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	<title>Medizinstrafrecht Archive - Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</title>
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	<description>Anwalt Strafrecht München &#124; Fachanwälte für Strafrecht &#124; Strafverteidiger in München</description>
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		<title>Abrechnungsbetrug in der Pflege – ein unterschätztes Themenfeld!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jul 2025 13:39:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungsbetrug Pflege Krankenkasse Rückforderung]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechung Pflege Abrechnungbetrug Strafverteidiger]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege Abrechnung Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege Abrechnungsbetrug Ermittlungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger Abrechnungsbetrug Pflege]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: Abrechnungsbetrug im Pflegebereich verursacht jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe – mit gravierenden straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Leistungserbringer. So berichtete die DAK-Gesundheit im Jahr 2024, dass sich der durch Betrugsfälle verursachte Schaden allein bei ihr im zweistelligen Millionenbereich bewegt. Das speziell eingerichtete DAK-Ermittlungsteam bearbeitete über 4.000 Verdachtsfälle –...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-pflege-ein-unterschaetztes-themenfeld/" title="Read Abrechnungsbetrug in der Pflege – ein unterschätztes Themenfeld!">Weiter &#187;</a></p>
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<p>Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrug</a> im Pflegebereich verursacht jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe – mit gravierenden straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Leistungserbringer.</p>



<p>So berichtete die DAK-Gesundheit im Jahr 2024, dass sich der durch Betrugsfälle verursachte Schaden allein bei ihr im zweistelligen Millionenbereich bewegt. Das speziell eingerichtete DAK-Ermittlungsteam bearbeitete über 4.000 Verdachtsfälle – fast jeder zweite davon betraf Pflegeleistungen. Auch die KKH Kaufmännische Krankenkasse meldete für 2024 einen Schaden in Höhe von 5,4 Millionen Euro, davon entfielen rund 75 % auf die ambulante Pflege.</p>



<p>Diese Zahlen zeigen: Das Problembewusstsein der Krankenkassen ist hoch, insbesondere gegenüber abrechnenden Pflegediensten. Entsprechende Prüfungen führen zunehmend zu Strafanzeigen – mit allen damit verbundenen rechtlichen Folgen für die Verantwortlichen. Ebenfalls rüsten die Strafverfolgungsbehörden auf, indem Schwerpunktstaatsanwaltschaften implementiert werden, die auf Verfolgung von <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrug</a> und <a href="https://kanzlei-burgert.de/bestechung-und-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen-rechtslage-risiken-und-schutzmassnahmen/">Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Gesundheitswesen</a> durch geschultes Personal und unter Einsatz von IT-Forensikern spezialisiert sind. </p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-typische-erscheinungsformen-des-abrechnungsbetrugs-in-der-pflege"><strong>Typische Erscheinungsformen des Abrechnungsbetrugs in der Pflege</strong></h2>



<p>Die folgenden Beispiele geben einen Überblick zu Sachverhaltskonstellationen, die in der Praxis im Zusammenhang mit Abrechnungen durch Pflegedienste häufig auffällig sind und eine strafrechtliche Verfolgung auslösen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Abrechnung nicht erbrachter Leistungen</strong>: Etwa durch fingierte Hausbesuche oder dokumentierte Pflegeleistungen ohne tatsächlichen Patientenkontakt. Hier spielt in der Praxis auch der Missbrauch des Entlastungsbetrags eine immer größere Rolle.</li>



<li><strong>Doppelte oder überhöhte Abrechnung</strong>: Leistungen werden mehrfach oder überhöht zur Abrechnung eingereicht.</li>



<li><strong>Einsatz nicht qualifizierten Personals</strong>: Leistungen werden von ungeschultem Personal erbracht, gegenüber der Kasse jedoch als Fachpflege deklariert.</li>



<li><strong>Absprachen mit Patienten oder Angehörigen</strong>: Leistungen werden bestätigt, obwohl sie nicht erfolgt sind – häufig gegen finanzielle Beteiligung.</li>



<li><strong>Manipulation von Nachweisen</strong>: Leistungsnachweise, Dokumentationen und Pflegeberichte werden nachträglich gefälscht.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-rechtlichen-konsequenzen-sind-zu-erwarten"><strong>Welche (rechtlichen) Konsequenzen sind zu erwarten?</strong></h2>



<p>Pflegedienstleitungen, Pflegekräfte oder Verwaltungsverantwortliche, die in solche Vorgänge verwickelt sind – ob vorsätzlich oder fahrlässig –, sehen sich nicht nur Rückforderungen durch die Krankenkassen, sondern auch schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Strafrechtlich</strong>: Abrechnungsbetrug erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB). Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.</li>



<li><strong>Sozialrechtlich</strong>: Rückforderungsansprüche der Kassen, ggf. Vertragsstrafen</li>



<li><strong>Berufsrechtlich</strong>: Entzug der Berufsbezeichnung zum Krankenpfleger, Kündigung des Versorgungsvertrags mit der Krankenkasse oder arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Kündigung.</li>



<li><strong>Rufschädigung</strong>: Der Imageschaden kann zu einem erheblichen Verlust an Patienten und Kooperationspartnern führen – oft mit existenzbedrohenden Folgen.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-was-mussen-pflegedienste-beachten"><strong>Was müssen Pflegedienste beachten?</strong></h2>



<p>Für Pflegedienste und ambulante Pflegeanbieter ist Prävention der beste Schutz. Eine rechtssichere und transparente Abrechnungspraxis, korrekt geführte Pflegedokumentationen sowie regelmäßige interne Kontrollen sind essenziell. Ebenso wichtig: Verantwortliche sollten ihre Mitarbeitenden sensibilisieren und fortlaufend schulen – sowohl hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten als auch möglicher strafrechtlicher Risiken.</p>



<p>Sollte jedoch ein Ermittlungsverfahren drohen oder bereits ein Anfangsverdacht im Raum stehen, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend geboten. Eine vorschnelle Einlassung gegenüber Ermittlungsbehörden kann erhebliche Nachteile mit sich bringen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-fazit"><strong>Fazit</strong></h2>



<p><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrug</a> ist kein Kavaliersdelikt – für betroffene Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste geht es schnell um hohe Rückforderungen, Strafverfahren und berufsrechtliche Sanktionen. Wer rechtzeitig handelt, kann Schäden abwenden oder zumindest minimieren.</p>



<p>Unsere Kanzlei, die auf das&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/">Medizinstrafrecht</a>&nbsp;spezialisiert ist, verfügt über umfassende Fachkenntnisse bei der Verteidigung von Pfegeeinrichtungen und Pflegedienste bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Abrechnungbetrugs. Die&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a>&nbsp;stehen Ihnen mit kompetenter präventiver Beratung, aber im Ernstfall auch mit effektiver Strafverteidigung zur Seite.</p>



<p>In unserem&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/blog/">Blog</a>&nbsp;finden Sie weitere Beiträge, bspw. zum&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Abrechnungsbetrug bei Ärzten</a>,&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-durch-zahnaerzte/">Zahnärzten</a>&nbsp;und&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-physiotherapie/">Physiotherapeuten</a>. Sollten darüber hinaus offene Fragen geblieben oder eine fachkundige Verteidigung gewünscht sein, zögern Sie nicht, uns zu&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren</a>. Wir vereinbaren auch gerne einen unkomplizierten Online-Besprechungstermin!</p>
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		<title>Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Rechtslage, Risiken und Schutzmaßnahmen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jul 2025 11:01:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 299a StGB]]></category>
		<category><![CDATA[§ 299b StGB]]></category>
		<category><![CDATA[Anwendungsbeobachtung Strafbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bestechung im Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance Arzt Pharma]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren Korruption Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Korruption im Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinstrafrecht Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Gesundheitsrecht München]]></category>
		<category><![CDATA[unlautere Kooperation Gesundheitswesen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen – etwa zwischen Ärzten, Kliniken und Pharmaunternehmen – ist politisch gewünscht und medizinisch oft sinnvoll. Doch was als sinnvolle Kooperation beginnt, birgt ein nicht zu unterschätzendes Strafbarkeitsrisiko. Denn der Grat zwischen rechtlich zulässiger Zusammenarbeit und strafbarer Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, oder – wie allgemein geläufig &#160;– Korruption, ist schmal. Bereits...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/bestechung-und-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen-rechtslage-risiken-und-schutzmassnahmen/" title="Read Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Rechtslage, Risiken und Schutzmaßnahmen">Weiter &#187;</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen – etwa zwischen Ärzten, Kliniken und Pharmaunternehmen – ist politisch gewünscht und medizinisch oft sinnvoll. Doch was als sinnvolle Kooperation beginnt, birgt ein nicht zu unterschätzendes Strafbarkeitsrisiko. Denn der Grat zwischen rechtlich zulässiger Zusammenarbeit und strafbarer <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/korruption-im-gesundheitswesen/">Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen</a>, oder – wie allgemein geläufig &nbsp;– Korruption, ist schmal. Bereits der Anschein einer unlauteren Bevorzugung kann strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall drohen <strong>Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren</strong>.</p>



<p>Bereits der <strong>Anschein unlauterer Bevorzugung</strong> genügt mitunter, um ein Ermittlungsverfahren wegen <strong>Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen</strong> einzuleiten. Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.</p>



<p>In diesem Beitrag zeigen wir praxisnah auf, wann Kooperationen rechtlich problematisch werden können und worauf Angehörige von Heilberufen achten müssen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-was-regeln-299a-und-299b-stgb"><strong>Was regeln § 299a und § 299b StGB?</strong></h2>



<p>Seit der Einführung der §§ 299a und 299b Strafgesetzbuch (StGB) im Jahr 2016 sind <strong>Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen strafbar</strong>. Ziel war es, eine bestehende Regelungslücke zu schließen, da insbesondere <strong>Vertragsärzte zuvor nicht von den allgemeinen Korruptionsvorschriften erfasst waren</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-299a-stgb-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen"><strong>§ 299a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen</strong></h2>



<p>Nach § 299a StGB macht sich strafbar, wer als Angehöriger eines Heilberufes im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit <strong>einen Vorteil für eine unlautere Bevorzugung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt</strong>.</p>



<p>Erfasst sind insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ärzte</li>



<li>Zahnärzte</li>



<li>Apotheker</li>



<li>Psychotherapeuten</li>



<li>Gesundheits- und Krankenpfleger</li>



<li>Physio- und Ergotherapeuten</li>
</ul>



<p>Bisweilen ungeklärt bleibt, ob auch solche Personen als Angehörige eines Heilberufs zu qualifizieren sind, bei denen die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Heilberuf nicht vorliegen. Insbesondere im Kontext von sog. Scheinärzten tritt diese Abgrenzungsproblematik vermehrt auf.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-299b-stgb-bestechung-im-gesundheitswesen"><strong>§ 299b StGB – Bestechung im Gesundheitswesen</strong></h2>



<p>§ 299b StGB regelt die andere Seite der Vorteilsgewährung. Strafbar macht sich, <strong>wer einem Angehörigen eines Heilberufes einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt</strong>, um dadurch eine unlautere Bevorzugung zu erreichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-wann-liegt-eine-strafbare-unrechtsvereinbarung-vor"><strong>Wann liegt eine strafbare „Unrechtsvereinbarung“ vor?</strong></h2>



<p>Zentrale Voraussetzung für die Strafbarkeit ist eine sogenannte <strong>Unrechtsvereinbarung</strong> – also ein konkreter Zusammenhang zwischen einem Vorteil und einer bevorzugenden Handlung.</p>



<p>Typische Konstellationen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verordnungen gegen Zuwendungen</strong>: Ein Arzt verschreibt gezielt Medikamente eines bestimmten Herstellers gegen Geld- oder Sachleistungen.</li>



<li><strong>Patientenzuweisung gegen Prämien</strong>: Eine Klinik vergütet die Überweisung von Patienten durch externe Ärzte.</li>



<li><strong>Kostenlose Zurverfügungstellung medizinischer Geräte mit Erwartung der Produktnutzung</strong>: Ein Unternehmen stellt ein medizinisches Gerät kostenlos bereit, um die Nutzung eigener Produkte zu fördern.</li>



<li><strong>Anwendungsbeobachtungen von Medikamenten mit überhöhter Vergütung</strong>: Verträge, bei denen die Entlohnung den tatsächlichen Aufwand deutlich übersteigt.</li>



<li><strong>Einladungen zu Luxusveranstaltungen</strong>: Pharmaunternehmen laden gezielt zu hochpreisigen Events ein, um das Verordnungsverhalten zu beeinflussen.</li>
</ul>



<p>Nicht jede Zuwendung ist automatisch strafbar. <strong>Entscheidend ist, ob die Kooperation unlauter ist und den Wettbewerb unzulässig beeinflusst.</strong> Maßgeblich sind u. a. die <strong>berufsrechtlichen Vorgaben</strong>, etwa §§ 30–33 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä).</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-wie-kann-man-sich-vor-strafbarkeitsrisiken-im-gesundheitswesen-schutzen"><strong>Wie kann man sich vor Strafbarkeitsrisiken im Gesundheitswesen schützen?</strong></h2>



<p>Wer mit Pharmaunternehmen, Kliniken oder anderen Gesundheitsdienstleistern zusammenarbeitet, sollte folgende Grundsätze beachten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Transparenz und Dokumentation</strong><br>Verträge sollten schriftlich abgeschlossen, klar strukturiert und jederzeit nachvollziehbar sein.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Angemessenheit der Gegenleistung</strong><br>Leistungen müssen real erbracht, sachlich begründet und angemessen vergütet sein.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Patientenwohl als Leitmaßstab</strong><br>Medizinische Entscheidungen dürfen niemals durch wirtschaftliche Anreize beeinflusst werden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Beratung bei Unsicherheiten</strong><br>Bei Zweifeln über Zulässigkeit und Umfang der Zusammenarbeit ist <strong>frühzeitig juristischer Rat</strong> einzuholen.</li>
</ul>



<p>Ein erhöhtes Verfolgungs- und Strafbarkeitsrisiko besteht demgegenüber bei <strong>überhöhten Zahlungen </strong>sowie<strong> bei fehlender Leistungsdokumentation</strong>. Diese können rasch den Verdacht auf eine strafbare Handlung begründen und in der Folge strafrechtliche Ermittlungen einleiten.</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-was-tun-bei-ermittlungen-wegen-korruption-im-gesundheitswesen"><strong>Was tun bei Ermittlungen wegen Korruption im Gesundheitswesen?</strong></h5>



<p>Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – etwa wegen des Verdachts auf Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – ist <strong>unverzüglich anwaltlicher Beistand</strong> zu konsultieren.</p>



<p>Denn oft drohen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>belastende Vernehmungen, insbesondere. des beschäftigten Personals</li>



<li>Durchsuchungen von Praxis- und Geschäftsräumen</li>
</ul>



<p>Gerade die Durchführung von öffentlichkeitwirksamen Ermittlungsmaßnahmen führt nicht selten zu irreversiblen Reputationsschäden und zum Vertrauensverlust im Heilangehöriger-Patienten-Verhältnis.</p>



<p>Je früher juristischer Beistand erfolgt, desto besser lassen sich etwaige Fehler vermeiden und die eigenen Rechte wahren.</p>



<p>Die <strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a></strong> in München sind spezialisiert auf die präventive Beratung aber auch in der <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/">Verteidigung im Medizinstrafrecht</a>. Hierzu veröffentlichen die Rechtsanwälte regelmäßig zu medizinstrafrechtlichen Themen, zuletzt zu dem Strafbarkeitsrisiko wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen im Rahmen von Anwendungsbeobachtungen.</p>



<p>Sie benötigen Beratung – präventiv oder in einem laufenden Ermittlungsverfahren? Vereinbaren Sie <strong>unverbindlich einen <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Beratungstermin</a></strong> – persönlich in München oder digital im Rahmen eines Onlinetermins.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/bestechung-und-bestechlichkeit-im-gesundheitswesen-rechtslage-risiken-und-schutzmassnahmen/">Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen: Rechtslage, Risiken und Schutzmaßnahmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Strafbarkeitsrisiko: Abrechnungsbetrug bei Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) durch einen Vertragsarzt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Jul 2025 15:07:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Strafverteidiger Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[IGeL Betrug]]></category>
		<category><![CDATA[IGeL Betrug Strafverteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[individuelle Gesundheitsleistung Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Zusatzleistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und daher privat im Patienten-Arzt-Verhältnis abgerechnet werden. Darunter zählen medizinisch-kosmetische Eingriffe, alternative Heilverfahren oder sowie Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der Regelversorgung umfasst sind. Laut dem IGeL-Monitor Report 2024 (Versichertenbefragung 2024) im Auftrag des Medizinischen Dienstes Bund gaben gesetzlich Versicherte insgesamt mindestens 2,4 Milliarden...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/strafbarkeitsrisiko-bei-abrechnung-individueller-gesundheitsleistungen-igel-durch-einen-vertragsarzt/" title="Read Strafbarkeitsrisiko: Abrechnungsbetrug bei Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) durch einen Vertragsarzt">Weiter &#187;</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Zusatzleistungen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und daher privat im Patienten-Arzt-Verhältnis abgerechnet werden. Darunter zählen medizinisch-kosmetische Eingriffe, alternative Heilverfahren oder sowie Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der Regelversorgung umfasst sind. Laut dem IGeL-Monitor Report 2024 (Versichertenbefragung 2024) im Auftrag des Medizinischen Dienstes Bund gaben gesetzlich Versicherte insgesamt mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL aus.</p>



<p>Bezüglich der Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen in der Praxis äußerte sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisch: viele Patienten würden Geld für Leistungen ausgeben, obwohl der medizinische Nutzen nicht ausreichend belegt, die Leistung der Regelversorgung zugeordnet wird oder die Anwendung teils sogar schädlich sei. Damit würden Ärzte die ihnen auferlegten Informations- und Aufklärungspflichten in der Praxis verletzen. &nbsp;</p>



<p>Äußerst kritisch beäugt wird die in der Praxis häufig stattfindende Umwandlung von Kassenleistungen in IGeL. Verbraucher hätten der vzbv berichtet, im Vorfeld nicht über die privat zu tragenden Kosten informiert worden zu seien oder Behandlungen selbst gezahlt zu haben (z.B. Hautkrebsscreening; Ultraschalluntersuchung), obwohl ein begründeter Verdacht für die kassenärztliche Abrechnung vorlag.</p>



<p>Die vorstehenden Abrechnungsbeispiele bergen bei Täuschung des Patienten ein Strafbarkeitsrisiko wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/allgemeine-vermoegensdelikte/">Betrugs gem. § 263 StGB</a>. Dadurch geraten abrechnende Ärzte in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. </p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-was-ist-bei-der-abrechnung-von-igel-zu-beachten"><strong>Was ist bei der Abrechnung von IGeL zu beachten?</strong></h2>



<p>Der <em>Gemeinsame Bundesausschuss</em> entscheidet über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante und stationäre Versorgung (§§ 92, 135 Abs. 1, 137c Abs. 1 SGB V). Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht besteht, können nur im Rahmen einer <strong>Privatbehandlung</strong> erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein <strong>schriftlicher Behandlungsvertrag</strong> (§ 630a BGB) abgeschlossen werden muss (§ 3 Abs. 1 BMV-Ä).</p>



<p>Der Arzt, der gegenüber dem GKV-Versicherten sogenannte IGeL-Leistungen erbringt, erwirbt gegenüber diesem einen <strong>Vergütungsanspruch</strong>, der nach <strong>Maßgabe der GOÄ</strong> abzurechnen ist (§ 1 S. 1 GOÄ i. V. m. § 87 Sozialgesetzbuch V). Dies bedeutet, dass Kassenpatienten bei der Abrechnung von IGeL als Privatpatienten anzusehen sind.</p>



<p>Der behandelnde Arzt hat demnach Folgendes zu beachten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Versicherte ist <strong>vor Behandlungsbeginn</strong> darauf hinzuweisen, dass die IGeL-Leistung nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung fällt und er damit die Behandlungskosten selbst zu tragen hat.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Versicherte muss vor Behandlungsbeginn die Bereitschaft erklären, <strong>auf eigene Kosten </strong>behandelt zu werden und es ist vor Behandlungsbeginn ein schriftlicher Behandlungsvertrag zu schließen (§ 3 Abs. 1 iVm § 18 Abs. 8 Nr. 3 BMV-Ä).</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wenn Ärzte Leistungen aus dem IGeL-Katalog erbringen, dürfen sie <strong>nur innerhalb ihres Fachgebietes</strong> tätig werden.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der <strong>Behandlungsvertrag</strong> (in Kopie) sowie die <strong>Rechnung</strong> sind dem Patienten auszuhändigen (§ 630e Abs. 2 BGB).</li>
</ul>



<p>Nachdem Leistungen, die im IGeL-Katalog enthalten sind, keine vertragsärztlichen Leistungen sind, müssen sie zwingend nach der GOÄ abgerechnet werden, ggf. hat eine Analogabrechnung nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 GOÄ zu erfolgen. Dabei ist eine Überschreitung der Schwellenwerte der GOÄ zu begründen. Hierbei sind die Bemessungskriterien gem. § 5 Abs. 2 GOÄ zu beachten.</p>



<p>Die Rechnung eines Arztes muss den <strong>förmlichen Anforderungen des § 12 GOÄ</strong> entsprechen. Insbesondere müssen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 GOÄ bei den Gebühren nach § 4 Abs. 1 GOÄ folgende Angaben enthalten sein:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Gebührenverzeichnisnummer</li>



<li>Leistungsbezeichnung mit ggf. vorgesehener Mindestdauer</li>



<li>Betrag der Gebühr</li>



<li>Steigerungssatz</li>
</ul>



<p>Die Vereinbarung und Abrechnung <strong><u>von Pauschalen</u></strong> ist auch im Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen nicht zulässig (§ 12 GOÄ).</p>



<p>Der Arzt bringt durch die Rechnung, die er dem Patienten stellt, zum Ausdruck, dass die abgerechneten ärztlichen Leistungen <strong>tatsächlich erbracht worden</strong> und in dieser <strong>Höhe nach der GOÄ</strong> <strong>abrechnungsfähig</strong> seien. Die (teilweise) Nichterfüllung führt nicht nur zu einem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch, sondern kann ebenfalls straf- und berufsrechtliche Konsequenzen herbeiführen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-fallkonstellationen-sind-in-der-praxis-relevant"><strong>Welche Fallkonstellationen sind in der Praxis relevant? </strong></h2>



<p>Die folgenden Beispiele geben einen Überblick zu Sachverhaltskonstellationen, die in der Praxis im Zusammenhang mit IGeL häufig auffällig sind und eine strafrechtliche Verfolgung auslösen: </p>



<p><strong>1. Bewusste Fehldiagnosen und Inanspruchnahme von falschem Sachverstand</strong></p>



<p>Im Kontext der IGeL-Leistungen kann eine strafrechtlich relevante Täuschung vorliegen, wenn Ärzte Patienten gezielt in die Irre führen, um private Zusatzleistungen abzurechnen. Dies kann in verschiedenen Formen geschehen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Falsche Diagnose: </strong>Ein Arzt stellt bewusst eine nicht vorhandene Krankheit fest, um eine kostenpflichtige IGeL-Behandlung zu rechtfertigen.</li>



<li><strong>Unwirksame Behandlung: </strong>Patienten werden zur Inanspruchnahme einer medizinisch nicht belegten oder für ihre Erkrankung ungeeigneten IGeL-Leistung überredet, indem ihre Wirksamkeit fälschlich versprochen wird.</li>



<li><strong>Gefälschte oder irreführende Gutachten: </strong>Ein medizinisches Gutachten wird absichtlich auf unwahren Tatsachen aufgebaut, um den Patienten zu einer kostspieligen IGeL-Behandlung zu bewegen. Auch das Berufen auf ein solches Gutachten, das von einem Dritten erstellt wurde, kann eine Täuschung darstellen.</li>



<li><strong>Vortäuschung von Sachverstand: </strong>Ärzte geben vor, über besondere Expertise in bestimmten Behandlungen zu verfügen, um Patienten zur Inanspruchnahme von IGeL-Leistungen zu bewegen.</li>
</ul>



<p><strong>2. Falsche Darstellung der Kostenpflicht</strong></p>



<p>Der Arzt behauptet, eine Leistung sei eine IGeL-Leistung, obwohl sie von der Krankenkasse übernommen wird (sog. <strong>Drängen in die Privatliquidation</strong>).</p>



<p><em>Beispiel: Ein Hautkrebsscreening wird als kostenpflichtig deklariert, obwohl es für bestimmte Altersgruppen von der Krankenkasse übernommen wird</em>.</p>



<p><strong>3. Erzwungene Kombination mit Kassenleistungen (sog. „IgeL-Fallen“)</strong></p>



<p>Patienten werden nur dann behandelt, wenn sie eine kostenpflichtige Zusatzleistung in Anspruch nehmen.</p>



<p><em>Beispiel: Ein Gynäkologe führt eine normale Kassenleistung (Vorsorgeuntersuchung) nur durch, wenn die Patientin zusätzlich eine kostenpflichtige Ultraschalluntersuchung bucht.</em></p>



<p><strong>4. Fehlende oder fehlerhafte Aufklärung über Kosten und Nutzen</strong></p>



<p>Das Verschweigen, dass eine Leistung medizinisch umstritten ist oder keine gesicherte Wirkung hat.</p>



<p><strong>5.</strong> <strong>Abrechnung ohne Einwilligung/Beauftragung</strong></p>



<p>Der Patient erhält eine Rechnung für eine IGeL-Leistung, obwohl er sie nicht ausdrücklich beauftragt hat.</p>



<p><strong>6. Pauschale Falschabrechnung von Leistungsziffern</strong></p>



<p>Im Zusammenhang mit IGeL-Leistungen kann eine Täuschung durch den Arzt auch dann vorliegen, wenn er bei der Abrechnung nicht die konkret erbrachten Leistungen mit den entsprechenden Ziffern der Gebührenordnung angibt, sondern stattdessen <strong>pauschale oder überhöhte Beträge</strong> ansetzt (§ 12 GOÄ). Dies gilt insbesondere für die Abrechnung von Sachkosten und Untersuchungsmaterial,wenn die in Rechnung gestellten Kosten nicht den tatsächlich entstandenen Aufwendungen entsprechen. Insbesondere ist auch eine rechtskonforme Auf- oder Abrundung auf Grundlage der GOÄ einzuhalten.</p>



<p><strong>7.</strong> <strong>Abweichende Vereinbarung von GOÄ-Regelsätzen</strong></p>



<p>Im Kontext von IGeL-Leistungen taucht ebenfalls die Konstellation auf, dass ein Arzt die Einwilligung seines Patienten zur Abrechnung einer Leistung erschleicht, die nicht den Regelsätzen der GOÄentspricht. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die betreffende Behandlungsleistung eigentlich in der GOÄ mit einem bestimmten Regelsatz festgelegt ist, der Arzt jedoch einen <strong>höheren Betrag</strong> verlangt, ohne den Patienten korrekt darüber aufzuklären und die Notwendigkeit der Steigerung zu begründen (vgl. § 12 Abs. 3 GOÄ „Überschreitet eine berechnete Gebühr das 2,3-fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen“).</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-strafrechtlichen-konsequenzen-drohen-bei-einer-fehlerhaften-abrechnung-von-igel"><strong>Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen bei einer fehlerhaften Abrechnung von IGeL?</strong></h2>



<p>Da IGeL-Leistungen auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Arzt und Patient basieren, sind Krankenkassen und Ärztekammern meist nicht befugt, bei fehlerhaften Abrechnungen unmittelbar einzugreifen. Eine Strafbarkeit wegen Betrugs nach § 263 StGB kommt dabei aber im Arzt-Patienten-Verhältnis in Betracht, wenn ein Patient gezielt über wesentliche Umstände getäuscht wird. Sollte der Arzt hierbei <strong>vorsätzlich täuschen</strong>, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen, könnte dies den Tatbestand des Betrugs, wegen der Berufsbezogenheit der Handlung sogar einen besonders schweren Fall des Betrugs gemäß § 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB, darstellen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Da IGeL-Leistungen auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Arzt und Patient beruhen, bestehen  zunächst Anknüpfungspunkte, um eine gütliche Streitbeilegung in zivilrechtlicher Hinsicht zu erzielen, bevor strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden.</p>



<p>Aus strafrechtlicher Sicht steht insbesondere der <strong><a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/allgemeine-vermoegensdelikte/">Betrugstatbestand nach § 263 StGB</a></strong> im Fokus, wenn Ärzten vorgeworfen wird, durch fehlerhafte Aufklärung, irreführende Abrechnungen oder unrichtige Diagnosen eine Täuschungshandlung begangen zu haben. Im Zusammenhang mit IGeL und der strafrechtlichen Verfolgung möglicher Abrechnungsdelikte ergeben sich für die Strafverteidigung mehrere zentrale Anknüpfungspunkte.</p>



<p>Die Verteidigung muss oft darauf hinweisen, dass</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Keine vorsätzliche Täuschung</strong> vorliegt, sondern eine ärztliche Fehleinschätzung oder eine unklare Rechtslage zur Abrechnung geführt hat.</li>



<li>Die Gebührenordnung für Ärzte Interpretationsspielräume bietet, insbesondere bei Steigerungssätzen oder Leistungsziffern, sodass eine <strong>Abrechnungsabweichung nicht automatisch zur Verwirklichung des Betrugs</strong> führt.</li>
</ul>



<p>Zudem ist die Strafverfolgung in diesen Fällen oft auf die aktive Mitwirkung der Patienten angewiesen, die aber häufig erst im Nachhinein mit der Berechnung unzufrieden sind. Ein wesentlicher Verteidigungsansatz ist daher die Klärung der Frage, ob eine bewusste Täuschung und ein entsprechender <strong>Vorsatz des Arztes tatsächlich nachweisbar</strong> ist oder ob lediglich eine fehlerhafte, aber gutgläubige Abrechnung vorliegt.</p>



<p>Letztlich sind IGeL-Verfahren im Strafrecht oft von einer Gratwanderung zwischen Abrechnungsfehlern und damit rein zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie bösgläubigen Abrechnung, und damit tatsächlichen Betrugshandlungen geprägt.</p>



<p>Unsere Kanzlei, die auf das <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/">Medizinstrafrecht</a> spezialisiert ist, verfügt über umfassende Fachkenntnisse bei der Verteidigung von Ärzten bei Vorwürfen im Zusammenhang mit der Erbringung und Abrechnung von IGeL. Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Rechtsanwälte der Kanzlei Burgert Krötz PartGmbB</a> stehen Ihnen mit kompetenter präventiver Beratung, aber im Ernstfall auch mit effektiver Strafverteidigung zur Seite.</p>



<p>In unserem <a href="https://kanzlei-burgert.de/blog/">Blog</a> finden Sie weitere Beiträge, bspw. zum <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Abrechnungsbetrug bei Ärzten</a>, <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-durch-zahnaerzte/">Zahnärzten</a> und <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-physiotherapie/">Physiotherapeuten</a>. Sollten darüber hinaus offene Fragen geblieben oder eine fachkundige Verteidigung gewünscht sein, zögern Sie nicht, uns zu <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren</a>. Wir vereinbaren auch gerne einen unkomplizierten Online-Besprechungstermin!</p>



<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/strafbarkeitsrisiko-bei-abrechnung-individueller-gesundheitsleistungen-igel-durch-einen-vertragsarzt/">Strafbarkeitsrisiko: Abrechnungsbetrug bei Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) durch einen Vertragsarzt</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abrechnungsbetrug in der Physiotherapie: Erscheinungsformen und Konsequenzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jul 2025 15:15:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnung Physiotherapie]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Abrechnungsbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Betrug in der Physiotherapiepraxis]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungsverfahren Physiotherapie]]></category>
		<category><![CDATA[Physiotherapeut Abrechnungsbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Rückforderung Krankenkasse Physiotherapie]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht Physiotherapie]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverteidiger Abrechnungsbetrug]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auffällige Fallzahlen der vergangenen Jahre – etwa dokumentiert in der sogenannten „Betrügerliste“ der KKH Allianz – haben dazu geführt, dass Physiotherapeuten verstärkt ins Visier der Krankenkassen und infolgedessen auch der Strafverfolgungsbehörden geraten. Ausgangspunkt ist hierbei, dass Versicherte zunehmend standardisierte Fragebögen der Krankenkassen erhalten, in denen sie Angaben zu Art, Umfang und Zeitpunkt ihrer Behandlungen machen...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-physiotherapie/" title="Read Abrechnungsbetrug in der Physiotherapie: Erscheinungsformen und Konsequenzen">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-in-der-physiotherapie/">Abrechnungsbetrug in der Physiotherapie: Erscheinungsformen und Konsequenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Auffällige Fallzahlen der vergangenen Jahre – etwa dokumentiert in der sogenannten „Betrügerliste“ der KKH Allianz – haben dazu geführt, dass Physiotherapeuten verstärkt ins Visier der Krankenkassen und infolgedessen auch der Strafverfolgungsbehörden geraten. Ausgangspunkt ist hierbei, dass Versicherte zunehmend standardisierte Fragebögen der Krankenkassen erhalten, in denen sie Angaben zu Art, Umfang und Zeitpunkt ihrer Behandlungen machen sollen. Mit dieser Kontrollpraxis, initiiert durch die Krankenkassen, steigt nicht nur die Zahl der Rückforderungsansprüche, sondern auch die Zahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Physiotherapeuten – insbesondere dann, wenn Unstimmigkeiten zwischen den Patientenangaben und den abgerechneten Leistungen festgestellt werden.</p>



<p>Physiotherapeuten sind dem Grundsatz nach verpflichtet, ihre Tätigkeit auf Grundlage des bundesweit geltenden Vertrages gemäß § 125 SGB V auszuüben, der die Versorgung mit Heilmitteln sowie deren Vergütung regelt. Die Praxis lehrt jedoch, dass Fehler in der Abrechnung mannigfaltig auftreten und gravierende Konsequenzen für die Tätigkeit des Physiotherapeuten mit sich bringen können. </p>



<p>Dieser Beitrag knüpft an unsere früheren Ausführungen zum <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">ärztlichen Abrechnungsbetrug</a> an und beleuchtet die strafrechtlichen Risiken im Bereich der physiotherapeutischen Versorgung. Dabei gehen wir auf typische Erscheinungsformen potenziell strafbarer Abrechnungspraxis ein und zeigen auf, welche Konsequenzen bei einer fehlerhaften Abrechnungspraxis drohen. </p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-haufige-erscheinungsformen"><strong>Häufige Erscheinungsformen</strong></h2>



<p>Folgende Konstellationen können strafrechtlich relevant sein und eine Strafbarkeit wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht/allgemeine-vermoegensdelikte/">Betrugs</a> gemäß § 263 StGB begründen:</p>



<p><strong>1. Behandlungen ohne erforderliche Zertifizierung oder Qualifikation</strong></p>



<p>Ein häufiger Fall ist die Durchführung zertifikatspflichtiger Leistungen (z. B. manuelle Therapie, Lymphdrainage oder PNF) durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal. Auch die fortgesetzte Abrechnung unter dem Namen ausgeschiedener zertifizierter Mitarbeiter kann strafbar sein.</p>



<p><strong>2. Abrechnung nicht erbrachter Leistungen („Luftleistungen“)</strong></p>



<p>Hier werden Behandlungen vollständig abgerechnet, obwohl sie nicht oder nur teilweise erbracht wurden. Das Fälschen von Patientenunterschriften oder das Manipulieren von Behandlungsnachweisen kann zudem den Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erfüllen.</p>



<p><strong>3. Abweichen von der ärztlichen Verordnung</strong></p>



<p>Es wird eine andere als die ärztlich verordnete Therapie erbracht – etwa durch „Tauschangebote“, bei denen Patienten anstelle der verordneten Behandlung eine andere Leistung vom Physiotherapeuten erhalten.</p>



<p><strong>4. Einsatz nicht zugelassener Hilfskräfte oder unqualifizierter Mitarbeiter</strong></p>



<p>Zertifikatspflichtige Behandlungen werden an nicht entsprechend qualifizierte Mitarbeiter delegiert dass Hausbesuche werden von unqualifiziertem Personal (z.B. Praktikanten) durchgeführt. Beides kann eine Strafbarkeit begründen.</p>



<p><strong>5. Abrechnung trotz fehlender Praxiszulassung bei grenzüberschreitender Tätigkeit</strong></p>



<p>Insbesondere in Grenzregionen zwischen Bundesländern kann die fehlende Zulassung im jeweils anderen Bundesland dazu führen, dass Abrechnungen von Physiotherapeuten als unrechtmäßig bewertet werden. Dabei kann es zur kuriosen Konstellation kommen, dass der Weg in das andere Bundesland kürzer ist als der Weg zu Patienten im Bereich der Zulassung.</p>



<p><strong>6. Einsatz eines abwesenden fachlichen Leiters</strong></p>



<p>Der fachliche Leiter einer physiotherapeutischen Praxis muss grundsätzlich persönlich präsent und in der Lage sein, die fachliche Aufsicht zu gewährleisten. Ist der fachliche Leiter dauerhaft abwesend – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil er lediglich „pro forma“ als Leiter fungiert –, fehlt es an der erforderlichen ordnungsgemäßen Praxisführung.</p>



<p><strong>7. Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten (§ 128 SGB V)</strong></p>



<p>§ 128 SGB V untersagt bestimmte Formen der Kooperation zwischen Physiotherapeuten und Vertragsärzten, um Interessenkonflikte und wirtschaftliche Abhängigkeiten zu verhindern. Verboten sind beispielsweise Zuweisungen gegen Entgelt, Kick-Back-Zahlungen oder die Beteiligung an gemeinsamen wirtschaftlichen Unternehmungen, wenn diese Einfluss auf die Verordnungspraxis haben könnten. Der Vorwurf besteht darin, dass durch solche Absprachen der freie Behandlungswille bei der Verordnung beeinflusst wird. Wird auf Basis solch unzulässiger Kooperationen abgerechnet, droht nicht nur ein sozialrechtlicher Regress, sondern auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs oder Vorteilsgewährung für beteiligte Ärzte und Physiotherapeuten (sog. <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/korruption-im-gesundheitswesen/">Korruption im Gesundheitswesen</a> gem. §§ 299a/b StGB).</p>



<p><strong>8. Leistungsmissbrauch durch unzulässige Verwendung von Krankenversichertenkarten</strong></p>



<p>In dieser Konstellation werden Leistungen unter Nutzung der Krankenversichertenkarte einer Person abgerechnet, ohne dass diese tatsächlich behandelt wurde. Häufig handelt es sich um Fälle, in denen Angehörige, Freunde oder andere Dritte die Karte verwenden, um Leistungen zu „übertragen“.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-was-fuhrt-zur-einleitung-eines-ermittlungsverfahrens-wegen-arztlichen-abrechnungsbetrug"><strong>Was führt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen ärztlichen Abrechnungsbetrug?</strong></h2>



<p>Ein Ermittlungsverfahren wegen ärztlichen Abrechnungsbetrugs wird in der Regel eingeleitet, wenn ein sog. Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) besteht. Dieser kann sich aus verschiedenen Quellen und Umständen ergeben:</p>



<p>Neben den Verdachtsmomenten, die durch die zunehmende <strong>Kontrollpraxis der Krankenkasse</strong> abgeschöpft werden, stammen Hinweise auf betrügerischeres Verhalten nicht selten von <strong>Mitbewerbern</strong>, die sich durch unlautere Methoden benachteiligt fühlen. Häufig stammen Hinweise auch direkt von <strong>Patienten</strong>, wenn ihnen ungewöhnliche Angebote gemacht werden oder von <strong>Mitarbeitern der Praxis</strong> (sog. Whistleblower). In diesem Kontext sind auch anonyme Hinweismeldungen möglich.</p>



<p>Zu beachten gilt, dass die systematische Abweichung von Durchschnittswerten oder formale Fehler in der Abrechnung bereits interne Prüfmechanismen bei den Krankenkassen auslösen. Bei konkreten Verdachtsmomenten leiten diese die Informationen an die Strafverfolgungsbehörden. Erhärtet sich der Verdacht und wiegt der Fall für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung schwer, erstatten die Krankenkassen Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.</p>



<p>In vielen Fällen erfahren betroffene Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen erst durch eine Praxis- oder Wohnungsdurchsuchung vom Ermittlungsverfahren. Diese Maßnahmen erfolgen in der Regel frühzeitig im Ermittlungsverfahren, um Beweise zu sichern.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-konsequenzen-drohen-bei-dem-vorwurf-eines-abrechnungsbetrugs-gem-263-stgb"><strong>Welche Konsequenzen drohen bei dem Vorwurf eines Abrechnungsbetrugs gem. § 263 StGB?</strong></h2>



<p>Bei dem Vorwurf des Abrechnungsbetruges nach § 263 StGB droht grundsätzlich eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren (z. B. durch den Vermögensverlust großen Ausmaßes oder gewerbsmäßigem Handeln). Neben der strafrechtlichen Verfolgung treten in aller Regel auch sozialrechtliche Rückforderungsansprüche. Sofern keine außergerichtliche Einigung mit dem Leistungsträger erzielt werden kann, werden Rückforderungsansprüche gerichtlich geltend gemacht. Ferner droht ein Entzug der Zulassung unter Verweis auf eine sog. „Unzuverlässigkeit“. Der Verlust der Zulassung führt in der Regel zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage für den Physiotherapeuten.</p>



<p>Häufig werden Verstöße auch den Berufsverbänden oder Aufsichtsbehörden gemeldet. Der neben die strafrechtlichen, sozial- und berufsrechtlichen Konsequenzen einhergehende Rufschaden ist dabei auch nicht zu unterschätzen. Eine Verurteilung kann das Vertrauen von Patienten, Kooperationspartnern und Mitarbeitenden dauerhaft und irreversibel schädigen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-fazit"><strong>Fazit</strong></h2>



<p>Bundesweit wird zunehmend strafrechtlich gegen Abrechnungsbetrug im Heilmittelbereich vorgegangen. In Bayern wurde dieser Kurs seit 2021 durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und einer Zentralstelle in Nürnberg nochmals verschärft – mit spürbaren Folgen für betroffene Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Aufgrund der Komplexität und des Zusammenspiels zwischen Straf- und Sozialrecht ist es unerlässlich, dass sich eine spezialisierte Kanzlei mit den erhobenen Vorwürfen auseinandersetzt.</p>



<p>Die <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/">Strafverteidiger der Kanzlei Bürgert Krötz Rechtsanwälte PartGmbB</a> verteidigen seit mehr als zehn Jahren bundesweit Physiotherapeuten gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs. Als spezialisierte Kanzlei behalten wir auch die berufsrechtlichen Folgen im Blick und verhandeln bei Bedarf auch mit den Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen Vereinbarungen, die sich im Falle eines Strafverfahrens günstig auswirken und auch die Einleitung weiterer berufsrechtlicher Konsequenzen eindämmen können.</p>



<p>Auch wenn Sie ihre Praxis für Physiotherapie nicht in Bayern führen, können wir eine effektive Verteidigung ihrer Interessen bundesweit gewährleisten. In diesem Kontext bieten wir auch unkomplizierte Online-Termine und Besprechungen an, die eine Anfahrt obsolet machen. <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kontaktieren</a> Sie uns gerne!</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abrechnungsbetrug bei GOP 35100: Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Miguel Veljovic]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jun 2025 08:47:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnung GOP35100]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Abrechnungsbetrug]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Behandlung psychischer Erkrankungen hat in den letzten zehn Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei geraten Ärzte, die die für alle Bevölkerungs- und Altersschichten wichtige psychosomatische Grundversorgung gewährleisten und maßgeblich zur Diagnoseerstellung beitragen, zunehmend in den Fokus von kassenärztlichen Vereinigungen und Strafverfolgungsbehörden – insbesondere beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs. &#160; Besonders im Blickpunkt steht hierbei die...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-gop35100-risiken-und-verteidigungsmoeglichkeiten/" title="Read Abrechnungsbetrug bei GOP 35100: Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-gop35100-risiken-und-verteidigungsmoeglichkeiten/">Abrechnungsbetrug bei GOP 35100: Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Behandlung psychischer Erkrankungen hat in den letzten zehn Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei geraten Ärzte, die die für alle Bevölkerungs- und Altersschichten wichtige psychosomatische Grundversorgung gewährleisten und maßgeblich zur Diagnoseerstellung beitragen, zunehmend in den Fokus von kassenärztlichen Vereinigungen und Strafverfolgungsbehörden – insbesondere beim Vorwurf des <strong>Abrechnungsbetrugs</strong>. &nbsp;</p>



<p>Besonders im Blickpunkt steht hierbei die <strong>GOP 35100</strong>, die im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung eine Abrechnungsziffer für die „differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände“ vorsieht. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zu den Anforderungen der GOP 35100 und wird das Strafbarkeitsrisiko des <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrugs</a> in den Fällen unvollständiger oder mangelnder Dokumentation näher beleuchten. &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-leistungsinhalte-der-psychosomatische-grundversorgung-gop-35100"><strong>Leistungsinhalte der psychosomatische Grundversorgung GOP 35100</strong></h2>



<p>Die GOP 35100 umfasst die „Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände“ – mit den obligaten Leitungsinhalten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände,</li>



<li>Schriftliche Dokumentation bzw. Vermerk der ätiologischen Zusammenhänge,</li>



<li>Dauer: mindestens 15 Minuten</li>
</ul>



<p>Eine gesonderte Berichtspflicht ist hier nicht vorgesehen. In besonderem Maße wird in der Praxis zunehmend der Leistungsbestandteil der „schriftlichen Dokumentation der ätiologischen Zusammenhänge“ herangezogen, um Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen durchzuführen und hierauf gestützte Honorarrückforderungen zu begründen.</p>



<p>Bei der Dokumentation der GOP 35100 sollten durch den praktizierenden Arzt bzw. die praktizierende Ärztin folgende Punkte aufgenommen werden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Mitteilung der Beschwerden des Patienten, eigene ergriffene Maßnahmen/Medikation</li>



<li>Aufnahme des ICD-Codes (insbesondere F-Codes) oder Orientierung an § 27 der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Durchführung der Psychotherapie vom 1. November 2024</li>



<li>Aufnahme des Bestehens oder Nichtbestehens eines Zusammenhangs zwischen psychischen und somatischen Beschwerden</li>



<li>Maßnahmen des Arztes</li>



<li>Länge des Gesprächs (Uhrzeiten)</li>
</ul>



<p>Eine verkürzte Darstellung im Stichpunktstil reicht aus, da die Begrifflichkeit des Vermerks bzw. der Dokumentation ihrem Wortlaut nach keinen Fließtext erfordert. Das Sozialgericht in Marburg hat in ihrem Urteil vom 31. Januar 2024 (S 17 KA 319/21 und S 17 KA 320/21) zudem entschieden, dass auch funktionelle Störungen von Krankheitswert, die keiner F-Codierung unterliegen, nach GOP35100 abrechnungsfähig bleiben, wenn mit dieser Störung eine seelische Belastung einhergeht. Beispielhaft führt die Kammer hier Abrechnungsmöglichkeiten für Krebserkrankungen und Schmerzpatienten an.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-bedeutung-der-dokumentationspflicht-und-strafrechtliche-risiken"><strong>Bedeutung der Dokumentationspflicht</strong> und strafrechtliche Risiken</h2>



<p>Die Dokumentation ist dabei nicht nur den berufsrechtlichen Pflichten zuzuordnen, sondern dient auch als Beweismittel im Falle strafrechtlicher Ermittlungen wegen <strong>Abrechnungsbetrug</strong>. Eine nicht dokumentierte Leistung gilt nach der sog. streng formalen Betrachtungsweise des Sozialversicherungsrechts als <strong><u>nicht erbracht</u></strong>. Die Folge ist, dass die obligaten Leistungsbestandteile der GOP 35100 unerfüllt sind und ein Rückzahlungsanspruch begründet wird.</p>



<p>Diese strenge Rechtsprechungspraxis führt in strafrechtlicher Perspektive dazu, dass die objektiven Voraussetzungen des Betrugstatbestands (§ 263 StGB) selbst dann erfüllt sind, wenn zwar die Dokumentation mangelhaft ist, der praktizierende Arzt oder die praktizierende Ärztin aber die weiteren (und damit grundlegenden) Leistungsinhalte der GOP 35100 erbracht hat.</p>



<p>Eine mangelnde oder nicht erbrachte Dokumentation kann deshalb gravierende Folgen für den praktizierenden Arzt, seine Praxis und die berufliche, aber auch existenzielle Zukunft auslösen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Honorarrückforderung durch die kassenärztliche Vereinigung</li>



<li>Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft</li>



<li>Durchsuchungen der Praxisräume</li>



<li>Anklageerhebung mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB)</li>



<li>Berufsrechtliche Maßnahmen durch die Ärztekammer (Worst Case: Verlust der Approbation!)</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-pravention-und-verteidigung"><strong>Prävention und Verteidigung</strong></h2>



<p>Praktizierende Ärztinnen und Ärzte sollten in besonderer Weise auf die Einhaltung der Dokumentationspflichten achten. In diesem Kontext ist die Teilnahme an einem sog. Patenprogramm zur Überprüfung der ersten Honorarforderungen, gerade für Berufsanfänger, zu empfehlen.</p>



<p>Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) aber auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe bieten solche Programme an (KVWL). Der dem Praktiker zugewiesene Pate geht im Rahmen des Patenprogramms auf sämtliche Auffälligkeiten in den Honorarforderungen ein und erklärt, wie der praktizierende Arzt seine Abrechnungen aufzustellen hat.</p>



<p>Die Kanzlei Burgert Krötz verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz in der Beratung praktizierender Ärztinnen und Ärzte. Die Beratungspraxis der Kanzlei beschränkt sich dabei nicht auf das strafrechtliche Verfahren, sondern vielmehr sind wir auch im Umgang mit den kassenärztlichen Vereinigungen besonders erfahren. <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kontaktieren </a>Sie uns gerne!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-gop35100-risiken-und-verteidigungsmoeglichkeiten/">Abrechnungsbetrug bei GOP 35100: Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Abrechnungsbetrug bei ärztlichen Wahlleistungen („Chefarztbehandlung“)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Apr 2025 16:39:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungsbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Abrechnungsbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Chefarztbehandlung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neben den für das Arztstrafrecht typischen Delikten wie fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung spielt auch der Vorwurf des ärztlichen Abrechnungsbetrugs bei den gegen Ärzte geführten Ermittlungsverfahren und Strafverfahren eine zentrale Rolle. Neben den zahlreichen Varianten des Abrechnungsbetrugs, widmet sich der Beitrag um die Abrechnung sogenannter Wahlleistungen im Krankenhaus. Hierzu zählt die von Patienten häufig gewünschte...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-bei-aerztlichen-wahlleistungen-chefarztbehandlung/" title="Read Abrechnungsbetrug bei ärztlichen Wahlleistungen („Chefarztbehandlung“)">Weiter &#187;</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Neben den für das Arztstrafrecht typischen Delikten wie fahrlässiger Körperverletzung und <a href="https://kanzlei-burgert.de/strafbarkeitsrisiko-fuer-arzte-fahrlaessige-toetung/">fahrlässiger Tötung</a> spielt auch der Vorwurf des <strong>ärztlichen Abrechnungsbetrugs</strong> bei den gegen Ärzte geführten Ermittlungsverfahren und Strafverfahren eine zentrale Rolle. Neben den zahlreichen Varianten des <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Abrechnungsbetrugs</a>, widmet sich der Beitrag um die Abrechnung sogenannter Wahlleistungen im Krankenhaus. Hierzu zählt die von Patienten häufig gewünschte Chefarztbehandlung.</p>



<p>Was darüber hinaus als Wahlleistung gilt, wann sich ein Arzt bei der Abrechnung solcher Wahlleistungen strafbar macht und was zu beachten ist, um Strafbarkeitsrisiken zu minimieren, erläutert dieser Beitrag.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-was-sind-wahlleistungen">Was sind Wahlleistungen?</h2>



<p>Bei den gesetzlichen Krankenkassen Versicherte können bei Krankenhausaufenthalten sog. Wahlleistungen in Anspruch nehmen, um den Aufenthalt angenehmer zu gestalten oder von bestimmten Zusatzleistungen zu profitieren.</p>



<p>Wahlleistungen sind von den allgemeinen Krankenhausleistungen zu unterscheiden und dürfen gesondert berechnet werden (vgl. § 17 Abs. 1 S. 1 KHEntgG). &nbsp;Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind, § 2 Abs. 2 KHEntgG.</p>



<p>Die Wahlleistung stellt eine Ergänzung zu den allgemeinen Krankenhausleistungen dar und der Patient muss sie selbst zahlen. Privatversicherte können sich die Leistung dann von der privaten Krankenkasse erstatten lassen.</p>



<p>Zu den Wahlleistungen gehören:</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-unterkunftsbezogene-wahlleistungen">Unterkunftsbezogene Wahlleistungen</h3>



<p>Bei der stationären Behandlung in einem Krankenhaus kann beispielsweise die Unterbringung auf einem Ein- oder Zweibettzimmer als Wahlleistung vereinbart werden. Auch dazu gehören können weitere Zusatzleistungen, wie eine eigene Sanitärzelle, einen Fernseher am Bett oder eine besondere Wahlverpflegung.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-medizinische-wahlleistungen">Medizinische Wahlleistungen</h3>



<p>Dazu gehören Behandlungen, für die es keine medizinische Indikation gibt, zum Beispiel eine Schönheitsoperation oder das Verabreichen von Vitaminpräparaten.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-arztliche-wahlleistungen">Ärztliche Wahlleistungen</h3>



<p>Ein in der Praxis bedeutendes Beispiel für Wahlleistungen stellt die sogenannte <strong>Chefarztbehandlung </strong>dar. Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistungen ist nur die Behandlung durch den jeweiligen diensthabenden Arzt. Wünscht der Patient jedoch die Behandlung durch einen Wahlarzt, z.B. den Chefarzt, kann er dies als Wahlleistung vereinbaren.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-wann-liegt-ein-als-arztlicher-abrechnungsbetrug-strafbares-verhalten-vor">Wann liegt ein als ärztlicher Abrechnungsbetrug strafbares Verhalten vor?</h2>



<p>Täuscht ein Arzt seine Patienten über das Vorliegen der den mit der Abrechnung geltend gemachten Zahlungsanspruch begründenden Tatsachen und erweckt dadurch einen Irrtum bei seinen Patienten hinsichtlich der nicht bestehenden, aber durch die Abrechnung zugleich behaupteten Zahlungspflicht, kann er sich wegen Betrugs strafbar machen (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2012 &#8211; 1 StR 45/11).</p>



<p>Ob die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, ist jedoch im Einzelfall nicht so einfach zu beurteilen. Dies wird im Folgenden an den Voraussetzungen Täuschung über Tatsachen, Irrtum und Vorsatz verdeutlicht, woraus sich auch Ansatzpunkte für eine mögliche Verteidigung ergeben können.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-tauschung-uber-tatsachen">Täuschung über Tatsachen</h3>



<p>Mit der Abrechnung einer Wahlleistung erklärt der Arzt ausdrücklich, dass die angegebene Leistung auch erbracht wurde (OLG Hamm&nbsp;NStZ 1997, 131). Wird eine Leistung fingiert (sog. „Luftleistung“) oder eine unvollständige als vollständige abgerechnet, liegt darin eine ausdrückliche Täuschung (vgl. <em>Schuhr</em>, in: Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl. 2022, StGB § 263 Rn. 16).</p>



<p>Eine Täuschung liegt jedoch nicht bloß dann vor, wenn der Arzt eine nicht erbrachte Leistung abrechnet. Gerade in Fällen ärztlichen Abrechnungsbetrugs handelt es sich oft um konkludente Täuschungen.</p>



<p>Bei der Abrechnung einer Leistung nach der GOÄ wird eine konkludente Erklärung darüber angenommen, dass die zugrundeliegenden Vorschriften der Gebührenordnung eingehalten wurden. Ist diese Erklärung aufgrund eines Verstoßes gegen die GOÄ falsch, kommt eine Betrugsstrafbarkeit in Betracht. Dafür ist jedoch erforderlich, dass es sich um eine Erklärung über Tatsachen und keine Darstellung einer Rechtsansicht handelt. Diese Einordnung ist auch in Rechtskreisen umstritten (vgl. <em>Stirner</em>, MedR 2016, (34), 177, 181 m.w.N.).</p>



<p>Besonders wenn es um unklare Randbereiche der Abrechnungsvorschriften der Gebührenordnung geht, kann es an einer falschen Tatsachenbehauptung fehlen, wenn die Liquidation auf einer vertretbaren Auslegung der Vorschrift beruht (vgl. OLG Düsseldorf medstra 2017, 361).</p>



<p>Jedenfalls liegt dann keine Tatsachenbehauptung vor, wenn der Arzt bei der Abrechnung dem Patienten gegenüber ausdrücklich erklärt, dass die Abrechenbarkeit der Leistung rechtlich umstritten ist (vgl. <em>Hohmann/Schreiner</em>, in: Wabnitz/Janovsky/Schmitt, Handbuch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Rn. 111 m. w .N.).</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-prominentes-beispiel-die-chefarztbehandlung">Prominentes Beispiel – Die Chefarztbehandlung</h3>



<p>Eine der häufigsten Fallkonstellationen des Betrugs bei der Abrechnung von Wahlleistungen ist die Chefarztbehandlung. Chefarztbehandlung bedeutet, dass der Patient gesondert vereinbart, vom Chefarzt behandelt zu werden, unabhängig davon, ob dies medizinisch erforderlich ist.</p>



<p>Voraussetzung für die Abrechnung als Chefarztbehandlung ist gem. § 4 Abs. 2 GOÄ eine <strong>eigene Leistung des Chefarztes</strong>. Dabei handelt es sich um selbständige ärztliche Leistungen, die entweder er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden. Entscheidend ist, dass er jedoch den Kernbereich der Leistung selbst erbringt. Wenn vor Abschluss des Wahlarztvertrages dem Patienten ein ständiger ärztlicher Vertreter benannt wurde, kann auch dieser die Leistung persönlich erbringen, er muss allerdings Facharzt desselben Gebiets sein, § 4 Abs. 2 Nr. 3 GOÄ.</p>



<p>Rechnet der Chefarzt eine Leistung als Wahlarztleistung ab, an der weder er noch sein Stellvertreter beteiligt war, liegt eine Täuschungshandlung vor.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-irrtum">Irrtum</h3>



<p>Nicht ganz unproblematisch gestaltet sich auch die Frage nach dem durch die Täuschung hervorgerufenen oder aufrechterhaltenen Irrtum auf Seiten des Patienten.</p>



<p>Der BGH hat für den Fall der standardisierten, auf Massenerledigung angelegten Abrechnungsverfahren bei der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, dass für die Annahme eines Irrtums keine positive Vorstellung des zuständigen Mitarbeiters hinsichtlich der geltend gemachten Position erforderlich ist. Vielmehr genüge das stillschweigende Vertrauen darauf, dass die Abrechnung insgesamt „in Ordnung“ sei. Eine Überprüfung der Abrechnungsposten im Einzelfall ist keine Voraussetzung für das Vorliegen eines Irrtums(BGH,&nbsp;Urteil&nbsp;vom&nbsp;22. 8. 2006&nbsp;&#8211;&nbsp;1 StR 547/05&nbsp;(LG Mannheim)).</p>



<p>Rechnet der Arzt oder das Krankenhaus jedoch gegenüber dem Patienten selbst eine Wahlleistung ab, scheint es eher fernliegend ein solches sachgedankliches Mitbewusstsein vorauszusetzen. Der durchschnittliche Patient macht sich über die Richtigkeit der Abrechnung regelmäßig keine Gedanken, vor allem dann, wenn er die Abrechnung ohnehin an seine private Krankenkasse weiterleitet. &nbsp;Insbesondere bei den komplizierten Abrechnungsvorschriften der Wahlleistungen wird ein Irrtum regelmäßig abzulehnen sein (vgl. auch <em>Stirner</em>, MedR 2016, (34), 177, 182).</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-vorsatz">Vorsatz</h3>



<p>Da die zugrundeliegenden Abrechnungsvorschriften der GOÄ für die Erfüllung des objektiven Tatbestandes maßgeblich sind, ist auch auf der subjektiven Seite erforderlich, dass der Täter die Vorschriften zumindest im Sinne einer sog. Parallelwertung in der Laiensphäre verstanden hat. Für den Vorsatz ist jedenfalls Voraussetzung, dass der Arzt <strong>für möglich hält, dass ihm der geltend gemachte Honoraranspruch nicht oder nicht in der Höhe zusteht</strong>. Darüber hinaus muss er die Erfüllung einer den Patienten (oder deren private Krankenkasse) schädigenden Forderung zumindest billigend in Kauf nehmen (<em>Ulsenheimer/</em><em>​</em><em>Gaede</em> (Hrsg.), Arztstrafrecht in der Praxis, Rn. 1598).</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-worauf-mussen-arzte-und-kliniken-bei-der-abrechnung-achten">Worauf müssen Ärzte und Kliniken bei der Abrechnung achten ?</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wahlleistungen dürfen nur abgerechnet werden, wenn sie vorher schriftlich mit dem Patienten vereinbart wurden. Dazu ist dem Patienten ggf. auch die GOÄ auszuhändigen.</li>



<li>Es dürfen nur exakt die Leistungen abgerechnet werden, die auch tatsächlich erbracht wurden.</li>



<li>Handelt es sich um die Behandlung durch einen Wahlarzt ist entscheidend, dass dieser die Leistung auch persönlich erbringt (oder ein bereits im Vertrag benannter ständiger ärztlicher Vertreter).</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-strafen-drohen-bei-einem-arztlichen-abrechnungsbetrug">Welche Strafen drohen bei einem ärztlichen Abrechnungsbetrug?</h2>



<p>Der Abrechnungsbetrug wird strafrechtlich als Betrug (§ 263 StGB) eingeordnet und kann mit harten Strafen geahndet werden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Geldstrafe</strong>: Je nach Schwere des Falls kann eine empfindliche Geldstrafe verhängt werden.</li>



<li><strong>Freiheitsstrafe</strong>: In schweren Fällen (etwa bei gewebsmäßigem Handeln) drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.</li>



<li><strong>Zivilrechtliche und sozialrechtliche Konsequenzen</strong>: Krankenkassen oder betroffene Patienten können Schadensersatz fordern.</li>
</ul>



<p>Angesichts der möglichen Strafen ist die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten und erfahrenen Anwalts für Medizinstrafrecht für eine erfolgreiche Verteidigung zwingend.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-berufsrechtlichen-folgen-drohen-bei-einem-verfahren-wegen-abrechnungsbetrug">Welche berufsrechtlichen Folgen drohen bei einem Verfahren wegen Abrechnungsbetrug?</h2>



<p>Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen Ärzten schwerwiegende berufsrechtliche Sanktionen. Selbst wenn kein Betrug im Sinne des § 263 StGB nachgewiesen werden kann, kann eine fehlerhafte oder unzulässige Abrechnung zu Disziplinarmaßnahmen durch Ärztekammern oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV) führen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-1-entzug-der-kassenzulassung">1. Entzug der Kassenzulassung</h3>



<p>Ärzte mit Kassenzulassung unterliegen der Überwachung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Ein Verstoß gegen Abrechnungsregeln kann dazu führen, dass die KV:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Honorarkürzungen oder Rückforderungen erhebt,</li>



<li>ein Berufsgerichtsverfahren einleitet oder</li>



<li>ein Berufsverbot oder den Entzug der Kassenzulassung beantragt.</li>
</ul>



<p>Der Entzug der Kassenzulassung bedeutet, dass ein Arzt keine gesetzlich versicherten Patienten mehr behandeln darf – mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die Praxis.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-2-berufsrechtliche-verfahren-durch-die-arztekammer">2. Berufsrechtliche Verfahren durch die Ärztekammer</h3>



<p>Unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen kann die Ärztekammer ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Arzt einleiten. Das geschieht häufig aufgrund einer Anzeige durch Krankenkassen, Patienten oder Mitbewerber.</p>



<p>Mögliche Sanktionen durch die Ärztekammer:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Rüge oder Verwarnung</li>



<li>Geldbußen bis zu 50.000 €</li>



<li>Beschränkung oder Entzug der Approbation</li>



<li>Ausschluss aus der Ärztekammer</li>
</ul>



<p>Der schwerwiegendste Eingriff ist der Entzug der Approbation nach § 5 Bundesärzteordnung (BÄO). Dies kann erfolgen, wenn der Arzt als „unwürdig oder unzuverlässig“ für den Beruf angesehen wird, etwa bei wiederholtem Abrechnungsbetrug oder einem besonders hohen Schaden.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-3-eintrag-ins-arztregister-und-negative-auswirkungen-auf-die-zukunft">3. Eintrag ins Arztregister und negative Auswirkungen auf die Zukunft</h3>



<p>Ein disziplinarrechtliches Verfahren kann außerdem dazu führen, dass der Arzt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Im Arztregister negativ vermerkt wird, was spätere Kassenzulassungen erschwert.</li>



<li>Seinen Status als Vertragsarzt verliert, was die Abrechnung mit Krankenkassen unmöglich macht.</li>



<li>Erhebliche Image-Schäden erleidet, die sich auf Privatpatienten und Praxisumsätze auswirken.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-verteidigung-in-fallen-des-abrechnungsbetrugs">Verteidigung in Fällen des Abrechnungsbetrugs</h2>



<p>Unsere Verteidigungsansätze sind ganzheitlich. Das bedeutet, dass wir auch die existenziellen außerstrafrechtlichen Folgen, wie berufsrechtliche Konsequenzen oder Schadensersatzforderungen, mit in die Verteidigungsstrategie einbeziehen. Grundsätzlich beginnt eine anwaltliche Beratung im Idealfall bereits vor einer möglichen Strafbarkeit &#8211; etwa im Rahmen einer Präventivberatung oder Plausibilitätsprüfung. Im Folgenden finden Sie einen Überblick unserer Tätigkeiten:</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-1-praventive-beratung-abrechnungsfehler-vermeiden">1. Präventive Beratung: Abrechnungsfehler vermeiden</h3>



<p>Viele Ärztegeraten unbeabsichtigt in den Verdacht des Abrechnungsbetrugs, weil sie sich in einem komplexen System aus Gebührenordnungen, Krankenkassenregeln und ständig wechselnden rechtlichen Vorschriften bewegen. Eine spezialisierte Compliance-Beratung hilft, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.</p>



<p>Ein Anwalt für Abrechnungsbetrug kann bei folgenden präventiven Maßnahmen unterstützen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Abrechnungsprozesse rechtssicher gestalten.</li>



<li>Praxisinterne Schulungen für Ärzte und Mitarbeitende.</li>



<li>Richtige Delegation von Leistungen sicherstellen.</li>



<li>Vermeidung fehlerhafter Dokumentationen.</li>



<li>Korrekte Abrechnung von Laborleistungen gewährleisten.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-2-verteidigung-im-ermittlungsverfahren-nbsp-und-strafverfahren">2. Verteidigung im Ermittlungsverfahren&nbsp;<strong>und Strafverfahren</strong></h3>



<p>Sobald Ärzte mit einem Betrugsvorwurf konfrontiert werden, ist schnelles Handeln gefragt. Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs können gravierende Folgen haben – von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zu berufsrechtlichen Sanktionen wie dem Verlust der Kassenzulassung oder dem Widerruf der Approbation.</p>



<p>Als hochspezialisierte Kanzlei und Strafverteidiger für Abrechnungsbetrug:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>prüfen wir die Vorwürfe und entwickeln gemeinsam mit dem Mandanten eine effektive Verteidigungsstrategie,</li>



<li>übernehmen wir die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls der kassenärztlichen Vereinigung oder Krankenkasse, um an beiden „Fronten“ ein effektives Ergebnis zu erzielen,</li>



<li>sind wir aufgrund unserer Spezialisierung und Größe des Teams in der Lage auch umfangreiche Aktenbestandteile, wie einzelne Abrechnungen zu analysieren, die von der Staatsanwaltschaft &#8211; meist zu hoch angenommene Schadenssumme deutlich zu reduzieren, umfassende Rechtsprechung zu prüfen und dann eine erfolgsversprechende Stellungnahme abzugeben,</li>



<li>ist unser Ziel immer die Einstellung des Verfahrens.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-3-vertretung-gegenuber-krankenkassen-und-kassenarztlichen-vereinigungen">3. Vertretung gegenüber Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen</h3>



<p>Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen oft auch Rückforderungsansprüche von Krankenkassen oder Maßnahmen durch die Kassenärztliche Vereinigung. Eine fehlerhafte Abrechnung kann dazu führen, dass Honorarbescheide korrigiert und bereits erhaltene Gelder zurückgefordert werden.</p>



<p>In diesen Fällen unterstützt ein spezialisierter Anwalt für Abrechnungsbetrug wie folgt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Prüfung von Rückforderungen<strong>.</strong></li>



<li>Verhandlungen mit Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.</li>



<li>Einspruch gegen Honorarkürzungen.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-4-vertretung-in-berufsrechtlichen-verfahren">4. Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren</h3>



<p>Wir vertreten Ärzte auch in berufsrechtlichen Verfahren und unterstützen unsere Mandanten dabei, dass die berufsrechtliche Folgen im Idealfall ausbleiben oder minimal sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Verteidigung im Zulassungs- und Approbationswiderrufsverfahrens</li>



<li>Widerspruchsverfahren gegen verwaltungsrechtliche Sanktionen</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Die Verteidigung in Fällen des Abrechnungsbetrugs erfordert eine planvolle und detaillierte Verteidigungsstrategie. Häufig sind die Vorwürfe rechtlich falsch eingeordnet oder ein angeblicher Schaden falsch berechnet. Der Beitrag hat gezeigt, dass gerade eine Prävention und Sensibilisierung mit dem Thema unerlässlich ist. Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei und bereits seit über zehn Jahren in medizinstrafrechtlichen Verfahren aktiv. </p>



<p>Sollten Sie Klärungsbedarf haben oder sollte gegen Sie bereits ein Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug eingeleitet worden sein, zögern Sie nicht, und&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren&nbsp;</a>Sie Burgert Krötz Rechtsanwälte PartGmbB. Unsere Anwälte sind auf das Medizinstrafrecht spezialisiert.&nbsp;<a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/dr-vincent-burgert/">Dr. Vincent Burgert&nbsp;</a>hat zu einem medizinstrafrechtlichen Thema promoviert und befasst sich seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig mi dem Medizinstrafrecht. Unsere Anwälte publizieren regelmäßig in medizinstrafrechtlichen Fachzeitschriften und halte Vorträge vor Ärzten und Klinikleitungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-faqs-haufig-gestellte-fragen-zum-abrechnungsbetrug-bei-arztlichen-wahlleistungen">FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Abrechnungsbetrug bei ärztlichen Wahlleistungen</h3>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26270" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong>Was versteht man unter Abrechnungsbetrug bei ärztlichen Wahlleistungen?</strong></strong></strong></button><div id="ac-26270" class="c-accordion__content">
<p>Ein Abrechnungsbetrug liegt vor, wenn ein Arzt oder ein Krankenhaus in einer Arztrechnung Leistungen abrechnet, die entweder gar nicht, nicht vollständig oder nicht unter den Voraussetzungen der Gebührenordnung erbracht worden sind, und dadurch den Patienten oder die private Krankenversicherung über das Bestehen eines Zahlungsanspruchs täuscht – strafrechtlich wird dies als Betrug nach § 263 StGB gewertet.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26271" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong>Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?</strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26271" class="c-accordion__content">
<p>Wahlleistungen sind Zusatzleistungen im Krankenhaus, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen nach § 2 Abs. 2 KHEntgG hinausgehen und nach § 17 Abs. 1 KHEntgG gesondert berechnet werden dürfen – dazu zählen etwa die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, medizinisch nicht indizierte Zusatzbehandlungen sowie die Behandlung durch einen Wahlarzt, insbesondere die Chefarztbehandlung.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26272" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong>Was bedeutet Chefarztbehandlung konkret?</strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26272" class="c-accordion__content">
<p>Chefarztbehandlung bedeutet, dass der Patient über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus gesondert vereinbart, von einem bestimmten Wahlarzt – regelmäßig dem Chefarzt – behandelt zu werden, unabhängig davon, ob dies medizinisch erforderlich ist; die Vergütung erfolgt auf Grundlage der GOÄ und muss vom Patienten selbst getragen werden, der sich die Kosten bei entsprechender Absicherung von seiner privaten Krankenversicherung erstatten lassen kann.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26273" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Wann darf der Chefarzt eine Wahlarztleistung überhaupt abrechnen?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26273" class="c-accordion__content">
<p>Nach § 4 Abs. 2 GOÄ darf der Chefarzt nur solche Leistungen abrechnen, die er persönlich erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden, wobei er den Kernbereich der Leistung selbst erbringen muss; bei Verhinderung kann ein vor Abschluss des Wahlarztvertrages benannter ständiger ärztlicher Vertreter (Facharzt desselben Gebiets) die Leistung erbringen – wer außerhalb dieser Grenzen abrechnet, begeht eine Täuschungshandlung.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26274" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Was sind „Luftleistungen&#8220; in der Arztrechnung?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26274" class="c-accordion__content">
<p>Von Luftleistungen spricht man, wenn eine Leistung in der Arztrechnung abgerechnet wird, die tatsächlich gar nicht oder nicht vollständig erbracht worden ist; nach der Rechtsprechung (u. a. OLG Hamm, NStZ 1997, 131) erklärt der Arzt mit der Abrechnung ausdrücklich, dass die angegebene Leistung erbracht wurde – eine fingierte Rechnung stellt damit eine klassische, ausdrückliche Täuschung im Sinne des § 263 StGB dar.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26275" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Welche Rolle spielt die GOÄ beim Abrechnungsbetrug?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26275" class="c-accordion__content">
<p>Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist der zentrale Maßstab für die Arztrechnung im Verhältnis zu Privatpatienten und bestimmt, welche Leistungen wie abgerechnet werden dürfen; wer Leistungen entgegen der GOÄ abrechnet, gibt konkludent eine falsche Tatsachenbehauptung ab – in Randbereichen mit umstrittener Auslegung der GOÄ kann es jedoch bereits am objektiven Tatbestand fehlen, wenn die Liquidation auf einer vertretbaren Rechtsauffassung beruht.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26276" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Welche Voraussetzungen gelten für Wahlleistungen, damit sie wirksam abgerechnet werden dürfen?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26276" class="c-accordion__content">
<p>Wahlleistungen dürfen nur dann auf die Rechnung gesetzt werden, wenn sie zuvor schriftlich mit dem Patienten vereinbart wurden und dem Patienten die GOÄ-Abrechnungsgrundlagen ausgehändigt oder zugänglich gemacht wurden, ausschließlich tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet werden und der Wahlarzt die Leistung persönlich erbringt oder dies ein vertraglich benannter ständiger ärztlicher Vertreter tut.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26277" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Welche Strafen drohen bei einem ärztlichen Abrechnungsbetrug?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26277" class="c-accordion__content">
<p>Der Abrechnungsbetrug wird als Betrug nach § 263 StGB geahndet und ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder Vermögensverlust großen Ausmaßes – mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht; hinzu kommen regelmäßig Rückforderungen der Krankenversicherung, Einziehungsentscheidungen sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der betroffenen Patienten.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26278" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Welche berufsrechtlichen Folgen drohen Ärzten im Gesundheitswesen?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26278" class="c-accordion__content">
<p>Neben dem Strafverfahren drohen im Gesundheitswesen schwerwiegende berufsrechtliche Sanktionen: Honorarkürzungen und Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung, Berufsgerichtsverfahren, Geldbußen bis zu 50.000 €, der Entzug der Kassenzulassung sowie in schweren Fällen der Widerruf der Approbation nach § 5 BÄO wegen Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit – mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen für Praxis oder Klinikkarriere.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26279" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Warum ist bei einem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ein spezialisierter Anwalt entscheidend?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26279" class="c-accordion__content">
<p>Weil die Abgrenzung zwischen zulässiger Auslegung der GOÄ und strafbarem Betrug in vielen Randbereichen umstritten ist, die Schadenssummen von Ermittlungsbehörden häufig zu hoch angesetzt werden und parallel berufsrechtliche sowie sozialrechtliche Verfahren drohen – die Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte ist seit über zehn Jahren auf Medizinstrafrecht spezialisiert und übernimmt die Verteidigung von Ärzten und Kliniken bei Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen ganzheitlich.</p>
</div></div>
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		<title>Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Apr 2025 08:29:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungsbetrug Zahnarzt]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Abrechnungsbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Abrechnungsbetrug Zahnarzt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen ist besonders komplex und unterliegt spezifischen Regelungen, die sich von denen der (allgemeinen medizinischen) ärztlichen Behandlung unterscheiden. Zahnärzte sehen sich mit besonderen Herausforderungen konfrontiert – sowohl in der fehlerfreien Abrechnung als auch im Umgang mit möglichen Betrugsvorwürfen. Gerade ein Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Ein erfahrener und spezialisierter...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-durch-zahnaerzte/" title="Read Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/abrechnungsbetrug-durch-zahnaerzte/">Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen ist besonders komplex und unterliegt spezifischen Regelungen, die sich von denen der (allgemeinen medizinischen) ärztlichen Behandlung unterscheiden. Zahnärzte sehen sich mit besonderen Herausforderungen konfrontiert – sowohl in der fehlerfreien Abrechnung als auch im Umgang mit möglichen Betrugsvorwürfen. Gerade ein Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt für Abrechnungsbetrug kann hier entscheidend zur Verteidigung beitragen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-besondere-herausforderungen-bei-der-abrechnung-und-verteidigung">Besondere Herausforderungen bei der Abrechnung und Verteidigung</h2>



<p>Ein entscheidender Unterschied zur ärztlichen Abrechnung (<a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/</a>) besteht darin, dass die Kostenübernahme in der Zahnmedizin nicht von der Behandlungsmethode, sondern vom Befund abhängig ist. Für jede Diagnose existiert eine festgelegte Regelversorgung mit einem festen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen.</p>



<p>Diese Struktur unterscheidet Betrugsfälle in der Zahnarztabrechnung erheblich von denen in der allgemeinen ärztlichen Abrechnung und stellt sowohl Zahnärzte als auch Abrechnungsprüfer vor besondere Herausforderungen. Das liegt nicht zuletzt an der Komplexität des ärztlichen Gebührenrechts, das oft auslegungsbedürftig, teilweise veraltet und damit anfällig für versehentlich fehlerhafte Abrechnungen ist.</p>



<p>Ein wesentlicher Faktor ist die Abrechnung von Materialkosten, insbesondere bei Zahnersatz. Hinzu kommt die Unterscheidung zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen sowie die mehrstufige Natur vieler zahnmedizinischer Behandlungen. Die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung wird dadurch erschwert. </p>



<p>Wir sind eine im Medizinstrafrecht spezialisierte Kanzlei und mit den Feinheiten des zahnärztlichen Gebührenrechts vertraut. Unsere Erfahrung zeigt, dass nur ein auf Abrechnungsbetrug spezialisierter Anwalt in solchen Fällen eine rechtssichere Beratung und erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie gewährleisten kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-abrechnungsbetrug-durch-zahnarzte-typische-falle">Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte: Typische Fälle</h2>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-luftleistungen-in-der-zahnarztpraxis"><strong>„Luftleistungen“ in der Zahnarztpraxis</strong></h3>



<p>Ein klassischer Fall von Abrechnungsbetrug bei Zahnärzten kann die Abrechnung von nicht bzw. nicht vollständig erbrachter Leistungen (sog. „Luftleistungen“) bezeichnet werden. In Zahnarztpraxen ist ein typischer Fall die Abrechnung von höher vergüteten Parodontose- Behandlungen, die von Zahnärzten selbst zu erbringen sind, tatsächlich wurde jedoch eine Zahnreinigung durch eine Zahnarzthelferin durchgeführt. Zwar können auch ermächtigte Ärzte einzelne Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter delegieren wie etwa Leistungen, die weder wegen ihrer Art noch wegen ihres Gefährdungspotentials für den Patienten oder auch der Schwere des Krankheitsfalls von einem Arzt höchstpersönlich erbracht werden müssen.</p>



<p>Fehlende Transparenz und unzureichende Dokumentation können schnell zu strafrechtlichen Ermittlungen führen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-kick-back-zahlungen"><strong>Kick-Back Zahlungen</strong></h3>



<p>Der Globudent-Skandal aus dem Jahr 2002 ist ein bekanntes Beispiel für Abrechnungsbetrug im Bereich der Zahnlaborleistungen durch sogenannte Kick-Back-Zahlungen. Ein Dentallabor gewährte Zahnärzten 20 % Rabatt auf Zahnersatzprodukte, die aufgrund niedriger Produktionskosten in China hergestellt wurden.</p>



<p>Da Zahnärzte verpflichtet sind, erhaltene Rabatte an Patienten oder Krankenkassen weiterzugeben, wurde der Betrug folgendermaßen organisiert: Das Dentallabor stellte Rechnungen über den höchstmöglichen abrechnungsfähigen Betrag (BEL II) aus. Die Zahnärzte beglichen diese Rechnungen und reichten sie zur Erstattung bei den Krankenkassen und Patienten ein. Am Monatsende zahlte das Labor den Zahnärzten 20 % der Nettoleistungssumme als verdeckte Rückvergütung aus.</p>



<p>Durch dieses kollusive System wurde die gesetzliche Pflicht zur Weitergabe von Rabatten umgangen, was zu überhöhten Abrechnungen führte und damit ein Abrechnungsbetrug darstellt.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-abrechnung-von-laborleistungen"><strong>Abrechnung von Laborleistungen</strong></h3>



<p>Ein Zahnarzt kann eine Täuschungshandlung und damit einen Abrechnungsbetrug begehen, indem er Laborleistungen, die er extern in Auftrag gegeben hat, als eigene Leistung abrechnet, obwohl die Forderung ihm unwirksam und verdeckt vom Labor abgetreten wurde.</p>



<p>Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf liegt eine strafbare Täuschung jedoch nur dann vor, wenn der eindeutige Kernbereich der Gebührenordnung für Ärzte verletzt wird (OLG Düsseldorf Beschl. v. 20.1.2017 – 1 Ws 482/15, BeckRS 2017, 100462). Dieser Kernbereich umfasst das Verbot der Abrechnung von Speziallaboranalysen, wenn der Zahnarzt lediglich als Käufer in einer Laborgemeinschaft fungiert (<em>vgl. hierzu Magnus</em>, in: Tsambikakis/Rostalski, Medizinstrafrecht, 1. Aufl. 2023, § 263 StGB Rn. 56). Ist die GOZ in Randbereichen mehrdeutig und die Abrechnung auf einer vertretbaren Auslegung der Privatliquidation gestützt, handelt es sich nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB, sondern um eine rechtliche Interpretation ohne strafrechtliche Relevanz<strong>.</strong></p>



<p>Ein Verteidigungsansatz ergibt sich hier aus der uneinheitlichen Auslegung des § 4 Absatz 2 Satz 1 GOZ, wonach der Zahnarzt Gebühren nur für selbständige zahnärztliche Leistungen berechnen kann, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden.</p>



<p>Die divergierenden Auffassungen zur Anwesenheitspflicht des Arztes im Labor zeigen, dass keine eindeutige rechtliche Grundlage existiert. Die restriktive Ansicht fordert eine persönliche Anwesenheit des Arztes auch bei vollautomatisierten Abläufen, um vermeintlich missbräuchliche Abrechnungen zu verhindern. Die extensivere Auffassung hingegen hält eine kurzfristige Erreichbarkeit des Arztes sowie eine nachträgliche persönliche Validierung für ausreichend und argumentiert mit der praktischen Notwendigkeit und Effizienz im medizinischen Alltag.</p>



<p>Da der BGH in einem vergleichbaren Fall entschied, dass keine Täuschung vorliegt, wenn sich ein Arzt ausdrücklich auf die Auslegung der Bundesärztekammer stützt und transparente Hinweise zur Abrechnung gibt, lässt sich eine Strafbarkeit wegen Betrugs entkräften (BGH Urt. v. 10.5.2017 – 2 StR 438/16, BeckRS 2017, 120760).</p>



<p>Zudem fehlt es regelmäßig am Vorsatz, wenn der Arzt davon ausging, dass seine Abrechnungspraxis rechtlich zulässig ist. Da die obergerichtliche Rechtsprechung hierzu nicht abschließend geklärt ist, besteht für die Verteidigung die Möglichkeit, auf eine vertretbare Rechtsauffassung zu verweisen und eine Täuschungshandlung auszuschließen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-strafen-drohen-bei-abrechnungsbetrug-durch-zahnarzte">Welche Strafen drohen bei Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte?</h2>



<p>Der Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte wird strafrechtlich als Betrug (§ 263 StGB) gewertet und kann mit hohen Strafen geahndet werden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Geldstrafe</strong>: Je nach Schwere des Falls kann eine hohe Geldstrafe verhängt werden.</li>



<li><strong>Freiheitsstrafe</strong>: In schweren Fällen (etwa bei Gewerbsmäßigkeit) drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.</li>



<li><strong>Zivilrechtliche und sozialrechtliche Konsequenzen</strong>: Krankenkassen oder betroffene Patienten können Schadensersatz fordern.</li>
</ul>



<p>Angesichts der möglichen Strafen ist die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten und erfahrenen Anwalts für eine erfolgreiche Verteidigung zwingend.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-welche-berufsrechtlichen-folgen-drohen-bei-einem-abrechnungsbetrug">Welche berufsrechtlichen Folgen drohen bei einem Abrechnungsbetrug?</h2>



<p>Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen Zahnärzten, die des Abrechnungsbetrugs beschuldigt werden, schwerwiegende berufsrechtliche Sanktionen. Selbst wenn kein Betrug nachgewiesen wird, kann eine fehlerhafte oder unzulässige Abrechnung zu Disziplinarmaßnahmen durch Zahnärztekammern oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV) führen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>1. Entzug der Kassenzulassung</strong></h3>



<p>Zahnärzte mit Kassenzulassung unterliegen der Überwachung durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV). Ein Verstoß gegen Abrechnungsregeln kann dazu führen, dass die KZV:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Honorarkürzungen oder Rückforderungen erhebt,</li>



<li>ein Berufsgerichtsverfahren einleitet oder</li>



<li>ein Berufsverbot oder den Entzug der Kassenzulassung beantragt.</li>
</ul>



<p>Der Entzug der Kassenzulassung bedeutet, dass der Zahnarzt keine gesetzlich versicherten Patienten mehr behandeln darf – mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die Praxis.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-2-berufsrechtliche-verfahren-durch-die-zahnarztekammer"><strong>2. Berufsrechtliche Verfahren durch die Zahnärztekammer</strong></h3>



<p>Unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen kann die Zahnärztekammer ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Zahnarzt einleiten. Dies geschieht häufig aufgrund einer Anzeige durch Krankenkassen, Patienten oder Mitbewerber.</p>



<p>Mögliche Sanktionen durch die Zahnärztekammer:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Rüge oder Verwarnung</li>



<li>Geldbußen bis zu 50.000 €</li>



<li>Beschränkung oder Entzug der Approbation</li>



<li>Ausschluss aus der Zahnärztekammer</li>
</ul>



<p>Der schwerwiegendste Eingriff ist der Entzug der Approbation nach § 5 Bundeszahnärzteordnung (BZÄO). Dies kann erfolgen, wenn der Zahnarzt als &#8222;unwürdig oder unzuverlässig&#8220; für den Beruf angesehen wird, etwa bei wiederholtem Abrechnungsbetrug.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-3-eintrag-ins-arztregister-und-negative-auswirkungen-auf-die-zukunft"><strong>3. Eintrag ins Arztregister und negative Auswirkungen auf die Zukunft</strong></h3>



<p>Ein disziplinarrechtliches Verfahren kann außerdem dazu führen, dass der Zahnarzt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Im Arztregister negativ vermerkt wird, was spätere Kassenzulassungen erschwert</li>



<li>Seinen Status als Vertragszahnarzt verliert, was die Abrechnung mit Krankenkassen unmöglich macht</li>



<li>Erhebliche Image-Schäden erleidet, die sich auf Privatpatienten und Praxisumsätze auswirken</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-verteidigung-in-fallen-des-abrechnungsbetrugs-durch-zahnarzte">Verteidigung in Fällen des Abrechnungsbetrugs durch Zahnärzte</h2>



<p>Unsere Verteidigungsansätze sind ganzheitlich. Das bedeutet, dass wir auch die existenziellen außerstrafrechtlichen Folgen, wie Schadensersatzzahlungen oder berufsrechtliche Konsequenzen, mit in die Verteidigungsstrategie einbeziehen. Grundsätzlich beginnt eine anwaltliche Beratung im Idealfall bereits vor einer möglichen Strafbarkeit im Rahmen einer Präventivberatung. Im Folgenden finden Sie einen Überblick unserer Tätigkeiten:</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>1. Präventive Beratung: Abrechnungsfehler vermeiden</strong></h3>



<p>Viele Zahnärzte geraten unbeabsichtigt in den Verdacht des Abrechnungsbetrugs, weil sie sich in einem komplexen System aus Gebührenordnungen, Krankenkassenregeln und ständig wechselnden rechtlichen Vorschriften bewegen. Eine spezialisierte Compliance-Beratung hilft, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.</p>



<p>Ein Anwalt für Abrechnungsbetrug kann bei folgenden präventiven Maßnahmen unterstützen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Abrechnungsprozesse rechtssicher gestalten</li>



<li>Praxisinterne Schulungen für Zahnärzte und Mitarbeiter</li>



<li>Richtige Delegation von Leistungen sicherstellen</li>



<li>Vermeidung fehlerhafter Dokumentationen</li>



<li>Korrekte Abrechnung von Laborleistungen gewährleisten</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-2-verteidigung-im-ermittlungsverfahren-und-strafverfahren"><strong>2. Verteidigung im Ermittlungsverfahren</strong> <strong>und Strafverfahren</strong></h3>



<p>Sobald Zahnärzte mit einem Betrugsvorwurf konfrontiert werden, ist schnelles Handeln gefragt. Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs in der Zahnarztpraxis können gravierende Folgen haben – von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zu berufsrechtlichen Sanktionen wie dem Verlust der Kassenzulassung oder dem Widerruf der Approbation.</p>



<p>Als hochspezialisierte Kanzlei und Strafverteidiger für Abrechnungsbetrug:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>prüfen wir die Vorwürfe und entwickeln gemeinsam mit dem Mandanten eine effektive Verteidigungsstrategie.</li>



<li>übernehmen wir die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls der kassenärztlichen Vereinigung oder Krankenkasse, um an beiden &#8222;Fronten&#8220; ein effektives Ergebnis zu erzielen.</li>



<li>sind wir aufgrund unserer Spezialisierung und Größe des Teams in der Lage auch umfangreiche Aktenbestandteile, wie einzelne Abrechnungen zu analysieren, umfassende Rechtsprechung zu prüfen und dann eine erfolgsversprechende Stellungnahme abzugeben. </li>



<li>ist unser Ziel immer die Einstellung des Verfahrens.<br></li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>3. Vertretung gegenüber Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen</strong></h3>



<p>Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen Zahnärzten oft auch Rückforderungsansprüche von Krankenkassen oder Maßnahmen durch die Kassenärztliche Vereinigung. Eine fehlerhafte Abrechnung kann dazu führen, dass Honorarbescheide korrigiert und bereits erhaltene Gelder zurückgefordert werden.</p>



<p>In diesen Fällen unterstützt ein spezialisierter Anwalt für Abrechnungsbetrug wie folgt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Prüfung von Rückforderungen<strong>.</strong></li>



<li>Verhandlungen mit Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.</li>



<li>Einspruch gegen Honorarkürzungen.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-4-vertretung-in-berufsrechtlichen-verfahren"><strong>4. Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren</strong></h3>



<p>Wir vertreten auch in berufsrechtlichen Verfahren und unterstützen unsere Mandanten dabei, dass die berufsrechtliche Folgen im Idealfall ausbleiben oder minimal sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Verteidigung im Zulassungs- und Approbationswiderrufsverfahrens </li>



<li>Widerspruchsverfahren gegen verwaltungsrechtliche Sanktionen</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Die Verteidigung bei Fällen des Abrechnungsbetrugs erfordert eine planvolle und detaillierte Verteidigungsstrategie. Häufig sind die Vorwürfe rechtlich falsch eingeordnet oder ein angeblicher Schaden falsch berechnet. Der Beitrag hat gezeigt, dass gerade eine Prävention und Sensibilisierung mit dem Thema unerlässlich ist. </p>



<p>Sollten Sie Klärungsbedarf haben oder sollte gegen Sie bereits ein Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug eingeleitet worden sein, zögern Sie nicht, und <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren </a>Sie Burgert Krötz Rechtsanwälte PartGmbB. Unsere Anwälte sind auf das Medizinstrafrecht spezialisiert. <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsanwaelte/dr-vincent-burgert/">Dr. Vincent Burgert </a>hat zu einem medizinstrafrechtlichen Thema promoviert und befasst sich seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig mi dem Medizinstrafrecht. Unsere Anwälte publizieren regelmäßig in medizinstrafrechtlichen Fachzeitschriften.</p>



<p>Gerne können wir Sie unterstützen!</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-faqs-haufig-gestellte-fragen-zum-abrechnungsbetrug-durch-zahnarzte"><strong>FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte</strong></h3>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26100" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong>Was versteht man unter einem Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte?</strong></strong></button><div id="ac-26100" class="c-accordion__content">
<p>Ein Abrechnungsbetrug liegt vor, wenn eine Zahnarztpraxis gegenüber gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen oder Patienten Leistungen abrechnet, die so nicht oder nicht vollständig erbracht worden sind oder die den Vorgaben der einschlägigen Gebührenordnung widersprechen, was strafrechtlich als Betrug nach § 263 StGB gewertet wird.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26101" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong>Was unterscheidet die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen von der allgemeinen ärztlichen Abrechnung?</strong></strong></strong></button><div id="ac-26101" class="c-accordion__content">
<p>Im Unterschied zur ärztlichen Behandlung hängt die Kostenübernahme in der Zahnmedizin nicht von der Behandlungsmethode, sondern vom Befund ab, für den eine festgelegte Regelversorgung mit festem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen existiert, was die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung – gerade beim Zahnersatz und bei mehrstufigen Behandlungen – erheblich erschwert.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26102" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong>Welche Rolle spielen GOZ, BEMA und GOÄ in der Zahnarztpraxis?</strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26102" class="c-accordion__content">
<p>Die BEMA regelt die Abrechnung gesetzlich versicherter Patienten gegenüber den Krankenkassen, die GOZ gilt als Gebührenordnung für Zahnärzte gegenüber Privatpatienten und die GOÄ kommt bei einzelnen allgemeinmedizinischen Leistungen ergänzend zur Anwendung; gerade die Auslegungsspielräume dieser Gebührenordnung sind in der Praxis ein häufiger Ausgangspunkt strafrechtlicher Vorwürfe.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26103" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong>Was versteht man unter „Luftleistungen&#8220; in der Zahnarztpraxis?</strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26103" class="c-accordion__content">
<p>Als Luftleistungen bezeichnet man die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen, die tatsächlich nicht oder nicht vollständig erbracht wurden – ein typischer Fall ist die Abrechnung einer höher vergüteten Parodontosebehandlung, während tatsächlich nur eine professionelle Zahnreinigung durch eine Zahnarzthelferin durchgeführt worden ist.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26104" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong>Wie sind Laborleistungen strafrechtlich sauber abzurechnen?</strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26104" class="c-accordion__content">
<p>Nach § 4 Abs. 2 S. 1 GOZ dürfen nur selbständige zahnärztliche Leistungen berechnet werden, die der Zahnarzt selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden; die Rechtsprechung (u. a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.1.2017 – 1 Ws 482/15) lässt bei mehrdeutigen Randbereichen der Gebührenordnung Raum für Verteidigungsansätze, da nur eine Verletzung des eindeutigen Kernbereichs strafrechtlich relevant ist.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26105" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Was sind Kick-Back-Zahlungen beim Zahnersatz?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26105" class="c-accordion__content">
<p>Kick-Back-Zahlungen – bekannt geworden durch den Globudent-Skandal 2002 – liegen vor, wenn ein Dentallabor den Zahnärztinnen und Zahnärzten einen Teil der Nettoleistungssumme für Zahnersatz verdeckt zurückvergütet und die gesetzliche Pflicht zur Weitergabe von Rabatten an Patienten und Krankenkassen umgangen wird, was zu überhöhten Abrechnungen und damit regelmäßig zu einem Abrechnungsbetrug führt.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26106" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Welche Besonderheiten gelten bei der Abrechnung von Privatpatienten?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26106" class="c-accordion__content">
<p>Bei Privatpatienten erfolgt die Liquidation unmittelbar nach der GOZ beziehungsweise ergänzend nach der GOÄ, wobei Auslegungsspielräume und Steigerungssätze häufig Anlass für Ermittlungsverfahren geben; nach BGH (Urt. v. 10.5.2017 – 2 StR 438/16) liegt keine Täuschung vor, wenn die Abrechnung auf einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung beruht und gegenüber dem Patienten transparent kommuniziert wird.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26107" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Welche Rolle spielt Factoring für die zahnärztliche Abrechnung?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26107" class="c-accordion__content">
<p>Viele Zahnarztpraxen treten ihre Privatliquidation an spezialisierte Factoring-Gesellschaften ab, was zivilrechtlich zulässig ist, jedoch eine wirksame Einwilligung des Privatpatienten in die Abtretung erfordert; fehlt diese oder werden Forderungen verdeckt an ein Labor abgetreten und anschließend im eigenen Namen abgerechnet, kann darin eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB liegen.</p>
</div></div>



<div class="wp-block-pb-accordion-item c-accordion__item js-accordion-item no-js" data-initially-open="false" data-click-to-close="true" data-auto-close="true" data-scroll="false" data-scroll-offset="0"><button id="at-26108" class="c-accordion__title js-accordion-controller c-accordion__title--button" role="button"><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong><strong>Welche Strafen drohen bei einem Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte?</strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></strong></button><div id="ac-26108" class="c-accordion__content">
<p>Nach § 263 StGB drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder Vermögensverlust großen Ausmaßes – bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe; hinzu kommen regelmäßig Rückforderungen der Krankenkassen, Einziehungsentscheidungen sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Patienten.</p>
</div></div>



<p></p>
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		<title>Durchsuchung in der Arztpraxis – Ein Leitfaden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Feb 2025 18:07:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsuchung in Arztpraxis]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps bei Durchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Verhalten bei Durchsuchung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Durchsuchungen von Arztpraxen sind im Medizinstrafrecht ein gängiges Instrument der Strafverfolgungsbehörden, um Beweismittel aufzufinden und zu sichern. Bei Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrug oder fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung wegen möglicherweise strafbaren Behandlungsfehlern, wird häufig gezielt nach Behandlungsdokumentationen bzw. Abrechnungsunterlagen gesucht. Angesichts der sensiblen Patientendaten, die in den Praxisräumen aufbewahrt werden, ist der richtige Umgang von Ärztinnen und...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/durchsuchung-in-der-arztpraxis-ein-leitfaden/" title="Read Durchsuchung in der Arztpraxis – Ein Leitfaden">Weiter &#187;</a></p>
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<p>Durchsuchungen von Arztpraxen sind im Medizinstrafrecht ein gängiges Instrument der Strafverfolgungsbehörden, um Beweismittel aufzufinden und zu sichern. Bei Ermittlungen wegen <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Abrechnungsbetrug</a> oder <a href="https://kanzlei-burgert.de/strafbarkeitsrisiko-fuer-arzte-fahrlaessige-toetung/">fahrlässiger Tötung</a> bzw. <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/koerperverletzung/">Körperverletzung </a>wegen möglicherweise strafbaren Behandlungsfehlern, wird häufig gezielt nach Behandlungsdokumentationen bzw. Abrechnungsunterlagen gesucht. Angesichts der sensiblen Patientendaten, die in den Praxisräumen aufbewahrt werden, ist der richtige Umgang von Ärztinnen und Ärzten sowie Praxismitarbeitenden mit dieser überfordernden Situation besonders wichtig.</p>



<p>Da im Medizinstrafrecht grundsätzlich jeder Arzt bzw. jede Arztpraxis – unabhängig von der Schuldfrage – in den Fokus der Ermittlungsbehörden gelangen und überraschend mit einer Durchsuchung konfrontiert werden kann, ist es sinnvoll für den Fall der Fälle einige Grundregeln zu verinnerlichen.</p>



<p>Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Do’s and Don’ts zusammen, hilft der Situation souverän zu begegnen und gängige Fehler zu vermeiden.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-1-bleiben-sie-ruhig-und-leisten-sie-keinen-widerstand"><strong>1)</strong> <strong>Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand!</strong></h2>



<p>Verhalten Sie sich ruhig und leisten Sie keinen Widerstand gegen die Durchsuchungsmaßnahme.</p>



<p>Wenn möglich, schicken Sie die anwesenden Patientinnen und Patienten aus der Praxis und vermeiden, dass diese etwas von der Durchsuchung mitbekommen. Es hilft, die Ermittlungsbeamten in einen separaten Raum zu bitten, um das Geschehen zunächst etwas abzugrenzen.</p>



<p>Bleiben Sie vor Ort und beobachten Sie das Geschehen aufmerksam. Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume hat gem. § 106 StPO ein Anwesenheitsrecht. Sind Sie nicht vor Ort, soll ein Vertreter (Mitarbeitende) der Durchsuchung beiwohnen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-2-rufen-sie-einen-strafverteidiger"><strong>2)</strong> <strong>Rufen Sie einen Strafverteidiger!</strong></h2>



<p><a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">Kontaktieren </a>Sie sofort einen Rechtsanwalt (Notfallnummer Burgert Krötz Rechtsanwälte: 0152/53529213) und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab. Bestenfalls macht sich der Strafverteidiger umgehend auf den Weg und wohnt der Durchsuchung bei. Alternativ kann die Durchsuchung auch telefonisch begleitet werden und so der ordnungsgemäße Ablauf überwacht werden.</p>



<p>Bitten Sie darum, dass mit dem Beginn der Durchsuchung auf das Eintreffen Ihres Strafverteidigers gewartet wird. Darauf haben Sie zwar kein Recht, oft wird diesem Wunsch aber dennoch entsprochen.</p>



<p>In der Praxis erfolgt zumeist eine telefonische Absprache zwischen Strafverteidiger und einem ermittlungsführenden Beamten.</p>



<p>Bestehen Sie auf Ihr Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt kontaktieren zu dürfen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-3-prufen-sie-den-durchsuchungsbeschluss"><strong>3)</strong> <strong>Prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss!</strong></h2>



<p>Sie haben das Recht, den Durchsuchungsbeschluss einzusehen. Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss sorgfältig durch. Überprüfen Sie die angegebene Anschrift und achten Sie darauf, welche Bereiche aufgeführt sind (Praxisräume, Pkw. etc.). So können Sie sicherstellen, dass nur Bereiche durchsucht werden, die von dem Beschluss erfasst sind. Falls Sie keine Abschrift ausgehändigt bekommen, kopieren oder fotografieren Sie den Beschluss.</p>



<p>Im Idealfall wird die Durchsuchung bis zum Eintreffen Ihres Strafverteidigers unterbrochen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-4-lassen-sie-sich-die-dienstausweise-der-ermittlungsbeamten-zeigen-und-notieren-sie-sich-namen-und-funktion"><strong>4)</strong> <strong>Lassen Sie sich die Dienstausweise der Ermittlungsbeamten zeigen und notieren Sie sich Namen und Funktion</strong>!</h2>



<p>So können Sie verhindern, dass Unbefugte Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten erhalten und die Zeit bis zum Eintreffen Ihres Strafverteidigers etwas hinauszögern, falls die Ermittlungsbeamten eine Unterbrechung bis zu dessen Eintreffen ablehnen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-5-dulden-sie-die-durchsuchung-und-kooperieren-sie-gegebenenfalls"><strong>5) Dulden Sie die Durchsuchung und kooperieren Sie gegebenenfalls!</strong></h2>



<p>Sie sind nicht verpflichtet, aktiv an der Durchsuchung mitwirken, bleiben Sie also in der Rolle eines passiven &#8211; aber aufmerksamen &#8211; Beobachters.</p>



<p>In der Regel wollen die Ermittler Behandlungsdokumentationen, Terminkalender, Abrechnungen, Dienstpläne usw. einsehen. Es ist in Ihrem Interesse sein, den Beamten auf Nachfrage mitzuteilen, wo sich bestimmte Unterlagen befinden. So können Sie vermeiden, dass nicht verfahrensrelevante Unterlagen durchsucht und möglicherweise beschlagnahmt werden. Das Mitteilein von Zugangsdaten zu elektronischer Software sollte immer vorab mit einem Strafverteidiger besprochen werden. Es kann sinnvoll sein, um die Mitnahme der gesamten Hardware zu vermeiden. So wird die Durchsuchung nicht unnötig ausgedehnt und das Risiko etwaiger Zufallsfunde minimiert.</p>



<p>Vernichten oder verstecken Sie auf keinen Fall Beweismittel! Diese Handlungen können zur Annahme einer Verdunklungsgefahr führen, also zum Vorliegen eines Haftgrundes und somit zu Untersuchungshaft führen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-6-geben-sie-keine-unterlagen-freiwillig-heraus-widersprechen-sie-der-beschlagnahme"><strong>6) Geben Sie keine Unterlagen freiwillig heraus! Widersprechen Sie der Beschlagnahme</strong>!</h2>



<p>Entscheidend ist, dass Sie keine Unterlagen freiwillig herausgeben. Das gilt insbesondere für Patientenakten. In der freiwilligen Herausgabe kann eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht liegen. Dadurch riskieren Sie eine Strafbarkeit nach § 203 StGB wegen Verletzung von Privatgeheimnissen.</p>



<p>Den Beamten bleibt nun nur noch die Beschlagnahme der Beweismittel, diese kann gegen ihren Willen erfolgen, § 94 Abs. 2 StPO. Widersprechen Sie der Beschlagnahme und stellen Sie sicher, dass der ausdrückliche Widerspruch im Durchsuchungsprotokoll festgehalten wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-7-kopieren-sie-unterlagen-die-beschlagnahmt-werden"><strong>7) Kopieren Sie Unterlagen, die beschlagnahmt werden!</strong></h2>



<p>Unterlagen, die von den Ermittlern im Original beschlagnahmt werden, dürfen Sie vorher kopieren. So können Sie die Praxisabläufe auch nach der Durchsuchung sicherstellen.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-8-schweigen-sie-zu-den-vorwurfen"><strong>8) Schweigen Sie zu den Vorwürfen!</strong></h2>



<p>Äußern Sie sich nicht spontan zu den Vorwürfen und lassen Sie sich nicht auf ein informelles Gespräch am Rande des Geschehens ein. Unüberlegte Äußerungen in Bezug auf Patientendaten können die ärztliche Schweigepflicht verletzen und so eine Strafbarkeit gem. § 203 StGB nach sich ziehen, wenn der Patient den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht entbunden hat.</p>



<p>Auch um die weitere Verteidigung zu erleichtern, gilt grundsätzlich:<strong> Schweigen ist Gold!</strong> Ihr Schweigen kann nicht gegen Sie verwendet werden.&nbsp; Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger kann gegebenenfalls immer noch eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben werden.</p>



<p>Es kommt gelegentlich vor, dass Ermittlungsbeamte während der Durchsuchung versuchen die Mitarbeitenden in der Praxis zu spontanen Äußerungen zu verleiten und den Überrumpelungseffekt der Durchsuchung auszunutzen. Im Gegensatz zum Beschuldigten müssen Zeugen aussagen. Hierbei ist jedoch anzuraten, den Polizeibeamten mitzuteilen, dass man zunächst Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten möchte und danach ein Termin vereinbart werden könne, in dem man aussagen werde. Eine sofortige Zeugenvernehmung vor Ort oder Antworten auf spontane Fragen der Polizeibeamten sollte vermieden werden – es wird geraten die Mitarbeitenden darüber zu informieren.</p>



<h5 class="wp-block-heading s-green" id="h-die-wichtigsten-verhaltensregeln-nochmal-auf-einen-blick">Die wichtigsten Verhaltensregeln nochmal auf einen Blick:</h5>



<p><strong>1) Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand!</strong></p>



<p><strong>2) Rufen Sie einen Strafverteidiger! Bitten Sie darum, mit der Durchsuchung auf das Eintreffen Ihres Verteidigers zu warten.</strong></p>



<p><strong>3) Geben Sie keine Unterlagen freiwillig heraus! Widersprechen Sie der Beschlagnahme</strong>!</p>



<p><strong>4) Schweigen Sie zu den Vorwürfen! Machen Sie keine Angaben ohne Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger!</strong></p>



<p>In Falle der Durchsuchung Ihrer Praxis, <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren </a>Sie uns gerne jederzeit unter der Notfallnummer (Burgert Krötz Rechtsanwälte: 015253529213). Mit jahrelanger Erfahrung im Medizinstrafrecht, stehen wir Ihnen in allen Phasen des Verfahrens kompetent zur Seite.</p>
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		<title>Untreue durch Kassenärzte – vertragsärztliche Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Krankenkasse</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Dec 2024 18:06:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Untreue]]></category>
		<category><![CDATA[Untreue durch Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Untreue durch Kassenarzt]]></category>
		<category><![CDATA[Untreue gegenüber Krankenkasse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Krankenkassen kündigten an, dass der Zusatzbeitrag der Krankenkasse 2025 voraussichtlich erheblich steigen werden. Dieser Zusatzbeitrag soll den Finanzbedarf, der über die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds hinausgeht, decken. Das Medizinstrafrecht umfasst nicht nur Straftaten, die sich aus dem unmittelbaren Behandlungsverhältnis ergeben können (siehe Blogbeitrag zum ärztlichen Abrechnungsbetrug), sondern erstreckt sich ebenfalls auf den wirtschaftsstrafrechtlichen Sektor:...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/untreue-durch-kassenaerzte-vertragsaerztliche-vermoegensbetreuungspflicht-gegenueber-der-krankenkasse/" title="Read Untreue durch Kassenärzte – vertragsärztliche Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Krankenkasse">Weiter &#187;</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Krankenkassen kündigten an, dass der Zusatzbeitrag der Krankenkasse 2025 voraussichtlich erheblich steigen werden. Dieser Zusatzbeitrag soll den Finanzbedarf, der über die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds hinausgeht, decken.</p>



<p>Das Medizinstrafrecht umfasst nicht nur Straftaten, die sich aus dem unmittelbaren Behandlungsverhältnis ergeben können (siehe <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Blogbeitrag zum ärztlichen Abrechnungsbetrug</a>), sondern erstreckt sich ebenfalls auf den wirtschaftsstrafrechtlichen Sektor: Vertragsärzte entscheiden durch Leistungen und Verordnungen verbindlich über medizinische Voraussetzungen eines Versicherungsfalls. Damit verbundenes Fehlverhalten kann eine Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB begründen.</p>



<p>Verletzt ein Kassenarzt etwa bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln die Vorgaben des sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebots (§&nbsp;12&nbsp;I&nbsp;SGB&nbsp;V), kommt eine Untreue nach §&nbsp;266&nbsp;Absatz 1 StGB zum Nachteil der Krankenkasse in Betracht. Ob dem Arzt im konkreten Fall eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 StGB zukommt, muss für den jeweiligen Einzelfall gerichtlich festgestellt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-266-stgb-vermogensbetreuungspflicht-nach-der-rechtsprechung">§ 266 StGB – Vermögensbetreuungspflicht nach der Rechtsprechung</h2>



<p>Die Untreue nach § 266 StGB ist ein reines Vermögensdelikt und schützt das individuelle Vermögen des Treugebers. Das charakteristische Unrecht liegt entweder in der im Außenverhältnis wirksamen, aber im Innenverhältnis pflichtwidrigen rechtsgeschäftlichen oder hoheitlichen Ausübung einer Verpflichtungs- oder Verfügungsbefugnis (Missbrauchstatbestand) oder in der Verletzung der sich aus einem Treueverhältnis ergebenden vermögensbezogenen Pflicht (Treuebruchtatbestand). Aus der jeweiligen Tathandlung folgt ein Nachteil für das Vermögen des Treugebers. Nach herrschender Meinung setzen beide Alternativen das Bestehen einer <strong>Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Geschädigten </strong>voraus. Dem Täter muss die Betreuung fremden Vermögens als zumindest mitbestimmende und nicht nur beiläufige Hauptpflicht obliegen.</p>



<p>Voraussetzung ist somit ein Treueverhältnis zwischen Vermögensinhaber und Treunehmer und eine aus diesem Verhältnis resultierende Pflicht ein fremdes Vermögen zu betreuen.</p>



<p>Zwischen&nbsp;Vertragsarzt&nbsp;und Krankenkasse bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen. Dennoch begründet die zentrale Bedeutung der ärztlichen Verordnung eine <strong>Vermögensbetreuungspflicht des Arztes gegenüber der Krankenkasse </strong>und damit einhergehend ein faktisches Treueverhältnis.</p>



<p>Nach der Rechtsprechung obliegt&nbsp; dem&nbsp;Vertragsarzt&nbsp;gegenüber der&nbsp;Krankenkasse&nbsp;bei&nbsp;der Verschreibung von Arzneimitteln&nbsp;eine Vermögensbetreuungspflicht, die sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot der §§ 12&nbsp;Abs.&nbsp;1, 70 Absatz 1 SGB V&nbsp;ergibt (<em>BGH,&nbsp;</em>Beschl.<em>&nbsp;v.&nbsp;</em>25.7.2017<em>&nbsp;–&nbsp;</em>5 StR 46/17; <em>BGH,</em>&nbsp;Beschl.&nbsp;vom&nbsp;16.8.2016&nbsp;–&nbsp;4 StR 163/16). Die Ansicht, dass der Vertragsarzt ein „Vertreter“ der Krankenkasse sei, wird heute jedoch nicht mehr von der Rechtsprechung vertreten (<em>BGH</em>,&nbsp;Beschluss vom&nbsp;25. 11. 2003&nbsp;&#8211;&nbsp;4 StR 239/03).</p>



<p>Das Gebot der Wirtschaftlichkeit begründet nicht nur eine Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf das Vermögen der Krankenkasse, sondern eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB. Es handelt sich dabei nicht um eine unter- oder nachgeordnete Pflicht.</p>



<p>Der&nbsp;Vertragsarzt&nbsp;konkretisiert die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten auf Sachleistungen. Damit hat er Befugnisse, auf das Vermögen der Krankenkassen einzuwirken, die über eine tatsächliche Möglichkeit hierzu weit hinausgehen. Bei der Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebots gehe es zudem um die Sicherstellung der&nbsp;Funktionsfähigkeit&nbsp;der gesetzlichen Krankenversicherung selbst (<em>Steenbreker</em>, in: Saliger/Tsambikakis, Strafrecht der Medizin, § 13 Rn. 12).</p>



<p>Aus der Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der Stellung des&nbsp;Vertragsarztes&nbsp;folgt eine Hauptpflicht im Sinne des § 266 Absatz 1 StGB (BGH,&nbsp;Beschluss&nbsp;vom&nbsp;16.8.2016&nbsp;–&nbsp;4 StR 163/16).</p>



<p>Dem Arzt muss aus einer Parallelwertung in der Laiensphäre erkannt haben, dass ihm eine Vermögensbetreuungspflicht oblag, welcher er zuwiderhandelt. Zusätzlich muss er sich zumindest mit der Möglichkeit abfinden, dass sein Handeln das Vermögen der Krankenkasse nachteilig beeinflusst. Eine Bereicherungsabsicht ist &#8211; anders als beim Betrug &#8211; nicht erforderlich.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-strafbare-handlungen-im-detail">Strafbare Handlungen im Detail</h2>



<p>Die Rechtsprechung hat folgende Handlungsweisen der Vertragsärzte als strafbare Untreue bewertet:</p>



<p>Der Kassenarzt ist verpflichtet, Heilmittel nur <strong>mit medizinischer Indikation</strong> zu verschreiben. Erfolgt dies nicht – insbesondere im kollusiven Zusammenwirken mit anderen Leistungserbringern – ist eine Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 Absatz 1 StGB möglich.</p>



<p>Sogenannte <strong>„Kick-Back-Zahlungen“</strong> können eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Krankenkasse begründen. Dabei handelt es sich um unzulässige Geldzuwendungen an Vertragsärzte, die auf einem Vertrag mit anderen medizinischen Leistungserbringern beruhen. Das ist beispielweise dann der Fall, wenn Vertragsärzte durch die Verschreibung bestimmter Medikamente ein Honorar von Medikamentenherstellern erhalten.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-strafrechtliche-konsequenz">Strafrechtliche Konsequenz</h2>



<p>Der Untreuetatbestand ist lediglich ein Auffangtatbestand für ärztliches Fehlverhalten mit Vermögensbezug. Das bedeutet, sofern eine Verurteilung nach § 266 StGB ausscheidet, können dennoch weitere Delikte wie beispielsweise Betrug im Sinne des § 263 StGB verwirklicht sein.</p>



<p>Neben der strafrechtlichen Verfolgung drohen Ärzten auch berufsrechtliche Folgen wie dem Widerruf der Approbation oder dem Entzug der kassenärztlichen Zulassung.</p>



<p>Die Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte berät schwerpunktmäßig im Medizinstrafrecht. Wir verteidigen regelmäßig Ärzte gegen den Vorwurf der Untreue und wissen, an welchen Stellen erfolgreiche Verteidigungsansätze liegen. Bei der Verteidigung achten wir immer auf mögliche berufsrechtliche Folgen und verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz.</p>
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		<title>Ärztlicher Abrechnungsbetrug – Erscheinungsformen und Strafbarkeitsrisiken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dr. Vincent Burgert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Nov 2024 16:58:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizinstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungsbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Ärztlicher Abrechnungsbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[Plausibilitätsprüfung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der bevorstehenden obligatorischen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im kommenden Jahr, wird ein neuer Standard für Transparenz im Gesundheitssystem gesetzt. Patienten erhalten erstmals die Möglichkeit, die Abrechnungen ihrer behandelnden Ärzte im Detail nachzuvollziehen. Diese Neuerung könnte ein wesentlicher Schritt sein, um Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen effektiver aufzudecken und die bisher vermutlich hohe Dunkelziffer solcher Vergehen...  <a class="excerpt-read-more" href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/" title="Read Ärztlicher Abrechnungsbetrug – Erscheinungsformen und Strafbarkeitsrisiken">Weiter &#187;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Ärztlicher Abrechnungsbetrug – Erscheinungsformen und Strafbarkeitsrisiken</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mit der bevorstehenden obligatorischen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im kommenden Jahr, wird ein neuer Standard für Transparenz im Gesundheitssystem gesetzt. Patienten erhalten erstmals die Möglichkeit, die Abrechnungen ihrer behandelnden Ärzte im Detail nachzuvollziehen. Diese Neuerung könnte ein wesentlicher Schritt sein, um Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen effektiver aufzudecken und die bisher vermutlich hohe Dunkelziffer solcher Vergehen zu senken.</p>



<p>Dieser Beitrag analysiert die Herausforderungen des missbrauchsanfälligen Systems und erläutert die Ursachen für die Verbreitung von <a href="https://kanzlei-burgert.de/rechtsgebiete/medizinstrafrecht/abrechnungsbetrug/">Abrechnungsbetrug</a>. Zudem werden die verschiedenen Erscheinungsformen des ärztlichen Abrechnungsbetrugs sowie die rechtlichen Konsequenzen und erfolgsversprechende Verteidigungsansätze beleuchtet. Selbstverständlich ist der Abrechnungsbetrug auch relevant für Psychologen, Tierärzte, Physiotherapeuten, etc.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-relevanz"><strong>Relevanz</strong></h2>



<p>In der Praxis führt der ärztliche Abrechnungsbetrug jährlich zu Millionenschäden. In den letzten Jahren hat sich der Fokus auf Ärzte erheblich verstärkt. Es wurden zahlreiche Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet, die ausschließlich Straftaten im Gesundheitswesen verfolgen. Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug machen hierbei den Großteil der Verfahren aus.</p>



<p>Hintergrund des Anstiegs der <a href="https://kanzlei-burgert.de/wissen/ermittlungsverfahren/">Ermittlungsverfahren </a>ist der immer größer werdende Schaden durch die Abschöpfung unrechtmäßig erhaltener Gelder durch Ärzte, die eigentlich für die Patientenversorgung und der Finanzierung der medizinischen Infrastruktur vorgesehen sind. Dies trägt zur Erhöhung der Gesundheitskosten bei.</p>



<p>Darüber hinaus werden die harten Sanktionen mit möglichen Folgeschäden für Patienten begründet. Hier kommen beispielsweise die Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund falscher Versicherungsauskünfte in Betracht. &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-strafbare-handlung-tauschung-und-irrtumserregung"><strong>Strafbare Handlung: Täuschung und Irrtumserregung</strong></h2>



<p>Bei dem ärztlichen Abrechnungsbetrug werden Honorare von Leistungen durch Ärzte/Ärztinnen und anderen Leistungserbringern (<strong>Apotheker, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten etc</strong>.) gegenüber Krankenkassen / dem Privatpatienten abgerechnet, die <em>nicht oder nicht in der Art und Weise wie angegeben</em> erbracht worden sind.</p>



<p>Eine betrügerische Honorarabrechnung ist unter Umständen nach §&nbsp;263 Absatz 1 StGBals Betrugshandlung strafbar. Wer sich wegen Betruges strafbar macht, täuscht einen anderen über Tatsachen und führt dadurch einen Irrtum bei ihm herbei oder erhält diesen aufrecht. Beim ärztlichen Abrechnungsbetrug ist maßgeblich, ob die Krankenkasse / der Privatpatient über das Vorliegen leistungsbezogener Voraussetzungen getäuscht wird. Eine Täuschungshandlung liegt bereits in dem Zusenden der Rechnung an den Privatpatienten oder im Einreichen der Abrechnungsunterlagen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung. Hierdurch gibt der Arzt nicht nur vor, zur Abrechnung berechtigt zu sein, sondern vielmehr auch die angegebenen Leistungen persönlich gegenüber dem Patienten erbracht zu haben. Ein Irrtum liegt vor, wenn der Sachbearbeiter oder der Patient der Annahme unterliegt, die Abrechnung sei in ihrer Gesamtheit ordnungsgemäß.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-was-fuhrt-zur-einleitung-eines-ermittlungsverfahrens-wegen-arztlichen-abrechnungsbetrug"><strong>Was führt zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen ärztlichen Abrechnungsbetrug?</strong></h2>



<p>Grundsätzlich hat ein Kassenpatient als Mitglied der Krankenkasse gegen diese einen Anspruch auf Erhaltung, Wiederherstellung und Besserung seines Gesundheitszustandes (§ 1 Satz 1 SGB V). Die Krankenkassen haben den Versicherten durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen (§ 1 Satz 4 SGB V). Die dafür zur Verfügung stehenden Leistungsarten sind in § 11 SGB V normiert (z. B. Anspruch auf Leistung zur Behandlung einer Krankheit, §§ 11 Nr. 4, 27 bis 52 SGB V).</p>



<p>Über die jeweilige Behandlung wird zwischen dem Kassenpatienten und dem Arzt ein Behandlungsvertrag geschlossen. Der daraus resultierende Honoraranspruch des Arztes richtet sich dabei gegen die Krankenkasse, die mit befreiender Wirkung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung leistet (§ 85 Absatz 1 SGB V), welche wiederum die Honorare an die in ihrem jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich zugelassenen Ärzte auszahlt.</p>



<p>Liegen Auffälligkeiten vor oder Erhält die Krankenkasse Hinweise durch Patienten oder Whistleblower, gehen die Krankenkassen zunächst selbst den Auffälligkeiten nach. Die Krankenkasse kann anhand der Rechnung nicht nachvollziehen, ob die Behandlung tatsächlich in der Weise wie vom Arzt angegeben, erfolgte, weshalb sie auf die Mitwirkung der Beteiligten angewiesen ist, beispielsweise indem der Kassenpatient den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbindet und die Patientenakte einsehen darf. Darüber hinaus wird bei den Patienten angefragt, ob die abgerechneten Leistungen überhaupt erbracht wurden.</p>



<p>Darüber hinaus gibt es mittlerweile KI-gestützte Software, die die Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen nutzen, die Auffälligkeiten präziser ermitteln können, als es früher bei stichprobenartigen Kontrollen der Fall gewesen ist.</p>



<p>Dieser Umstand führt auch zu einer erhöhten Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Ärzte.</p>



<p>Weiterer Anhaltspunkt sind sog. Plausibilitätsprüfungen durch die Kassenärztliche Vereinigungen, in denen der Arzt aufgefordert wird zu Auffälligkeiten Stellung zu nehmen. Solche Prüfungen führen nicht zwangsläufig zu Ermittlungsverfahren. Um das zu vermeiden, empfiehlt es aber bereits bei dieser Prüfung anwaltlichen Rat einzuholen, da Plausibilitätsprüfungen häufig zu Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug führen können.</p>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-kreis-der-geschadigten"><strong>Kreis der Geschädigten</strong></h2>



<p>Der oder die Geschädigte eines Abrechnungsbetruges richtet sich nach dem zwischen Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegendem Finanzierungsmodell (§ 85 Absatz 2, 2c SGB V). Bei Gesamtvergütungsverträgen führt eine betrügerische Abrechnung zu einer Schädigung der anderen Vertragsärzte. Bei Einzelvergütungen sind die Krankenkassen und damit einhergehend der Kreis der Versicherten, die potentiell Geschädigten. Auch ein Privatpatient kann Geschädigter sein (vgl. hierzu&nbsp;<em>Saliger</em>, Matt/Renzikowski&nbsp;StGB, § 263&nbsp;Rn. 246).</p>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-erscheinungsformen-und-vermogensschaden"><strong>Erscheinungsformen und Vermögensschaden</strong></h5>



<p>Um den konkreten Vermögensschaden zu benennen, muss zwischen den verschiedenen Erscheinungsformen des ärztlichen Abrechnungsbetruges unterschieden werden. Rechtsanwalt Dr. Vincent Burgert hat bereits im Jahr 2012 verschiedene Erscheinungsformen in einem Beitrag veröffentlicht (ZWH 2012, 213 ff.).</p>



<p><strong>1</strong>. <strong>Abrechnung nicht oder fehlerhaft erbrachter Leistungen</strong></p>



<p>Unproblematisch ist das Vorliegen eines Vermögensschadens bei der fehlerhaften Abrechnung von nicht oder fehlerhaft erbrachten Leistungen (sog. <em>Luftleistungen)</em>. Hierbei werden Leistungen abgerechnet, die tatsächlich nicht oder nicht in dem behaupteten Umfang erbracht wurden. Beispielsweise nicht durchgeführte Hausbesuche oder Leistungsabrechnungen für bereits verstorbene Patienten.</p>



<p>Bei einer nach § 263 Absatz 1 StGB grundsätzlich durchzuführenden Gesamtsaldierung steht der Honorarzahlungen bei einer Luftleistung keine ärztliche Gegenleistung gegenüber, die zu einer Kompensation des Schadens führen könnte. Dies gilt auch bei Falschdeklarationen, also Leistungen, die gebührenrechtlich bewusst und unstreitig falsch eingeordnet wurden (z. B. falsche Gebührennummer, überhöhte Pauschalbeträge, falsche höherwertige Leistungsklassifizierung; siehe hierzu <em>Saliger</em>, Matt/Renzikowski StGB, § 263 Rn. 249, 250).</p>



<p>Ein <strong>erfolgsversprechender Verteidigungsansatz</strong> in diesen Konstellationen liegt darin, den Nachweis des Vorsatzes eines Abrechnungsbetrug anzugreifen. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass der Täter die schadensbegründenden Umstände kannte und in der Annahme gehandelt hat, eine Zahlung in der geltend gemachten Höhe beanspruchen zu können. Die Komplexität und Intransparenz der Abrechnungsprozeduren können nämlich dazu führen, dass Falschabrechnungen unbewusst, also ohne Vorsatz und damit straflos erfolgten.</p>



<p><strong>2.</strong> <strong>Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung</strong></p>



<p>Grundsätzlich unterliegt der Arzt aus dem Behandlungsvertrag der Pflicht der persönlichen Leistungserbringung (§§ 613 BGB, 15 Absatz 1 SGB V, § 32 Ärzte-ZV). Liegt kein Fall einer zulässigen Vertretung oder Delegation vor, ist ein Verstoß gegen diese Pflicht anzunehmen.</p>



<p>Nach dem Sozialversicherungsrecht gilt eine strenge formale Betrachtungsweise, nach der eine Leistung nicht erstattungsfähig ist, wenn sie nicht den Anforderungen entspricht (<em>BGH</em>, NJW 2012, 1377; <em>Saliger</em>, Matt/Renzikowski StGB, § 263 Rn. 249). Diese Auffassung findet bislang auch in der strafrechtlichen Würdigung durch die Gerichte Berücksichtigung. Eine formal unrichtige Abrechnung erfüllt die Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges. Lediglich auf Ebene der Strafzumessung kann die medizinisch korrekt durchgeführte Behandlung des Patienten zugunsten des Täters berücksichtigt werden (Strafzumessungslösung, <em>BGH</em> NStZ 1995, 85 (86)).</p>



<p>Grundsätzlich hat die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung leistungsbezogene Vergütungs- und mithin Marktrelevanz, indem durch sie die fach- und qualitätsgerechte medizinische Behandlung sichergestellt werden soll. Steht zum Abrechnungszeitpunkt fest, dass die abzurechnende, nicht persönlich erbrachte Leistung medizinisch indiziert und lege artis ausgeführt worden ist, führt dies zum Erlöschen des Anspruches des Patienten gegen seine Krankenkasse. Die Kompensation für einen Schaden liegt in der Befreiung der Krankenkasse von einer Verbindlichkeit. In der Folge entfällt eine Betrugsstrafbarkeit (sog. Tatbestandslösung, <em>Saliger</em>, Matt/Renzikowski StGB, § 263 Rn. 250). Die Ansicht folgt dem Grundsatz, dass eine Gesamtsaldierung vorzunehmen ist und die Vermögenslage vor und nach der Tat zu vergleichen sind, wobei es im konkreten Fall auf die Besonderheit des Dreiecksbetruges ankommt.</p>



<p>In solchen Fällen, in denen dennoch eine medizinisch indizierte und lege artis ausgeführte tatsächliche Leistung abgerechnet wird, ist die Benennung des konkreten Vermögensschadens problematisch, womit sich ein <strong>erfolgsversprechender</strong> <strong>Verteidigungsansatz</strong> auftut. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen machen es in der Praxis erforderlich, dass Strafverteidiger mit besonderer Sorgfalt sowohl in tatsächlichen als auch rechtlichen Fragen vorgehen.</p>



<p><strong>3. Weitere Erscheinungsformen</strong></p>



<p>Die kontrovers diskutierten Fallgruppen des Abrechnungsbetruges werden regelmäßig durch die Rechtsprechung erweitert. Im Folgenden werden nur die geläufigsten Formen dargestellt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Überdiagnostizierung und Übertherapie</strong>: Ärzte stellen absichtlich falsche Diagnosen oder führen unnötige Behandlungen durch, um höhere Honorare zu erzielen. Wie beispielsweise die Durchführung von unnötigen Laboruntersuchungen. In diesen Fällen wird es auch häufig schwierig in der Praxis einen Schädigungsvorsatz festzustellen. Auch die medizinische Einordnung von Krankheiten ist eine bloße Meinungskundgabe und unterliegt grundsätzlich der subjektiven Wertung des behandelnden Arztes.</li>



<li><strong>Falsche Angaben bei der Leistungsziffer</strong>: Dies bezieht sich auf die Verwendung falscher oder unzutreffender Leistungsziffern im Rahmen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), um eine höhere Vergütung zu erzielen. Zu beachten gilt in solchen Fällen, dass eine falsche Rechtsauffassung bei der Annahme der Gebührenziffer eine bloße Meinungskundgabe darstellt und nicht zu einer tatbestandlichen Täuschung führt. Erforderlich für eine Strafbarkeit ist eine bewusste falsche gebührenrechtliche Bewertung erbrachter Leistungen.</li>



<li><strong>Doppelabrechnung</strong>: Leistungen werden bei verschiedenen Kostenträgern oder mehrfach bei demselben Kostenträger abgerechnet.</li>



<li><strong>Nichtberücksichtigung von Rabatten, Boni oder sonstigen Vergünstigungen bei der Abrechnung von Kosten gegenüber der Krankenkasse/ dem Patienten</strong></li>



<li><strong>Abrechnung von Leistungen in Scheingesellschaften</strong></li>



<li><strong>Beschäftigung von sog. Strohärzten</strong></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading s-green" id="h-strafbarkeitsrisiken"><strong>Strafbarkeitsrisiken</strong></h2>



<p>Bei Vorliegen einer Betrugsstrafbarkeit drohen dem behandelnden Arzt gemäß § 263 Absatz 1 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Handelt es sich um ein gewerbsmäßiges Vorgehen – also, wenn der Täter durch wiederholte Taten eine fortlaufende Einnahmequelle von gewisser Dauer und Umfang schaffen will – kann die Strafe nach § 263 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 StGB auf sechs Monate bis zu zehn Jahre erhöht werden.</p>



<p>Neben einem Strafverfahren können auch berufliche Konsequenzen folgen, wie ein ein Zulassungsentziehungsverfahren oder der Widerruf der Approbation.</p>



<p>Zudem kann die Zulassung für bis zu zwei Jahre ruhen, was erhebliche existenzielle Auswirkungen haben kann. Auch privatrechtliche Forderungen von Krankenkassen und Patienten können den Beschuldigten belasten. Härteste Folge ist der Widerruf der Approbation.</p>



<p>Wir verteidigen bundesweit in berufsrechtlichen Verfahren und unterstützen unsere Mandanten in berufsrechtlichen Verfahren und kämpfen gegen den Widerruf der Approbation.</p>



<h5 class="wp-block-heading s-green" id="h-fazit">Fazit</h5>



<p>Der ärztliche Abrechnungsbetrug rückte in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Durch KI-gestützte Software können Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen Auffälligkeiten deutlich effektiver prüfen und aufdecken.</p>



<p>Aufgrund der Komplexität und des Zusammenspiels zwischen Straf- und Sozialrecht ist es unerlässlich, dass sich eine spezialisierte Kanzlei mit den Vorwürfen auseinandersetzt. Wir verteidigen seit mehr als zehn Jahren schwerpunktmäßig Ärzte und Heilangehörige gegen den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs. Uns sind sämtliche Konstellationen bekannt und wir wissen, an welchen Stellen sich erfolgreiche Verteidigungsansätze lohnen.</p>



<p>Als spezialisierte Kanzlei behalten wir auch die berufsrechtlichen Folgen (Widerruf der Approbation) im Blick und verhandeln bei Bedarf auch mit den Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen Vereinbarungen, die sich im Falle eines Strafverfahrens sehr günstig auswirken können.</p>



<p>Sollte gegen Sie ein Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrug anhängig sein, zögern Sie nicht, uns zu <a href="https://kanzlei-burgert.de/kontakt/">kontaktieren</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://kanzlei-burgert.de/aerztlicher-abrechnungsbetrug-erscheinungsformen-und-strafbarkeitsrisiken/">Ärztlicher Abrechnungsbetrug – Erscheinungsformen und Strafbarkeitsrisiken</a> erschien zuerst auf <a href="https://kanzlei-burgert.de">Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte München</a>.</p>
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