Nebenklage

Grundsätzlich wird in einem Strafverfahren die Anklage durch die Staatsanwaltschaft vertreten. Die Rolle des Anklagevertreters hat nichts unmittelbar mit dem Opfer zu tun. Aussagen des Opfers sind lediglich Beweismittel, wie andere Zeugenaussagen auch.

Der Gesetzgeber hat jedoch erkannt, dass bei einigen Delikten das Opfer ein persönliches Interesse an dem Ausgang des Strafverfahrens hat und durch die Schaffung der Nebenklage ermöglicht, dass sich das Opfer, vertreten durch einen Rechtsanwalt, aktiv am Strafverfahren beteiligen kann.

Die Nebenklage ist beispielsweise bei Delikten wie Sexualdelikten wie sexuelle NötigungVergewaltigung  oder auch Körperverletzung vorgesehen. Dem Nebenkläger stehen dieselben Verfahrensrechte wie der Staatsanwaltschaft zu. So hat der Nebenkläger ein eigenes Fragerecht, er kann Beweisanträge stellen, aber bspw. auch Richter und Sachverständige ablehnen. Auch die Angehörigen eines getöteten Opfers sind zur Nebenklage berechtigt.

Weitere Möglichkeit des Opferschutzes ist das Adhäsionsverfahren. In diesem Verfahren kann das Opfer einen Schmerzensgeldanspruch, der eigentlich zivilrechtlicher Natur ist, ausnahmsweise vor einem Strafgericht geltend machen. Das Strafgericht bestimmt sodann die Höhe des Schmerzensgelds. Hierdurch wird ein gesonderter Zivilprozess vermieden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte vertreten in ausgewählten Fällen die Nebenklage und unterstützen in allen strafrechtlichen Rechtsgebieten auch bei der Erstattung von Strafanträgen und Strafanzeigen.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Nebenklage

Die Nebenklage ermöglicht es dem Opfer bestimmter Straftaten, sich als Nebenkläger aktiv an einem Strafverfahren zu beteiligen. Damit erhält das Opfer eigene Verfahrensrechte neben der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Klage.

Nebenkläger können insbesondere Opfer bestimmter Delikte sowie in bestimmten Fällen auch Angehörige eines getöteten Opfers sein. Die Berechtigung richtet sich nach den Regelungen der StPO und des Strafgesetzbuchs.

Die Staatsanwaltschaft bleibt auch bei einer Nebenklage Anklagebehörde und vertritt das öffentliche Interesse. Die Beteiligung des Nebenklägers ergänzt das Verfahren, ersetzt jedoch nicht die Aufgaben der Staatsanwaltschaft.

Dem Nebenkläger stehen umfangreiche Rechte zu. Dazu zählen unter anderem das Fragerecht gegenüber Zeugen, das Stellen von Beweisanträgen sowie weitere Mitwirkungsrechte nach der StPO.

Die Nebenklage wird in der Praxis regelmäßig durch einen Rechtsanwalt geführt. Dieser nimmt die Rechte des Nebenklägers wahr und sorgt dafür, dass die Beteiligung am Strafverfahren rechtlich korrekt erfolgt.

Eine Nebenklage ist insbesondere bei bestimmten schweren Straftaten zulässig. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind in der StPO in mehreren Absätzen geregelt und hängen vom jeweiligen Tatvorwurf ab.

Das Gericht entscheidet über die Zulassung der Nebenklage und stellt sicher, dass die Rechte aller Verfahrensbeteiligten gewahrt bleiben. Es berücksichtigt die Anträge des Nebenklägers bei der Entscheidungsfindung.

Aussagen von Zeugen sind zentrale Beweismittel im Strafverfahren. Der Nebenkläger kann über seinen Rechtsanwalt Einfluss auf die Beweisaufnahme nehmen und gezielte Fragen stellen.

Die Nebenklage betrifft die aktive Beteiligung am Strafverfahren, während im Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld vor dem Strafgericht geltend gemacht werden können. Beide Instrumente dienen dem Opferschutz innerhalb der Justiz.

Die Nebenklage stärkt die Stellung des Opfers im Strafverfahren, indem sie eigene Mitwirkungsrechte eröffnet und die Durchsetzung berechtigter Interessen unterstützt. Dies kann für die Wahrnehmung von Recht und Gerechtigkeit von großer Bedeutung sein.