
Der Rat – bestehend aus Justiz und Innenminister – hat sich am 14.06.2024 auf seinen Standpunkt zu der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie vom 03.05.2023 geeinigt, in der Mindeststandards für die Definition und Sanktionierung von Korruptionsdelikten, Präventivmaßnahmen und Vorschriften für wirksamere Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen festgelegt werden. Die wichtigste Neuerung der Richtlinie besteht darin, dass erstmals auf EU-Ebene Vorschriften über… Weiter »