Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung entscheidet sich, ob das Gericht der Anklage durch die Staatsanwaltschaft folgt oder ob es der Darstellung der Verteidigung folgt. In der Hauptverhandlung muss die Verteidigung darum kämpfen, dass die Rechte des Mandanten gewahrt werden und in jeder Phase der Verhandlung der bestrittenen staatsanwaltschaftlichen Darstellung des Sachverhalts entgegenzutreten, widersprüchliche Zeugenaussagen herauszufiltern oder hervorzurufen und dubiose Beweisergebnisse sofort monieren und beanstanden. Auf Grundlage der Akteneinsicht verschafft sich die Verteidigung bereits vor der Hauptverhandlung einen Überblick über den Tatvorwurf und die Beweismittel (beispielsweise. Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten). Sodann gilt es materiell- und prozessrechtliche Fragen aufzuarbeiten und gemeinsam mit dem Mandanten eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Dabei muss immer das Ziel der Verteidigung beachtet werden. Das Ziel in einem Strafverfahren kann leider nicht immer Freispruch lauten. Wenn die Beweislage erdrückend ist und die Person des Angeklagten bereits die Tat gestanden hat, dann muss das Augenmerk der Verteidigung auf eine milde Verurteilung gerichtet sein. Ein Verfahrensziel kann beispielsweise das Erreichen eines Teilfreispruchs oder der Vermeidung einer Freiheitsstrafe sein. Darüber hinaus kann sich ein Verfahrensziel auch auf die Vermeidung von Maßregeln, zum Beispiel der Entziehung der Fahrerlaubnis beziehen. Das Verfahrensziel hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab und ist von Sachverhalt zu Sachverhalt verschieden.

Eine Hauptverhandlung ist ein dynamischer Prozess. Eine sichere Vorhersage des Ausgangs der Hauptverhandlung ist – etwa aufgrund von möglichen abweichenden Zeugenangaben – nicht möglich. Anhand der Zeugenvernehmungen und der weiteren Beweisaufnahme muss die Verteidigung in der Hauptverhandlung gemeinsam entscheiden, welche Methode der Verteidigung die Effektivste darstellt. 

Es ist daher nicht selten der Fall, dass aufgrund der Beweisaufnahme die ursprüngliche Verteidigungsstrategie verworfen wird und eine völlig neue entwickelt werden muss. In diesem Moment ist es wichtig, dass die Verteidigung alle Möglichkeiten in Betracht zieht und sich nicht durch unerwartete Wendungen aus der Ruhe bringen lässt.

Die Verteidiger der Kanzlei Burgert Krötz Rechtsanwälte scheuen diese Herausforderung nicht. Wir haben die Erfahrung in einer Verhandlung auf Wendungen schnell zu reagieren und einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Zweifel scheuen wir weder eine Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Wir stehen unseren Mandanten mit Expertise und Erfahrung in dieser belastenden Lebensphase als kompetente Helfer an ihrer Seite.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist der zentrale Abschnitt eines Strafverfahrens. In diesem Stadium prüft das Gericht die erhobene und im Zwischenverfahren zugelassene Anklage und entscheidet nach Durchführung der Beweisaufnahme, ob es zu einem Freispruch oder einer Verurteilung kommt. Hier treffen die Positionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung unmittelbar aufeinander.

Das Gericht leitet die Hauptverhandlung und ist für den ordnungsgemäßen Ablauf des Strafprozesses verantwortlich. Die oder der Vorsitzende führt durch den Verhandlungstag, entscheidet über Verfahrensanträge, ordnet Maßnahmen an und würdigt die Beweise unter Beachtung der Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO). Das Gericht ist verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, um eine gesetzeskonforme Entscheidung zu treffen.

Zeugen sind häufig das wichtigste Beweismittel im Strafrecht. Ihre Vernehmung dient der Rekonstruktion des Tatgeschehens. Dabei können Widersprüche, Erinnerungslücken oder Abweichungen zur Ermittlungsakte für die Verteidigungsstrategie entscheidend sein. Die Glaubwürdigkeit von Zeugen und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen wird systematisch geprüft – insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Sexualstrafrecht.

Die Beweisaufnahme umfasst insbesondere die Vernehmung von Zeugen, die Anhörung von Sachverständigen sowie die Einführung von Urkunden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Hauptverhandlung und erfolgt nach den Regeln der StPO. Die Beweisaufnahme ist für das Gericht bindend und wird nach der StPO durchgeführt. Erst nach deren Abschluss stellen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussvorträge (Plädoyer).

Angeklagte haben umfassende Rechte im Strafverfahren, darunter das Recht auf rechtliches Gehör, das Schweigerecht sowie das Recht auf Verteidigung durch einen Verteidiger und das Recht, das Verfahren durch eigene Anträge (wie insbesondere Beweisanträge) zu steuern. Diese Rechte dienen der Wahrung eines fairen Verfahrens nach deutschem Strafrecht und europäischem Rechtsstandard.

Der Verteidiger wahrt die Rechte der Angeklagten, prüft die Rechtmäßigkeit der Beweisaufnahme und tritt der Darstellung der Staatsanwaltschaft in der Sache entschieden entgegen, sofern dies geboten ist. Zudem greift die Verteidigung die von der Staatsanwaltschaft durch Anklageerhebung vertretene Auffassung an. Die Verteidigung ist damit die prozessuale Gegenpartei der Staatsanwaltschaft.

Ja, die Hauptverhandlung ist ein dynamischer Prozess. Neue Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme oder abweichende Angaben von Zeugen können es erforderlich machen, die Verteidigungsstrategie im laufenden Verfahren anzupassen. Eine flexible Reaktion ist für eine effektive Verteidigung unerlässlich.

Ein Geständnis der Angeklagten kann erheblichen Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens haben. Dennoch ist stets zu prüfen, inwieweit es im Lichte der gesamten Beweisaufnahme rechtlich verwertbar ist. In vielen Fällen kann ein Geständnis als Strafmilderungsgrund berücksichtigt werden, insbesondere bei frühzeitiger Einlassung.

Am Ende der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht, ob es zu einer Verurteilung oder zu einem Freispruch kommt. Maßgeblich sind dabei die gewonnenen Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme und die rechtliche Würdigung nach Strafrecht. Anschließend wird das Urteil begründet und den Verfahrensbeteiligten eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft vertritt die öffentliche Anklage und beantragt auf Grundlage der Beweise eine bestimmte Rechtsfolge. Sie ist Partei des Strafverfahrens und steht der Verteidigung im Rahmen der Hauptverhandlung gegenüber.