Rechtsmittel

Die Hauptverhandlung endet entweder mit einer Einstellung oder einem Urteil. Gegen Urteile gibt es das Rechtsmittel der Berufung und Revision. Das erstinstanzliche Urteil ist somit nicht „endgültig“. Wird ein Rechtsmittel eingelegt, so wird die Rechtskraft des Urteils gehemmt.

Die Berufung ist eine neue Tatsacheninstanz – es können neue Zeugen gehört werden und neue Beweismittel vorgebracht werden. In der Revision wird lediglich geprüft, ob das Urteil materiell-rechtlich korrekt ist und das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist. 

Unter Umständen macht die Einlegung eines Rechtsmittels durchaus Sinn und man sollte es nicht unversucht lassen, im Rahmen einer Berufung oder Revision ein besseres Urteil zu erzielen. 

Vor Einlegung eines Rechtsmittels prüfen wir zunächst die Erfolgsaussichten der Rechtsmittel. Im Anschluss daran werden Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten  dargelegt und sodann eine Verteidigungsstrategie für das Rechtsmittelverfahren entwickelt.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Rechtsmittel

Ein Rechtsmittel ist ein gesetzlich vorgesehenes Mittel, um eine gerichtliche Entscheidung überprüfen zu lassen. Ziel ist die Kontrolle des Urteils oder Beschlusses durch ein übergeordnetes Gericht. Im Strafrecht kommen insbesondere Berufung, Revision und Beschwerde in Betracht, die jeweils unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe haben.

Gegen Urteile können im Strafrecht grundsätzlich die Berufung oder die Revision eingelegt werden. Welches Rechtsmittel statthaft ist, hängt von der Instanz und der Art der Entscheidung des Gerichts ab. Die StPO regelt die Statthaftigkeit sowie den jeweiligen Prüfungsrahmen.

Wird ein Rechtsmittel eingelegt, tritt keine Rechtskraft ein. Die Entscheidung des Gerichts wird überprüft, sodass das Urteil noch nicht endgültig wirksam wird. Das bedeutet am Beispiel des Urteils: Das Urteil wird noch nicht endgültig wirksam, sondern durch die höhere Instanz überprüft. Erst nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens kann ein Urteil rechtskräftig werden, sofern das Rechtsmittel nicht Erfolg hat.

Die Berufung eröffnet eine neue Tatsacheninstanz, in der erneut Beweise erhoben werden können. Teilweise kann es aber auch taktisch sinnvoll sein, die Berufung auf das Strafmaß zu beschränken.

Die Revision prüft dagegen ausschließlich Rechtsfehler des Urteils nach Maßgabe der StPO. Das Revisionsgericht überprüft, ob das Urteil auf einem Verstoß gegen materielles Strafrecht oder Verfahrensrecht beruht. Eine erneute Tatsachenwürdigung findet hier nicht statt.

Eine Berufung ist sinnvoll, wenn Zweifel an der Tatsachenwürdigung bestehen oder neue Beweismittel berücksichtigt werden sollen. Das übergeordnete Gericht entscheidet dann erneut über die Sache. In der Berufungsinstanz kann eine erneute vollständige Prüfung der Sache erfolgen, was die Erfolgsaussichten erheblich beeinflussen kann.

Eine Revision ist angezeigt, wenn das Urteil auf einem Verstoß gegen materielles Recht oder Verfahrensrecht beruht. Maßgeblich sind hierbei die Vorschriften der StPO und die Rechtsprechung der Revisionsgerichte. In Betracht kommende Fehler sind hierbei: Verstöße, die eine Verwertung von Beweismitteln verbieten, Verstöße hinsichtlich der Auslegung von Straftatbeständen, Fehler in der Urteilsbegründung oder andere Verfahrensverstöße (wie z.B. die Befangenheit des erkennenden Gerichts).

Für jedes Rechtsmittel gilt eine gesetzliche Frist, innerhalb derer es eingelegt werden muss. Wird diese Frist versäumt, wird das Urteil rechtskräftig und weitere Entscheidungen sind regelmäßig ausgeschlossen.

Ein erfahrener Anwalt prüft zunächst die Erfolgsaussichten des jeweiligen Rechtsmittels und berät, ob Berufung oder Revision sinnvoll ist. Anschließend wird eine fallbezogene Strategie entwickelt, die oft sowohl prozessuale als auch materiell-rechtliche Überlegungen einbezieht. In Revisionsverfahren ist zudem eine spezialisierte juristische Argumentation erforderlich.

Das Gericht prüft je nach Art des Rechtsmittels, ob das Urteil in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Bestand hat. Bei der Revision steht die rechtliche Überprüfung der Entscheidung im Vordergrund.

Die Beschwerde richtet sich gegen einzelne gerichtliche Maßnahmen oder Beschlüsse, nicht gegen Urteile. Sie betrifft verfahrensrechtliche Fragen, wie z.B. Durchsuchungsanordnungen, Haftentscheidungen, Beweisverwertungsfragen oder Anfechtung von Kostenbeschlüssen und ist ein eigenständiges Rechtsmittel.