Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs beschäftigte sich durch Beschluss vom 04.05.2022 (1 StR 3/21) mit dem Phänomen des sog. AGG-Hopping, also mit der Versendung von Scheinbewerbungen auf Stellenangebote, die allein darauf abzielen, Entschädigungen wegen Diskriminierungen nach dem AGG geltend zu machen. Hierzu stellte der BGH klar, dass das bloße Abstellen auf das Versenden außergerichtlicher Forderungsschreiben… Weiter »