Strafbefehl
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt oder beim zuständigen Gericht Anklage erhebt.
Bei Erhalt eines Strafbefehls vom Amtsgericht ist Eile geboten. Das Strafbefehlsverfahren ermöglicht eine einseitige Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung und Urteil. Wird binnen zwei Wochen nicht Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich.
Gegen den Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden, wodurch erreicht wird, dass eine Hauptverhandlung stattfindet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Einspruch begrenzt auf die Rechtsfolgen eingelegt wird. Ist der Vorwurf zutreffend und das Strafmaß der Tat angemessen, so kann hier beispielsweise die Höhe der Tagessätze herabgesetzt werden. Eine mündliche Hauptverhandlung ist in diesen Fällen nicht notwendig.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Entscheidung des Amtsgerichts, die ohne Hauptverhandlung im schriftlichen Verfahren ergeht. Dabei soll das Verfahren beschleunigt abgeschlossen werden, ohne dass eine mündliche Beweisaufnahme stattfindet. Der Strafbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen und steht bei Rechtskraft einem vollwertigen strafgerichtlichen Urteil gleich – mit allen materiellen Folgen.
Ein Strafbefehl wird regelmäßig dann beantragt, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt, dass:
- der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist,
- eine Beweisaufnahme entbehrlich erscheint und
- keine schwierigen Rechts- oder Beweisfragen zu erwarten sind.
Solche Verfahren betreffen typischerweise Verkehrsdelikte, Beleidigungen, Körperverletzungen, Diebstähle, Betrugsvorwürfe mit geringem Schaden oder Wirtschaftsdelikte im unteren Bereich. Ziel ist eine schnelle Erledigung ohne gerichtliche Hauptverhandlung.
Das Gericht prüft den Antrag der Staatsanwaltschaft nicht lediglich formal, sondern entscheidet eigenständig über den Erlass des Strafbefehls, die festzusetzende Strafe und die rechtliche Bewertung des Tatvorwurfs.
Eine persönliche Anhörung der betroffenen Person (Angeklagte/Angeklagter) findet in diesem Stadium nicht statt. Das bedeutet: Der Strafbefehl kann Betroffene völlig überraschend erreichen.
Im Strafbefehlsverfahren können verschiedene Rechtsfolgen festgesetzt werden, u. a.:
- Geldstrafe
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Maßregeln nach StGB
- Verwarnung mit Strafvorbehalt
Eine Freiheitsstrafe ist im Strafbefehlsverfahren zwar möglich, jedoch nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und nur bis zu einem Jahr, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Einspruch ist das zentrale Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl. Wird fristgerecht Einspruch eingelegt entfaltet der Strafbefehl keine Rechtskraft und das Verfahren wird in der Regel in eine öffentliche Hauptverhandlung überführt.
In dieser Verhandlung kann der gesamte Tatvorwurf erneut verhandelt werden – einschließlich Beweisaufnahme.
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und ist regelmäßig nicht mehr angreifbar. In Ausnahmefällen kommt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht – etwa bei unverschuldeter Fristversäumnis.
Ja, der Einspruch kann auf die Rechtsfolgen beschränkt werden. In diesem Fall wird nur noch über das Strafmaß entschieden, ohne dass der Tatvorwurf erneut geprüft wird.
Das Strafbefehlsverfahren ist in der StPO geregelt. Dort finden sich die Voraussetzungen für den Erlass, die Form des Einspruchs und der weitere Ablauf des Verfahrens.
Staatsanwaltschaft stellt den Antrag und formuliert den Tatvorwurf.
Richter erlässt oder verweigert den Strafbefehl und setzt ggf. die Strafe fest. Bei Einspruch führt der Richter die Hauptverhandlung und trifft die abschließende Entscheidung.
In der Praxis wird der Strafbefehl häufig als Druckmittel eingesetzt, um eine Verurteilung ohne umfangreiche Beweisaufnahme zu erzielen – insbesondere bei Delikten geringer und mittlerer Schwere
Ein Strafbefehl kann erhebliche Folgen haben – nicht nur finanziell, sondern auch beruflich und persönlich. Dazu zählen insbesondere:
- Strafregistereinträge
- Probleme in Führungszeugnis & Behördenverfahren
- Berufliche Konsequenzen im Beamten-, Medizin-, Lehrer- oder Wirtschaftsbereich
- Fahrerlaubnisrechtliche Folgen
- Auswirkungen in ausländerrechtlichen oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren