsche Bank im Zusammenhang mit möglichen Cum-Cum-Geschäften der früheren Postbank. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stehen Vorgänge aus den Jahren 2008 bis 2010 im Mittelpunkt. Zehn ehemalige Verantwortliche gelten als Beschuldigte. Der mutmaßliche Steuerschaden beläuft sich auf <strong>mehr als 350 Millionen Euro</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Deutsche Bank selbst erklärte, sie werde als Rechtsnachfolgerin der Postbank durchsucht und kooperiere umfassend mit den Ermittlungsbehörden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Darüber hinaus laufen nach Medienberichten weitere Ermittlungen zu möglichen Cum-Cum-Geschäften der Deutschen Bank selbst, die sich auf einen deutlich längeren Zeitraum beziehen sollen.</p>



<h3 id="h-milliardenrisiko-fur-banken" class="wp-block-heading"><strong>Milliardenrisiko für Banken</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die finanziellen Dimensionen sind erheblich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Einer früheren Umfrage der Bafin zufolge haben 54 Banken eingeräumt, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Die Behörde schätzt die Belastungen durch Rückforderungen aus den Geschäften auf ca. 4 bis 5 Milliarden Euro. Damit übertreffen die geschätzten Belastungen jene aus Cum-Ex-Geschäften um das Doppelte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit weiteren Anklagen ist aus diesem Komplex also zu rechnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Bundesregierung beziffert den gesamtstaatlichen Schaden auf mehrere Milliarden Euro. Wissenschaftliche Schätzungen gehen teilweise sogar deutlich darüber hinaus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben Steuernachforderungen drohen den betroffenen Instituten erhebliche bilanzielle Auswirkungen, Rückstellungen, aufsichtsrechtliche Maßnahmen sowie mögliche Organhaftungsansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte.</p>



<h3 id="h-welche-straf-rechtlichen-risiken-bestehen" class="wp-block-heading"><strong>Welche (straf-)rechtlichen Risiken bestehen?</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für verantwortliche Entscheidungsträger kommen insbesondere folgende Vorwürfe in Betracht:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/steuerstrafrecht/steuerhinterziehung/">Steuerhinterziehung (§ 370 AO),</a></li>



<li>Beihilfe zur Steuerhinterziehung,</li>



<li>gegebenenfalls <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/allgemeine-vermoegensdelikte/">Untreue</a>,</li>



<li>Verletzung steuerlicher Erklärungspflichten,</li>



<li>aufsichtsrechtliche Konsequenzen sowie Organhaftung.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Ob tatsächlich eine Strafbarkeit vorliegt, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Gerade bei historischen Cum-Cum-Gestaltungen spielen die damalige Rechtslage, die steuerliche Bewertung und die interne Entscheidungsfindung eine zentrale Rolle.</p>



<h3 id="h-fazit" class="wp-block-heading"><strong>Fazit</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die strafrechtliche Aufarbeitung der Cum-Cum-Geschäfte hat eine neue Phase erreicht. Mit der ersten zugelassenen Anklage gegen ehemalige Bankmanager und den aktuellen Ermittlungen gegen die Deutsche Bank zeigen Staatsanwaltschaften, dass sie den milliardenschweren Steuerskandal zunehmend konsequent verfolgen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Banken, Finanzdienstleister sowie ehemalige Organmitglieder steigen damit die strafrechtlichen und finanziellen Risiken erheblich. Gleichzeitig wird die weitere Rechtsprechung maßgeblich dafür sein, welche Anforderungen künftig an die strafrechtliche Bewertung historischer Cum-Cum-Gestaltungen gestellt werden.</p>



<h3 id="h-ihre-verteidigung-im-ermittlungsverfahren" class="wp-block-heading"><strong>Ihre Verteidigung im Ermittlungsverfahren</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ermittlungen wegen des Verdachts von Cum-Cum-Geschäften stellen Betroffene vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Bereits Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder eine Vorladung als Beschuldigter können weitreichende Folgen für Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Mitarbeiter haben. In dieser Situation sollte frühzeitig eine spezialisierte strafrechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/?utm_source=chatgpt.com" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Burgert Krötz Rechtsanwälte PartGmbB</a> ist auf das Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Unternehmen sowie Individualpersonen in komplexen Ermittlungsverfahren. Zum Tätigkeitsspektrum gehören insbesondere das <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/steuerstrafrecht/steuerhinterziehung/">Steuerstrafrecht</a> und Wirtschaftsstrafrecht – also genau die Rechtsgebiete, in denen Cum-Cum-Verfahren regelmäßig geführt werden. Die Kanzlei setzt auf eine diskrete, strategische und frühzeitige Verteidigung mit dem Ziel, strafrechtliche Risiken zu minimieren und die bestmögliche Lösung für ihre Mandanten zu erreichen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade in umfangreichen Steuerstrafverfahren kommt es darauf an, den Sachverhalt frühzeitig aufzuarbeiten, die steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe zu analysieren und eine auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Die erfahrenen Strafverteidiger der Burgert Krötz Rechtsanwälte PartGmbB begleiten Mandanten in allen Phasen des Ermittlungs- und Strafverfahrens – von der ersten Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sie oder Ihr Unternehmen sind von Ermittlungen wegen Cum-Cum-Geschäften betroffen?</strong> Nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch. Eine rechtzeitige und strategisch ausgerichtete Verteidigung kann den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/cum-cum-geschaefte-neue-entwicklungen-strafverfolgung/">Cum-Cum-Geschäfte: Neue Entwicklungen bei der Strafverfolgung</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Digitale Beweise im Sexualstrafrecht – wenn Daten über Schuld oder Unschuld entscheiden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Nov 2025 18:39:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Digitale Beweise wie Chats, Bilder oder Metadaten entscheiden im Sexualstrafrecht oft über Schuld oder Unschuld. Doch sie sind selten so eindeutig, wie sie wirken.Erfahren Sie, wie unsere Kanzlei digitale Spuren technisch und juristisch analysiert – und was typische Fehler in der forensischen Auswertung für die Verteidigung bedeuten. Digitale Kommunikation ist heute zentraler Bestandteil fast jedes...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/digitale-beweise-im-sexualstrafrecht-wenn-daten-ueber-schuld-oder-unschuld-entscheiden/" title="Read Digitale Beweise im Sexualstrafrecht – wenn Daten über Schuld oder Unschuld entscheiden">Weiter &#187;</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Digitale Beweise wie Chats, Bilder oder Metadaten entscheiden im <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht">Sexualstrafrecht </a>oft über Schuld oder Unschuld. Doch sie sind selten so eindeutig, wie sie wirken.<br>Erfahren Sie, wie unsere Kanzlei digitale Spuren technisch und juristisch analysiert – und was typische Fehler in der forensischen Auswertung für die Verteidigung bedeuten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Digitale Kommunikation ist heute zentraler Bestandteil fast jedes Strafverfahrens. Messenger-Chats, Fotos, Standortdaten oder Cloud-Inhalte sollen beweisen, was geschehen ist – oder widerlegen, was behauptet wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch digitale Beweise sind nicht automatisch objektiv. Sie können entlasten oder belasten, je nachdem, <strong>wie sorgfältig sie erhoben, gesichert und interpretiert werden</strong>.<br>Eine wirksame Verteidigung im Sexualstrafrecht bedeutet deshalb immer auch: <strong>digitale Präzision</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-1-was-digitale-beweise-uberhaupt-sind-und-warum-sie-im-sexualstrafrecht-so-sensibel-sind">1. Was digitale Beweise überhaupt sind – und warum sie im Sexualstrafrecht so sensibel sind</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Digitale Beweise umfassen <strong>alle elektronisch gespeicherten oder übermittelten Daten</strong>, die im Zusammenhang mit einem Tatvorwurf stehen können. Dazu zählen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Chatverläufe und Textnachrichten (WhatsApp, Telegram, Signal, Instagram, iMessage)</li>



<li>E-Mails, Sprachnachrichten und Anrufprotokolle</li>



<li>Fotos und Videos</li>



<li>Standort- und Bewegungsdaten</li>



<li>Metadaten in Dateien</li>



<li>Cloud-Backups, Suchverläufe oder Social-Media-Daten</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade im Sexualstrafrecht sind diese Daten besonders sensibel. Sie betreffen oft <strong>private oder intime Kommunikation</strong> und werden aus ihrem ursprünglichen Kontext herausgelöst.<br>Doch das, was auf den ersten Blick eindeutig erscheint, ist häufig <strong>mehrdeutig, unvollständig oder technisch fehlerhaft</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unsere Aufgabe als Verteidiger ist es, digitale Beweise kritisch zu hinterfragen:<br>Sind sie vollständig? Authentisch? Und richtig interpretiert?<br>Nur wenn diese Fragen präzise beantwortet sind, lässt sich ein digitales Beweismittel juristisch sicher bewerten.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-2-chatverlaufe-scheinbar-klar-tatsachlich-komplex">2. Chatverläufe – scheinbar klar, tatsächlich komplex</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Messenger-Kommunikation gehört heute zu den wichtigsten Beweisquellen in Sexualstrafverfahren. Doch sie ist <strong>leicht missverständlich und manipulierbar</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Häufige Problemfelder:</h3>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Unvollständige Chatverläufe:</strong><br>Oft werden nur Screenshots vorgelegt, die einzelne Nachrichten zeigen. Diese können verändert oder aus dem Zusammenhang gerissen sein.</li>



<li><strong>Authentizitätszweifel:</strong><br>Nachrichten lassen sich fälschen oder kopieren. Nur eine forensische Auswertung des Originalgeräts oder eines vollständigen Backups kann Authentizität belegen.</li>



<li><strong>Kontextverlust:</strong><br>Einzelne Nachrichten können belastend wirken, obwohl der Gesamtverlauf einvernehmliche Kommunikation zeigt.</li>



<li><strong>Fehlinterpretationen durch Sprache:</strong><br>Ironie, Sarkasmus oder Flirtverhalten werden häufig wörtlich verstanden. Emojis, Kürzel oder Tonfall fehlen – und verändern so die Bedeutung.</li>



<li><strong>Selektive Aktenauszüge:</strong><br>Ermittlungsbehörden dokumentieren oft nur vermeintlich belastende Passagen. Entlastende Chats fehlen.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Wir prüfen, <strong>ob Chatverläufe vollständig, echt und im richtigen Kontext</strong> vorliegen. Nur so lässt sich verhindern, dass einzelne Nachrichten zu falschen Schlüssen führen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-3-bilder-videos-und-metadaten-die-verborgene-wahrheit-in-digitalen-dateien">3. Bilder, Videos und Metadaten – die verborgene Wahrheit in digitalen Dateien</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Digitale Bilder und Videos gelten oft als „objektive“ Beweise – sind es aber selten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3.1. Metadaten als Schlüssel</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Metadaten speichern Informationen über jede Datei:<br>Erstellungszeitpunkt, Gerät, GPS-Daten, Software, Bearbeitungen.<br>Diese unsichtbaren Daten helfen zu prüfen, <strong>wann und wie</strong> ein Bild oder Video entstanden ist – oder ob es manipuliert wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beispiel:<br>Ein Video, das laut Vorwurf in einer bestimmten Nacht aufgenommen wurde, enthält Metadaten, die einen anderen Tag zeigen. Solche Widersprüche können den Tatvorwurf erheblich erschüttern – oder eine Fälschung nahelegen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3.2. Manipulation und Fälschung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Mit moderner Software lassen sich Dateien nahezu spurlos verändern. Häufige Fälle:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>bearbeitete Screenshots,</li>



<li>geänderte Zeitstempel,</li>



<li>zusammengeschnittene Videos,</li>



<li>fehlerhafte Cloud-Backups.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Unsere Kanzlei arbeitet mit forensischen Spezialisten zusammen, die solche Veränderungen <strong>technisch nachweisen</strong> – durch Hashwertvergleiche, Header-Analysen und Dateiversionsprüfungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-4-typische-fehler-bei-der-forensischen-auswertung-von-datentragern">4. Typische Fehler bei der forensischen Auswertung von Datenträgern</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch Ermittlungsbehörden oder IT-Sachverständige machen Fehler..<br>Fehler bei der Sicherung oder Auswertung digitaler Beweise können die Aussagekraft komplett verändern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4.1. Fehler bei der Datensicherung</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Unvollständige Sicherung:</strong> Teile des Speichers oder gelöschte Dateien fehlen.</li>



<li><strong>Veränderung des Originals:</strong> Neue Zeitstempel entstehen durch unsachgemäße Kopien.</li>



<li><strong>Fehlerhafte Dokumentation:</strong> Die Beweismittelkette („Chain of Custody“) ist lückenhaft.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">4.2. Fehler bei der Auswertung</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Veraltete Software:</strong> liest neue Dateiformate falsch aus.</li>



<li><strong>Filterfehler:</strong> nur bestimmte Zeiträume oder Schlagwörter werden geprüft.</li>



<li><strong>Zeitzonenfehler:</strong> Nachrichten erscheinen in falscher Reihenfolge.</li>



<li><strong>Selektive Darstellung:</strong> belastende Inhalte werden hervorgehoben, entlastende übersehen.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">4.3. Fehlinterpretationen und mangelnde Transparenz</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Viele forensische Tools (z. B. Cellebrite, XRY, Oxygen) sind <strong>proprietär und nicht öffentlich validiert</strong>.<br>Ihre Ergebnisse lassen sich daher kaum unabhängig überprüfen.<br>Wir lassen in solchen Fällen bei berechtigten Zweifeln, die wir ausfindig machen können, <strong>Zweitauswertungen</strong> durch unabhängige Sachverständige durchführen, um Widersprüche oder Datenlücken aufzudecken. Gerade in Verfahren wegen des Vorwurfs von<a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/kinderpornographie"> Besitz oder Verbreiten von Kinderpornographie nach § 184b StGB</a> sind Fehler in der Datenauswertung sehr häufig festzustellen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4.4. Fazit zu forensischen Fehlern</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Digitale Forensik ist keine exakte Wissenschaft.<br>Schon kleine technische Ungenauigkeiten können über Schuld oder Unschuld entscheiden.<br>Unsere Aufgabe ist es, solche Schwachstellen zu erkennen und juristisch nutzbar zu machen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-5-wie-wir-digitale-beweise-in-der-verteidigung-einsetzen">5. Wie wir digitale Beweise in der Verteidigung einsetzen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eine erfolgreiche Verteidigung im Sexualstrafrecht erfordert <strong>juristische und technische Präzision zugleich</strong>.<br>Unsere Kanzlei verbindet beides – systematisch und diskret.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.1. Frühzeitige Datensicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wir sorgen für die <strong>forensisch korrekte Sicherung</strong> aller relevanten Geräte und prüfen, ob die Ermittlungsakten vollständig sind. Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um Datenverlust zu vermeiden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.2. Technische Analyse durch Gutachter</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Unabhängige IT-Sachverständige analysieren:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>vollständige Chat-Backups,</li>



<li>gelöschte oder manipulierte Dateien,</li>



<li>Metadaten und Hashwerte,</li>



<li>Plausibilität von Zeit- und Standortdaten.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Wir begleiten diese Analysen juristisch, um Ergebnisse gezielt in die Verteidigung einzubringen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.3. Juristische Bewertung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wir nutzen digitale Beweise strategisch:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>zur Entlastung</strong>,</li>



<li><strong>zur Infragestellung der Beweisqualität</strong>,</li>



<li><strong>zur alternativen Deutung von Kommunikation</strong>.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Digitale Daten werden so zum <strong>Werkzeug der Aufklärung</strong>, nicht zur unreflektierten Belastung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.4. Mandantenzentrierte Arbeit</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wir gehen mit digitalen Inhalten <strong>vertraulich und respektvoll</strong> um. Nur relevante Daten werden gesichert und verwendet – nie mehr, als für die Verteidigung nötig ist.<br>Ihre Privatsphäre steht für uns an erster Stelle.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5.5. Gerichtliche Präsentation</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wir bereiten komplexe technische Sachverhalte so auf, dass sie für Gericht und Staatsanwaltschaft <strong>verständlich und überprüfbar</strong> sind.<br>Durch Beweisangriffe, Zweitgutachten und strukturierte Darstellung schaffen wir Zweifel, wo Daten unsauber erhoben oder falsch interpretiert wurden.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-6-fazit-digitale-prazision-schutzt-vor-falschen-schlussen">6. Fazit: Digitale Präzision schützt vor falschen Schlüssen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Digitale Beweise sind mächtig – aber nur so zuverlässig wie ihre Auswertung.<br>Eine moderne Verteidigung im Sexualstrafrecht muss <strong>juristisch argumentieren und technisch verstehen</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unsere Kanzlei prüft digitale Beweise auf <strong>Authentizität, Kontext und Vollständigkeit</strong> – und erkennt <strong>technische Unschärfen und fehlerhafte Auswertungen</strong>, bevor sie zu falschen Urteilen führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn: Nur eine präzise Beweisbewertung garantiert auch eine faire Entscheidung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Digitale Beweise verdienen digitale Verteidigung.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Ihnen im Zusammenhang mit digitalen Daten ein Sexualdelikt vorgeworfen wird, sollten Sie frühzeitig handeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir prüfen Chatverläufe, Bilder und Datenträger technisch und juristisch – unabhängig, vertraulich und mit höchster Präzision.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kontaktieren </a>Sie uns gerne vertraulich für eine Ersteinschätzung.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – rechtliche Herausforderungen, aussagepsychologische Gutachten und Verteidigungsstrategien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Nov 2025 20:09:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zählt zu den komplexesten und sensibelsten Situationen im Sexualstrafrecht. In vielen Fällen gibt es keine objektiven Beweise wie Zeugen, Spuren oder Aufzeichnungen. Häufig steht allein die Aussage der angeblich geschädigten Person gegen die des Beschuldigten. Für die Justiz stellt sich dann die entscheidende Frage, welcher Darstellung Glauben geschenkt werden kann. Die Folgen einer...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/aussage-gegen-aussage-im-sexualstrafrecht-aussagepsychologie-beweisfuehrung-im-sexualstrafrecht/" title="Read Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – rechtliche Herausforderungen, aussagepsychologische Gutachten und Verteidigungsstrategien">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/aussage-gegen-aussage-im-sexualstrafrecht-aussagepsychologie-beweisfuehrung-im-sexualstrafrecht/">Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – rechtliche Herausforderungen, aussagepsychologische Gutachten und Verteidigungsstrategien</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zählt zu den komplexesten und sensibelsten Situationen im Sexualstrafrecht. In vielen Fällen gibt es keine objektiven Beweise wie Zeugen, Spuren oder Aufzeichnungen. Häufig steht allein die Aussage der angeblich geschädigten Person gegen die des Beschuldigten. Für die Justiz stellt sich dann die entscheidende Frage, welcher Darstellung Glauben geschenkt werden kann. Die Folgen einer solchen Bewertung sind gravierend – ein falsches Urteil kann existenzielle und lebenslange Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist eine fundierte und psychologisch geschulte Verteidigungsstrategie durch eine <strong>spezialisierte Kanzlei im <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/vergewaltigung">Sexualstrafrecht</a></strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-die-beweisproblematik-bei-aussage-gegen-aussage-konstellationen">Die Beweisproblematik bei Aussage-gegen-Aussage Konstellationen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich gilt im deutschen Strafrecht der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Eine Verurteilung darf nur erfolgen, wenn die Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Bei Zweifeln darf ein Gericht nicht verurteilen. In Fällen, in denen es Aussage gegen Aussage steht, ist die Wahrheitsfindung besonders schwierig. Da selten objektiven Beweismittel vorliegen, hängt das Verfahren maßgeblich von der Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage des angeblichen Opfers ab.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Häufig stützen sich Gerichte und Staatsanwaltschaften auf aussagepsychologische Gutachten, um die Glaubhaftigkeit der Aussage des mutmaßlichen Opfers zu bewerten. Diese Verfahren erfordern jedoch große Sorgfalt, da schon kleine methodische oder psychologische Fehleinschätzungen die Entscheidung in eine falsche Richtung lenken können.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-aussagepsychologie-wissenschaftliche-grundlagen-und-rechtliche-anwendung">Aussagepsychologie – Wissenschaftliche Grundlagen und rechtliche Anwendung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Aussagepsychologie ist das zentrale Instrument zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen von Opfern in Sexualstrafverfahren. Sie untersucht, ob eine Schilderung auf tatsächlichem Erleben beruht oder durch andere Faktoren beeinflusst wurde – etwa Erinnerungslücken, Suggestion oder bewusste Falschdarstellung. Für die gerichtliche Praxis bedeutet das: Ein aussagepsychologisches Gutachten kann entscheidend sein, wenn keine oder wenige objektive Beweise vorliegen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-kurzer-uberblick-worum-geht-es-in-der-aussagepsychologie">Kurzer Überblick: Worum geht es in der Aussagepsychologie?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Aussagepsychologie prüft, ob eine Aussage Merkmale echter Erinnerung aufweist. Wichtige Aspekte sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Struktur und Detailreichtum der Aussage</strong> – Ist die Schilderung frei, erlebnisnah und in sich schlüssig?</li>



<li><strong>Emotionale und kognitive Plausibilität</strong> – Passen Reaktionen und Wahrnehmungen zum behaupteten Geschehen?</li>



<li><strong>Konstanz der Darstellung</strong> – Bleibt die Aussage im zeitlichen Verlauf konsistent oder ändert sie sich?</li>



<li><strong>Suggestibilität und externe Einflüsse</strong> – Könnten Befragungen, Gespräche oder Medienberichte Erinnerungen beeinflusst haben?</li>



<li><strong>Mögliche sekundäre Motive</strong> – Gibt es persönliche oder emotionale Gründe, die die Aussage gefärbt haben könnten?</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Wer tiefer einsteigen möchte, findet nachfolgend eine detaillierte Darstellung der wissenschaftlichen Methoden und Bewertungskriterien, auf die sich Gerichte und Gutachter in solchen Verfahren stützen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein aussagepsychologisches Gutachten prüft, ob eine Aussage Merkmale aufweist, die typisch für tatsächlich erlebte Ereignisse sind. Dabei kommen wissenschaftlich etablierte Analysemethoden zum Einsatz, insbesondere die <strong>Kriterienorientierte Aussageanalyse (KIB)</strong>, ergänzt durch den <strong>Reality Monitoring-Ansatz</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">1. Kriterienbasierte Inhaltsanalyse (KIB)</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die KIB geht davon aus, dass echte Erinnerungserlebnisse anders erzählt werden als erfundene oder gelernte Geschichten. Erlebnishaft wahre Aussagen enthalten in der Regel:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kontextuelle Einbettung:</strong> Die Schilderung ist in Zeit, Ort und Situation nachvollziehbar eingebettet.</li>



<li><strong>Reichhaltige, sensorische Details:</strong> Beschreibungen beinhalten Sinneseindrücke (Geräusche, Gerüche, Empfindungen), die schwer nachträglich konstruiert werden können.</li>



<li><strong>Einräumung von Unsicherheiten:</strong> Wer tatsächlich etwas erlebt hat, berichtet oft auch, was er <em>nicht</em> sicher weiß. Erfundene Aussagen sind häufig zu glatt oder widerspruchsfrei.</li>



<li><strong>Ungewöhnliche, aber stimmige Details:</strong> Echtes Erleben zeigt oft kleine, nicht naheliegende Besonderheiten, die im Kontext Sinn ergeben.</li>



<li><strong>Spontane Korrekturen oder Selbstreflexion:</strong> Echte Erinnerungen sind nicht statisch – kleine Korrekturen oder Nachträge gelten als Authentizitätsmerkmale.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Ein erfahrener Gutachter wird diese Merkmale identifizieren, gewichten und in die Gesamtbewertung der Aussage einfließen lassen. Allerdings ist die Beurteilung niemals rein objektiv – sie hängt von der Erfahrung, Methodik und Haltung des Gutachters ab.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Reality Monitoring (RM)</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Reality-Monitoring-Ansatz basiert auf der Erkenntnis, dass erlebte und erfundene Erinnerungen im Gehirn unterschiedlich verarbeitet werden. Echte Erinnerungen weisen eher sensorische, emotionale und kontextuelle Informationen auf, während erfundene Schilderungen stärker kognitiv-strukturiert und sprachlich kontrolliert wirken. RM-Analysen achten auf diese Unterschiede in Sprachstruktur und Erzählweise.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Aussagepsychologie berücksichtigt dabei, dass Erinnerungen keine exakten „Aufzeichnungen“ sind, sondern konstruktiv – sie verändern sich mit der Zeit, mit Emotionen und durch äußere Einflüsse.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Suggestibilität und Erinnerungseinflüsse</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zentraler Punkt in der Aussagepsychologie ist die Frage, inwiefern eine Person in ihrer Erinnerung beeinflusst wurde. Suggestive Befragung, wiederholte Gespräche mit Ermittlern, Therapeuten oder Angehörigen können Erinnerungen unbewusst verändern. Besonders Kinder und traumatisierte Personen gelten als anfälliger für Suggestionseffekte. Schon die Wortwahl oder die Reihenfolge der Fragen können eine erhebliche Wirkung entfalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unsere <strong>spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht</strong> prüft in solchen Fällen genau, ob die ursprüngliche Aussage unter Einflüssen stand, die ihre Glaubhaftigkeit beeinträchtigen. Wurde mehrfach befragt? Wurden Gesprächsinhalte wiederholt oder in Frageform vorgegeben? Solche Faktoren sind in der Verteidigung von erheblicher Bedeutung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4. Sekundäre Motivationen und Falschbeschuldigungen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Aussagepsychologie geht davon aus, dass es neben bewussten Falschbeschuldigungen auch unbewusste Mechanismen gibt, die eine fehlerhafte Aussage begünstigen können – etwa das Bedürfnis nach Aufmerksamkeit, Selbstschutz oder emotionale Entlastung. Besonders in Trennungssituationen, Sorgerechtsstreitigkeiten oder bei emotionaler Abhängigkeit kann die Grenze zwischen Erinnerung und Interpretation verschwimmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verteidigung muss diese Hintergründe verstehen und gegebenenfalls durch eigene Sachverständige überprüfen lassen. Nur wenn alle psychologischen Einflussfaktoren beleuchtet werden, ist eine faire Beweiswürdigung möglich.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5. Fehlerquellen in aussagepsychologischen Gutachten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch Gutachter sind Menschen – und ihre Einschätzungen sind nie frei von Subjektivität. Typische Fehlerquellen sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Unzureichende Aktenkenntnis oder fehlende Berücksichtigung der Gesamtumstände</strong></li>



<li><strong>Einseitige Gewichtung bestimmter Kriterien</strong>, ohne Kontext zu beachten</li>



<li><strong>Falsche methodische Anwendung</strong> der KIB oder unklare Bewertungsmaßstäbe</li>



<li><strong>Überbewertung vermeintlicher Authentizitätsmerkmale</strong> – auch erfundene Aussagen können emotional wirken</li>



<li><strong>Suggestive Begutachtungssituationen</strong> oder unbewusste Bestätigungsfehler</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Als auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Kanzlei erkennen wir solche Schwächen und können so methodisch unsaubere oder gar falsche Gutachten erkennen. Das kann dazu führen, dass das Gericht einen zweiten Sachverständigen beauftragt, der zumeist von uns bereits zuvor mit einem methodenkritischen Gegengutachten beauftragt wurde. Hierbei arbeiten wir mit hochqualifizierten Psychologinnen und Psychologen zusammen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-erganzende-beweismittel-digitale-spuren-verhaltensanalysen-und-zeugen-vom-horensagen">Ergänzende Beweismittel: Digitale Spuren, Verhaltensanalysen und Zeugen vom Hörensagen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Da in Sexualstrafverfahren selten objektive Beweise existieren, gewinnen <strong>ergänzende Beweismittel</strong> zunehmend an Bedeutung. Diese können helfen, Aussagen zu stützen, zu relativieren oder in einen neuen Kontext zu setzen. Sie ersetzen keine unmittelbaren Beweise, sind aber oft entscheidend, um Widersprüche aufzuzeigen und Zweifel zu begründen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Chatverläufe und elektronische Kommunikation</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Digitale Kommunikation ist heute einer der wichtigsten ergänzenden Beweisbereiche. Nachrichten, E-Mails oder Social-Media-Verläufe können Rückschlüsse auf die Beziehung zwischen den Beteiligten geben – sowohl vor als auch nach dem mutmaßlichen Geschehen. Ein einvernehmlicher, freundlicher oder gar intimer Austausch nach der angeblichen Tat kann erheblichen Zweifel an einem Sexualdelikt begründen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zudem kann die Auswertung von Chatverläufen zeigen, ob es nach dem Ereignis Kontaktinitiativen gab, ob die Kommunikation emotional neutral blieb oder ob manipulative Tendenzen erkennbar sind. Wichtig ist dabei eine <strong>forensisch saubere Auswertung</strong> – Screenshots genügen nicht, es sollte stets eine IT-forensische Sicherung erfolgen. Unsere Kanzlei regt in solchen Fällen regelmäßig entsprechende Gutachten an, um Authentizität, Vollständigkeit und zeitliche Abfolge der Kommunikation zu prüfen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Verhaltensanalysen und situative Indizien</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Neben der digitalen Kommunikation können auch Verhaltensweisen der Beteiligten relevante Hinweise liefern. Dazu gehören etwa:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Fortgesetzter freiwilliger Kontakt zwischen den Beteiligten nach der angeblichen Tat</li>



<li>Gemeinsame Unternehmungen oder Kommunikation in der Folgezeit</li>



<li>Zeitlich verzögerte Anzeigeerstattung trotz vermeintlich schwerer Tat</li>



<li>Widersprüchliche Aussagen im sozialen Umfeld oder gegenüber Ermittlungsbehörden</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Solche Beobachtungen müssen jedoch mit größter Vorsicht interpretiert werden. Menschliches Verhalten nach belastenden Ereignissen ist komplex – emotionale Ambivalenz, Scham oder soziale Abhängigkeiten können scheinbar unlogische Reaktionen erklären. Aufgabe unserer spezialisierten Kanzlei ist es, diese Vielschichtigkeit aufzuzeigen und eine vorschnelle psychologische oder moralische Bewertung zu verhindern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Zeugen vom Hörensagen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Zeugen, die nur wiedergeben, was ihnen erzählt wurde, spielen in vielen Sexualstrafverfahren eine Rolle. Sie können bestätigen, dass eine Anschuldigung zu einem bestimmten Zeitpunkt erhoben wurde, sind aber keine Beweisquelle für das tatsächliche Geschehen. Ihre Wahrnehmung betrifft das Erzählte, nicht das Erlebte. Daher ist ihre Aussagekraft begrenzt und hängt stark davon ab, wie präzise sie wiedergeben können, was und wie etwas gesagt wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade bei Zeugen vom Hörensagen besteht ein hohes Risiko der <strong>Rekonstruktionsverzerrung</strong> – unbewusste Anpassungen, emotionale Filter oder eigene Schlussfolgerungen verändern die ursprüngliche Schilderung. Gerichte müssen deshalb prüfen, ob diese Aussagen zur Glaubhaftigkeitsbewertung überhaupt herangezogen werden dürfen und ob sie mit anderen Indizien übereinstimmen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Weitere ergänzende Beweise: Umfeldinformationen und Expertengutachten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch Informationen aus dem sozialen, beruflichen oder familiären Umfeld können eine Rolle spielen. Hinweise auf Konflikte, psychische Belastungen, Motive oder widersprüchliche Verhaltensmuster können den Kontext eines Tatvorwurfs verändern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ergänzend können <strong>fachspezifische Gutachten</strong> (z. B. medizinische, psychotraumatologische oder IT-forensische) helfen, die Plausibilität bestimmter Schilderungen zu prüfen. Unsere <strong>spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht</strong> koordiniert solche Beweismittel strategisch und stellt sicher, dass sie in der Hauptverhandlung mit dem notwendigen Gewicht eingebracht werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-die-rolle-spezialisierter-strafverteidiger-im-sexualstrafrecht">Die Rolle spezialisierter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Verfahren, die maßgeblich auf der Beurteilung von Aussagen beruhen, ist ein tiefes Verständnis sowohl juristischer als auch psychologischer Mechanismen entscheidend. Unsere <strong>spezialisierten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht</strong> kennen die Strukturen aussagepsychologischer Begutachtung und können sie kritisch analysieren. Zu den zentralen Aufgaben gehören:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Prüfung und Anfechtung aussagepsychologischer Gutachten auf methodische Mängel,</li>



<li>Benennung eigener Sachverständiger zur Gegenbegutachtung,</li>



<li>Einbringung ergänzender Beweise (digitale Spuren, Kommunikationsverläufe, Zeugen),</li>



<li>Sicherstellung, dass der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gewahrt bleibt,</li>



<li>und strategische Prozessführung, um eine ausgewogene Beweiswürdigung zu erreichen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">In Verfahren wegen <strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/vergewaltigung">Vergewaltigung </a>(§ 177 StGB)</strong>, <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/sexuelle-noetigung">sexueller Nötigung</a> oder <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-kindern">Missbrauchs </a>ist der Ausgang häufig von der Qualität der Verteidigung abhängig. Nur durch eine präzise juristische Analyse und eine klare Verteidigungsstrategie lässt sich verhindern, dass subjektive Einschätzungen zur alleinigen Entscheidungsgrundlage werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-fazit-aussage-gegen-aussage-konstellationen-erfordern-psychologische-und-analytische-prazision">Fazit: Aussage-gegen-Aussage Konstellationen erfordern psychologische und analytische Präzision</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen gehören zu den anspruchsvollsten Verfahren im Sexualstrafrecht. Aussagepsychologische Gutachten sind dabei ein zentrales, aber nicht das einzige Instrument der Wahrheitsfindung. Ebenso entscheidend ist die gründliche Bewertung <strong>ergänzender Beweismittel</strong> – etwa digitaler Kommunikation, Verhaltensanalysen oder Zeugen vom Hörensagen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine sachgerechte Verteidigung berücksichtigt beide Ebenen: die psychologische Dynamik einer Aussage und die objektivierbaren Spuren jenseits des gesprochenen Wortes.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unsere <strong>spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht</strong> analysiert das gesamte Beweisgefüge, erkennt Widersprüche, prüft Gutachten kritisch und bringt entlastende Indizien methodisch fundiert in das Verfahren ein. Nur so lässt sich sicherstellen, dass in einem Aussage-gegen-Aussage-Verfahren ein gerechtes, auf Fakten und nicht auf Vermutungen beruhendes Urteil möglich wird. <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kontaktieren </a>Sie uns gerne.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-faqs-haufig-gestellte-fragen-zu-aussage-gegen-aussage-im-sexualstrafrecht"><strong>FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht</strong></h3>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-33710" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong>Was bedeutet „Aussage gegen Aussage&#8220; im Sexualstrafrecht?</strong></strong></button><div id="ac-33710" class="c-accordion__content">
<p class="wp-block-paragraph">Von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation spricht man, wenn im Sexualstrafrecht außer der Aussage der angeblich geschädigten Person und der Einlassung des Beschuldigten keine objektiven Beweismittel wie Zeugen, Spuren oder Aufzeichnungen vorliegen; das Gericht muss dann allein auf Grundlage dieser gegenläufigen Aussagen entscheiden, welcher Darstellung Glauben zu schenken ist.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-33711" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong>Kann ein Angeklagter allein aufgrund einer einzigen belastenden Aussage verurteilt werden?</strong></strong></strong></button><div id="ac-33711" class="c-accordion__content">
<p class="wp-block-paragraph">Ja, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Verurteilung auch dann erfolgen, wenn nur eine belastende Aussage vorliegt, sofern diese einer strengen aussagepsychologischen Prüfung standhält, weshalb eine spezialisierte Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger in dieser Situation entscheidend ist.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-33712" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong>Welche Rolle spielt das aussagepsychologische Gutachten?</strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-33712" class="c-accordion__content">
<p class="wp-block-paragraph">Das aussagepsychologische Gutachten ist für das Gericht ein zentrales Instrument zur methodischen Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage des mutmaßlichen Opfers, etwa nach Kriterienbasierter Inhaltsanalyse oder Reality-Monitoring, wobei methodische Fehler das Verfahren erheblich beeinflussen können und vom Verteidiger kritisch geprüft werden müssen.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-33713" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong>Was muss ein Richter in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation beachten?</strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-33713" class="c-accordion__content">
<p class="wp-block-paragraph">Der Richter darf der Aussage des mutmaßlichen Opfers nicht allein deshalb höheres Gewicht beimessen, weil es sich möglicherweise um ein Opfer handelt, sondern muss die Belastungsaussage einer strengen Glaubhaftigkeitsanalyse unterziehen und bei verbleibenden Zweifeln nach dem Grundsatz „in dubio pro reo&#8220; zugunsten des Angeklagten entscheiden.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-33714" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong>Warum ist ein spezialisierter Strafverteidiger in dieser Situation besonders wichtig?</strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-33714" class="c-accordion__content">
<p class="wp-block-paragraph">Weil weder ein allgemeiner Rechtsanwalt noch allgemeines Strafrecht-Know-how ausreichen: Ein im Sexualstrafrecht spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht verfügt über vertiefte Kenntnisse in Aussagepsychologie, Zeugenbefragung und aktueller BGH-Rechtsprechung, die nötig sind, um aussagepsychologische Gutachten fundiert anzugreifen und Widersprüche herauszuarbeiten.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-33715" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Wie sollte man auf eine Vorladung im Sexualstrafverfahren reagieren?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-33715" class="c-accordion__content">
<p class="wp-block-paragraph">Wer eine Vorladung als Beschuldigter erhält, sollte keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Aussage machen, da bereits unbedachte Angaben den weiteren Verlauf erheblich prägen können, weshalb die sofortige Mandatierung eines erfahrenen Anwalts mit anschließender Akteneinsicht sinnvoll ist.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-33716" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Welche Rolle hat die Staatsanwaltschaft in der Aussage-gegen-Aussage-Situation?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-33716" class="c-accordion__content">
<ol class="wp-block-list">
<li></li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Die Staatsanwaltschaft prüft im Ermittlungsverfahren die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage und entscheidet auf dieser Grundlage über Einstellung oder Anklageerhebung, wobei eine frühzeitige und sachlich fundierte Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger häufig zu einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO führen kann.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-33717" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Worin unterscheiden sich Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit einer Aussage?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-33717" class="c-accordion__content">
<p class="wp-block-paragraph">Glaubwürdigkeit betrifft die Person des Zeugen, Glaubhaftigkeit hingegen die konkrete Aussage selbst – eine gesellschaftlich angesehene Person kann eine unglaubhafte Aussage treffen und umgekehrt, weshalb das Gericht im Strafrecht nicht auf den persönlichen Eindruck, sondern auf die methodische Prüfung der jeweiligen Aussage abstellen muss.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-33718" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Warum ist gerade ein Fachanwalt für Strafrecht bei diesem Vorwurf die richtige Wahl?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-33718" class="c-accordion__content">
<p class="wp-block-paragraph">Wenn eine Verurteilung wegen eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung im Raum steht, drohen nicht nur hohe Freiheitsstrafen, sondern auch schwerwiegende berufliche und soziale Folgen, weshalb die auf Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte als Fachanwälte für Strafrecht Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht bundesweit konsequent durchsetzen.</p>
</div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/aussage-gegen-aussage-im-sexualstrafrecht-aussagepsychologie-beweisfuehrung-im-sexualstrafrecht/">Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – rechtliche Herausforderungen, aussagepsychologische Gutachten und Verteidigungsstrategien</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Berufliche Folgen eines Sexualstrafverfahrens – Angestellte, Beamte, Freiberufler (Ärzte) und Studierende &#8211; FAQ</title>
		<link>https://kanzlei-burgert.de/berufliche-folgen-sexualstrafverfahren-kanzlei-burgert-kroetz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Sep 2025 14:39:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sexualstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Sexualstrafverfahren belastet nicht nur persönlich, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben. Die beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens unterscheiden sich je nach Status: Angestellte, Beamte, Freiberufler und sogar Studierende sind betroffen – oft bereits vor einem Urteil. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen. Gerade bei Vorwürfen wie Vergewaltigung oder Delikte...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/berufliche-folgen-sexualstrafverfahren-kanzlei-burgert-kroetz/" title="Read Berufliche Folgen eines Sexualstrafverfahrens – Angestellte, Beamte, Freiberufler (Ärzte) und Studierende &#8211; FAQ">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/berufliche-folgen-sexualstrafverfahren-kanzlei-burgert-kroetz/">Berufliche Folgen eines Sexualstrafverfahrens – Angestellte, Beamte, Freiberufler (Ärzte) und Studierende &#8211; FAQ</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Ein Sexualstrafverfahren belastet nicht nur persönlich, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben. Die beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens unterscheiden sich je nach Status: Angestellte, Beamte, Freiberufler und sogar Studierende sind betroffen – oft bereits vor einem Urteil. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen. Gerade bei Vorwürfen wie <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/vergewaltigung">Vergewaltigung </a>oder Delikte aus dem Bereich der <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/kinderpornographie">Kinderpornographie </a>drohen gravierende Folgen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-beruflichen-folgen-hat-ein-sexualstrafverfahren-fur-angestellte">Welche beruflichen Folgen hat ein Sexualstrafverfahren für Angestellte?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Arbeitnehmer können die beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens in der Regel unmittelbar spürbar sein. Arbeitgeber achten besonders auf das Vertrauensverhältnis, die Außenwirkung und mögliche Risiken am Arbeitsplatz. Voraussetzung ist immer die Kenntnis des Arbeitgebers von einem Sexualstrafverfahren gegen den Arbeitnehmer.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-muss-der-arbeitgeber-uber-ein-sexualstrafverfahren-informiert-werden"><strong>Muss der Arbeitgeber über ein Sexualstrafverfahren informiert werden?</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich besteht keine allgemeine Pflicht, den Arbeitgeber über ein laufendes Strafverfahren zu informieren. Das Verfahren ist zunächst Privatsache, solange es keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis gibt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ausnahme: Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Tatvorwurf und der ausgeübten Tätigkeit, kann eine Mitteilungspflicht vorliegen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Beispiel: Ein Erzieher wird wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-kindern">sexuellen Missbrauch von Kindern</a> angeklagt → direkter Bezug zur Tätigkeit mit Kindern.</li>



<li>Beispiel: In der Kinder- und Jugendhilfe bestehen teilweise gesetzliche Mitteilungspflichten nach dem SGB VIII.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-kann-der-arbeitgeber-das-arbeitsverhaltnis-kundigen"><strong>Kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen?</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Außerordentliche fristlose Kündigung (§ 626 BGB):</strong><br>Liegt ein „wichtiger Grund“ vor, kann das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Vorwurf in engem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht – beispielsweise bei Erziehern oder Pflegepersonal.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ordentliche Kündigung:</strong><br>Auch wenn kein unmittelbarer Bezug zur Arbeit besteht, kann eine Kündigung möglich sein. Gerade in Positionen mit hohem Ansehens- oder Vertrauensaspekt (z. B. leitende Angestellte, Geschäftsführer, Personen im Kundenkontakt) kann schon die Rufschädigung ausreichen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verdachtskündigung:</strong><br>Bereits ein „dringender Tatverdacht“ kann genügen, wenn die Vorwürfe das Arbeitsverhältnis unzumutbar belasten. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vorher anhören.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-konnen-arbeitnehmer-wahrend-des-verfahrens-freigestellt-werden">Können Arbeitnehmer während des Verfahrens freigestellt werden?</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ja, Arbeitgeber können Angestellte sofort <strong>freistellen</strong>, wenn der Verdacht oder die öffentliche Wahrnehmung eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Freistellung kann <strong>widerruflich oder unwiderruflich</strong> erfolgen, meist unter Fortzahlung der Bezüge.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>In Berufen mit besonderem Schutzauftrag (z. B. Schulen, Kitas, Kliniken) ist eine sofortige Suspendierung die Regel.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-praxisbeispiele">Praxisbeispiele</h4>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ein Erzieher wird wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/vergewaltigung">Vergewaltigung </a>im privaten Umfeld angeklagt. Obwohl die Tat nicht in der Kita stattfand, spricht der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aus.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ein Bürokaufmann wird wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/kinderpornographie">Besitzes kinderpornografischer Inhalte</a> (§ 184b StGB) verurteilt. Der Arbeitgeber kündigt, da das Unternehmen mit Jugendprojekten arbeitet – die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht bestätigt.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Damit zeigt sich: Für Angestellte können die Folgen von Freistellung und Versetzung bis hin zur fristlosen Kündigung reichen – oft schon bei bloßem Verdacht.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-beruflichen-folgen-hat-ein-sexualstrafverfahren-fur-beamte">Welche beruflichen Folgen hat ein Sexualstrafverfahren für Beamte?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens für Beamte</strong> sind besonders einschneidend. Beamte unterliegen nicht nur dem Strafrecht, sondern auch dem <strong>Disziplinarrecht</strong>, das hohe Anforderungen an Integrität und Vorbildfunktion stellt. Ein Sexualstrafverfahren kann massive Konsequenzen nach sich ziehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-wann-wird-ein-disziplinarverfahren-eingeleitet">Wann wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bereits mit Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens nach §§ 17 ff. BDG (Bundesdisziplinargesetz).</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Das Disziplinarverfahren läuft regelmäßig <strong>parallel zum Strafverfahren</strong>.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Auch wenn das Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt wird, kann das Disziplinarverfahren fortgeführt werden. Maßstab ist nicht allein die Strafbarkeit, sondern die Frage, ob das Verhalten mit der Würde und Integrität des Amtes vereinbar ist.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-welche-disziplinarrechtlichen-massnahmen-sind-moglich">Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen sind möglich?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das BDG sieht abgestufte Maßnahmen vor:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Verweis (§ 5 BDG)</li>



<li>Geldbuße (§ 7 BDG)</li>



<li>Kürzung der Dienstbezüge (§ 8 BDG)</li>



<li>Zurückstufung (§ 9 BDG)</li>



<li>Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10 BDG)</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-wann-droht-die-entfernung-aus-dem-dienst">Wann droht die Entfernung aus dem Dienst?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Schwere Sexualdelikte:</strong> Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) oder sexuellen Missbrauchs (§§ 174 ff. StGB) führt fast immer zur Entfernung aus dem Dienst &#8211; wie immer kommt es hier natürlich auf den Einzelfall an.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Freiheitsstrafe von über einem Jahr:</strong> Führt automatisch zum Verlust der Beamtenrechte (§ 41 BBG, § 24 BeamtStG).</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Geldstrafen:</strong> Schon Geldstrafen über 90 Tagessätze können das Ende der Beamtenlaufbahn bedeuten, insbesondere bei Lehrern, Polizisten oder Justizbeamten.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-welche-massnahmen-sind-schon-vor-einem-urteil-moglich">Welche Maßnahmen sind schon vor einem Urteil möglich?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Vorläufige Dienstenthebung (§ 38 BDG)</strong></li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Einbehaltung von Bezügen (§ 39 BDG)</strong> (bis zu 50 %)</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Versetzung</strong> in eine andere Dienststelle</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-besonderheiten-bei-bestimmten-berufsgruppen">Besonderheiten bei bestimmten Berufsgruppen</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Lehrer und Erzieher:</strong> Schon der Verdacht einer Sexualstraftat und ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren kann zu sofortiger Suspendierung führen. Eine Rückkehr in den Schuldienst nach Verurteilungen ist praktisch ausgeschlossen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Polizeibeamte:</strong> Repräsentieren den Staat. Sexualdelikte gelten als schwerwiegender Vertrauensbruch. Fast jede Verurteilung führt zur Entfernung.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Justizbeamte (Richter, Staatsanwälte):</strong> Unterliegen den besonderen Anforderungen des DRiG. Sexualdelikte führen regelmäßig zur Entfernung wegen „Unwürdigkeit“.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-praxisbeispiel">Praxisbeispiel</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Lehrer wird wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/kinderpornographie">Besitzes kinderpornografischer Schriften</a> (§ 184b StGB) zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Strafrechtlich:</strong> Keine Freiheitsstrafe.</li>



<li><strong>Disziplinarrechtlich:</strong> Entfernung aus dem Schuldienst, da das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört ist (§ 24 BeamtStG).</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Für Beamte sind die <strong>beruflichen Folgen eines Sexualstrafverfahrens</strong> besonders drastisch. Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen fast immer disziplinarische Maßnahmen – von der Kürzung der Bezüge bis zur Entfernung aus dem Dienst. Schon der Verdacht kann eine Suspendierung auslösen. Besonders in Berufen mit hohem Vertrauensstandard (Lehrer, Polizei, Justiz) führen selbst moderate Strafen zum Ende der Beamtenlaufbahn.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green">Welche beruflichen Folgen hat ein Sexualstrafverfahren für Freiberufler?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Freiberufler wie <strong>Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten oder Psychotherapeuten</strong> sind nicht durch Kündigung bedroht. Für sie ist die größte Gefahr der Verlust der <strong>berufsrechtlichen Zulassung</strong> – und damit ihrer gesamten Existenz.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kann die Zulassung oder Approbation entzogen werden?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ärzte:</strong> Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO droht Entzug der Approbation bei Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit.</li>



<li><strong>Rechtsanwälte:</strong> Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 BRAO Entzug der Zulassung bei Unwürdigkeit.</li>



<li><strong>Steuerberater:</strong> Widerruf der Bestellung nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 StBerG bei Unzuverlässigkeit.</li>



<li><strong>Psychotherapeuten/Heilberufe:</strong> Entzug der Approbation, wenn Zweifel an der Eignung bestehen.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Welche Rolle spielt das Berufsrecht der Kammern?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ärztekammern:</strong> Können Berufsausübungsverbote verhängen oder Approbationsentzug anstoßen.</li>



<li><strong>Rechtsanwaltskammern:</strong> Leiten berufsrechtliche Verfahren ein, parallel zum Strafverfahren.</li>



<li><strong>Steuerberaterkammern:</strong> Prüfen Zuverlässigkeit und können Disziplinarmaßnahmen verhängen.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Weitere Folgen</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verlust von Mandanten/Patienten</strong> durch öffentliche Berichterstattung.</li>



<li><strong>Verlust von Lehraufträgen/Gutachtertätigkeiten.</strong></li>



<li><strong>Öffentliche Einträge</strong> in Berufsregistern bei Kammerentscheidungen.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Handlungsspielräume</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bei Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflage, geringen Geldstrafen (meist unter 90 Tagessätzen) oder Strafbefehlen (unter einem Jahr) sind Spielräume für eine erfolgsversprechende berufsrechtliche Verteidigung gegeben.</li>



<li>Auch im Kammerverfahren ist eine aktive Verteidigung wichtig, um Berufsverbote zu verhindern.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Freiberufler tragen das höchste Risiko, ihre <strong>berufsrechtliche Zulassung</strong> zu verlieren. Ob Approbation, Anwaltszulassung oder Bestellung als Steuerberater – eine Verurteilung wegen Sexualdelikten kann die Berufsausübung dauerhaft beenden und damit einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden mit sich bringen. </p>



<h2 class="wp-block-heading s-green">Welche beruflichen Folgen hat ein Sexualstrafverfahren für Studierende?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Studierende sind ebenfalls betroffen – selbst ohne Berufstätigkeit.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ausschluss vom Studium:</strong> Hochschulen können nach Landeshochschulgesetzen Exmatrikulationen aussprechen. Besonders in Medizin, Jura oder Lehramt ist dies häufig.</li>



<li><strong>Folgen für Staatsexamensfächer:</strong>
<ul class="wp-block-list">
<li>Juristen: § 7 BRAO und § 9 DRiG verlangen „Würdigkeit“.</li>



<li>Lehramt: Verbeamtung setzt Eignung nach § 7 BeamtStG voraus.</li>



<li>Mediziner: Approbation kann nach § 3 BÄO verweigert werden.</li>
</ul>
</li>



<li><strong>Führungszeugnis:</strong> Sexualdelikte erscheinen im erweiterten Führungszeugnis (§ 30a BZRG) und verhindern oft Referendariat oder Approbation.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-verteidigung-durch-hochspezialisierte-kanzlei">Verteidigung durch hochspezialisierte Kanzlei</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Sexualstrafverfahren hat fast immer gravierende Auswirkungen auf das Berufsleben – ganz gleich ob Angestellter, Beamter, Freiberufler oder Studierender. Von Kündigungen über Disziplinarverfahren bis hin zu Approbations- oder Zulassungsentzug drohen erhebliche Gefahren für die berufliche Existenz. Bereits der Verdacht kann ausreichen, um Ruf, Karriere und Zukunft dauerhaft zu belasten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Kanzlei Burgert Krötz</strong> verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigung in Sexualstrafverfahren. Wir haben dabei stets auch die <strong>berufsrechtlichen Folgen</strong> im Blick und vertreten auch in berufsrechtlichen Verfahren:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wir verteidigen <strong>Beamte</strong> nicht nur im Strafverfahren, sondern auch engagiert in <strong>Disziplinarverfahren</strong> gegen Dienstenthebung und Entfernung aus dem Dienst.</li>



<li>Wir vertreten <strong>Freiberufler</strong> gegenüber Kammern und Behörden, um die <strong>Approbation oder Zulassung</strong> zu sichern und berufsrechtliche Konsequenzen abzuwehren.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie von einem Sexualstrafverfahren betroffen sind, wenden Sie sich frühzeitig an uns. Eine spezialisierte Verteidigung kann entscheidend sein, um sowohl strafrechtliche als auch berufliche Folgen zu minimieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt">Hier Kontakt aufnehmen.</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/berufliche-folgen-sexualstrafverfahren-kanzlei-burgert-kroetz/">Berufliche Folgen eines Sexualstrafverfahrens – Angestellte, Beamte, Freiberufler (Ärzte) und Studierende &#8211; FAQ</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Umweltstrafrechtliche Risiken bei der Beseitigung von Asbest</title>
		<link>https://kanzlei-burgert.de/umweltstrafrechtliche-risiken-bei-der-beseitigung-von-asbest/</link>
					<comments>https://kanzlei-burgert.de/umweltstrafrechtliche-risiken-bei-der-beseitigung-von-asbest/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jul 2025 16:38:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abfall Anwalt Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Asbest Anwalt Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Asbestbeseitigung Anwalt Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Umwelt Verteidigung Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltstrafrecht Verteidiger Anwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer wieder sehen sich Schadstoffsanierer, Bauunternehmer oder auch Heimwerker mit strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Beseitigung von Asbest konfrontiert. Werden dabei gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards und Umweltschutzmaßnahmen nicht eingehalten, droht nicht nur ein erhebliches strafrechtliches Risiko für die handelnden Personen, sondern auch ein signifikantes Bußgeldrisiko für das verantwortliche Unternehmen. Der folgende Beitrag beleuchtet die...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/umweltstrafrechtliche-risiken-bei-der-beseitigung-von-asbest/" title="Read Umweltstrafrechtliche Risiken bei der Beseitigung von Asbest">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/umweltstrafrechtliche-risiken-bei-der-beseitigung-von-asbest/">Umweltstrafrechtliche Risiken bei der Beseitigung von Asbest</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Immer wieder sehen sich Schadstoffsanierer, Bauunternehmer oder auch Heimwerker mit strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Beseitigung von Asbest konfrontiert. Werden dabei gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards und Umweltschutzmaßnahmen nicht eingehalten, droht nicht nur ein <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/umweltstrafrecht/abfallstrafrecht/">erhebliches strafrechtliches Risiko </a>für die handelnden Personen, sondern auch ein signifikantes Bußgeldrisiko für das verantwortliche Unternehmen. Der folgende Beitrag beleuchtet die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken bei der Asbestentsorgung und zeigt auf, welche rechtlichen Vorgaben zwingend zu beachten sind, um Gesundheitsgefahren und Sanktionen zu vermeiden.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-was-ist-asbest-und-warum-ist-er-gefahrlich"><strong>Was ist Asbest und warum ist er gefährlich?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Asbest ist ein Werkstoff, der aus faserförmigen Silikatmineralien besteht und lange Zeit aufgrund seiner hohen Hitzebeständigkeit und ausgezeichneten Dämmeigenschaften im Bauwesen breite Anwendung fand. In Deutschland wurde er über Jahrzehnte hinweg in zahlreichen verbrauchernahen Produkten verarbeitet. Zu den häufigsten asbesthaltigen Materialien zählen unter anderem Asbestplatten, die als Hitzeschutz hinter Öfen oder Heizkörpern dienten, Asbestzement, der in Lüftungskanälen, Dacheindeckungen oder Fassadenplatten zum Einsatz kam, sowie Spritzasbest, der häufig zur Ummantelung von Heizungsrohren oder Stahlträgern verwendet wurde. Obwohl die Herstellung und Verwendung von Asbest seit dem Jahr 1993 in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verboten ist, begegnet man dem gesundheitsgefährdenden Stoff nach wie vor bei Sanierungs- und Rückbauarbeiten, insbesondere in öffentlichen und gewerblichen Altbauten wie Rathäusern, Universitäten oder Industrieanlagen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die besondere Gefährlichkeit von Asbest liegt in den feinen Fasern, die bei mechanischer Bearbeitung freigesetzt und eingeatmet werden können. Diese Fasern lagern sich tief in der Lunge ab und gelten als krebserregend. Eine Asbestexposition kann langfristig zu schweren Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliomen führen. Deshalb gelten für Arbeiten, bei denen asbesthaltige Materialien entfernt, bearbeitet oder entsorgt werden, strenge gesetzliche Vorgaben, die in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) geregelt sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-rechtliche-rahmenbedingungen-fur-die-asbestbeseitigung"><strong>Rechtliche Rahmenbedingungen für die Asbestbeseitigung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß § 11 der GefStoffV sind bestimmte Tätigkeiten mit Asbest grundsätzlich verboten. Darunter zählen</p>



<p class="wp-block-paragraph">1. die <strong>Gewinnung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwendung</strong> natürlich vorkommender mineralischer Rohstoffe und daraus hergestellter Gemische und Erzeugnisse <strong>mit einem Asbest-Massengehalt von mehr als 0,1 Prozent,</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">2. die <strong>weitere Verwendung asbesthaltiger Materialien</strong>, zu anderen Zwecken als der Abfallbehandlung oder Abfallentsorgung, und</p>



<p class="wp-block-paragraph">3. Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien in oder an baulichen oder technischen Anlagen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ausgenommen von diesen Verboten</strong> sind insbesondere</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>das <strong>vollständige Entfernen asbesthaltiger Bauteile oder Materialien</strong> aus baulichen oder technischen Anlagen (Abbrucharbeiten) sowie</li>



<li><strong>Sanierungsarbeiten</strong>, das bedeutet: <strong style="color: initial;">Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen</strong><span style="color: initial;"> </span><strong style="color: initial;">der Nutzer</strong><span style="color: initial;"> von Gebäuden durch asbesthaltige Stäube mittels räumlicher Trennung des asbesthaltigen Materials,</span></li>



<li><strong>Instandhaltungsarbeiten</strong>, wie <span style="color: initial;">die </span><strong style="color: initial;">Wartung und Inspektion asbesthaltiger Bauteile oder Materialien</strong><span style="color: initial;"> in oder an baulichen oder technischen Anlagen</span> sowie Tätigkeiten zur <strong>funktionalen Instandhaltung baulicher Anlagen</strong>, die im Rahmen der laufenden Nutzung erforderlich sind. Die funktionale Instandhaltung erfasst auch die Anpassung an den Stand der Bautechnik, also zum Beispiel auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Bei allen genannten, grundsätzlich zulässigen Tätigkeiten müssen die Anforderungen der TRGS 519 beachtet werden, um Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten und Dritter auszuschließen und gleichzeitig eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu vermeiden. Die TRGS 519 konkretisiert die allgemeinen Vorgaben der GefStoffV und legt umfangreiche Schutzmaßnahmen für sogenannte ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) sowie für die Asbestabfallbeseitigung fest. Zu den vorgeschriebenen Maßnahmen zählen unter anderem technische Schutzvorkehrungen wie Absaugsysteme und spezielle Filtersysteme, organisatorische Regelungen zur Koordination der Arbeiten sowie persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutzgeräte und Schutzkleidung. Zudem muss ein detaillierter Arbeitsplan erstellt und der zuständigen Behörde mindestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten eine Anzeige über die geplanten Tätigkeiten übermittelt werden. Eine Gefährdungsbeurteilung mit Ermittlung der Asbestfaserkonzentration ist ebenfalls verpflichtend.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-strafrechtliches-risiko-bei-der-asbestbeseitigung">Strafrechtliches Risiko bei der Asbestbeseitigung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Verstöße gegen diese Anforderungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer entgegen den Regelungen der TRGS 519 asbesthaltige Materialien unsachgemäß behandelt oder entsorgt, kann sich wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen gemäß § 326 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar machen. Dies betrifft insbesondere verantwortliche Personen wie Betriebsleiter oder Projektverantwortliche, die etwa von vorgeschriebenen Verfahren bei der Demontage abweichen. In einem konkreten Fall entschied das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 02.11.2021 – 2 Ss 121/21), dass ein solcher Verstoß die <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/umweltstrafrecht/abfallstrafrecht/">Strafbarkeit nach § 326 StGB</a> begründen kann. Die Sanktionen reichen bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder einer Geldstrafe.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-bussgeldrisiken-fur-unternehmen-nach-dem-owig"><strong>Bußgeldrisiken für Unternehmen nach dem OWiG</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch das Unternehmen selbst kann bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden. Nach <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/unternehmensstrafrecht/">§ 30 OWiG </a>kann gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden. Zusätzlich besteht nach § 17 Abs. 4 OWiG die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung, sofern das Unternehmen aus dem Verstoß wirtschaftliche Vorteile erzielt hat. Solche ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken betreffen insbesondere Unternehmen, die Sanierungs- oder Abbrucharbeiten an Altbauten durchführen oder dafür Dritte beauftragen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-so-vermeiden-sie-rechtliche-fallstricke-bei-der-asbestentsorgung">So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke bei der Asbestentsorgung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zur Vermeidung strafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Konsequenzen sollten Privatpersonen grundsätzlich keine eigenständige Entfernung asbesthaltiger Materialien vornehmen, sondern ausschließlich auf Unternehmen zurückgreifen, die gemäß TRGS 519 zertifiziert und zur Asbestsanierung befugt sind. Arbeitgeber sind laut § 15 GefStoffV verpflichtet sicherzustellen, dass nur sachkundige Fremdunternehmen mit der Durchführung beauftragt werden. Zudem müssen diese Unternehmen über die Gefahrenquellen am Einsatzort umfassend informiert werden. Die beauftragten Fachfirmen müssen wiederum über einen gültigen Sachkundenachweis verfügen, der nur durch den Besuch eines behördlich anerkannten Lehrgangs erlangt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass dieser Nachweis regelmäßig – spätestens alle sechs Jahre – aktualisiert werden muss.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch für sachkundige Unternehmen gilt: Die rechtlichen Vorgaben der TRGS 519 sind strikt einzuhalten. Eine sorgfältige und regelmäßige Lektüre der Vorschriften kann helfen, Haftungsrisiken zu vermeiden. Besonders relevant ist dabei die ordnungsgemäße Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Behörde, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung eines spezifischen Arbeitsplans, der Einsatz technischer Maßnahmen wie Staubabsaugung und Luftfilterung sowie die konsequente Nutzung persönlicher Schutzausrüstung. Werden diese Standards nicht eingehalten, liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit dem Chemikaliengesetz vor.</p>



<h5 class="wp-block-heading s-green" id="h-fazit"><strong>Fazit</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Die Beseitigung von Asbest ist mit erheblichen umweltstraf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken verbunden. Aufgrund der hohen Gesundheitsgefahr durch freigesetzte Asbestfasern unterliegt der Umgang mit asbesthaltigen Materialien strengen gesetzlichen Vorschriften. Besonders bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zwingend einzuhalten. Werden diese Vorschriften verletzt, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen. Unternehmen sind zudem verpflichtet, bei der Beauftragung von Fremdfirmen deren Sachkunde sicherzustellen. Für Privatpersonen gilt: Asbest niemals eigenständig entfernen, sondern ausschließlich spezialisierte Fachfirmen beauftragen. Die sorgfältige Beachtung der gesetzlichen Vorgaben minimiert Gesundheitsgefahren und schützt vor straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unsere Kanzlei, die auf das&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/umweltstrafrecht/abfallstrafrecht/">Umweltstrafrecht</a>&nbsp;spezialisiert ist, verfügt über umfassende Fachkenntnisse bei der Verteidigung von Schadstoffsanierern im Zusammenhang mit umweltstrafrechtlichen Vorwürfen. Die&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a>&nbsp;stehen Ihnen mit kompetenter präventiver Beratung, aber im Ernstfall auch mit effektiver Strafverteidigung zur Seite.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In unserem&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/blog/">Blog</a>&nbsp;finden Sie weitere Beiträge, bspw. zum&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/entwicklungen-im-kampf-gegen-greenwashing-die-empco-richtlinie-kommt/">Greenwashing</a> oder zur <a href="https://kanzlei-burgert.de/der-eu-richtlinienvorschlag-zum-umweltstrafrecht-umweltcompliance-im-fokus/">Umweltcompliance</a>. Sollten darüber hinaus offene Fragen geblieben oder eine fachkundige Verteidigung gewünscht sein, zögern Sie nicht, uns zu&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren</a>. Wir vereinbaren auch gerne einen unkomplizierten Online-Besprechungstermin!</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abrechnungsbetrug in der Pflege – ein unterschätztes Themenfeld!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jul 2025 13:39:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungsbetrug Pflege Krankenkasse Rückforderung]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechung Pflege Abrechnungbetrug Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege Abrechnung Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege Abrechnungsbetrug Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger Abrechnungsbetrug Pflege]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: Abrechnungsbetrug im Pflegebereich verursacht jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe – mit gravierenden straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Leistungserbringer. So berichtete die DAK-Gesundheit im Jahr 2024, dass sich der durch Betrugsfälle verursachte Schaden allein bei ihr im zweistelligen Millionenbereich bewegt. Das speziell eingerichtete DAK-Ermittlungsteam bearbeitete über 4.000 Verdachtsfälle –...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-pflege-ein-unterschaetztes-themenfeld/" title="Read Abrechnungsbetrug in der Pflege – ein unterschätztes Themenfeld!">Weiter &#187;</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrug</a> im Pflegebereich verursacht jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe – mit gravierenden straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Leistungserbringer.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So berichtete die DAK-Gesundheit im Jahr 2024, dass sich der durch Betrugsfälle verursachte Schaden allein bei ihr im zweistelligen Millionenbereich bewegt. Das speziell eingerichtete DAK-Ermittlungsteam bearbeitete über 4.000 Verdachtsfälle – fast jeder zweite davon betraf Pflegeleistungen. Auch die KKH Kaufmännische Krankenkasse meldete für 2024 einen Schaden in Höhe von 5,4 Millionen Euro, davon entfielen rund 75 % auf die ambulante Pflege.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Zahlen zeigen: Das Problembewusstsein der Krankenkassen ist hoch, insbesondere gegenüber abrechnenden Pflegediensten. Entsprechende Prüfungen führen zunehmend zu Strafanzeigen – mit allen damit verbundenen rechtlichen Folgen für die Verantwortlichen. Ebenfalls rüsten die Strafverfolgungsbehörden auf, indem Schwerpunktstaatsanwaltschaften implementiert werden, die auf Verfolgung von <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrug</a> und <a href="https://kanzlei-burgert.de/bestechung-und-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen-rechtslage-risiken-und-schutzmassnahmen/">Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Gesundheitswesen</a> durch geschultes Personal und unter Einsatz von IT-Forensikern spezialisiert sind. </p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-typische-erscheinungsformen-des-abrechnungsbetrugs-in-der-pflege"><strong>Typische Erscheinungsformen des Abrechnungsbetrugs in der Pflege</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die folgenden Beispiele geben einen Überblick zu Sachverhaltskonstellationen, die in der Praxis im Zusammenhang mit Abrechnungen durch Pflegedienste häufig auffällig sind und eine strafrechtliche Verfolgung auslösen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Abrechnung nicht erbrachter Leistungen</strong>: Etwa durch fingierte Hausbesuche oder dokumentierte Pflegeleistungen ohne tatsächlichen Patientenkontakt. Hier spielt in der Praxis auch der Missbrauch des Entlastungsbetrags eine immer größere Rolle.</li>



<li><strong>Doppelte oder überhöhte Abrechnung</strong>: Leistungen werden mehrfach oder überhöht zur Abrechnung eingereicht.</li>



<li><strong>Einsatz nicht qualifizierten Personals</strong>: Leistungen werden von ungeschultem Personal erbracht, gegenüber der Kasse jedoch als Fachpflege deklariert.</li>



<li><strong>Absprachen mit Patienten oder Angehörigen</strong>: Leistungen werden bestätigt, obwohl sie nicht erfolgt sind – häufig gegen finanzielle Beteiligung.</li>



<li><strong>Manipulation von Nachweisen</strong>: Leistungsnachweise, Dokumentationen und Pflegeberichte werden nachträglich gefälscht.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-rechtlichen-konsequenzen-sind-zu-erwarten"><strong>Welche (rechtlichen) Konsequenzen sind zu erwarten?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Pflegedienstleitungen, Pflegekräfte oder Verwaltungsverantwortliche, die in solche Vorgänge verwickelt sind – ob vorsätzlich oder fahrlässig –, sehen sich nicht nur Rückforderungen durch die Krankenkassen, sondern auch schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Strafrechtlich</strong>: Abrechnungsbetrug erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB). Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.</li>



<li><strong>Sozialrechtlich</strong>: Rückforderungsansprüche der Kassen, ggf. Vertragsstrafen</li>



<li><strong>Berufsrechtlich</strong>: Entzug der Berufsbezeichnung zum Krankenpfleger, Kündigung des Versorgungsvertrags mit der Krankenkasse oder arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Kündigung.</li>



<li><strong>Rufschädigung</strong>: Der Imageschaden kann zu einem erheblichen Verlust an Patienten und Kooperationspartnern führen – oft mit existenzbedrohenden Folgen.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-was-mussen-pflegedienste-beachten"><strong>Was müssen Pflegedienste beachten?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Pflegedienste und ambulante Pflegeanbieter ist Prävention der beste Schutz. Eine rechtssichere und transparente Abrechnungspraxis, korrekt geführte Pflegedokumentationen sowie regelmäßige interne Kontrollen sind essenziell. Ebenso wichtig: Verantwortliche sollten ihre Mitarbeitenden sensibilisieren und fortlaufend schulen – sowohl hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten als auch möglicher strafrechtlicher Risiken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sollte jedoch ein Ermittlungsverfahren drohen oder bereits ein Anfangsverdacht im Raum stehen, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend geboten. Eine vorschnelle Einlassung gegenüber Ermittlungsbehörden kann erhebliche Nachteile mit sich bringen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-fazit"><strong>Fazit</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrug</a> ist kein Kavaliersdelikt – für betroffene Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste geht es schnell um hohe Rückforderungen, Strafverfahren und berufsrechtliche Sanktionen. Wer rechtzeitig handelt, kann Schäden abwenden oder zumindest minimieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unsere Kanzlei, die auf das&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/">Medizinstrafrecht</a>&nbsp;spezialisiert ist, verfügt über umfassende Fachkenntnisse bei der Verteidigung von Pfegeeinrichtungen und Pflegedienste bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Abrechnungbetrugs. Die&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a>&nbsp;stehen Ihnen mit kompetenter präventiver Beratung, aber im Ernstfall auch mit effektiver Strafverteidigung zur Seite.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In unserem&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/blog/">Blog</a>&nbsp;finden Sie weitere Beiträge, bspw. zum&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Abrechnungsbetrug bei Ärzten</a>,&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-durch-zahnaerzte/">Zahnärzten</a>&nbsp;und&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-physiotherapie/">Physiotherapeuten</a>. Sollten darüber hinaus offene Fragen geblieben oder eine fachkundige Verteidigung gewünscht sein, zögern Sie nicht, uns zu&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren</a>. Wir vereinbaren auch gerne einen unkomplizierten Online-Besprechungstermin!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-pflege-ein-unterschaetztes-themenfeld/">Abrechnungsbetrug in der Pflege – ein unterschätztes Themenfeld!</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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		<title>Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Rechtslage, Risiken und Schutzmaßnahmen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2025 11:01:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 299a StGB]]></category>
		<category><![CDATA[§ 299b StGB]]></category>
		<category><![CDATA[Anwendungsbeobachtung Strafbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechung im Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance Arzt Pharma]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren Korruption Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Korruption im Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinstrafrecht Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Gesundheitsrecht München]]></category>
		<category><![CDATA[unlautere Kooperation Gesundheitswesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen – etwa zwischen Ärzten, Kliniken und Pharmaunternehmen – ist politisch gewünscht und medizinisch oft sinnvoll. Doch was als sinnvolle Kooperation beginnt, birgt ein nicht zu unterschätzendes Strafbarkeitsrisiko. Denn der Grat zwischen rechtlich zulässiger Zusammenarbeit und strafbarer Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, oder – wie allgemein geläufig &#160;– Korruption, ist schmal. Bereits...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/bestechung-und-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen-rechtslage-risiken-und-schutzmassnahmen/" title="Read Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Rechtslage, Risiken und Schutzmaßnahmen">Weiter &#187;</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen – etwa zwischen Ärzten, Kliniken und Pharmaunternehmen – ist politisch gewünscht und medizinisch oft sinnvoll. Doch was als sinnvolle Kooperation beginnt, birgt ein nicht zu unterschätzendes Strafbarkeitsrisiko. Denn der Grat zwischen rechtlich zulässiger Zusammenarbeit und strafbarer <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/korruption-im-gesundheitswesen/">Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen</a>, oder – wie allgemein geläufig &nbsp;– Korruption, ist schmal. Bereits der Anschein einer unlauteren Bevorzugung kann strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall drohen <strong>Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits der <strong>Anschein unlauterer Bevorzugung</strong> genügt mitunter, um ein Ermittlungsverfahren wegen <strong>Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen</strong> einzuleiten. Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Beitrag zeigen wir praxisnah auf, wann Kooperationen rechtlich problematisch werden können und worauf Angehörige von Heilberufen achten müssen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-was-regeln-299a-und-299b-stgb"><strong>Was regeln § 299a und § 299b StGB?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Seit der Einführung der §§ 299a und 299b Strafgesetzbuch (StGB) im Jahr 2016 sind <strong>Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen strafbar</strong>. Ziel war es, eine bestehende Regelungslücke zu schließen, da insbesondere <strong>Vertragsärzte zuvor nicht von den allgemeinen Korruptionsvorschriften erfasst waren</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-299a-stgb-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen"><strong>§ 299a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach § 299a StGB macht sich strafbar, wer als Angehöriger eines Heilberufes im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit <strong>einen Vorteil für eine unlautere Bevorzugung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erfasst sind insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ärzte</li>



<li>Zahnärzte</li>



<li>Apotheker</li>



<li>Psychotherapeuten</li>



<li>Gesundheits- und Krankenpfleger</li>



<li>Physio- und Ergotherapeuten</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Bisweilen ungeklärt bleibt, ob auch solche Personen als Angehörige eines Heilberufs zu qualifizieren sind, bei denen die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Heilberuf nicht vorliegen. Insbesondere im Kontext von sog. Scheinärzten tritt diese Abgrenzungsproblematik vermehrt auf.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-299b-stgb-bestechung-im-gesundheitswesen"><strong>§ 299b StGB – Bestechung im Gesundheitswesen</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">§ 299b StGB regelt die andere Seite der Vorteilsgewährung. Strafbar macht sich, <strong>wer einem Angehörigen eines Heilberufes einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt</strong>, um dadurch eine unlautere Bevorzugung zu erreichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-wann-liegt-eine-strafbare-unrechtsvereinbarung-vor"><strong>Wann liegt eine strafbare „Unrechtsvereinbarung“ vor?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zentrale Voraussetzung für die Strafbarkeit ist eine sogenannte <strong>Unrechtsvereinbarung</strong> – also ein konkreter Zusammenhang zwischen einem Vorteil und einer bevorzugenden Handlung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Typische Konstellationen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verordnungen gegen Zuwendungen</strong>: Ein Arzt verschreibt gezielt Medikamente eines bestimmten Herstellers gegen Geld- oder Sachleistungen.</li>



<li><strong>Patientenzuweisung gegen Prämien</strong>: Eine Klinik vergütet die Überweisung von Patienten durch externe Ärzte.</li>



<li><strong>Kostenlose Zurverfügungstellung medizinischer Geräte mit Erwartung der Produktnutzung</strong>: Ein Unternehmen stellt ein medizinisches Gerät kostenlos bereit, um die Nutzung eigener Produkte zu fördern.</li>



<li><strong>Anwendungsbeobachtungen von Medikamenten mit überhöhter Vergütung</strong>: Verträge, bei denen die Entlohnung den tatsächlichen Aufwand deutlich übersteigt.</li>



<li><strong>Einladungen zu Luxusveranstaltungen</strong>: Pharmaunternehmen laden gezielt zu hochpreisigen Events ein, um das Verordnungsverhalten zu beeinflussen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Nicht jede Zuwendung ist automatisch strafbar. <strong>Entscheidend ist, ob die Kooperation unlauter ist und den Wettbewerb unzulässig beeinflusst.</strong> Maßgeblich sind u. a. die <strong>berufsrechtlichen Vorgaben</strong>, etwa §§ 30–33 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä).</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-wie-kann-man-sich-vor-strafbarkeitsrisiken-im-gesundheitswesen-schutzen"><strong>Wie kann man sich vor Strafbarkeitsrisiken im Gesundheitswesen schützen?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer mit Pharmaunternehmen, Kliniken oder anderen Gesundheitsdienstleistern zusammenarbeitet, sollte folgende Grundsätze beachten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Transparenz und Dokumentation</strong><br>Verträge sollten schriftlich abgeschlossen, klar strukturiert und jederzeit nachvollziehbar sein.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Angemessenheit der Gegenleistung</strong><br>Leistungen müssen real erbracht, sachlich begründet und angemessen vergütet sein.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Patientenwohl als Leitmaßstab</strong><br>Medizinische Entscheidungen dürfen niemals durch wirtschaftliche Anreize beeinflusst werden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Beratung bei Unsicherheiten</strong><br>Bei Zweifeln über Zulässigkeit und Umfang der Zusammenarbeit ist <strong>frühzeitig juristischer Rat</strong> einzuholen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Ein erhöhtes Verfolgungs- und Strafbarkeitsrisiko besteht demgegenüber bei <strong>überhöhten Zahlungen </strong>sowie<strong> bei fehlender Leistungsdokumentation</strong>. Diese können rasch den Verdacht auf eine strafbare Handlung begründen und in der Folge strafrechtliche Ermittlungen einleiten.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-was-tun-bei-ermittlungen-wegen-korruption-im-gesundheitswesen"><strong>Was tun bei Ermittlungen wegen Korruption im Gesundheitswesen?</strong></h5>



<p class="wp-block-paragraph">Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – etwa wegen des Verdachts auf Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – ist <strong>unverzüglich anwaltlicher Beistand</strong> zu konsultieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn oft drohen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>belastende Vernehmungen, insbesondere. des beschäftigten Personals</li>



<li>Durchsuchungen von Praxis- und Geschäftsräumen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade die Durchführung von öffentlichkeitwirksamen Ermittlungsmaßnahmen führt nicht selten zu irreversiblen Reputationsschäden und zum Vertrauensverlust im Heilangehöriger-Patienten-Verhältnis.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Je früher juristischer Beistand erfolgt, desto besser lassen sich etwaige Fehler vermeiden und die eigenen Rechte wahren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a></strong> in München sind spezialisiert auf die präventive Beratung aber auch in der <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/">Verteidigung im Medizinstrafrecht</a>. Hierzu veröffentlichen die Rechtsanwälte regelmäßig zu medizinstrafrechtlichen Themen, zuletzt zu dem Strafbarkeitsrisiko wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen im Rahmen von Anwendungsbeobachtungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sie benötigen Beratung – präventiv oder in einem laufenden Ermittlungsverfahren? Vereinbaren Sie <strong>unverbindlich einen <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Beratungstermin</a></strong> – persönlich in München oder digital im Rahmen eines Onlinetermins.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/bestechung-und-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen-rechtslage-risiken-und-schutzmassnahmen/">Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Rechtslage, Risiken und Schutzmaßnahmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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