Ein Vorwurf der Vergewaltigung verändert alles. Für die meisten Betroffenen kommt die Beschuldigung völlig unerwartet – oft aus einem privaten oder partnerschaftlichen Kontext heraus, manchmal nach einer Trennung oder einem Missverständnis. Schon der Verdacht kann existenzielle Folgen haben: beruflich, familiär und gesellschaftlich.

Wir wissen, dass Mandanten in dieser Situation nicht nur rechtlichen Beistand suchen, sondern jemanden brauchen, der die emotionale und soziale Belastung versteht. Die Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte ist auf Sexualstrafrecht spezialisiert und verteidigt bundesweit Mandanten, denen eine Vergewaltigung nach § 177 StGB vorgeworfen wird – mit Diskretion, Erfahrung und wissenschaftlich fundierter Strategie.

Der rechtliche Rahmen – was § 177 StGB tatsächlich regelt

Seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2017 gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“.
Gewalt oder Drohung sind nicht mehr zwingend erforderlich, um den Tatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen. Entscheidend ist allein, ob gegen den erkennbaren Willen einer Person gehandelt wurde.

Damit hat sich das Sexualstrafrecht deutlich erweitert. Situationen, die früher als einvernehmlich galten, können heute strafrechtlich relevant werden, wenn eine Person nachträglich erklärt, sie habe die Handlung nicht gewollt oder sich nicht widersetzen können. Diese rechtliche Entwicklung hat die Zahl der Ermittlungsverfahren erheblich steigen lassen – und die Anforderungen an eine präzise, erfahrene Verteidigung ebenso.

Gerade weil das Gesetz auf subjektive Wahrnehmungen und Willensäußerungen abstellt, kommt es in vielen Fällen zu unterschiedlichen Darstellungen desselben Geschehens. Ob am Ende ein Schuldspruch oder ein Freispruch steht, hängt oft allein von der Bewertung der Aussagen ab.

Aussage gegen Aussage – die psychologische Dimension

In der Mehrzahl aller Verfahren wegen Vergewaltigung steht Aussage gegen Aussage.
Es gibt keine objektiven Beweise, keine Zeugen, keine Spuren. Das Gericht muss entscheiden, welcher Darstellung es glaubt.

Solche Verfahren gehören zu den anspruchsvollsten überhaupt. Sie erfordern ein tiefes Verständnis der Psychologie von Erinnerung, Suggestion und Wahrnehmung.
Unsere Kanzlei ist auf diese Konstellationen spezialisiert. Wir analysieren Widersprüche, prüfen die Glaubhaftigkeit von Aussagen und erkennen typische Fehler aussagepsychologischer Gutachten.

Wir arbeiten regelmäßig mit unabhängigen Psychologen und Sachverständigen zusammen, um methodische Mängel offenzulegen und alternative Deutungen aufzuzeigen. Eine sachgerechte Beweiswürdigung kann nur gelingen, wenn das Gericht alle psychologischen Einflussfaktoren kennt und berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel „Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht“.

Digitale Beweise – Präzision in einer digitalen Welt

Kaum ein Verfahren im Sexualstrafrecht kommt heute ohne digitale Spuren aus.
Chats, Nachrichten, Fotos, Videos, Standortdaten oder Metadaten sollen beweisen, was wirklich geschehen ist – oder widerlegen, was behauptet wird. Doch diese Beweise sind selten eindeutig. Screenshots lassen sich manipulieren, Zeitstempel verschieben, Gesprächsverläufe aus dem Zusammenhang reißen.

Wir prüfen digitale Daten technisch und juristisch auf Authentizität, Vollständigkeit und Kontext. Häufig zeigen Chatverläufe, dass ein Kontakt nach dem angeblichen Ereignis fortgesetzt wurde oder dass die Kommunikation einvernehmlich war.
In enger Zusammenarbeit mit forensischen IT-Sachverständigen rekonstruieren wir Abläufe, überprüfen Datensicherungen und identifizieren Fehler in der Auswertung von Ermittlungsbehörden.

Digitale Präzision schützt vor falschen Schlüssen – und ist heute unverzichtbar für eine effektive Verteidigung im Sexualstrafrecht.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel „Digitale Beweise im Sexualstrafrecht“.

Typische Fehler in Ermittlungsverfahren

Sexualstrafverfahren sind besonders anfällig für Fehlbewertungen. Bereits im Ermittlungsstadium entstehen häufig Vorentscheidungen, die sich später kaum korrigieren lassen.
Zu den häufigsten Problemen gehören voreingenommene Ermittlungsführungen, suggestive Befragungen, selektive Aktenauszüge oder psychologische Gutachten, die ein bestimmtes Ergebnis stützen sollen.

Wir begegnen diesen Fehlern durch frühzeitige Akteneinsicht, methodische Beweisanträge und eigene Gutachten. Eine sachgerechte Verteidigung erfordert nicht nur jurisches Wissen, sondern die Fähigkeit, technische, psychologische und prozesstaktische Elemente zu verbinden.

Verteidigungsstrategie – Schritt für Schritt

Eine wirksame Verteidigung bei einem Vorwurf der Vergewaltigung beginnt mit Ruhe, Analyse und Struktur.
Wir nehmen uns Zeit, die persönliche Situation des Mandanten zu verstehen, bevor wir rechtlich handeln. Jede Aussage, jedes Dokument und jede Kommunikation kann Bedeutung haben.

Unsere Arbeit folgt einer klaren Linie:

  • Frühzeitige Akteneinsicht und Sicherung aller relevanten Beweise
  • Analyse von Zeugenaussagen, Gutachten und digitalen Daten
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
  • Vorbereitung der Vernehmungen und der Hauptverhandlung
  • Schutz von Privatsphäre, Beruf und sozialem Umfeld

In manchen Fällen lässt sich bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen. Wenn Anklage erhoben wird, bereiten wir die Hauptverhandlung akribisch vor und legen alle entlastenden Aspekte offen.
Unser Ziel ist, die Wahrheit sichtbar zu machen – ohne Spekulation, ohne Vorverurteilung.

Überblick

Ein Verfahren wegen Vergewaltigung ist für die Betroffenen oft schwer einzuordnen.
Viele Mandanten stellen nach der ersten juristischen Beratung fest, wie komplex und vielschichtig ein Sexualstrafverfahren tatsächlich ist.
Nicht nur der Tatvorwurf selbst, sondern auch die psychologische, technische und berufliche Dimension verlangen genaue Analyse.

Damit Sie ein besseres Verständnis für die rechtlichen Abläufe und Verteidigungsmöglichkeiten gewinnen, finden Sie nachfolgend eine ausführliche Übersicht zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vergewaltigung.

Diese Abschnitte sollen Ihnen Orientierung geben und verdeutlichen, warum die Verteidigung in Sexualstrafsachen mehr ist als reine Rechtsanwendung: Sie ist eine Aufgabe, die psychologische, technische und menschliche Aspekte miteinander verbindet.

Der Tatbestand der Vergewaltigung ist in § 177 Abs. 6 StGB geregelt. Er schützt die sexuelle Selbstbestimmung jedes Menschen. Strafbar ist jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird, die mit einem Eindringen verbunden ist.
Seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2017 gilt das sogenannte „Nein heißt Nein“-Prinzip. Damit ist körperliche Gegenwehr nicht mehr erforderlich. Bereits ein verbal oder nonverbal erkennbarer Widerstand reicht aus, um eine Strafbarkeit zu begründen.

Der Tatbestand erfasst Situationen, in denen

  • Gewalt oder Drohung eingesetzt wird,
  • das Opfer aus Angst, Überraschung oder Unterlegenheit nicht widersprechen kann,
  • oder der Täter eine Lage ausnutzt, in der Widerstand offensichtlich aussichtslos wäre.

Die Grenze zwischen Einvernehmlichkeit und strafbarem Verhalten ist dabei oft schwer zu ziehen. Gerade in emotionalen oder partnerschaftlichen Zusammenhängen hängt die rechtliche Bewertung von vielen Details ab: Kommunikation, nonverbale Signale, Nachverhalten und Kontext.

Unsere Kanzlei prüft sorgfältig, ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist, und analysiert Kommunikationsverläufe, Beziehungsdynamik und Aussagekontexte, um ein vollständiges Bild der Situation zu zeichnen.

Vergewaltigung gehört zu den schwersten Delikten des Sexualstrafrechts. Nach § 177 Abs. 6 StGB droht eine Freiheitsstrafe von zwei bis fünfzehn Jahren.
Bereits der Grundtatbestand ist in der Regel nicht bewährungsfähig. Bei erschwerenden Umständen – gemeinschaftliche Tat, Anwendung von Gewalt, besonders erniedrigende Handlungen – erhöht sich das Strafmaß deutlich.

Eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren droht gemäß § 177 Abs. 7 Nr. 1 StGB, wenn der Täter bei der Vergewaltigung eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mit sich führt. Dabei muss der Täter eine Waffe oder gefährlichen Gegenstandbei sich führen, umden Widerstand des Opfers damit zu überwinden.

Der Begriff „gefährliches Werkzeug“ ist jedoch sehr weit gefasst: jeder Gegenstand, der geeignet ist, den Widerstand des Opfers zu überwinden, ist strafrechtlich betrachtet ein gefährliches Werkzeug. Gefährliches Werkzeug ist damit zum Beispiel ein Besenstiel, eine Eisenstange, ein Elektroschockgerät oder auch Pfefferspray.

Zum Einsatzkommen muss die Waffe oder das gefährliche Werkzeug nicht. Es reicht, die Waffe oder das gefährliche Werkzeug während der Tat griffbereit zu haben. Kommt die Waffe oder das gefährliche Werkzeug zum Einsatz, droht eine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung.

Das erhöhte Strafmaß von nicht unter drei Jahren für schwere Vergewaltigung droht auch, wenn der Täter das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. Die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung wird zum Beispiel dann angenommen, wenn der Täter an Aids erkrankt ist und sein Opfer somit in die Gefahr bringt, sich bei ihm anzustecken.

Die konkrete Strafe hängt immer vom Einzelfall ab. Wesentlich sind die Glaubwürdigkeit der Beteiligten, das Aussageverhalten, Spurenlage, digitale Kommunikation und persönliche Umstände.
In Verfahren ohne objektive Beweise kann eine differenzierte Aussageanalyse den entscheidenden Unterschied machen.

Ein Ermittlungsverfahren beginnt meist mit einer Anzeige oder Mitteilung an die Polizei. Die Ermittlungsbehörden sichern Beweise, befragen Zeugen und beschlagnahmen Datenträger. Schon in dieser frühen Phase werden Weichen gestellt, die den weiteren Verlauf prägen.

Wir raten dringend davon ab, ohne anwaltliche Beratung eine Aussage zu machen. Erst nach Akteneinsicht lässt sich erkennen, welche Beweise tatsächlich vorliegen.

Unsere Kanzlei übernimmt frühzeitig die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, prüft die Beweiserhebung und bewertet, ob Verfahrensfehler oder voreilige Schlüsse vorliegen. In vielen Fällen kann durch gezielte Stellungnahmen oder Beweisanträge eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden – bevor Anklage erhoben wird.

Da in den meisten Verfahren wegen Vergewaltigung keine objektiven Beweise existieren, stützen sich Gerichte häufig auf aussagepsychologische Gutachten. Diese sollen klären, ob eine Aussage tatsächlich auf eigenem Erleben beruht oder durch äußere Einflüsse, Suggestion oder emotionale Motive geprägt ist.

Solche Gutachten folgen wissenschaftlichen Verfahren wie der Kriterienbasierten Inhaltsanalyse (KIB) oder dem Reality-Monitoring-Ansatz. Beide Methoden sind fehleranfällig. Suggestive Fragen, selektive Bewertung oder mangelnde Aktenkenntnis können zu falschen Schlussfolgerungen führen.

Unsere Kanzlei ist auf diese Gutachten spezialisiert. Wir prüfen die angewandten Methoden, die inhaltliche Konsistenz und die psychologische Plausibilität. Wenn erforderlich, beantragen wir Gegengutachten durch unabhängige Sachverständige. Eine fehlerhafte Begutachtung darf nicht zur Grundlage einer Verurteilung werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel „Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht“.

Digitale Kommunikation ist heute Bestandteil fast jedes Sexualstrafverfahrens. Chats, Fotos, Standortdaten oder Cloud-Sicherungen sollen Aufschluss über das Geschehen geben – doch digitale Beweise sind oft unvollständig, manipulierbar oder fehlerhaft ausgewertet.

Typische Probleme sind veränderte Zeitstempel, unvollständige Chatverläufe, manipulierte Screenshots oder Filterfehler bei der Datenauswertung. Häufig werden belastende Passagen hervorgehoben, während entlastende Kommunikation unberücksichtigt bleibt.

Wir arbeiten mit erfahrenen IT-Forensikern zusammen, prüfen die Echtheit, Vollständigkeit und Kontexttreue digitaler Daten und rekonstruieren Kommunikationsverläufe. So lässt sich häufig belegen, dass ein Kontakt einvernehmlich oder ambivalent war.

Digitale Präzision ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Verteidigung – sie schafft Klarheit in einem Bereich, in dem Missverständnisse gravierende Konsequenzen haben können.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel „Digitale Beweise im Sexualstrafrecht“.

Sexualstrafverfahren sind anfällig für Fehlbewertungen. Ermittler, Gutachter und Zeugen handeln nicht immer objektiv. Zu den häufigsten Fehlern zählen:

  • suggestive oder voreingenommene Befragungen,
  • selektive Aktenauszüge,
  • unzureichende Dokumentation der Beweismittelkette,
  • voreilige Schlussfolgerungen oder öffentliche Vorverurteilung.

Unsere Kanzlei prüft jedes Detail kritisch und deckt einseitige Ermittlungen oder Verfahrensverstöße auf. Wenn Beweise unsachgemäß erhoben wurden, beantragen wir deren Unverwertbarkeit. Ziel ist ein faires Verfahren ohne Vorurteile und Vorfestlegungen.

Kommt es zur Anklage, entscheidet sich vieles in der Hauptverhandlung.
Hier wird das Verfahren nicht nur rechtlich, sondern psychologisch geführt: Wie Zeugen befragt, Aussagen gewürdigt und Beweise präsentiert werden, bestimmt maßgeblich das Urteil.

Unsere Kanzlei bereitet Mandanten umfassend auf diese Phase vor – juristisch, psychologisch und strategisch. Wir entwickeln einen klaren Ablaufplan für die Hauptverhandlung und stimmen jedes Vorgehen präzise mit dem Mandanten ab.

In Sexualstrafverfahren zählt jedes Wort. Zeugenvernehmungen sind der Kernpunkt – insbesondere die Befragung der vermeintlich geschädigten Person. Hier zeigt sich unsere besondere Kompetenz:
Wir führen Befragungen sachlich, ruhig und analytisch, aber mit geschultem Blick für Details, emotionale Inkonsistenzen und logische Brüche.
Gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist es entscheidend, Widersprüche aufzudecken, Erinnerungslücken sichtbar zu machen und den Kontext der Aussage zu beleuchten, ohne das Gericht oder den Zeugen zu provozieren.

Unsere Anwälte sind in Aussagepsychologie und Befragungstaktik fortgebildet und wissen, wie Suggestion, Wiederholung und nonverbale Kommunikation die Wahrnehmung beeinflussen.
Wir erkennen, wenn ein Zeuge seine Darstellung unbewusst an die Verhandlungssituation anpasst oder wenn eine Aussage Elemente enthält, die auf Fremdeinflüsse hindeuten.
Diese feinen Unterschiede können darüber entscheiden, ob eine Aussage als glaubhaft eingestuft wird oder nicht.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Verteidigung ist die digitale Auswertung von Kommunikationsdaten in der Hauptverhandlung.
Wir stellen sicher, dass Chatverläufe, Standortdaten oder Metadaten korrekt präsentiert und in den richtigen Kontext gesetzt werden.
Oft zeigt sich in der Auswertung digitaler Spuren, dass zwischen den Beteiligten nach der angeblichen Tat weiterhin Kontakt bestand – ein Umstand, der die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage erheblich beeinflussen kann.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Gerichte auf die präzise Darstellung solcher digitalen Beweise großen Wert legen, wenn sie nachvollziehbar und methodisch sauber aufbereitet sind.
Wir sorgen dafür, dass digitale Beweismittel nicht nur technisch richtig, sondern auch verständlich erklärt werden – damit das Gericht erkennt, welche Bedeutung sie wirklich haben.

Durch die Kombination aus psychologisch geschulter Befragung, methodisch fundierter Beweisanalyse und digitaler Forensik schaffen wir die Basis für eine ausgewogene, faire Beweisaufnahme.
So sichern wir, dass keine einseitige Interpretation das Verfahren prägt – und die Entscheidung am Ende auf Fakten beruht, nicht auf Vermutungen.

Nicht jedes Verfahren endet mit einem Freispruch. In manchen Fällen entscheidet sich der Beschuldigte nach sorgfältiger Beratung für ein Geständnis – etwa, weil die Beweislage eindeutig ist oder weil er Verantwortung übernehmen möchte.

Auch dann bleibt unsere Aufgabe, eine faire, menschlich vertretbare Lösung zu erreichen. Wir prüfen, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a Nr. 1 StGB möglich ist. Dabei wird versucht, die Tat durch Entschuldigung, Wiedergutmachung oder eine gütliche Einigung mit dem Opfer aufzuarbeiten.

Unsere Kanzlei nimmt in solchen Fällen Kontakt mit dem Opfer oder dessen anwaltlicher Vertretung auf und begleitet den Prozess respektvoll und rechtssicher. Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich führt zu einer Strafrahmenverschiebung und kann eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe ermöglichen.

Dieses Vorgehen erfordert Feingefühl und Erfahrung. Ziel ist, Verantwortung zu übernehmen, Reue glaubhaft zu zeigen und zugleich die persönliche Zukunft des Beschuldigten zu sichern.

Ein Verfahren wegen Vergewaltigung hat häufig unmittelbare berufliche Konsequenzen. Schon der Verdacht kann zu Freistellung, Disziplinarverfahren oder Reputationsschäden führen.

Angestellte riskieren eine Verdachtskündigung, Beamte die vorläufige Dienstenthebung oder die Entfernung aus dem Dienst. Freiberuflern wie Ärzten, Anwälten oder Steuerberatern drohen Approbations- oder Zulassungsentzug. Studierende können von Exmatrikulation oder Versagung der Approbation betroffen sein.

Unsere Kanzlei verteidigt Mandanten nicht nur strafrechtlich, sondern auch in allen berufsrechtlichen und disziplinarischen Verfahren. Wir sichern Existenzen und schützen die berufliche Zukunft.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogartikel „Berufliche Folgen eines Sexualstrafverfahrens“.

Sexualstrafverfahren wirken weit über das Gericht hinaus. Schon eine Hausdurchsuchung oder öffentliche Berichterstattung kann das soziale Umfeld erschüttern. Mandanten erleben häufig Isolation, Misstrauen und Vorverurteilung.

Wir beraten zum richtigen Umgang mit Medien, Familie, Partnern und Arbeitgebern. In sensiblen Fällen arbeiten wir mit spezialisierten Presserechtlern zusammen, um Veröffentlichungen zu verhindern oder zu korrigieren. Ziel ist, persönliche Stabilität und Reputation zu erhalten.

Ein Vorwurf der Vergewaltigung ist für jeden Betroffenen eine extreme Belastung. Viele Mandanten erleben Scham, Angst, Schlaflosigkeit oder Rückzug aus dem sozialen Umfeld. Der Druck durch Ermittlungen, Öffentlichkeit oder persönliche Beziehungen ist oft kaum zu ertragen.

Wir begleiten unsere Mandanten in dieser Situation persönlich, mit Respekt und Ruhe. Jede Verteidigung beginnt für uns mit Zuhören. Wir nehmen uns Zeit, um die Hintergründe, Ängste und Sorgen zu verstehen. Nur wer die persönliche Situation kennt, kann eine realistische und menschlich tragfähige Verteidigungsstrategie entwickeln.

Unsere Arbeit endet nicht an der juristischen Grenze. In besonders belastenden Fällen vermitteln wir den Kontakt zu erfahrenen forensischen Psychologen oder Traumatherapeuten, um eine professionelle Begleitung sicherzustellen. Strafverteidigung bedeutet für uns auch Schutz vor seelischer Überforderung.

Ebenso selbstverständlich ist absolute Diskretion. Wir behandeln jedes Mandat vertraulich und übernehmen nur Verfahren, in denen wir voll engagiert sein können.
Unsere Philosophie beruht auf Präzision, Loyalität und Wahrung der Würde unserer Mandanten.

Wir verteidigen ruhig, analytisch und respektvoll – unabhängig von öffentlichem Druck oder moralischer Bewertung.
Unser Ziel ist es, Stabilität und Vertrauen zurückzugeben – juristisch, menschlich und emotional.

Ein Verfahren wegen Vergewaltigung zählt zu den komplexesten Aufgaben der Strafverteidigung. Es berührt rechtliche, psychologische und persönliche Ebenen gleichermaßen. Eine wirksame Verteidigung erfordert Erfahrung, analytisches Denken und die Fähigkeit, mit Ruhe und Klarheit durch ein oft emotional aufgeladenes Verfahren zu führen.

Unsere Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte ist auf Sexualstrafrecht spezialisiert und verteidigt bundesweit Mandanten, denen eine Vergewaltigung nach § 177 StGB vorgeworfen wird. Als erfahrene Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in München verbinden wir jurische Präzision mit psychologischem Verständnis und moderner Beweisführung.

Wir begleiten Mandanten von der ersten Beschuldigtenvernehmung bis zur Hauptverhandlung und – falls nötig – durch die Berufungs- oder Revisionsinstanz. Dabei achten wir darauf, dass jedes Verfahren sachlich geführt und die Perspektive unseres Mandanten gehört wird.
Unser Ziel ist es, falsche Bewertungen zu verhindern, die Wahrheit sichtbar zu machen und die persönliche und berufliche Zukunft unserer Mandanten zu schützen.

Ein Vorwurf der Vergewaltigung ist eine Ausnahmesituation, die schnelles und überlegtes Handeln erfordert. Je früher eine spezialisierte Verteidigung beauftragt wird, desto größer sind die Chancen auf ein faires Verfahren und ein ausgewogenes Ergebnis.

Für eine vertrauliche Erstberatung stehen wir jederzeit zur Verfügung – diskret, persönlich und mit der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verteidigungen im Sexualstrafrecht. Kontaktieren Sie uns gerne.