Rechtsanwalt Markus Otto
Rechtsanwalt Markus Otto absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Zuvor lebte er – nach Abitur und Zivildienst – drei Jahre in London, wo er seinen Lebensunterhalt als professioneller Pokerspieler bestritt.
Bereits im Studium legte Rechtsanwalt Otto seinen Schwerpunkt auf das Strafrecht und die Strafverteidigung.
Als Rechtsreferendar des Oberlandesgerichts München durchlief Rechtsanwalt Otto Ausbildungsstationen am Landgericht München II, bei der Staatsanwaltschaft München II, dem Verwaltungsgericht München sowie dem Landratsamt Freising. Seine Anwalts- und Wahlstation absolvierte Herr Otto bei der Kanzlei Burgert Rechtsanwälte.
Im Januar 2022 begann Rechtsanwalt Otto seine Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt und Strafverteidiger in der Kanzlei Burgert Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Otto hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt - neben dem Allgemeinen Strafrecht - im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht.
Rechtsanwalt Otto arbeitet berufsbegleitend an einer Dissertation zu einem kapitalmarktstrafrechtlichen Thema.
Rechtsanwalt Markus Otto ist Mitglied in folgenden Organisationen: