Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung entscheidet sich, ob das Gericht der Anklage durch die Staatsanwaltschaft folgt oder ob es der Darstellung der Verteidigung folgt. In der Hauptverhandlung muss die Verteidigung darum kämpfen, dass die Rechte des Mandanten gewahrt werden und in jeder Phase der Verhandlung der bestrittenen staatsanwaltschaftlichen Darstellung des Sachverhalts entgegenzutreten, widersprüchliche Zeugenaussagen herauszufiltern oder hervorzurufen und dubiose Beweisergebnisse sofort monieren und beanstanden. Auf Grundlage der Akteneinsicht verschafft sich die Verteidigung bereits vor der Hauptverhandlung einen Überblick über den Tatvorwurf und die Beweismittel (beispielsweise. Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten). Sodann gilt es materiell- und prozessrechtliche Fragen aufzuarbeiten und gemeinsam mit dem Mandanten eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Dabei muss immer das Ziel der Verteidigung beachtet werden. Das Ziel in einem Strafverfahren kann leider nicht immer Freispruch lauten. Wenn die Beweislage erdrückend ist und die Person des Angeklagten bereits die Tat gestanden hat, dann muss das Augenmerk der Verteidigung auf eine milde Verurteilung gerichtet sein. Ein Verfahrensziel kann beispielsweise das Erreichen eines Teilfreispruchs oder der Vermeidung einer Freiheitsstrafe sein. Darüber hinaus kann sich ein Verfahrensziel auch auf die Vermeidung von Maßregeln, zum Beispiel der Entziehung der Fahrerlaubnis beziehen. Das Verfahrensziel hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab und ist von Sachverhalt zu Sachverhalt verschieden.

Eine Hauptverhandlung ist ein dynamischer Prozess. Eine sichere Vorhersage des Ausgangs der Hauptverhandlung ist – etwa aufgrund von möglichen abweichenden Zeugenangaben – nicht möglich. Anhand der Zeugenvernehmungen und der weiteren Beweisaufnahme muss die Verteidigung in der Hauptverhandlung gemeinsam entscheiden, welche Methode der Verteidigung die Effektivste darstellt. 

Es ist daher nicht selten der Fall, dass aufgrund der Beweisaufnahme die ursprüngliche Verteidigungsstrategie verworfen wird und eine völlig neue entwickelt werden muss. In diesem Moment ist es wichtig, dass die Verteidigung alle Möglichkeiten in Betracht zieht und sich nicht durch unerwartete Wendungen aus der Ruhe bringen lässt.

Die Verteidiger der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte scheuen diese Herausforderung nicht. Wir haben die Erfahrung in einer Verhandlung auf Wendungen schnell zu reagieren und einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Zweifel scheuen wir weder eine Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Wir stehen unseren Mandanten mit Expertise und Erfahrung in dieser belastenden Lebensphase als kompetente Helfer an ihrer Seite.