
Am 19. Juli 2022 veröffentlichte das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionenrechts. Im Fokus stehen vor allem eine radikale Kürzung der Ersatzfreiheitsstrafe sowie Strafschärfungen. Die Ersatzfreiheitsstrafe, § 43 StGB Gemäß § 43 StGB tritt an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe. Einem Tag Freiheitsstrafe entspricht einem Tagessatz und das Mindestmaß für… Weiter »