Compliance
Unter dem Begriff „Compliance“ versteht man die rechtlich ordnungsgemäße systematische Organisation eines Unternehmens mit dem Ziel eine strafrechtliche Haftung des Unternehmens und seiner Organe zu vermeiden. Häufig werden Compliance-Beauftragte intern oder extern tätig, um das rechtmäßige und ethisch korrekte Verhalten eines Unternehmens zu bewerten und zu verbessern. Die Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte mit Sitz in München berät in diesem Bereich bundesweit als externer Dienstleister und erarbeitet mit Ihnen sinnvolle Maßnahmen für die Einführung eines lückenlosen Compliance-Management-Systems (CMS) (https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/compliance/).
Im nachfolgenden geben wir erste Einblicke in mögliche Maßnahmen und Grenze, die bei unserer Beratung relevant werden können.
Ziele
Die Einführung eines Unternehmensstrafrecht, wie von der Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag geplant, veranschaulicht das wachsende Bedürfnis nach einer Zuschreibung kollektiver Verantwortlichkeit. Nicht nur auf staatlicher Ebene besteht ein Interesse an der Verfolgung. Auch Unternehmen wollen Fehlverhalten sanktionieren, um so Verstöße zu verhindern. Die Rechtskonformität, Risikominimierung, die Förderung einer Unternehmenskultur durch ethisches Verhalten sowie die Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit in Betriebsabläufen sind Ziele von Compliance. Mit dem richtigen Compliance-Management können Unternehmen Haftungsrisiken minimieren und langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Maßnahmen
Im Rahmen unserer Beratung bieten wir als Kanzlei verschiedene Maßnahmen an, wobei zwischen präventiven und repressiven Maßnahmen unterschieden werden muss. Präventive Maßnahmen sollen bereits im Vorfeld unternehmensseitig Verstöße gegen strafrechtliche Vorgaben vermeiden, während repressive Maßnahmen aufklären und entsprechende Sanktionen ermöglichen sollen. Die dabei notwendigen Compliance-Maßnahmen unterscheiden sich in Art und Umfang von der jeweiligen Branche, der Unternehmensgröße und dem Risikopotenzial.
Präventive Maßnahmen:
Durch die Einführung eines CMS soll die Entwicklung, Implementierung und Überwachung von Richtlinien und Verfahren im Unternehmen sichergestellt werden.
Folgende Maßnahmen werden von unserer Kanzlei in diesem Zuge ergriffen:
- Identifizierung und Bewertung von Compliance-Risiken
- Durchführung von Risiko-Workshops und Vermittlung von spezifischem Wissen
- Entwürfe bzw. Aktualisierung von Ethik- und Verhaltenskodizes („Code of Conduct“) entsprechend gesetzlicher Anforderungen und Sicherung der Effektivität durch klare und verständliche Formulierung
- Durchführung von Schulungen und klare Kommunikation von Compliance-Anforderungen gegenüber Mitarbeitern
- Einrichtung eines effektiven und vertrauenswürdigen Whistleblowing-Systems entsprechend gesetzlicher Vorgaben, damit Mitarbeiter Verstöße anonym melden können
- Dokumentation und Überwachung der Einhaltung von Richtlinien und regelmäßige Evaluierung der Maßnahmen
Repressive Maßnahmen
Bei der sog. Internal Investigation handelt es sich um eine anlassbezogene und nicht durch Regelprüfungen abgedeckte Sachverhaltsaufklärung, um strafrechtlich relevantes Verhalten im Unternehmenskontext zu ermitteln und zu bewerten.
Daran schließen sich folgende Maßnahmen an:
- Interne Durchsuchungen z.B. durch Interviews bzw. informelle Gespräche mit Mitarbeitern, Sichtung von Dokumenten, Analyse von Transaktionen
- Bewertung von Verstößen im Hinblick auf einen drohenden Reputationsverlust
- Evaluierung möglicher Reaktionen auf Verstöße
- Rechtliche Beratung zu Haftungsfragen
Grenzen
Ein bereits errichtetes Compliance-Management unterliegt hinsichtlich der Effektivität und Ausführung häufig Grenzen. Diese können sowohl auf internen als auch auf externen Faktoren beruhen.
- Komplexität der Vorschriften: Die zunehmende Regulierung erfordert eine stetige Überwachung und Evaluierung. Wir informieren auf unserem Blog (https://kanzlei-burgert.de/blog/) regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen, die Compliance-Maßnahmen notwendig machen. Unsere Beratung beruht auf dem aktuellen Stand des geltenden Rechts und berücksichtigt zukünftige Regulierungen.
- Globalisierung: Multinationale Unternehmen sehen sich mit unterschiedlichen rechtlichen und ethischen Standards konfrontiert. Dies erfordert eine flexible und angepasste Herangehensweise, bei der wir gerne auf unser Netzwerk zurückgreifen.
- Ressourcenbeschränkungen: Kleine und mittelständische Unternehmen und KMU haben häufig einen Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen, um ein Compliance-Programm aufzubauen und zu pflegen. Auch hier beraten wir gerne.
- Menschliches Verhalten: Nicht zuletzt hängt der Erfolg des Compliance-Managements von dem Verhalten der Mitarbeiter ab. Durch unsere Schulungen und klare Kommunikation ermöglichen wir die Reduzierung von individuellen Fehltritten und mangelnden Kenntnissen der Compliance-Richtlinien.
Die Strafrechtskanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte berät bundesweit und unterstützt Sie professionell bei Ihrem Vorhaben, so dass Ihr Unternehmen gesetzliche Compliance-Anforderungen erfüllt.