Wir verteidigen jährlich in einer Vielzahl von Sexualstrafverfahren. Wir beraten in allen Bereichen des Sexualstrafrechts und garantieren eine umsichtige und kompetente Verteidigung, wobei wir größten Wert auf eine vertrauensvolle und diskrete Mandatsbearbeitung legen.
Erfahrung und Teamwork
Als hochspezialisierte Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht bieten wir Ihnen das nötige Know-how und vor allem die im Sexualstrafrecht erforderliche langjährige Erfahrung. Wir bearbeiten jährlich mehrere hundert Verfahren wegen Sexualstraftaten in ganz Deutschland. Daher wissen wir, mit welcher Strategie wir das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erzielen. Bei Bedarf bündeln wir unsere Kompetenzen im Rahmen einer Teamverteidigung, was auch in höchst komplexen Verfahren eine optimale Betreuung und Verteidigung ermöglicht.
Diskretion ist unsere Referenz
Bei uns steht der Mandant im Vordergrund. Wir garantieren die – gerade bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat besonders wichtige – absolute Diskretion. Deshalb werden Sie auf unserer Website keine Berichte oder Presseartikel über frühere Verfahren oder bekannte Mandanten finden. Wir werben nicht mit unseren Mandanten – wir schützen Sie.
Spezialkenntnisse
Bei Sexualstraftaten fehlt es häufig an objektiven Beweismitteln. Entscheidend ist die Aussage des mutmaßlichen Opfers. Bei solchen „Aussage gegen Aussage“ Delikten hängt eine erfolgreiche Verteidigung vor allem von der Technik der Zeugenbefragung und Kenntnissen im Bereich der Aussagepsychologie ab, über die nur die wenigsten Anwälte verfügen.
Digitale Sexualstraftaten und Kinderpornographie (§ 184b StGB)
Viele Sexualstrafverfahren betreffen Delikte, die über das Internet begangen werden – etwa den Besitz oder die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte oder Fälle des sogenannten „virtuellen sexuellen Missbrauchs“.
In all diesen Fällen sind spezifische IT-Kenntnisse erforderlich, um die strafrechtliche Relevanz richtig zu beurteilen und Schwachstellen in den Ermittlungen zu erkennen. Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügen hier häufig über begrenztes technisches Wissen.
Unsere Kanzlei verfügt aufgrund permanenter Fortbildungen und der Zusammenarbeit mit IT-Sachverständigen über das notwendige forensische Verständnis, um digitale Beweise sachlich und rechtlich korrekt einzuordnen.
Weitere Informationen zu unserer Vorgehensweise in diesem Bereich finden Sie auf unserer Seite zur Verteidigung bei Kinderpornographie (§ 184b StGB). Dort erläutern wir im Detail, wie wir digitale Gutachten prüfen, Rohdaten auswerten und Mandanten in solchen Verfahren bundesweit vertreten.
Folgen von Sexualstrafverfahren
Der Vorwurf einer Sexualstraftat stellt für den Betroffenen eine enorme Belastung dar. Neben hohen Freiheitsstrafen droht eine massive gesellschaftliche Ächtung, die häufig mit privaten und beruflichen Konsequenzen verbunden ist. Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts wiegt schwer. In keinem anderen Rechtsgebiet ist ein Beschuldigter so schnell einer Vorverurteilung ausgesetzt wie im Sexualstrafrecht.
Umso wichtiger ist eine fachlich kompetente und persönlich engagierte anwaltliche Unterstützung ohne Vorurteile. Der richtige Anwalt sollte spezialisiert sein und über die nötige Erfahrung gerade in diesem Deliktsbereich verfügen. Sexualstrafverfahren weisen eine Vielzahl von Besonderheiten auf. Ohne umfangreiche Kenntnisse, ist eine erfolgversprechende Verteidigung nicht möglich.
Die Strafverteidiger der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte verteidigen bundesweit im Sexualstrafrecht und können aufgrund ihrer jahrerlangen Erfahrung und Expertise eine erfolgreiche Verteidigung gewährleisten. Wir stehen unseren Mandanten in dieser schweren Zeit als kompetente Partner zur Seite.
