Am 24.06.2022 beschloss der Bundestag die Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, welches § 219a StGB normiert. Urteile, die aufgrund dieser Vorschrift erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Weshalb wird § 219a StGB gestrichen? Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a StGB vorgenommen haben, mussten mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche… Weiter »