Revision
Bei erfolgreicher Revision wird das ursprüngliche Urteil aufgehoben.
Im Gegensatz zum Rechtsmittel der Berufung, bei der es sich um eine neue Tatsacheninstanz handelt, in der bspw. erneut Zeugen vernommen werden oder Gutachten beantragt werden können, wird bei einer Revision durch ein Gericht höherer Instanz nur noch geprüft, ob das Urteil materiell-rechtlich richtig ist und ob das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist.
Das Revisionsverfahren ist ein sehr komplexes Verfahren und erfodert tiefgehende Kenntnisse der Materie sowie der Rechtsprechung. So führt nicht jeder Verfahrensfehler automatisch zu einer erfolgreichen Revision. Vielmehr muss das erstinstanzliche Urteil auch auf diesem Verfahrensfehler beruhen. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall höchst umstritten.
Hat die Revision Erfolg, so wird das ursprüngliche Urteil aufgehoben. Sodann wird das Verfahren üblicherweise an das Tatgericht zurückverwiesen. In Fällen, in denen keine erneute tatsächliche Erörterung für das Urteil notwendig ist, kann das Revisionsgericht den Fall jedoch „durchentscheiden“. Das Revisionsgericht darf dann nur auf Freispruch, Einstellung oder eine absolut bestimmte Strafe (z.B. lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord) erkennen.
Die Revision ist im Normalfall die letzte Möglichkeit ein Urteil anzugreifen bzw. anzufechten. Danach kommt nur noch die Wiederaufnahme (Link auf Wiederaufnahme) des Strafverfahrens in Betracht, was jedoch in der Praxis selten Erfolg hat.
Die Kanzlei Burgert Rechtsanwälte aus München führt bundesweit Revisionsverfahren und kämpft auch in letzter Instanz für Ihr Recht.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Revision
Die Revision ist ein Rechtsmittel im Strafrecht, mit dem ein Urteil rechtlich überprüft wird. Gegenstand der Prüfung ist nicht der Sachverhalt, sondern die Frage, ob die Entscheidung auf einer korrekten Rechtsanwendung beruht.
Die Berufung ist eine neue Tatsacheninstanz, während die Revision ausschließlich Rechtsfragen prüft. Das Revisionsgericht untersucht, ob das Urteil nach der StPO rechtlich fehlerfrei zustande gekommen ist.
Mit der Revision können sämtliche Urteile angegriffen werden. Die Zulässigkeit richtet sich nach den Vorgaben der StPO.
Im Revisionsverfahren prüft das Revisionsgericht, ob das Urteil auf einer Verletzung materiellen Rechts oder auf einem Verfahrensfehler beruht. Maßgeblich ist, ob dieser Fehler für die Entscheidung relevant war.
Nein, nicht jeder Verfahrensfehler führt zum Erfolg. Das Revisionsgericht prüft, ob das Urteil auf dem Fehler beruht und ob dieser im konkreten Fall entscheidungserheblich war.
Ist die Revision erfolgreich, wird das angegriffene Urteil aufgehoben. Das Gericht verweist das Verfahren regelmäßig zur erneuten Verhandlung zurück oder entscheidet in Ausnahmefällen selbst.
Ja, wenn keine erneute Hauptverhandlung erforderlich ist, kann das Revisionsgericht selbst eine abschließende Entscheidung treffen. Dies ist jedoch nur in rechtlich klar gelagerten Fällen zulässig.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft, ob eine Revision zulässig und erfolgversprechend ist, analysiert das Urteil detailliert und arbeitet mögliche Rechtsfehler nach den Maßstäben der StPO heraus.
In der Regel ist die Revision das letzte Rechtsmittel, um ein Urteil anzufechten. Danach kommt nur noch eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht, die in der Praxis selten erfolgreich ist.
Das Revisionsverfahren erfordert tiefgehende Kenntnisse der justiziellen Denkweise, der Rechtsprechung und der formellen Anforderungen an die Begründung. Fehler bei der Begründung können dazu führen, dass die Revision als unzulässig verworfen wird. Deshalb ist es wichtig, einen für das Revisionsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.