Influencer im Fokus der Steuerfahndung in NRW – und bald auch in Bayern?

Die Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen (NRW) intensivieren ihre Maßnahmen gegen Finanz- und Steuerkriminalität. Dieser Beitrag beleuchtet, wie umfangreich die Ermittlungen gegen Influencer in NRW geführt werden, welche Folgen dies für andere Bundesländer – insbesondere Bayern – haben könnte und was Influencer jetzt beachten müssen, um sich vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Steuerfahndung in NRW: Was ist der aktuelle Stand?

Seit Anfang 2025 ist in Düsseldorf das neu gegründete Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LFB NRW) aktiv. Dieses führt aktuell rund 200 Ermittlungsverfahren gegen in NRW ansässige Influencer wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung. Laut der Behördenleiterin stehen vor allem die auf sozialen Netzwerken aktiven „großen Fische“ im Fokus der Ermittlungen.

Dafür wurde eigens ein spezialisiertes Ermittlungsteam – das sogenannte „Influencer-Team“ – ins Leben gerufen. Nach Angaben der Finanzermittler beläuft sich das vermutete Schadenspotenzial auf etwa 300 Millionen Euro für den Fiskus in NRW.

Darüber hinaus deuten die aktuellen Ermittlungen darauf hin, dass auch Influencer in anderen Bundesländern betroffen sein könnten. Die Behörden werten derzeit ein umfangreiches Datenpaket mit rund 6.000 Datensätzen verschiedener Social-Media-Plattformen aus. Es ist zu erwarten, dass auf dieser Grundlage weitere Verfahren, auch außerhalb von NRW, eröffnet werden.

Die Entwicklung in NRW zeigt einen deutlichen Wandel in der Strafverfolgung: Kompetenzen werden zentral gebündelt und mit Fachkräften wie IT-Forensikern und modernster Technik ausgestattet. Diese Strategie kommt nicht nur bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität zum Einsatz, sondern auch beim Vorgehen gegen Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen (z.B. ZKG der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg) sowie bei Umweltkriminalität (z.B. ZeUK in Dortmund).

Wird es bald Ermittlungsverfahren auch in Bayern geben?

Das LFB NRW hat bereits angedeutet, dass Hinweise auf Steuerhinterziehung auch für andere betroffene Bundesländern vorliegen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass entsprechende Staatsanwaltschaften informiert werden und eigene Verfahren einleiten.

Bisher wurde die strafrechtliche Verfolgung von Influencern in Bayern, wie zuletzt vom Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) scharf kritisiert, eher zurückhaltend betrieben. Der ORH bemängelte erhebliche Defizite bei der Ermittlung und Durchsetzung von Steuerpflichten professioneller Influencer und Content Creator, da diese ihren steuerlichen Pflichten häufig nicht ordnungsgemäß nachkämen.

Die Ereignisse in NRW dürften jedoch eine Trendumkehr und verstärkte Ermittlungsbestrebungen auch in Bayern einleiten.

Was sollten Influencer jetzt beachten?

Die laufenden Ermittlungen gegen Influencer in NRW und voraussichtlich bald in anderen Bundesländern zeigen: Die ordnungsgemäße Einhaltung steuerlicher Pflichten ist unerlässlich. Influencer müssen sich mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer auseinandersetzen und diese korrekt erklären und abführen.

Eine Verletzung dieser Pflichten kann eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) nach sich ziehen.

Wichtig: Influencer können durch frühzeitiges Handeln und Kooperation erhebliche Nachteile vermeiden. Die Selbstanzeige nach § 371 AO bietet die Möglichkeit, straffrei zu bleiben, wenn falsche oder unvollständige Angaben korrigiert und die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden – vorausgesetzt, die Tat wurde zum Zeitpunkt der Berichtigung noch nicht vollständig aufgedeckt.

Gerade für Influencer mit Sitz in Bayern oder anderen Bundesländern ist es sinnvoll, prüfen zu lassen, ob eine Selbstanzeige noch möglich und erfolgversprechend ist. Aber auch wenn die Tat bereits entdeckt wurde, sollten Betroffene unbedingt einen auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt einschalten, um den Schaden – insbesondere den Reputationsverlust gegenüber Geschäftspartnern durch eingeleitete Ermittlungsmaßnahmen (wie z.B. Auskunftsersuchen) – so gering wie möglich zu halten.

An wen können sich betroffene Influencer wenden?

Die auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Verteidigung von Influencern. Unsere Experten haben zuletzt zur Problematik des Finanzinfluencings im Kapitalmarkt (Stichwort: Aktienboom in der jungen Bevölkerung und die Strafbarkeitsrisiken beteiligter Influencer) wissenschaftlich publiziert.

Wir wissen, wie mit Ermittlungs- und Finanzbehörden umzugehen ist und unterstützen Sie dabei, eine optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden – sei es durch eine wirksame Selbstanzeige oder durch diskrete Verteidigung im Steuerstrafverfahren.

Haben Sie Beratungsbedarf? Dann kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie jetzt unkompliziert einen Termin in den Kanzleiräumen in München oder einen Online-Termin. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung.