Revision
Bei erfolgreicher Revision wird das ursprüngliche Urteil aufgehoben.
Im Gegensatz zum Rechtsmittel der Berufung, bei der es sich um eine neue Tatsacheninstanz handelt, in der bspw. erneut Zeugen vernommen werden oder Gutachten beantragt werden können, wird bei einer Revision durch ein Gericht höherer Instanz nur noch geprüft, ob das Urteil materiell-rechtlich richtig ist und ob das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist.
Das Revisionsverfahren ist ein sehr komplexes Verfahren und erfodert tiefgehende Kenntnisse der Materie sowie der Rechtsprechung. So führt nicht jeder Verfahrensfehler automatisch zu einer erfolgreichen Revision. Vielmehr muss das erstinstanzliche Urteil auch auf diesem Verfahrensfehler beruhen. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall höchst umstritten.
Hat die Revision Erfolg, so wird das ursprüngliche Urteil aufgehoben. Sodann wird das Verfahren üblicherweise an das Tatgericht zurückverwiesen. In Fällen, in denen keine erneute tatsächliche Erörterung für das Urteil notwendig ist, kann das Revisionsgericht den Fall jedoch „durchentscheiden“. Das Revisionsgericht darf dann nur auf Freispruch, Einstellung oder eine absolut bestimmte Strafe (z.B. lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord) erkennen.
Die Revision ist im Normalfall die letzte Möglichkeit ein Urteil anzugreifen bzw. anzufechten. Danach kommt nur noch die Wiederaufnahme (Link auf Wiederaufnahme) des Strafverfahrens in Betracht, was jedoch in der Praxis selten Erfolg hat.
Die Kanzlei Burgert Rechtsanwälte aus München führt bundesweit Revisionsverfahren und kämpft auch in letzter Instanz für Ihr Recht.