Sexualstrafrecht - Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München
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Sexualstrafrecht

Entschieden · Spezialisiert · Diskret · Bundesweit

Dr. Vincent Burgert
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Eva Maria Krötz
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Sofortschutz & Kommunikation.
Sicherung des Schweigerechts, Priorisierung der Risiken, Übernahme der Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, Fristen wahren
Aussageanalyse & Psychologie.
Konstanzprüfung, Widersprüche, Suggestion – strukturiert auswerten.
Nebenfolgen im Blick.
Berufsrechtliche Konsequenzen, Disziplinar- und Approbationsverfahren, mediale und reputationsbezogene Risiken
Fachanwälte für Strafrecht.
Erfahren, diskret, spezialisiert, bundesweit – Verteidigung in Sexualstrafverfahren.

Strategische Verteidigung
bei Vorwurf
wegen …

Vergewaltigung
Vergewaltigung (§ 177 StGB)
Ein Vorwurf der Vergewaltigung ist existenzbedrohend – beruflich, privat und gesellschaftlich.
Die Verteidigung erfordert höchste Präzision: Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, psychologische Begutachtungen und digitale Spuren müssen lückenlos geprüft werden.
Wir kennen die juristischen Feinheiten und Rechtsprechung, analysieren die Aussagen der Zeugen auf Konstanz, Widersprüche und aussagepsychologische Auffälligkeiten – mit Erfahrung, Diskretion und strategischer Weitsicht.
Ein existenzbedrohender Vorwurf. Wir analysieren Aussagen, Gutachten und digitale Spuren – mit Erfahrung und strategischer Weitsicht.
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Kinderpornographie
Kinderpornographie (§ 184b StGB)
Bereits der Besitz einzelner Dateien kann ein Ermittlungsverfahren auslösen – oft mit gravierenden Folgen.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren und kennt die Argumentationslinien der Gerichte.
Wir prüfen IT-Gutachten technisch fundiert, erkennen Fehlerquellen und wissen, worauf Richter und Staatsanwälte achten.
Ziel ist eine diskrete, sachlich überzeugende Verteidigung – mit klarem Fokus auf Ergebnis und Reputation.
Ermittlungen erfordern technische Präzision. Wir finden Fehler in IT-Gutachten und kennen die richterliche Praxis – diskret und fundiert.
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Jugendpornographie
Jugendpornographie (§ 184c StGB)
Diese Verfahren entstehen häufig aus privaten Chats, Beziehungsnachrichten oder geteilten Bildern – oft ohne kriminelle Absicht.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung solcher Fälle und kennen die typische Bewertungspraxis der Ermittlungsbehörden.
Unsere Stärke liegt in der präzisen Analyse digitaler Spuren und IT-Gutachten, um Missverständnisse und Überbewertungen aufzudecken.
Ziel ist eine schnelle, diskrete Verfahrensbeendigung – ohne öffentliche oder berufliche Folgen.
Oft Folge privater Chats oder Missverständnisse. Wir prüfen digitale Spuren sorgfältig – für eine schnelle, diskrete Lösung.
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Sexueller Übergriff
Sexueller Übergriff (§ 177 StGB)
Ein Vorwurf des sexuellen Übergriffs kann massive private und berufliche Auswirkungen haben.
Die Verteidigung verlangt eine strukturierte Vorgehensweise: Aussagekonstellationen, Wahrnehmungssituationen und psychologische Begutachtungen müssen präzise bewertet werden.
Wir prüfen alle Beweise kritisch und entwickeln eine klare, diskrete und erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie.
Ein Vorwurf kann alles verändern. Wir prüfen Aussagen, Wahrnehmung und Gutachten präzise – mit Erfahrung und Diskretion.
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Sexueller Missbrauch von Kindern
Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. StGB)
Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gehören zu den sensibelsten und komplexesten Verfahren im Strafrecht.
Sie erfordern Erfahrung im Umgang mit kindlichen Zeugen, aussagepsychologischen Gutachten und Aussageanalysen.
Wir kennen die Beweisstrukturen, die Rechtsprechung und typische Fehlerquellen in Ermittlungs- und Befragungssituationen.
Unsere Verteidigung kombiniert fachliche Präzision mit Diskretion und dem klaren Ziel: eine sachliche und erfolgsversprechende Strategie.
Besonders sensible Verfahren. Wir analysieren Aussagen und Gutachten mit Erfahrung und Diskretion – für eine faire Beurteilung.
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Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Diese Verfahren drehen sich oft um Nuancen: War eine Berührung tatsächlich „sexuell bestimmt“ – oder Ausdruck von Missverständnis, Nähe oder Alltagssituation?
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Bewertung solcher Grenzfälle und kennen die aktuelle Rechtsprechung zu § 184i StGB.
Unsere Verteidigung setzt auf präzise Analyse von Wahrnehmung, Kontext und Intention – juristisch fundiert, diskret und überzeugend.
Oft entscheiden juristische Feinheiten wie die „sexuell bestimmte Weise“. Wir prüfen Kontext und Wahrnehmung präzise und diskret.
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Sonstige Sexualdelikte
Sonstige Sexualdelikte (§§ 183 ff., 201a StGB u.a.)
Auch außerhalb der klassischen Sexualstraftatbestände drohen schwerwiegende Konsequenzen – etwa bei exhibitionistischen Handlungen, unerlaubten Aufnahmen oder dem Versenden intimer Inhalte.
Wir verfügen über breite Erfahrung in der Verteidigung solcher Verfahren und kennen die rechtlichen Feinheiten, um eine erfolgreiche Verteidigung zu garantieren.
Unser Ansatz: frühzeitige Aufklärung, präzise Beweisbewertung und diskrete Kommunikation mit Ermittlungsbehörden – um unnötige Eskalationen zu vermeiden.
Wir verteidigen auch in Fällen von exhibitionistischen Handlungen, unerwünschten Intimaufnahmen, etc. – sachlich, erfahren und diskret.
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In 3 Schritten
zur starken Verteidigung_

1) Erstberatung & Sofortschutz
Wir sichern Ihr Schweigerecht, priorisieren Risiken und übernehmen sofort die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
So gewinnen Sie Zeit, Ruhe und Kontrolle über das Verfahren.

2) Akteneinsicht & Beweisanalyse
Wir prüfen die Ermittlungsakte, analysieren Beweise, Zeitlinien und Aussagen auf Konstanz und Widersprüche.
So entsteht ein klares Bild der Vorwürfe – die Grundlage jeder Verteidigung.

3) Strategische Verteidigung & Nebenfolgen im Blick
Gemeinsam entscheiden wir über Einlassung oder Schweigen, prüfen Einstellungsoptionen und berücksichtigen berufliche, disziplinarische und reputationsbezogene Folgen.
Unser Ziel: die bestmögliche Lösung – juristisch, strategisch und persönlich.

Vertrauliche Ersteinschätzung sichern

Wenn der Vorwurf im Raum steht –
was jetzt zählt_

Wir verteidigen Mandanten in sensiblen Sexualstrafverfahren – individuell, diskret und mit strategischer Weitsicht.
Jeder Fall erfordert eine präzise Analyse von Vorwurf, Beweislage und möglichen Folgen.
Frühes, planvolles Handeln ist entscheidend, um das Verfahren zu steuern und Reputation sowie Zukunft zu schützen.

  • Aussage-gegen-Aussage: Wir verfügen über fundierte Kenntnisse in der Aussagepsychologie und analysieren Konstanz, Widersprüche, Wahrnehmungsfehler und mögliche Suggestionen – strukturiert, methodisch und mit Erfahrung aus zahlreichen Verfahren. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Berufliche Folgen.
    Wir berücksichtigen disziplinarische, arbeitsrechtliche und reputationsbezogene Risiken – frühzeitig und strategisch. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte.
    In diesem sensiblen Bereich erkennen wir dank unserer Erfahrung und stetiger Fortbildungen Fehlerquellen in IT-Gutachten und führen die Verteidigung mit technischer Präzision und fachlicher Sorgfalt.
    Unser Ziel: eine faire, diskrete und sachlich fundierte Verteidigung – mit Respekt vor dem Mandanten und Fokus auf bestmögliche Ergebnisse. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Digitale Beweise und Datenanalyse
    Wir prüfen Chatverläufe, Bilder und Metadaten auf Authentizität, Kontext und Vollständigkeit.
    Technische Unschärfen und fehlerhafte Auswertungen erkennen wir frühzeitig – für eine sachlich korrekte Beweisbewertung. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Abgrenzung von Tatbeständen
    Wir analysieren, ob der Vorwurf die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt, und prüfen die Abgrenzung zwischen Belästigung und Übergriff – juristisch fundiert und mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung.


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Strategisch handeln –
von Beginn an_

In den ersten Stunden und Tagen nach einem Vorwurf werden entscheidende Weichen gestellt.
Unüberlegte Reaktionen, Gespräche oder gelöschte Daten können die Verteidigung nachhaltig erschweren.
Wer von Beginn an strategisch handelt, wahrt nicht nur seine rechtliche Position, sondern schützt auch seine Reputation und berufliche Integrität.

Sofortmaßnahmen (0–24 h)

  • Schweigen ist Gold.
    Keine Aussage ohne anwaltliche Rücksprache – weder gegenüber Polizei noch Dritten.
  • Keine Kontaktaufnahme.
    Kein direkter oder indirekter Kontakt zur anzeigenden Person oder zu Zeugen.
  • Beweise sichern.
    Speichern Sie Nachrichten, Fotos, Standort- und App-Daten; nichts löschen oder verändern.
  • Fristen und Post.
    Reichen Sie Vorladungen oder Schreiben der Polizei umgehend weiter – wir übernehmen die Kommunikation.
  • Keine Stellungnahmen im Beruf oder Umfeld
    Erklärungen gegenüber Arbeitgebern oder Institutionen nur nach Abstimmung – wir planen jedes Vorgehen strategisch.

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FAQ
häufige Fragen zum Vorwurf_

Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten oder Angaben zur Sache zu machen.
Vor jeder Einlassung sollte Einsicht in die Ermittlungsakte erfolgen – nur so lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, um Fehler in dieser frühen Phase zu vermeiden.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Idealerweise sofort – also bereits bei der ersten Mitteilung, dass gegen Sie ermittelt wird oder eine Vorladung vorliegt.
Frühe anwaltliche Begleitung schützt vor unbedachten Aussagen und verhindert, dass wichtige Fristen oder Beweismöglichkeiten verloren gehen.

Was passiert nach einer Anzeige wegen eines Sexualdelikts?

Nach einer Anzeige leitet die Staatsanwaltschaft in der Regel ein Ermittlungsverfahren ein.
Wir beantragen Akteneinsicht, bewerten die Beweislage und entscheiden, ob eine Einlassung oder strategisches Schweigen sinnvoll ist.
Ziel ist es, das Verfahren – wenn möglich – bereits in dieser Phase zur Einstellung zu bringen.

Welche Rolle spielt Aussagepsychologie in der Verteidigung?

In Sexualstrafverfahren, insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, ist die Aussagepsychologie oft entscheidend.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Analyse von Zeugenaussagen und Aussagekonstanz – auch in Zusammenarbeit mit aussagepsychologischen Sachverständigen.
Wir erkennen typische Fehlerquellen, suggestive Fragestellungen oder unbewusste Verzerrungen und nutzen diese Erkenntnisse gezielt für die Verteidigung.
Unsere besondere Erfahrung in diesem Bereich erlaubt es uns, die Glaubhaftigkeit einer Aussage fundiert zu hinterfragen und die Beweisführung der Gegenseite sachlich zu relativieren.

Wie verteidigen wir beim Vorwurf wegen Kinderpornographie?

Wir verfügen über besondere Erfahrung in der Verteidigung von Verfahren nach § 184b StGB und kennen die typischen Abläufe solcher Ermittlungen im Detail.
Unsere besondere Stärke liegt in der Analyse digitaler Beweise und IT-Gutachten: Wir prüfen Speicherorte, Zugriffswege und forensische Methoden kritisch und erkennen häufig technische Fehlerquellen oder unzulässige Schlussfolgerungen.
Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Hauptverhandlung und wissen, worauf Richterinnen und Richter bei der Bewertung von Einlassungen und technischen Gutachten achten.
Diese Kombination aus technischer und prozessualer Expertise ermöglicht es uns, die Beweislage realistisch einzuschätzen, entlastende Ansätze zu entwickeln und gezielt auf eine Einstellung oder deutliche Milderung des Verfahrens hinzuarbeiten – diskret, sachlich und mit Respekt vor dem Mandanten.

Welche Folgen drohen mir beruflich?

Je nach Berufsfeld können Ermittlungen Nebenfolgen auslösen – etwa disziplinarische Verfahren, Approbations- oder beamtenrechtliche Fragen.
Wir bedenken diese Aspekte von Beginn an mit und entwickeln Lösungen, die Ihre berufliche und persönliche Integrität schützen.

Wie gehe ich mit Medien oder interner Kommunikation um?

Äußern Sie sich zu laufenden Verfahren weder gegenüber Medien noch gegenüber Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten.
Wir übernehmen auf Wunsch sämtliche Kommunikation und stimmen jeden Schritt mit Blick auf Reputation, Datenschutz und rechtliche Risiken ab.

Was, wenn die Vorwürfe falsch sind?

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu unzutreffenden oder überzogenen Vorwürfen.
In solchen Fällen ist es entscheidend, die Glaubhaftigkeit der Aussage der Gegenseite professionell zu prüfen – insbesondere durch aussagepsychologische Analyse.
Wir sorgen dafür, dass Entlastungsmaterial rechtzeitig gesichert und strategisch eingebracht wird.

Kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden?

Ja, in vielen Fällen.
Wir prüfen alle rechtlichen und taktischen Möglichkeiten einer Einstellung nach §§ 170, 153 oder 153a StPO – insbesondere, wenn die Beweislage schwach oder der Tatnachweis zweifelhaft ist.
Ziel ist es stets, eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden.

Wie läuft eine vertrauliche Erstberatung ab?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns kurzfristig – in der Regel noch am selben Tag.
Das Erstgespräch erfolgt telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei.
Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung, und wir besprechen das weitere strategische Vorgehen.
Alle Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Übernimmt die Kanzlei auch bundesweit Mandate?

Ja. Wir verteidigen in Sexualstrafsachen bundesweit – mit Erfahrung, Diskretion und klarer strategischer Führung im gesamten Verfahren.

Kontakt
zu unseren Rechtsanwälten_

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Hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer für einen schnellen Rückruf – wir melden uns umgehend, diskret und zuverlässig.

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